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Datenschutz
Kritik an der Gesetzesnovelle

20.01.2009 Die Bundesregierung hat eine Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht, um die Befugnisse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik den neuen Erfordernissen anzupassen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert in seiner Pressemeldung, dass durch die Änderung ´des Telekommunikationsgesetzes zukünftig auch private Websiteanbieter rechtssicher Kontaktdaten sammeln dürfen.
[Problematisch finde ich die Aufgabenstellung des Amtes, weil es zur Schnittstelle zwischen Geheimdiensten, Verfassungsschutz und Polizeien wird/ist. Dr. Dieter Porth]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Aus dem Aufgaben des Amtes wird deutlich, dass dieses die Spionagesoftware für Deutschland entwickeln soll und natürlich die Spionageabwehr des Bundes verbessern soll. Problematisch ist an dieser Feststellung, dass dies Amt zur Schnittstelle von Geheimdiensten, Verfassungsschutz und Polizeibehörden wird. Damit werden die Grenzen zwischen der Polizei mit ihrem Gewaltmonopol und der den Geheimdiensten mit ihren dubiosen Machenschaften immer verwaschener. Das Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik kann natürlich die Sicherheit des Bundeskommunikationsnetzes sicherstellen. Es kann aber auch die Verknüpfung von verschiedenen Informationsnetzen ermöglichen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist die Schnittstelle, mit welcher man eine ordentliche Polizei schnell zur Gestapo/Stasi pervertieren kann. Die Techniker könnten Strukturen aufbauen, die sowohl eine Abschottung wie auch eine gemeinsame Nutzung ermöglichen. Das ist das eigentliche Damokles Schwert für die Demokratie.
Dr. Dieter Porth

 
Emailnachricht: Kontaktlinks 1 2 zu Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung [ Homepage ] (---)
 

Schäuble plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet (20.01.2009)

Datenschützer und Internetnutzer protestieren scharf gegen einen neuen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der die 2007 beschlossene Vorratsdatenspeicherung nun auch bei der Benutzung des Internet erlauben soll. "Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus", warnt Marcus Cheperu vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Gegen die verdachtslose Speicherung aller Verbindungs- und Standortdaten hatten vergangenes Jahr 35.000 Bürger Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Zur Protestseite im Internet...
Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist im Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14.01.2009♠ 1 versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen ♠ 2 angeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

"Schäuble will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun. Als nächstes will er wahrscheinlich aufzeichnen lassen, welche Gespräche wir im Cafe führen oder welche Fernsehsendungen wir sehen. Das ist ungeheuerlich, zumal es in einem ganz anderen Gesetz versteckt wird", ergänzt Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien. "Ich empfinde dieses brisante Detail des Gesetzes als eine schallende Ohrfeige für alle, die sich für mehr Daten- und Persönlichkeitsschutz engagieren", bekräftigt Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Herr Schäuble und die gesamte Regierung widersprechen damit offen ihrem nach den Datenskandalen des letzten Jahres öffentlich verkündeten Ziel, den Schutz der Daten von Bürgern und Internetbenutzern zu verbessern und die gesetzlich verankerte Datensparsamkeit endlich zu fördern."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Er bittet alle Internetnutzer, bei den verantwortlichen Politikern gegen die geplante Vorratsspeicherung im Internet zu protestieren. Der Arbeitskreis hat dazu eine besondere Internetseite eingerichtet, auf der sich die Kontaktdaten der zuständigen Politiker/innen finden: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Glaesernes_Internet

Im Einzelnen begründet der Arbeitskreis die Forderung, das Vorhaben sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen, wie folgt:


