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Medienpolitik
Gängelung der Meinungsfreiheit

22.07.2008 Mit Hinweis auf das europäische Recht hat die bayrische Landesmedienanstalt die TV-Satzung geändert. Nach Meinung der bayrischen Landesmedienanstalt sind TV-Internetportale grundsätzlich genehmigungspflichtig, wobei die Behörde die geänderte TV-Satzung auf eine EU-Richtlinie bezieht, die übrigens die Zensur von Meldungen nicht grundsätzlich ausschließt.
[Der große Bruder kommt näher und mutiert wohl bald zum EU-Zensor. Dr. Dieter Porth]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Die Regelung für die GEZ-Gebühren auf Internet-Computer war der erste Schritt. Damit wurde das Volk darauf vorbereitet, dass das Internet etwas mit Rundfunk zu tun hat. Im zweiten Schritt kommen jetzt die Behörden und wollen bei der Erstellung von TV-Internte-Sendern mitreden. Dabei beschränken sie sich auf live-gestreamte Programme. Diese Programme sind absolut die Ausnahme. Im nächsten Schritt werden sie die Stream-On-Demand-Programme mit den Live-Programmen gleichstellen, denn mit dem Fortschritt der Computertechnik werden schon TV-Programme im Internet zu finden sein, die den Usern auf Nachfrage den Stream zu Verfügung stellen (stream on demand). .Im übernächsten Schritt wird der große Bruder schon bald über die Genehmigung von Portalen wachen, indem er missliebige Portale zukünftig vielleicht per Edikt die Genehmigung entzieht.
Zum Hinweis auf das Grundgesetz sei folgendes gesagt. Das Internet ist zugangsoffen. Das Grundgesetz garantiert die Meinungsfreiheit. Die oben skizzierte Entwicklung zum TV-onDemand macht Regelungen überflüssig, die das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ohne Not einschränken. Insbesondere problematisch wird in Zukunft der Jugendschutz werden, mit welchem der Zensur Tür und Tor geöffnet wird.
Insgesamt verliert das EU-Recht immer weiter an Legitimität. Die Philosophie des EU-Rechtes ist, die Sicherung der Freiheitsrechte auf Behörden zu übertragen. Die Philosophie des Grundgesetzes ist es, die Freiheitsrechte dem Bürger zu garantieren, wobei der Staat im Streitfall den Bürger hilft, seine Freiheit zu bewahren. Während also das Grundgesetz die Freiheit fördert, fördert das EU-Recht die Bürokratie, die die Menschen gängelt und unfrei macht. Die Legitimität des EU-Rechts als Basis für die bayrische TV-Satzung ist daher eher zwielichtig zu bewerten.
Dr. Dieter Porth.

 
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Medienrat genehmigt Änderung der Fernsehsatzung

[Pressemeldung vom 10. Juli 2008 - Link]
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2008 eine Änderung der Fernsehsatzung (FSS) verabschiedet. Dabei geht es einerseits um die Genehmigung von Internet-Fernseh-Angeboten und andererseits um die Änderung der Betrauung von lokalen Fernsehprogrammen, wenn im Rahmen einer Programmänderung sich auch der zeitliche Umfang des betrauten Programms ändert und damit eine Neuberechnung notwendig wird (§ 26 Abs. 2 FSS).
Hinsichtlich der Genehmigung von Internet-Fernseh-Angeboten sieht die geänderte Satzung eine zweistufige Unterscheidung dieser Angebote vor, wenn sie im Streaming-Verfahren verbreitet werden:

  • Von 500 bis 10.000 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten: genehmigungspflichtig und - soweit programminhaltlich keine Bedenken bestehen - genehmigungs­fähig ohne weitere Voraussetzungen,
  • über 10.000 gleichzeitige Zugriffsmöglichkeiten: Organisationsverfahren wie bei einem normalen Kabelprogramm unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 und 3 FSS.
Entsprechende Änderungen der FSS finden sich in § 1 Abs. 1 und § 10 Abs. 4.

Nachmeldung: Genehmigung von TV-Angeboten über Internet

[Meldung vom 18. Juli 2008 - Link]
Aufgrund der Berichterstattung zur Änderung der Fernsehsatzung der BLM, die künftig eine abgestufte Regulierung von lokalen/regionalen Fernsehangeboten über Internet vorsieht, sieht sich die BLM zu folgender Klarstellung veranlasst:
1. Die geänderte TV-Satzung setzt bestehendes Recht in Deutschland♠ 1 um. Demnach ist Rundfunk die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen mit funktechnischen Mitteln. Dabei kommt es nicht darauf an, über welchen Verbreitungsweg Rundfunk übertragen wird. Es macht also keinen Unterschied, ob Rundfunk in diesem Sinne terrestrisch, über Kabel, Satellit oder Internet verbreitet wird.
2. Vor diesem Hintergrund hat auch im September 2007 der Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Staatssekretär Martin Stadelmeier, in einem Schreiben an den Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Länder die Landesmedienanstalten aufgefordert, das bestehende Rundfunkrecht im Internet anzuwenden.
3. Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Internets als Verbreitungsweg für Inhalteanbieter haben sich die Landesmedienanstalten bereits Mitte 2007 darauf verständigt, dass über Internet verbreitete Rundfunkangebote, die mehr als 500 potenzielle Nutzer zeitgleich erreichen, einer abgestuften Genehmigungspflicht unterliegen sollen.
4. Dass Angebote über das Internet auch Rundfunk sein können, ist keine bayerische oder deutsche Besonderheit, sondern auch im europäischen Recht mit dem Verweis in der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste auf lineare Dienste verankert.♠ 2
5. Die von der BLM verabschiedete Fernseh-Satzung gibt Anbietern in Bayern für die Verbreitung von Rundfunkangeboten über Internet Planungssicherheit. Zudem werden kleinere Anbieter mit weniger als 500 in Internet erreichbaren Nutzern von der Genehmigungspflicht freigestellt. Die wesentliche Aussage der Neuregulierung ist, dass lokale bzw. regionale Internet-Fernsehangebote, auch wenn sie Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages wie auch des Grundgesetzes darstellen sollten, dann nicht des üblicherweise vorgesehenen Organisationsverfahrens bedürfen, wenn nicht mehr als 10.000 gleichzeitige Zugriffe auf diese Angebote möglich sind. Von einer Verschärfung der Regulierung durch diese Änderung der Fernsehsatzung kann daher keine Rede sein.
BLM-Präsident Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring fordert in diesem Zusammenhang nochmals die Bundesländer auf, die abgestufte Regulierung des Rundfunks im Internet mit dem Ziel der Vereinfachung weiterzuentwickeln. Andererseits zeige die Forderung der privaten Anbieter und der Verleger die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet zu begrenzen, dass auch aus deren Sicht das world wide web ganz offensichtlich kein regulierungsfreier Raum sein kann.

EU-Fernsehrichtlinie auf audiovisuelle Mediendienste erweitert - EU-Medienminister einigen sich auf EU-Fernsehrichtlinie

Die EU-Medienminister haben sich im vergangenen Jahr unter Vorsitz von Staatsminister Bernd Neumann auf einen Gemeinsamen Standpunkt zur Revision der Fernsehrichtlinie geeinigt. Die neue Richtlinie schafft die Voraussetzungen für den freien Austausch von Mediendiensten innerhalb der Europäischen Union. Sie wird jetzt in nationales Recht umgesetzt.
Unter deutscher Ratspräsidentschaft wurde damit die notwendige rechtliche Basis für ein ökonomisch erfolgreiches privates Fernsehen geschaffen.
[.... ]
Regelungen zum Schutz von Kindern
Auch Regelungen zum Schutz von Kindern vor Werbung für ungesunde und ungeeignete Lebensmittel und Getränke finden Eingang in die Richtlinie. Sie nehmen die werbetreibende Wirtschaft wie auch Fernsehanbieter und Anbieter von neuen audiovisuellen Diensten gleichermaßen in die Verantwortung.
Die neue Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zudem, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit die audiovisuellen Mediendienste schrittweise für Hörgeschädigte und Sehbehinderte zugänglich werden.

Rechtssicherheit für alle audiovisuellen Mediendienste
Auch für die neuen audiovisuellen Mediendienste muss die notwendige Rechtssicherheit für eine europaweite, erfolgreiche Entwicklung bestehen. Zentralen Elementen wie Jugendschutz, Schutz der Menschenwürde, kulturellem Reichtum und Meinungs- und Informationsvielfalt wird hierbei besonders Rechnung getragen. So enthält die Richtlinie eine Reihe grundlegender Regelungen, die zukünftig von allen audiovisuellen Mediendiensten eingehalten werden müssen - und zwar unabhängig davon, wie die Inhalte übertragen und wo und wie sie genutzt werden.
Eine besondere Rolle für Deutschland spielte bei den Verhandlungen die Möglichkeit der Sperrverfügung für Abrufdienste. Mit ihr können Mediendienste gesperrt werden, wenn sie den geltenden Anforderungen im Bereich des Jugendschutzes und des Schutzes der Menschenwürde nicht Rechnung tragen. Sie betrifft so genannte nicht-lineare Dienste, die auf individuellen Abruf hin erbracht werden (z.B. "Video on Demand").

Rasante Entwicklung der audiovisuellen Landschaft

Eine Anpassung der bestehenden EU-Fernsehrichtlinie war in Anbetracht der schnellen technischen und wirtschaftlichen Entwicklung notwendig geworden. Als die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" 1989 verabschiedet wurde, gab es in der EU nur rund 100 Fernsehkanäle. Demgegenüber steht dem Zuschauer heute europaweit eine Vielzahl neuer Angebote zur Verfügung.
Diese Entwicklung wird sich insbesondere für das Fernsehen über Internet rasant fortsetzen: Nach einer Anfang 2007 im Auftrag der EU-Kommission veröffentlichten Studie werden die Umsätze aus digitalen Online-Inhalten in Europa bis 2010 voraussichtlich auf insgesamt 8,3 Milliarden Euro steigen. Zudem wird die Umstellung von analogem auf digitales Fernsehen zwischen 2010 und 2014 europaweit nahezu vollständig abgeschlossen sein.
Mit der neuen Richtlinie werden günstige Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für die europäischen Unternehmen und Dienste im Bereich der audiovisuellen Medien sichergestellt. Dabei wird auch der Achtung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Rechnung getragen.
Das Europäische Parlament hat die neugefasste Fernsehrichtlinie im Herbst 2007 verabschiedet. Nach Inkrafttreten haben die EU-Staaten 24 Monate Zeit, die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 25.2.2008.
* EU-Medienminister einigen sich auf EU-Fernsehrichtlinie

Auszug aus der EU-Richtlinie

[Link zur EU-Richtlinie - Der Absatz steht im Konflikt mit dem Grundgesetz, denn prinzipiell lässt die Richtlinie eine Zensur zu. der fettdruch wurde durch die redaktion vorgenommen.. Dr. Dieter Porth]
[...]
(46) Mediendiensteanbieter, die der Rechtshoheit der Mitgliedstaaten unterstehen, sollten in jedem Fall dem Verbot der Verbreitung von Kinderpornografie in Einklang mit dem Rahmenbeschluss 2004/68/JI des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie (1) unterliegen.♠ 3
(47) Die Bestimmungen dieser Richtlinie zum Schutz der körperlichen, geistigen und sittlichen Entwicklung Minderjähriger und dem Schutz der Menschenwürde erfordern nicht notwendigerweise, dass zur Durchführung der Maßnahmen zum Schutz dieser Interessen eine vorherige Prüfung audiovisueller Mediendienste durch öffentliche Einrichtungen stattfinden muss.♠ 4
(48) Audiovisuelle Mediendienste auf Abruf ...

