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⇐ Oligopole
Kunden müssen Gelder zurückerhalten
18.03.2011 Laut Meldung von der Verbraucherzentrale Bundesverband hat das Kartellamt gegen drei Nahrungsmittelhersteller ein bis lang nicht rechtskräftiges Bußgeld in Höhe von 38M€ erhoben. Die Hersteller bekannter Marken hatten einen unzulässigen Informationsaustausch betrieben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband mutmaßt, dass die Verbraucher durch den Informationsaustausch um Milliarden betrogen wurden. Sie fordert weiter, dass die Unternehmen den angerichteten Schaden wieder ausgleichen sollen, indem zum Beispiel die Verbraucherzentralen besser gefördert werden. Der Meldung ist die Pressemeldung des Kartellamts zu dem Thema beigefügt. In der Meldung wird auch der ‚Kronzeuge’ genannt, der dies Verfahren ermöglicht hat.
[Die Oligopole sind eine Konsequenz der Politik zur systematischen Zerstörung der klein- und mittelständischen Betriebe, die seitens der Bundesregierung und seitens der europäischen Union vorangetrieben wird. Dr. Dieter Porth]
Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...
Da die Bestechlichkeit von Parteien und Politik immer schlimmer wird, ist auch nicht mit einem Ende diesen Beschiss am Verbraucher zu rechnen. Eher ist damit zu rechnen, dass die käufliche Politik die Marktmacht der Großen noch stärkt.
Dr. Dieter Porth
Internet-Zitat: Link zur zitierten Webseite: Kontaktlink zu Verbraucherzentrale Bundesverband [ Homepage ] (---)
Meldung des Verbraucherzentrale Bundesverband - Absprachen unter Lebensmittelherstellern schädigen Verbraucher - Schaden muss beziffert und an die Verbraucher zurückgeführt werden
18.03.2011 - Irritiert zeigt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) über wettbewerbsrelevante Absprachen unter Lebensmittelherstellern. "Konspirative Gesprächskreise unter Mitbewerbern haben in einem gesunden Wettbewerb keinen Platz", kommentiert vzbv-Vorstand Gerd Billen die gestern vom Bundeskartellamt verhängte Millionenbuße gegen marktführende Lebensmittelhersteller. Die Bundesregierung müsse sicherstellen, dass Unrechtsgewinne aus Kartellverstößen in vollem Umfang abgeschöpft an die Verbraucher zurückgeführt werden.
Derzeit gehen geschädigte Verbraucher im Kartellrecht leer aus. Der vzbv fordert, die im Zuge von Kartellrechtsverstößen ermittelten Unrechtsgewinne zu beziffern und an die Verbraucher zurückzuführen. Dazu müsse die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Billen: "Der Schaden für Verbraucher durch Kartellverstöße geht in Milliardenhöhe." Da es lebensfremd wäre, jahrelang einen Kassenbon für einen Schokoriegel aufzuheben, müssten Gewinnabschöpfungen zu Gunsten der Verbraucher erleichtert werden. Die Rückzahlungen müssten der Verbraucherarbeit zugutekommen. Bei größeren Beträgen, etwa bei rechtswidrig überhöhten Kosten für Sanitäreinrichtungen, müssten effektive Muster- und Sammelklagen gewährleisten, dass Verbraucher individuell entschädigt werden. Dazu läuft derzeit ein Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission, an dem sich Verbraucher auch direkt beteiligen können.
Kleine Preisabsprachen, großer Schaden
Das Bundeskartellamt hat die Unternehmen Kraft Foods Deutschland AG♠1, Unilever Deutschland Holding AG♠2 und Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG♠3 mit einem Bußgeld in Höhe von 38 Millionen Euro wegen unzulässigen Informationsaustausches belegt. Die Unternehmen hätten sich über mehrere Jahre in einem regelmäßigen Gesprächskreis getroffen, dem zeitweise auch die Henkel AG & Co. KGaA♠4 angehört hat. Gegen einen weiteren großen Konsumgüterhersteller werde weiter ermittelt. Nach Auskunft des Kartellamtes hatten sich die Hersteller vornehmlich über Süßwaren, Speiseeis, Trockenfertiggerichte, Tiefkühlpizza, Tiernahrung und Waschmittel verständigt. Nach Zahlen des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie für das Jahr 2010 lag alleine der Pro-Kopf-Verbrauch der Deutschen an Süßwaren bei insgesamt 30,57 Kilogramm (109,73 Euro), davon 9,32 Kilogramm (45,49 Euro) Schokoladenwaren und 3,71 Kilogramm (11,66 Euro) Speiseeis. Der Umsatz bei Tiernahrung belief sich laut Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) im Jahr 2009 auf 2,694 Milliarden Euro.
Der heute vom Kartellamt bestätigte Fall ist kein Einzelfall:
- Im Juni 2010 verhängte das Bundeskartellamt ein Bußgeld von insgesamt 115 Millionen Euro unter anderem gegen die fünf führenden Hersteller von Brillengläsern wegen langjähriger verbotener Preisabsprachen.
- Im Januar 2010 hatte das Bundeskartellamt in einer Razzia unter deutschen Supermärkten und Drogerien 15 Firmen, darunter elf Supermarkt-, Drogerie- und Tierbedarfsketten durchsucht. Das Kartellamt hatte betont, dass eine viel größere Zahl von Firmen in den Fall verstrickt ist.
- Im Herbst 2009 hatte das Bundeskartellamt ein Bußgeld in Höhe von 160 Millionen Euro gegen die drei größten deutschen Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayr verhängt. Der Schaden für die Kunden aufgrund jahrelanger Preisabsprachen dürfte mehrere Milliarden Euro betragen.
- Ein anderes laufendes Verfahren ist das sogenannte Badezimmer-Kartell: Hersteller des Sanitärbedarfs sollen sich systematisch zwischen 2002 bis 2006 abgesprochen haben. In der Folge sollen Verbraucher wegen der Preisabsprachen um rund 20 Prozent überteuerte Preise bezahlt haben.
Millionenbuße gegen Konsumgüterhersteller wegen wettbewerbsbeschränkendem Informationsaustausch
(gefunden am 18.3.2011 – Link zur Meldung) - Bonn, 17. März 2011: Das Bundeskartellamt hat heute Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 38 Mio. € gegen drei Hersteller von Konsumgütern wegen des unzulässigen Austauschs über wettbewerbsrelevante Informationen verhängt.
Bei den Unternehmen handelt es sich um die Kraft Foods Deutschland AG, Bremen, die Unilever Deutschland Holding AG, Hamburg, und die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG, Bielefeld. Gegen einen vierten großen Konsumgüterhersteller werden die Ermittlungen noch fortgeführt. Eingeleitet wurde das Verfahren aufgrund eines Kronzeugenantrags der Mars GmbH, Viersen. In Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes wurde gegen Mars keine Geldbuße verhängt. Dem Gesprächskreis gehörte zeitweise auch die Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf an. Gegen Henkel wurde kein Bußgeld verhängt, da das Verhalten des Unternehmens bereits Gegenstand des Verfahrens des Amtes "Drogerieartikel" war (vgl. Pressemitteilung vom 20.02.2008).
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Bestimmte Arten des Informationsaustauschs zwischen Wettbewerbern sind kartellrechtlich unzulässig. Der Wettbewerb wird durch solche Verhaltensweisen beeinträchtigt, auch wenn es sich nicht um klassische Hardcore-Absprachen über Preise, Gebiete, Kunden oder Quoten handelt."
Die Unternehmen haben sich über mehrere Jahre in einem regelmäßig stattfindenden Gesprächskreis getroffen. Hochrangige Vertriebsmitarbeiter haben sich in diesem Rahmen gegenseitig über den Stand und den Verlauf von Verhandlungen ihres Unternehmens mit verschiedenen großen Einzelhändlern informiert. Für einige der betroffenen Produktbereiche tauschten sich einige der Teilnehmer auch über beabsichtigte Preiserhöhungen gegenüber dem Einzelhandel aus.
Neben Absprachen zwischen Marktteilnehmern kann auch der Austausch von wettbewerbsrelevanten Informationen den freien Wettbewerb beschränken und ist deshalb nach deutschem und europäischem Kartellrecht unzulässig. Die an dem Gesprächskreis teilnehmenden Markenartikelhersteller sahen sich in verschiedenen der von ihnen angebotenen Produktgruppen - vor allem Süßwaren, Speiseeis, Trockenfertiggerichte, Tiefkühlpizza, Tiernahrung und Waschmittel - jeweils ihren Hauptwettbewerbern gegenüber. Die Kenntnis über die zu erwartenden Forderungen des Einzelhandels sowie die Reaktionen der maßgeblichen Wettbewerber auf diese Forderungen, konnten das eigene Marktverhalten ebenso entscheidend beeinflussen, wie die Information über beabsichtigte Preiserhöhungen der Konkurrenz. Informationen dieser Art werden von den Unternehmen normalerweise hoch vertraulich behandelt.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bußgeldbescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet. Allerdings haben sich alle bebußten Unternehmen zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) im vereinfachten Verfahren bereit erklärt.
Ausgelöst durch den Kronzeugenantrag hatte das Bundeskartellamt Anfang 2008 Durchsuchungen bei verschiedenen Unternehmen durchgeführt und Unterlagen sichergestellt. