geändert am 16.07.2009 - Version Nr.: 1. 1367

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Urheberrecht
Datenschutz in virtuellen sozialen Netzwerken

14.07.2009 Gemeinsam mit einer Initiative aus Amerika wollen sich die Verbraucherzentralen für stärkeren Datenschutz in virtuellen Sozialen Netzwerken einsetzen. Die mittelfristig ausgerichtete Aktion hat den Titel "Verbraucherrechte in der Digitalen Welt". Die wesentlichen Forderungen lassen sich zu vier Regeln zusammenfassen.
1) Es dürfen nur die Daten abgefragt werden, die für den Service benötigt werden.
2) Die Urheberrechte und insbesondere auch das Löschrecht bleibt beim Nutzer.
3) Der Betreiber hat die Informationspflicht und muss Änderungen und Löschungen von Nutzerdaten demselben anzeigen und begründen.
4) Salvatorische Nutzungserlaubnisse sind verboten. Die Analyse von Nutzerdaten für Marketingzwecke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers. Insbesondere ist auch während der Nutzung transparent zu machen, wofür die Daten genutzt werden.
Für die Kampagnewird soll ab August eine Website www.surfer-haben-rechte.de online gestellt werden.
[Im Grundsatz sind die Ideen gut; im Detail wird es viele Abgrenzungsprobleme geben, wie die Querverweise zum Datenschutz, Meinungsschutz, Ehrenschutz, Geschichtsschutz, Künstlerschutz, … vielleicht zeigen. Dr. Dieter Porth]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Grundsätzlich befürworte ich die Regeln, weil sie klar und einfach sind. Aber es treten schnell auch Probleme auf, wenn durch Äußerungen oder handlungen Rechte Anderer betroffen sind..
Dr. Dieter Porth

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu Bundesverband der Verbraucherzentralen [ Homepage ] (---)
 

Meldung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen - Soziale Netzwerke mit mangelndem Fair-Play - Verbraucherzentrale Bundesverband geht gegen Geschäftsbedingungen von Sozialen Netzwerken vor

14.07.2009 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nimmt die Anbieter Sozialer Netzwerke ins Visier. Gegen die Plattformen MySpace, Facebook, lokalisten.de, wer-kennt-wen.de und Xing leitete der Verband Unterlassungsverfahren ein. "Die Bedeutung Sozialer Netzwerke nimmt stetig zu. Jetzt müssen die Betreiber ihre Hausaufgaben in Sachen Verbraucherschutz machen", so Vorstand Gerd Billen. Die Aktion wird koordiniert vom neuen vzbv-Projekt "Verbraucherrechte in der Digitalen Welt".
In der Kritik stehen Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, die Nutzer benachteiligen und den Betreibern weitgehende Rechte einräumen. Gegenstand der aktuellen Verfahren sind insbesondere Regelungen zur umfassenden Datennutzung und -verarbeitung. Diese erfolgen oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus. "Dem Betreiber alle Rechte – dem Verbraucher bleibt das Schlechte: nach diesem Motto scheinen die Sozialen Netzwerke viel zu häufig zu verfahren", kommentiert Billen die bisher analysierten Netzwerke. "Wir hatten angesichts einer Vielzahl von Selbstverpflichtungen und anderen Erklärungen der Betreiber nicht mit solch schlechten Standards gerechnet." Verbraucher wissen oft nicht, worauf sie sich einlassen Verbraucher wissen oft nicht, worauf sie sich mit der Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen und Datenschutzregelungen einlassen. "Sie sind überfordert, sich mit den Bestimmungen inhaltlich genau auseinander zu setzen", so Carola Elbrecht, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt". Weitreichende Klauseln zur Datenverarbeitung seien selbst dann problematisch, wenn die Anbieter angeben, davon keinen Gebrauch zu machen. Anbieter könnten von den Daten ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer intensiv Gebrauch machen – zum Beispiel Verhaltensdaten der Benutzer auswerten, ohne dass diese hiervon etwas wissen oder Profildaten Dritten zugänglich machen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Anbieter auf, Voreinstellungen für die Datennutzung schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten. "Die Betreiber müssen sicherstellen, dass Daten nur verwendet werden dürfen, wenn der Nutzer ausdrücklich einwilligt", so Elbrecht. Dies gelte zum einen für jede Form der Werbung. Zum anderen aber müssten die Verbraucher auch darüber entscheiden können, ob sie möchten, dass ihre Daten über Suchmaschinen aufzufinden sind. Auch beim Urheberrecht liegt hier einiges im Argen: einige Anbieter lassen sich laut AGB vom Nutzer umfängliche Rechte an von ihnen erstellten Inhalten übertragen. Daraufhin können sie mit den Inhalten nach Belieben verfahren, etwa könnte ein Privatfoto ungefragt in einer Zeitung oder im Fernsehen landen. Außerdem behalten sich einige Anbieter das Recht vor, "aus beliebigen Gründen" Inhalte zu löschen oder gar "ohne vorherige Mitteilung" und "ohne Angabe von Gründen" den Zugang für Mitglieder zu sperren. "Die Anbieter müssen in solchen Fällen die Nutzer informieren", erklärt Carola Elbrecht. Die Nutzer werden dazu aufgefordert, möglichst viel von sich in Sozialen Netzwerken preiszugeben. Verbraucherverbände definieren Mindeststandards Soziale Netzwerke sind für Millionen Menschen weltweit attraktiv: Der Weltmarktführer Facebook zählt weltweit mehr als 200 Millionen Nutzer, davon in Deutschland 3,25 Millionen. Bei Wer-Kennt-Wen sind laut Betreiber derzeit 6,5 Millionen Nutzer angemeldet, bei Lokalisten laut Betreiber mehr als 3 Millionen Nutzer. Xing nennt knapp 2,7 Millionen Mitglieder in Deutschland. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zusammen mit mehr als 80 internationalen Verbraucherschutzverbänden im Mai 2009 ein Papier mit Forderungen an die Betreiber Sozialer Netzwerke und die Politik erarbeitet. Es ist in englischer Sprache auf der Webseite des Trans Atlantic Consumer Dialogue abrufbar. Verbraucherrechte in der digitalen Welt Seit 2009 hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband mit dem Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" den Schutz der Internetnutzer auf die Fahnen geschrieben. Finanziert vom Bundesverbraucherministerium ist es Aufgabe des Projektteams, regelwidrige Praktiken oder Vertragsbedingungen von Unternehmen zu identifizieren und dagegen rechtlich vorzugehen. Außerdem klärt das Projekt Verbraucher über ihre Rechte und Möglichkeiten, Gefahren und Fallen im Internet auf. Informationen hierzu liefert ab August 2009 eine eigene Website. Mehr über das Projekt lesen Sie hier

Zitat des oben unter "hier" verlinkten Textes - Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt"

(Link zur Datei vom 05.05.2009 – vzbv -)
Verbraucheraufklärung und Aktion zur Bekämpfung von Rechts- und Datenmissbräuchen durch Anbieter in der digitalen Welt
Am 01. Januar 2009 startete das Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Es wird finanziell gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Ziel des Projekts ist, die Verbraucher zu befähigen, sich sicher im Internet zu bewegen und aktiv zu partizipieren. Hierfür sind eine breit angelegte Aufklärungs- und Informationskampagne geplant und die rechtliche Überprüfung von Internetangeboten und Internetportalen. Virtuelle Lebensräume Knapp zwei Drittel der deutschen Bevölkerung nutzen regelmäßig das Internet: Suchmaschinen, Webmail-Dienste, Auktionsplattformen und Nachschlagewerke sind Teil des Alltags vieler Verbraucher und aus diesem nicht mehr hinweg zu denken. Das gesellschaftliche Leben verlagert sich zunehmend in virtuelle Lebensräume wie Soziale Netzwerke, Blogs, Instant Messenger und Spiele-Portale. Zivil- und datenschutzrechtliche Probleme Die digitale Welt bietet den Verbrauchern jedoch nicht nur die Vorzüge einer unkomplizierten Kommunikation und Vereinfachung des Alltags. Bei der Nutzung einiger Plattformen stehen die Verbraucher vor zivil- und datenschutzrechtlichen Problemen. Welche Angaben sind wirklich notwendig? Welche Pflichten hat der Anbieter? Gefahren wie Datenmissbrauch, sogenannte Identitätsdiebstähle, Cyber-Mobbing und Hacking sind real und verunsichern die Nutzer. Auch Kinder und Jugendliche geraten ins Visier geschäftstüchtiger oder gar krimineller Internet-Anbieter. Der Internetmarkt bietet der Wirtschaft neue Formen unterschiedlichster, teils rechtlich unzulässiger Geschäftsmodelle. www.surfer-haben-rechte.de Die intensive Aufklärung der Öffentlichkeit und eine stärkere Sensibilisierung der Nutzer im Umgang mit Angeboten und Diensten im Internet sind daher erforderlich. Über die projektbezogene Internetseite www.surfer-haben-rechte.de wird Verbrauchern und Multiplikatoren ab Sommer 2009 ein breites Informationsangebot zum Thema bereit gestellt. Darüber hinaus wird der Verbraucherzentrale Bundesverband beispielhaft Angebote im Internet einer rechtlichen Überprüfung unterziehen und gegebenenfalls auf Unterlassung klagen. Das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanziell geförderte Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

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Lyrik - Richard Erbefels
" Anachronismen"

13.07.2009 Der Athena-Verlag stellt den Gedichtband Anachronismen von Richard Erbefels vor.

Urheberrecht
16.7. - Hotline für Musik-Kopierer

14.07.2009 Die Musikindustrie veranstaltet eine Hotline zum Thema des illegalen Downloads von Musikstücken. Mit einer Hotline wollen Vertreter vom Bundesverband Musikindustrie e.V. sowie Anwälte bei einer kostenlosen Hotline interessierte Verbraucher über die Grenzen zwischen illegalem und legalem Downloads beraten. In der Pressemeldung werden die Umsatzeinbrüche trotz gestiegener Musiknutzung hingewiesen, die der Copy&Paste-Mentalität geschuldet sind. In Zukunft drohen auch der Filmindustrie ähnliche Probleme, wird in der Meldung vermutet.
[Leider enthält die ausführliche Pressemeldung keine Hinweise, wann ein Download illegal ist und wann nicht. Dr. Dieter Porth]

Verkehrswirtschaft
Wirtschaftskrise = Verkehrskrise

13.07.2009 Der Deutsch Industrie & Handelstag (DIHK) hat eine Umfrage unter fast eintausendachthundert Unternehmen aus dem Verkehrsgewerbe ausgewertet. Die Einbrüche bei der Industrieproduktion führen auch zu Umsatzeinbrüchen im Verkehrsgewerbe. Im Straßengüterverkehr verschärft die Erhöhung der Maut die Situation noch. Die Taxiunternehmen erwarten noch weitere Umsatzeinbrüche in den kommenden zwölf Monaten. Lediglich die Unternehmen des Öffentlichen Personen-Nahverkehr blicken optimistisch in die Zukunft, weil die Pendler konstant geblieben sind und weil staatliche Subventionen Sicherheit versprechen.

Kritik
Längere ALG-I-Bezugsdauer ist Mogelpackung

14.07.2009 Das Erwerbslosenforum weist darauf hin, dass 2/3 aller Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG-I) Zahlungen erhalten, die sich in der gleichen Höhe wie die Hartz-IV-Leistungen oder auch darunter bewegen. Eine Kampagne zur Verlängerung des Arbeitslosengeldes wird entsprechend als populistische Mogelpackung betrachtet. Besonders irritiert zeigt sich das Erwerbslosenforum darüber, dass auch die Bundestarsfraktion-Linke solche Forderungen unterstützt.
[Wann bilden sich wohl die ersten Erwerblosen-Gewerkschaften, die mit dem Bestreiken der Volkswirtschaft (Besetzung von Autobahnen und Schienen) eine Integration der Erwerbslosen in die Erwerbsprozesse sowie eine gerechtere Wirtschaftspolitik erzwingen? Dr. Dieter Porth.]

Football
Trotz schlechtem Wetter herrscht Spaß vor

14.07.2009 Am letzten Samstag fand trotz schlechtem Wetter das Abschlusstunier zum Flat-Football-Sport-Camp statt. Es gewann die Camp-Mannschaft "Tigers". In dieser Woche wird Baseball im Rahmen des Sport-Camps des Northeimer Ferienprogramms gelehrt, geübt und gespielt.

