geändert am 13.06.2008 - Version Nr.: 1. 963
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Meldung gesetzt von ~ Dr. Dieter Porth --- <<< vorherige Meldung --- >>> nachfolgende Meldung --- Genaueres unter Ticker Themenlisten: ~ kritisieren ~ ankündigen ~ berichten ~ Verwaltung ~ Politik ~ irgendwo ~ Internet ~ Hartz IV Diskriminierung ~ Hartz IV ~ ⇐ Sippenhaft 11.06.2008 Wer Hartz IV bezieht, muss als junger Erwachsener bei seinen Eltern leben. Da eine Tochter sich der ARGE in Bonn verweigerte, kürzte die ARGE der Tochter den Regelsatz. In einem zweiten Schritt strich die ARGE auch noch den Mietanteil für die Tochter. Da das Amt direkt die Gesamtmiete an den Vermieter überwies, kürzte die Arge den Satz für die Bedarfsgemeinschaft. Die Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft führt hier zur Sippenhaftung, wie sie im finsteren Mittelalter praktiziert wurde. Das Erwerbslosen Forum hofft, dass der Eilantrag beim Sozialgericht den Zustand der Sippenhaftung aufhebt.
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