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Umweltzone
Grüne: Umweltzone in Hannover rechtmäßig

24.04.2009 Die Ratsfraktion der Grünen weist auf ein aktuelles Urteil beim Verwaltungsgericht in Hannover hin. Bei der Bewertung der Umweltzone stellte das Gericht unter anderem auch die Reduzierung von Stickoxiden heraus und begründete damit die Rechtmäßigkeit der Regelung der Umweltzonen in Hannover. Die Grünen heben hervor, dass bei dem Göttinger Gutachten derartige Aspekte keine Rolle spielten. Sie wollen einen zweiten Versuch zur Einführung einer Umweltzone starten.

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Ratsfraktion der Grünen [ Homepage ] (- Jürgen Bartz)
 

Göttinger Ratsfraktion der Grünen: - Umweltzone ist wirksam – auch in Göttingen!

Die Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sieht sich durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover in ihrer Forderung nach Einführung einer Umweltzone in Göttingen bestätigt. Das Gericht hatte gestern entschieden, dass die Umweltzone in Hannover rechtmäßig ist. Begründung: Die Umweltzone leistet einen wirksamen Beitrag zur Senkung nicht nur der Feinstaubemissionen, sondern v.a. auch der Stickoxid (NOx-)-Emissionen! "Die Stickoxid-Emissionen hat die Verwaltung bei ihren Prognosen zur Wirksamkeit einer Umweltzone in Göttingen vollständig außer Acht gelassen", kritisiert der verkehrspolitische Sprecher, Ulrich Holefleisch. Er erinnert daran, dass zuvor auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einer Studie zur Berliner Umweltzone ♠ 1deren Wirksamkeit eindeutig nachgewiesen hatte.
"Wir hoffen sehr, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover und die Studie der Deutschen Umwelthilfe bei unseren Ratskollegen der SPD zum Umdenken führt", so Holefleisch. Am Widerstand der Genossen war die Einführung der Umweltzone in Göttingen, die damals sogar die Zustimmung der CDU fand, im Dezember 2008 gescheitert. "Die Umweltzone ist ein wirksamer Anreiz für Autonutzer, ihre Fahrzeuge mittelfristig gegen verbrauchs- und emissionsärmere Fahrzeuge auszutauschen." Die Ratsfraktion wird daher in naher Zukunft einen neuen Versuch starten, in Göttingen eine Umweltzone einzuführen.

Nachtrag der Redaktion:: Link zu tagesaktuellen Daten der Messpunkte der Feinstaubbelastung

Luftmessnetz des Umweltbundesamtes
Karte mit Belastungen

2. Nachtrag der Redaktion: Pressemeldung des Verwaltungsgerichts in Hannover vom 21.4.2009 - Verwaltungsgericht bestätigt die Umweltzone Hannover - Die 4. Kammer des Gerichts weist Klagen gegen die aus der Umweltzone folgenden Fahrverbote ab.

Link zur Meldung
Das Gericht hält den Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt Hannover für formell rechtmäßig und auch in der Sache für gerechtfertigt. Die Landeshauptstadt Hannover ist aufgrund der Rechtslage verpflichtet, Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen, wenn die Grenzwerte u. a. des NO2-Gehaltes der Luft überschritten werden. Dies ist nach dem Ergebnis der Sachverständigenanhörung in Hannover der Fall.
Die von der Beklagten gewählte Maßnahme der Umweltzone, in deren Folge Fahrzeuge mit einem bestimmten Schadstoffausstoß - nach Plaketten zeitlich gestaffelt - nicht mehr in die Umweltzone einfahren dürfen, ist nach Auffassung des Gerichts nach dem Ergebnis der Sachverständigenanhörung geeignet, die NO2-Belastung relevant zu reduzieren. Dies gilt auch unter Berücksichtigung von Fahrzeugen, die über einen nachträglich eingebauten Rußpartikelfilter verfügen.
Als Alternativen zur Umweltzone stehen verkehrslenkende Maßnahmen - zum Beispiel die Optimierung der "grünen Welle" - nicht zur Verfügung. Nach Bekundungen eines Verkehrssachverständigen reichen derartige Maßnahmen allein nicht aus, die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Die Erreichung dieses Ziels hat die Beklagte jedoch sicherzustellen.
Das Gericht hielt die Maßnahme auch konkret für verhältnismäßig. Es sah dabei durchaus die Härten, die für die Bürger und Betriebe eintreten, deren Fahrzeuge die Umweltzone nicht mehr befahren dürfen. Unter Berücksichtigung der dafür geschaffenen Härtefallregelung wird die Belastung jedoch so abgefedert, dass die Verhältnismäßigkeit insgesamt nicht in Frage gestellt wird. Dabei hat das Gericht besonders gewichtet, dass die Beklagte aufgrund der Rechtslage verpflichtet ist, sicherzustellen, dass die normierten Grenzwerte eingehalten werden und Alternativen zu den getroffenen Maßnahmen, die weniger belastend sind, nicht erkennbar sind.
Die Kammer hat die Berufung gegen das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen.
- 4 A 5211/08 und 4 A 5289/08 -

Liste der redaktionellen Inline-Kommentare

♠ 1) Zu dieser Studie konnte leider kein Link gefunden werden..
Man bedenke aber, dass Berlin mit seinen Hochhäuser und seiner Fläche anders als Göttingen zu bewerten ist.
Dr. Dieter Porth.

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