  1. Die Vorratsdatenspeicherung im Internet hat in einem Gesetzentwurf zur "Informationstechnik des Bundes" nichts zu suchen. Für das Internetrecht ist der Bundesinnenminister überhaupt nicht zuständig, sondern das Bundeswirtschaftsministerium.
  2. Dem Bundesinnenministerium geht es in Wahrheit nicht um die Sicherheit von Telemedienanbietern, sondern um seine eigene Sicherheit vor den Gerichten. Nachdem bereits dem Bundesjustizministerium die verdachtslose Protokollierung der Benutzung seiner Internetseiten unter Strafandrohung untersagt wurde♠ 3, will der Bundesinnenminister nun das Gesetz ändern, statt es einzuhalten. Das Bundesinnenministerium zeichnet gegenwärtig gesetzeswidrig die gesamte Nutzung seines Internetportals in personenbezogener Form auf♠ 4.
  3. Die "Störungsbekämpfung" als offizielle Begründung ist vorgeschoben. Die anlasslose, präventive Vorratsspeicherung der Internetnutzung aller Besucher eines Internetangebots hat nichts mit einer gezielten Störungsbeseitigung zu tun. Große Portale wie das von Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium beweisen, dass eine anlasslose Protokollierung der gesamten Internetnutzung zum ungestörten Betrieb von Internetangeboten nicht erforderlich ist. Dasselbe gilt für eine Vielzahl weiterer Portale, die an dem Projekt "Wir speichern nicht!"♠ 5 teilnehmen. Der geltende Telemedien-Datenschutz hat sich über Jahre hinweg bewährt und muss erhalten bleiben.
  4. Ein ähnlicher Artikel im "Telekom-Paket" der EU, das derzeit in Brüssel verhandelt und frühestens im Sommer verabscheidet wird, ist politisch weiterhin umstritten. Wirtschaftsminister Michael Glos hatte sich noch im November nach einem offenen Brief von Datenschützern bei seinen EU-Kollegen dafür stark gemacht, eine solche verdachtsunabhängige Speichererlaubnis aus dem Paket zu streichen.♠ 6 Innenminister Schäuble will ihn nun anscheinend mit einem U-Boot-Paragrafen in einem ganz anderen Gesetz ausbooten und noch vor dem EU-Beschluss Fakten schaffen. Das ist eine politische Unkultur, wie sie nicht in die Offenheit des Internet-Zeitalters passt.
  5. Wie beim Lesen eines Buches oder beim Versenden eines Briefes muss garantiert bleiben, dass uns auch im Internet niemand über die Schulter blicken kann. Nur bei Protokollierungsfreiheit können wir unbefangen lesen, schreiben und diskutieren. Das nützt nicht nur uns (z.B. vertraulich Hilfe suchen bei Anwälten, Ärzten, Drogenberatung, AIDS-Beratung...), sondern allen (z.B. der Politik durch Kritik auf die Beine helfen, Missstände anonym gegenüber der Presse aufdecken). Eine Forsa-Umfrage♠ 7 aus dem letzten Jahr hat nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Bereitschaft zu sensibler Kommunikation drastisch senkt.
  6. 2008 kam es wiederholt zu Datenpannen, bei denen sensible Nutzungsdaten plötzlich weltweit zugänglich waren. Nachzulesen war, wer delikate Kontaktanzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte♠ 8, wer das Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte♠ 9 oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten♠ 10. Es ist völlig unverantwortlich und gefährdet unsere Sicherheit, dass jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über unsere Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen.


Die Pressemeldung zum Gesetzentwurf, der hier kritisiert wird. - Bundeskabinett beschließt Regelungen zur Verbesserung der Sicherheit der Informationstechnik der Bundesverwaltung

(Link uzur Meldung vom 14.1.2009)
Die Bundesregierung hat am 14. Januar den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes beschlossen.
Der Schwerpunkt des Entwurfs ist die Novelle des BSI-Gesetzes: Das Gesetz zur Errichtung eines Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist seit 1990 im Wesentlichen unverändert und soll den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Denn die Bedeutung der Informationstechnologie hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt.
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble:
"Die Verwaltung ist auf sichere und verfügbare Kommunikationsnetze angewiesen. Ohne einheitliche hohe Sicherheitsstandards und eine klare Kompetenzverteilung innerhalb der Bundesverwaltung wächst die Gefahr, dass Schwachstellen ein Eindringen in die IT-Systeme einer Vielzahl von Behörden ermöglichen."
Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Befugnisse eingeräumt werden, technische Vorgaben für die Sicherung der Informationstechnik in der Bundesverwaltung zu machen. Innerhalb der Bundesverwaltung wird das BSI auf der neu geschaffenen Rechtsgrundlage überdies Maßnahmen umsetzen, um von Schadprogrammen ausgehende Gefahren für die Sicherheit der Kommunikationstechnik der Bundesbehörden abzuwehren.
Als zentrale Meldestelle für IT-Sicherheit soll das BSI Informationen über Sicherheitslücken und neue Angriffsmuster sammeln, auswerten und Informationen und Warnungen an die betroffenen Stellen oder die Öffentlichkeit weitergeben. Die Zertifizierungsangebote werden auf die Zertifizierung von Personen (z.B. Auditoren, Evaluatoren, Prüfern) und Dienstleistungen (z.B. Lauschabwehr- und Abstrahlprüfstellen) ausgeweitet.
Im Telekommunikationsrecht soll die Bundesnetzagentur im Benehmen mit dem BSI und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Kataloge für Sicherheitsanforderungen für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erstellen. Hierdurch soll der Schutz des Fernmeldegeheimnisses auch durch technische Maßnahmen gewährleistet werden.
Telemediendienstanbietern wird schließlich die Befugnis eingeräumt, Nutzungsdaten für Zwecke der Sicherheit ihrer technischen Einrichtungen zu erheben und zu verwenden. Anders als im Telekommunikationsrecht fehlte für Telemedienanbieter diesbezüglich bislang eine klare Regelung. Dabei nehmen Angriffe auf Telemedienangebote zu: Sei es, um personenbezogene Daten wie Bank- oder Zugangsdaten zu stehlen ("Identitätsdiebstahl"), um Internetangebote zu manipulieren und auf den PCs der Besucher dieser Seite heimlich Schadprogramme zu installieren (sog. "Drive-By Infections") oder um die Erreichbarkeit von Telemedienangeboten zu stören (sog. "Denial of Service (DoS) Angriffe"). Durch die Änderung des Telemediengesetzes soll auch für diese Fälle Rechtssicherheit geschaffen werden. Die strenge Zweckbindung der Daten nach dem Telemediengesetz bleibt dabei unangetastet. Eine Datenverarbeitung ist nur zulässig, soweit und so lange dies für die Absicherung der Technik tatsächlich erforderlich ist.