Liste der redaktionellen Inline-Kommentare

♠ 1) Schade, dass hier keine näheren Angaben gemacht werden, auf welche Rechtsnormen sich diese Behauptung stützt.
♠ 2) Die Pressemitteilung gibt nicht an, welche deutsche Regelung anzuwenden ist. Dafür wird die europäische Richtlinie ziemlich detailliert angegeben. Es ist also fraglich, ob die Regelungen mit dem deutschen Grundgesetz verträglich - insbesondere mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Dr. Dieter Porth.
♠ 3) Dies ist keine Zensur, sondern ein Verbot.
♠ 4) Eine vorherige Prüfung von Inhalten ist Zensur.

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20.07.2008 Internetgedichte

Internet

22.07.2008 Mobildienst

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24.07.2008 Rückblick 30/08

Berlin

16.07.2008 König Dieter

Berlin

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Brüssel

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19.07.2008 König Dieter

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09.07.2008 Essay - Emailspitzel

Informationshygiene

23.07.2008 Gläserner Bürger

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Internetgedichte
Schüttelreime

20.07.2008 Padina's Neuvorschläge wurden diese Woche mit dem Schlagwort Schlinge gesucht. Dabei wurde unter anderem die Website von Jürgen Rehm gefunden, auf welcher er einige seiner Haikus präsentiert. Das Besonderen ist, dass die siebzehnsilbigen Haikua aus Schüttelreimen bestehen.

Der Fahrdienst [€]
Omnibusse für Reisen, Schüler und Ausflüge

08.04.2008 Die Gemeinnützige Fahrdienst GmbH bietet Dienstleistungen rund um die bequeme Beförderung in Omnibussen an. Aus dem Beförderungsdienst für die Göttinger Werkstätten hat sich ein moderner mittelständischer Dienstleister entwickelt. Für Ausfahrten und Betriebsausflügen können auch barrierefreie Busse angemietet werden. Der Fahrdienst bietet auch eigene Reise an.

König Dieter
Offener Brief an Frau Merkel

19.07.2008 In seinem offenen Brief bittet König Dieter die Bundeskanzlerin Angela Merkel, ihn oder jemanden anders für das Amt des Bundespräsidenten vorzuschlagen. Der Kandidat sollte im Gegensatz zum amtierenden Amtsbesetzer als Stimme für die Armen sprechen, die derzeit im politischen System unterdrückt werden. König Dieter zeigt an Rechenbeispiel, dass das Scheidungskind einer alleinerziehenden und armen Mutter schnell eine Armenkontaktsteuer zahlen muss. Im Rechenbeispiel sind es genau 44,50€ im Monat.
[Der Brief wurde am 19.7. im Stadtradio verlesen.]

Göttingerland
23.8 - 20.9. Pop-, Country- & Klassikkonzerte im Kreis

17.07.2008 Wie schon im Letzten Jahr hat das Projekt "Galerie Göttinger Land" für den Spätsommer einige schöne Veranstaltungen organisiert. "Ganz Schön Feist" werden am 23. August auf der Waldbühne in Brehmke zu sehen. Weitere Termine sind der 29.8, der 7.9., der 13.9. und der 14.9.. Den Abschluss der Veranstaltungsreihe präsentieren am 20.9 in der Rosdorfer St. Johannis-Kirche das Wiener Glasharmonika-Duo und Arwed Henking an der Orgel
[Eine kleine Nebengeschichte gibt es zu dieser Meldung auch. Dr. Dieter Porth.]

Engpass
Rundschreiben vom Roten Buchladen

18.07.2008 In dem Rundschreiben verweist der rote Buchladen auf das bisher beste Geschäftsergebnis in Umsatz und Gewinn seit dem Umzug von der Roten Straße zum Nikolaikirchhof. Gleichzeitig wird in dem Schreiben auch eine Bitte formuliert.

Termine - Exil
Indoor-Altstadtfest am 15.8.

17.07.2008 Im Exil rocken beim Indoor-Altstadtfest am 15. Juli die Gruppen "Loser Shoes" und "In Her Embrace". Recht spät liegt diesmal der dritte Donnerstag, nämlich am 21. August. Dann hat wieder die Boogie&Blues-Küche ihre Session im Exil. Der Bandplan für das Indoor-Altstadtfest ist beigefügt.

