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Umweltprämie
Mit Koppelgeschäften 2500€ abgreifen?

16.01.2009 Als "Umweltprämie" bekommen Besitzer von neun Jahre alten Autos eine Verschrottungsprämie von 2500€. Das alte Auto muss vom Besitzer über ein Jahr lang gehalten worden sein. Auch das neue Auto muss auf den Besitzer des Altautos angemeldet werden. Da die Förderrichtlinien nicht den sofortigen Verkauf des neuen Autos verbieten, bietet sich die Konstruktion von Koppelgeschäften an.
[Wie funktionieren Koppelgeschäfte? Eine kleine Story. Dr. Dieter Porth]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Der Müller hat ein altes klappriges Auto. Der Müller kennt den Meyer, von dem er gern dessen Gebrauchtwagen kaufen will. Der Meyer kennt den Huber, von dem er wiederum einen Gebrauchtwagen kaufen will. Der Huber will eigentlich sich mal wieder einen neuen Wagen gönnen.
Über einen Vermittlungsdienst finden die drei zusammen und bilden eine Abwrackgemeinschaft. In einem Vertrag vereinbaren die drei gegenseitig die Kaufoptionsgeschäfte.
Anschließend geht Müller zum Autohändler und kauft den Wagen, den der Huber haben will. Das Geld leiht er sich vom Huber. Nachdem der Wagen einen Tag auf seinen Namen angemeldet ist, verkauft er den Wagen an Huber und Huber verkauft seinen alten Wagen an Meyer. Und Meyer verkauft seinen Wagen an Müller. Anschließend kassieren sie die Abwrackprämie und teilen sie auf.
Wenn diese Form der Mitnahme von sich reden macht und wenn diese Koppelgeschäfte rechtlich zulässig sein sollten, dann könnte das Geld von 1,5 Milliarden schon in einem Viertel Jahr ausgegeben sein. Man sollte also die Abwrackprämie nicht bei der Finanzierung des Autokaufs einplanen.
Dr. Dieter Porth

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu Bundeswirtschaftsministerium [ Homepage ] (---)
 

Subventionen – Umweltprämie: Zehn Punkte, die man jetzt wissen muss - Hotline beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

16.1.2009 - Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 2009 eine Umweltprämie von 2500 Euro beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird. Folgende Eckpunkte stehen jetzt fest:

  1. Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Die administrativen Abwicklungskosten sind aus den 1,5 Mrd. Euro aufzubringen.
  2. Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.
  3. Begünstigtenkreis: Natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.
  4. Altwagen: mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.
  5. Neufahrzeug: Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.
  6. Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.
  7. Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.
  8. Dokumente: Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller
  9. Verfahren: - Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen. - Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.
  10. Missbrauchsvorkehrungen: Durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen Verfahrens.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ab sofort eine Telefon-Hotline geschaltet. Dort werden unter 06196/908470 weitere Fragen beantwortet.

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[Nachtrag -
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26.01.2009 Seit dem Aufkommen des Internet nutzen einige Künstler die Möglichkeit, ihre Werke im Internet zu verbreiten. Unter dem Titel "Nachtstimmen" hat der Autor Julian Brescanu ausgewählte Werke hauptsächlich aus den Jahren 2003-2008 veröffentlicht.
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29.01.2009 Die Ratsfraktion der CDU protestiert gegen den mangelnden Lärmschutz in Elliehausen. Insbesondere wird das "Schwarze-Peter-Spiel" zwischen Stadt und Bund bei der Finanzierung des Lärmschutzwalles beklagt, da das Spiel auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird. Die CDU-Ratsfraktion wird aber für den aktuellen Haushalt keine Anträge wegen eines Lärmschutzwalles anstreben. Sie hofft auf eine Finanzierung aus dem Konjunkturpaket.

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29.01.2009 Die Agentur "Pressetext Deutschland" meldet, dass die Mediengruppe der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) seine Verträge mit der Deutschen Presseagentur (dpa) kündigen will. Neben notwendigen Sparmaßnahmen wird als Grund das unangemessene Geschäftsmodell angeführt. Gemäß des Solidaritätsmodells der dpa bemisst sich der Preis nur an den Auflagen und Reichweiten der Medien, nicht aber an der tatsächlichen Nutzung des Meldungsdienstes.

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[Lang lebe Freddy. Dieter ;-)]

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