Ausbildung
Gute Ergebnisse sind Indiz für gute Ausbildungsqualität

14.07.2009 In diesem Jahr beendeten fünfzehn Auszubildende beim Landkreis Göttingen erfolgreich ihre Ausbildung. Angesichts der guten Ergebnisse bei den Abschlussprüfungen sieht der Landrat bei den jungen Leuten eine große Leistungsbereitschaft. Allen Auszubildenden kann eine Weiterbeschäftigung angeboten werden. Der Jahrgangsbesten wird eine Ausbildung zur Beamtenanwärterin im gehoben Dienst ermöglicht, weil sie alle Prüfungen mit 15 Punkten (1+) abschloss.
[Die Redaktion gratuliert allen Absolventen zu ihrer bestandenen Prüfung. Dr. Diueter Porth]

Manipulation
Hat der Surfer ein Recht auf historische Authentizität?

11.06.2009 Bei der Kommunikation im Internet können verschiedenen Rechte miteinander konkurrieren. Der Redaktuer erhielt kürzlich eine Email mit Änderungswünschen bei alten Online-Daten. In der Antwortsemail wird das Recht auf Datenschutz gegen das Bestreben nach historischer Authentizität abgewogen. Da der betroffen Artikel schon Jahre alt ist, wird ein Teil der Änderungen neben dem Urheberrecht auch deshalb abgelehnt, weil der Surfer ein Recht auf historisch unverfälschte Dokumente hat.

[Wie weit sind wir vom Orwellschen Wahrheitsministerium noch entfernt? Wie viele alte Meldungen wurden im Internet schon nachträglich inhaltlich gefälscht, geschönt oder an den neuen Mainstream angepasst? Dr. Dieter Porth]

Datenschutz
Kritik an der Gesetzesnovelle

29.01.2009 Die Bundesregierung hat eine Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht, um die Befugnisse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik den neuen Erfordernissen anzupassen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert in seiner Pressemeldung, dass durch die Änderung ´des Telekommunikationsgesetzes zukünftig auch private Websiteanbieter rechtssicher Kontaktdaten sammeln dürfen.
[Problematisch finde ich die Aufgabenstellung des Amtes, weil es zur Schnittstelle zwischen Geheimdiensten, Verfassungsschutz und Polizeien wird/ist. Dr. Dieter Porth]

Internetgedichte
Copy¡Paste - Missachtung des Urheberechts im Internet?

02.06.2008 Die aktuellen Neuvorschläge bei Padina's Gedichthitliste wurden mit Hilfe des Schlagwortes "Wachstum" gesucht. Gefunden wurden unter anderem auch drei Links, bei welchem es möglich ist, dass die Urheberrechte von Autoren verletzt wurden. In einem Beispiel war Onlineportal der "Brigitte" betroffen, wo ein Liedtext von Reinhard Mey gefunden. In dem Thread des Forum werden sehr viele Gedichte zitiert - auch von zeitgenössischen Autoren.
[Anmerkung: Wer Filme raubkopiert, dem droht der Knast. Was passiert bei kostenlosen Anbieten von geraubten Gedichten? Hehlerei ist doch auch strafbar, oder? Dr. Dieter Porth.]

Bewertungsumfragen
Verbraucherzentrale begrüßt Stärkung der Meinungsfreiheit

24.06.2009 Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ist erfreut über die Stärkung der anonymen Meinungsfreiheit durch das BGH-Urteil vom 23. Juni. In dem Gerichtsverfahren beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit der gegen den Willen einer Lehrerin durchgeführten Bewertung ihrer Arbeit. Im vorliegenden Fall entschieden die Richter zugunsten der anonymen Meinungsfreiheit, weil keine schutzwürdigen Interessen der Lehrerin betroffen waren. Die Verbraucherzentrale sieht in dem Urteil ein Signal, dass auch Dienstleister wie Ärzte, Handwerker und Gastronomen zukünftig mit Bewertungsportalen rechnen müssen.
[Die aufgezählten Berufe können bei einer Rufschädigungskampagne im Internet finanziellen Schaden erleiden. Ob das Urteiul dies abdecken tut? Dr. Dieter Porth]

Neuere Nachricht

Rückblick 28/09
Konzerte vom 09.Juli bis zum 15.Juli

16.07.2009 Der Konzertkalender bietet einen Überblick über die aktuellen Konzerte in Göttingen und Südniedersachsen. Dieser Rückblick archiviert nur die Ankündigungen, um vielleicht später die oder andere musikalische Entwicklung nachzeichnen zu können.
Neben den Links zu den Websites und Myspace-Sites der Bands finden sich hier auch die Links zu Veranstaltern und Bühnen und zu einigen früheren Bühnenkritiken von den Bürgerstimmen.

