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Ruhezeiten
Laubpuster und andere Lärmgeräte

22.04.2009 Angesichts der beginnenden Gartensaison weist die Stadt Northeim auf die gesetzlichen Ruhezeiten und Nutzungszeiten für motorbetrieben Gartengeräte hin. Eine unbedingte Ruhepflicht gilt an Sonn und Feiertagen, in der Nachtzeit von 20-7Uhr und zur Mittagsruhe von 13-15Uhr. Die besonders lauten Geräte, wie zum Beispiel die Laubpuster, dürfen werktags sogar nur in der Zeit von 9-13 und 15-17 Uhr benutzt werden. Die muskelbetrieben Rasenmäher dürfen übrigens zu jeder Zeit betrieben werden.

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Stadt Northeim [ Homepage ] (- ---)
 

Meldungen der Stadt Northeim – Rasenmäherlärm

Rasenmäher und andere Gartengeräte, die Lärm verursachen, sind momentan, bedingt durch die jahreszeitlich anstehenden Garten- und Grünflächenarbeiten, vermehrt im Einsatz. Zum Schutz der Bevölkerung vor ruhestörenden Lärm gibt es daher einige Vorschriften, die eingehalten werden müssen:
Nach der gültigen Geräte- und Maschinenlärmverordnung dürfen u.a. in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten und in Kleinsiedlungsgebieten sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten im Freien motorbetriebene Gartengeräte wie Rasenmäher, Rasentrimmer, Kantenschneider, Freischneider, Heckenscheren, Laubbläser, Laubsammler, Motorkettensägen, Motorhacken, Vertikutierer und Schredder ausnahmslos nicht an Sonn- und Feiertagen und an Wochentagen von 20 Uhr bis 7 Uhr betrieben werden.
Für Freischneider, Grastrimmer/Graskantenscheider, Laubbläser und Laubsammler gilt darüber hinaus ein Betriebsverbot auch an Werktagen von 7 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 17 bis 20 Uhr.
Ausnahmen gelten nur zur Abwendung unterschiedlicher Gefahrenlagen und sollten möglichst vorher beim Fachdienst Ordnungswesen hinterfragt werden. Ausgenommen hiervon sind Geräte und Maschinen mit dem gemeinschaftlichen Umweltzeichen der Europäischen Union, die damit als "lärmarm” gelten. In Dorf-, Misch-, Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten finden die Regelungen keine Anwendung. Auskünfte zu den Gebietsausweisungen erteilt die Stadtplanung der Stadt Northeim (Tel. 05551/966-333).
Zusätzlich zu diesen gesetzlichen Regelungen hat die Stadt Northeim in ihrer Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Northeim vom 30.08.2005 in § 9 "Lärmverhütung” geregelt, dass alle Personen sich so zu verhalten haben, dass Dritte durch Geräusche nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt oder gefährdet werden. Hierfür gilt insbesondere die Einhaltung einer Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr.
Das Betreiben von Rasenmähern und anderen Gartengeräten während der geschützten Ruhezeiten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann.
Handbetriebene Rasenmäher fallen unter keinerlei Betriebsverbot.
Ansprechpartner: Frau Wendt, bei der Stadt Northeim

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Neben den Links zu den Websites und Myspace-Sites der Bands finden sich hier auch die Links zu Veranstaltern und Bühnen und zu einigen früheren Bühnenkritiken von den Bürgerstimmen.

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Termine - Exil
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23.04.2009 Neben verschiedenen Partys findet am 21.5. ab 21 Uhr die Session der Boogie & Blues Küche statt. Weiterhin werden die verschiedenen Großkonzerte angekündigt, die das Team für die Northeimer Waldbühne organisiert.

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