Sachbuch - Andreas Wien
"Internetrecht - eine praxisorientierte Einführung"

22.07.2008 Das Buch ist sehr gut gegliedert und hat ein gutes Layout. Jedes Thema vom Telemediengesetz über Vertragsrecht, Werbung, E-Commerce bis hin zum Strafrecht, der Computerkriminalität und Datenschutz wird kurz beschrieben. Zu einigen Themenbereichen werden kurze Beispiele angegeben. Angenehm sind die zitierten Gesetzestexte sowie die vielfältigen Gerichtsurteile zu einzelnen Themen. Der Sprachstil ist dem einfachen Juristendeutsch zuzuordnen.

Staatsmedien
Stadt Göttingen befragt Surfer

22.07.2008 Die Website der Stadt Göttingen entwickelt sich weiter zur staatlichen-gesteuerten Internet-Zeitung. Derzeit macht die Stadt Göttingen eine Umfrage bei den Surfern, um ihr Informationsangebot zu verbessern.
[Anmerkung: Die Verstaatlichung des Internets schreitet voran. Dr. Dieter Porth]

Internetwirtschaft
Internet und das Unwissen der Politik

22.07.2008 In einer Meldung vom 4.3.2008 beklagt der Bundesverband Digitale Wirtschaft den Fachkräftemangel im Bereich der Informationstechnologien. Ein großer Wachstumsmarkt ist die Werbewirtschaft. Gleichzeitig wird vor Überregulierung im Bereich des Jugendschutzes gewarnt. Angesichts von Video-On-Demand wird eine grundsätzliche Diskussion über den Rundfunkstaatsvertrag gefordert.
In der Meldung vom 3.3. geben Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) e.V. und der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.ihre zukünftige Kooperation bekannt. Gemeinsam wollen sie stärker auf die Interessen im Bereich der Videospiele und der Internet-Info-Dienste aufmerksam machen.
[Anmerkung: Wünschenswert wäre ein preiswerte aber abrechnungsfähige pflichtiges Subnetz im Internet mit leichten Abrechnungsmodalitäten. Eine ausschließliche Finanzierung über Werbung ist medienpolitisch problematisch. Dr. Dieter Porth.]

Bürgerfunkradios
Protestmeldung: Zensur bei Radio Flora

22.07.2008 Von den verschiedenen Nicht-Kommerziellen Radios in Niedersachsen wurde im Gegensatz zur Lizenz beim Stadtradio Göttingen, bei Radio Flora in Hannover die Lizenz nicht verlängert. In einem Feature sollte bei Radio Flora die Entwicklung von Radio Flora nachgezeichnet werden. Die Geschäftsleitung untersagte vor Ausstrahlung die Sendung. Der Beitrag ist im Internet zu hören.
[Gewisse Ähnlichkeiten zur Entwicklung beim Stadtradio Göttingen sind feststellbar. Dr. Dieter Porth.]

Neuere Nachricht Späteres

Verkehrsmeldungen
Fußgängerüberweg kommt und weiteres

22.07.2008 Der geplante Fußgängerüberweg kommt bald, wie die Verlegung der Bushaltestelle Guldenhagen nahe legt. Die Buslinien 7 und 29 werden wegen Bauarbeiten die nächsten Wochen über Ersatzhaltestelle umgeleitet. Wegen einer Vollsperrung wird der Autobahnverkehr zwischen Nörten Hardenberg und Göttingen-Nord über die B27 umgeleitet. Verkehrsbehinderungen gibt es auch auf der Berliner Straße in den letzten Juliwochen.

Mobildienst
Parkschein per Handy

22.07.2008 Die Bitkom ist ein Zusammenschluss Unternehmen der Computerindustrie. In der aktuellen Pressemeldung wird für die Idee des Parkschein-per-Handy geworben. Hierbei werden die Vorteile des Systems aufgezählt, die unter anderem im Bereich Bequemlichkeit und Einfachheit liegen. Neben Großstädten wie Hamburg und Dortmund haben sich auch Kleinstädte wie Neustadt ein solches System zugelegt.
[Welchen Wert hat Anonymität? Es wäre ärgerlich, wenn die Ehefrau über die Parkscheinabrechnung von der Freundin ihres Mannes erfährt. Dr. Dieter Porth.
27.07.2008Nachträgliche Korrektur der Zusammenfassung durch die Redaktion]

Volkstriathlon
Schon über 250 Anmeldungen

21.07.2008 Statt der erwarteten zweihundert Anmeldungen haben sich schon über einen Monat vor dem Triathlon am 31. August über 250 Extremsportler angemeldet. Da das Sprinttriathlon mit 400 m Schwimmen, 20km Radfahren und 5km Laufen besonders begehrt ist, wurde in dieser Disziplin die Zahl der Startplätze um knapp fünfzig erhöht. Somit sind weiter Anmeldungen möglich.

Feuer
Schwelbrand im Altenheim

21.07.2008 Eingeatmetes Rauchgas führt zu zwei Leichtverletzte. Vorsorglich wurden die über dem Schwelbrand liegenden Pflegebereiche des Altenheims evakuiert. Neben der Berufsfeuerwehr und den beiden Ortswehren Grone und Stadtmitte kamen zwölf Polizeikräfte zum Einsatz. Die Brandursache ist unklar.

Museum
24.7. -Duftsäckchen basteln

21.07.2008 In Rahmen der Sonderausstellung "Chili, Safran und Teufelsdreck" bietet das Göttinger Museum verschiedene Sonderaktionen an Am 24. Juil, am 31. Juli sowie am 7. und 14. August können Kinder im Alter von acht bis zwölf auf Entdeckungsreise gehen und ein Duftsäckchen basteln.
Am 25. Juli bietet Renate Wanda Gehl einen Malkurs für Erwachsene zum Thema Gewürze an.

Zensur
BITKOM fordert Regeln für Zensur

11.02.2009 Der Präsident der Bitkom, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., Professor Dr. Scheer fordert für die Konzerne im Internet klare Regeln für Sperrungen im Internet. Diese Sperrungen sollen seiner Ansicht nach auf Kinderpornographische Seiten beschränkt bleiben.
[Die Sperrung einer IP-Adresse ist bestenfalls Zensur oder sogar nur mit Bespitzelung der Bürger möglich – und sie funktioniert nicht. Dr. Dieter Porth]

Computer
BITKOM – Verdachtsbörse gefordert

20.01.2009 Die Bitkom, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., verweist auf eine Zunahme der Kriminalität mit Internetbezug und fordert spezialisiert Staatsanwaltschaften. Weiterhin fordert die BITKOM mehr Geld für Sicherheitsforschungen und verweist in ihrer Email auf die Sicherheitstechnik der Firewalls. Auch spricht sich die Bitkom für einen internationalen Datenaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden aus.
[Die Verschlüsselung von Emails wird nicht erwähnt. Der Datenschutz ist kein Thema in der Meldung. Redet die BITKOM eine Stasi 2.0 das Wort? Dr. Dieter Porth]

Rundfunkgesetz
Keine GEZ-Monster

05.08.2008 Die Bitkom fordert, dass sich die gebührenfinanzierten Sender auf die gesetzlich geregelte Grundversorgung zu beschränken haben. Die aktuellen Entwicklungen zerstören den Markt im Internet, wenn die GEZ finanzierten Sender mit Unterhaltungsangeboten ins Internet drängen. Nach Meinung der Bitkom sollen sich die Radio- und Fernsehsender auf ihre Selbstdarstellung beschränken. Weiterhin werden die Pläne als unangemessen kritisiert, wonach Homepagebetreiber ihre Website mit Live-Kamera bald als Rundfunkbetrieb anmelden sollen.
[Die Verzerrung des Internetmarktes kommt nicht nur von den öffentlich-rechtlichen Sendern, sondern auch von Kommunen wie zum Beispiel Göttingen, die aus ihren Steuereinnahmen den Aufbau von regionalen Internet-Zeitungen finanzieren. Dr. Dieter Porth.
06.08.2008Änderung des Kommentars]

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