Verfassungsrecht
Mails beim Hoster dürfen bei Hausdurchsuchung beschlagnahmt werden

16.07.2009 Im vorliegenden Fall stand während einer Hausdurchsuchung wegen Betrugverdachtss die Staatsanwaltschaft vor dem Problem, dass die Emails bei einem externen Hoster lagerten. Die Staatsanwaltschaft bekam die Beschlagnahmung dieser Daten erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Erlaubnis, weil die gesicherte Verbindung zum externen Hoster mit zur häuslichen Einflusssphäre zu zählen ist. Weiterhin beschäftigt sich das Urteil mit der Frage, was mit nicht Verfahrensrelevanten eventuell mit beschlagnahmten Datenkopien zu passieren hat.
[Wer seine elektronische Kommunikation schützen will, der sollte sie verschlüsseln. Dr. Dieter Porth]

Gen-Milch
Aufruf per Newsletter zum Aktionismus

16.07.2009 Mit einem Newsletter ruft Greenpeace zu Aktionen gegen Milch, die von Rindern produziert wird, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert werden. Zur Koordinierung der Kommunikation hat Greenpeace eine eigenständige Website eingerichtet. In der Email wird emotionalisierend aus einem Brief von Weihenstephan vom Mai diesen Jahres zitiert, worin Weihenstephan Greenpeace das Recht abspricht, für Verbraucher zu sprechen.
[Zur Illustration ist der vollständige Brief von Weihenstephan der Meldung beigefügt, um den Propaganda-Stil von dieser Greenpeace-Meldung merkbar zu machen. Dr. Dieter Porth]

Ferienprogramm
27.7- 31.7 – Veilchen unterstützen Basketball-Sport-Camp

16.07.2009 Die Veilchen, die Göttinger Basketball- Bundesliga-Mannschaft der Herren, werden auch in diesem Jahr das Basketball-Sommer-Camp vom GoeSF unterstützen wird. Sicher wird auch der eine oder andere Veilchen-Star bei Sport-Camp vorbeischauen. Auch für die Herbstferien wird wieder ein Basketball-Camp angekündigt.
[Weil Namenssponsoren von Sportmannschaft nur Schleichwerbung wollen, meide ich sie in Zusammenfassungen. Die Spieler der Göttinger Herrenmannschaft in der Basketballbundesliga heißen hier deshalb nur Veilchen. Dr. Dieter Porth]

Ein-Euro-Jobs
Zusätzlich 4,8M€ für schönere Arbeitslosenzahlen

16.07.2009 Angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise stockt der Landkreis Göttingen seine Ausgaben um ,8 M€ für arbeitsmarktpolitische Leistungen aus. Allein die Zahl der 1-Euro-Jobs soll von 250 auf 750 Stellen gesteigert werden indem der Etat von 1,3M€ auf 2,9M€ aufgestockt wird. Der Etats für Eingliederungen wird um 0,7M€ und der Etat für Qualifizierungen um 1,3M€ aufgestockt. Wofür die restlichen 1,5M€ (=4,8-1,3-0,7-1,3) Euros ausgegeben werden lässt die Pressemeldung offen.
[Interessant sind auch die Zahlen für die Ein-Euro-Jobs. Die ersten 250 Ein-Jobs kosten pro Platz und Monat ((1,6M€/250)/12 =)533€. Die neuen 500 Ein-Euro-Jobs kosten pro Platz und Monat ((1,3€/500)/12=)216€. Die Einnahmen der Hartz-IV-Empfänger liegen laut wikipedia zwischen 80 bis 180 € im Monat.
Ich glaube, dass mit der aktuellen Maßnahme die Arbeitslosenzahlen über die Bundestagswahl gerettet werden sollen. Dr. Dieter Porth.]

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