Link zur Gesetzesnovelle
Die oben im Fettdruck kritisierte Passage:
"…
Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes
Dem § 15 des Telemediengesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179) wird folgender
Absatz 9 angefügt:
"(9) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen
oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen
Einrichtungen erheben und verwenden. Absatz 8 Satz 2 und Satz 3 gilt entsprechend."
…"

Liste der redaktionellen Inline-Kommentare

♠ 2) Ersteinmal ist festzustellen, dass es in der Pressemeldung des Innenministeriums heißt, dass die Erweiterung des Telekommunikationsgesetzes Rechtssicherheit schaffen soll. Bisher war der Die Erfassung von Daten zum Schutz des eigenen Service ungeregelt.
Zu der Pressemeldung ist festzustellen, dass die Firmen auch bisher schon die Surfdaten der User aufzeichnen konnten und wohl auch aufgezeichnet haben. Jede Website-Statistik stellt eine Aufzeichnung des Surfverhaltens dar und ist für die Qualitätssicherung der Website ein unerlässliches Mittel.
Dr. Dieter Porth

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30.01.2009 Die FDP fordert weiterhin den Bau der Südumgehung. Sie verweist auf die altbekannten Argumente. In der Pressemeldung wird die SPD angesichts des abnehmenden Engagements in dieser Frage als mutlos bezeichnet. Nach den Vorstellungen der FDP darf man nicht auf halbem Wege stehen bleiben, sondern muss den Bau der Südumgehung bis zum Ende durchführen Mit der Pressemeldung reagiert die FDP auf die Kritik der Bürgerinitiative. Göttinger Süden.

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30.01.2009 Die FDP kritisiert den städtischen Haushalt, der in Projekte wie Wissenshäuser und Energieagentur investieren will. Die FDP hält die nicht berücksichtigten Projekte wie den Ausbau der Straße "Unterm Hagen", die Südumgehung und auch die Renovierung der Weender Festhalle für sinnvoller zur Entwicklung der Stadt.

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[Wenn Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben, dann melden Sie sich bitte. Ihre Redaktion buergerstimmen.de.
Langzeitmeldung der Redaktion.]

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29.01.2009 Der Konzertkalender bietet einen Überblick über die aktuellen Konzerte in Göttingen und Südniedersachsen. Dieser Rückblick archiviert nur die Ankündigungen, um vielleicht später die oder andere musikalische Entwicklung nachzeichnen zu können.
Neben den Links zu den Websites und Myspace-Sites der Bands finden sich hier auch die Links zu Veranstaltern und Bühnen und zu einigen früheren Bühnenkritiken von den Bürgerstimmen.

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[Insgesamt ist es ein wichtiges Thema. Könnte die Bitkom einen Workshop oder eine Online-Konferenz zu dem Thema organisieren? Dr. Dieter Porth]

Urheberrecht
Datenschutz in virtuellen sozialen Netzwerken

14.07.2009 Gemeinsam mit einer Initiative aus Amerika wollen sich die Verbraucherzentralen für stärkeren Datenschutz in virtuellen Sozialen Netzwerken einsetzen. Die mittelfristig ausgerichtete Aktion hat den Titel "Verbraucherrechte in der Digitalen Welt". Die wesentlichen Forderungen lassen sich zu vier Regeln zusammenfassen.
1) Es dürfen nur die Daten abgefragt werden, die für den Service benötigt werden.
2) Die Urheberrechte und insbesondere auch das Löschrecht bleibt beim Nutzer.
3) Der Betreiber hat die Informationspflicht und muss Änderungen und Löschungen von Nutzerdaten demselben anzeigen und begründen.
4) Salvatorische Nutzungserlaubnisse sind verboten. Die Analyse von Nutzerdaten für Marketingzwecke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers. Insbesondere ist auch während der Nutzung transparent zu machen, wofür die Daten genutzt werden.
Für die Kampagnewird soll ab August eine Website www.surfer-haben-rechte.de online gestellt werden.
[Im Grundsatz sind die Ideen gut; im Detail wird es viele Abgrenzungsprobleme geben, wie die Querverweise zum Datenschutz, Meinungsschutz, Ehrenschutz, Geschichtsschutz, Künstlerschutz, … vielleicht zeigen. Dr. Dieter Porth]

Zensur
BITKOM fordert Regeln für Zensur

11.02.2009 Der Präsident der Bitkom, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., Professor Dr. Scheer fordert für die Konzerne im Internet klare Regeln für Sperrungen im Internet. Diese Sperrungen sollen seiner Ansicht nach auf Kinderpornographische Seiten beschränkt bleiben.
[Die Sperrung einer IP-Adresse ist bestenfalls Zensur oder sogar nur mit Bespitzelung der Bürger möglich – und sie funktioniert nicht. Dr. Dieter Porth]

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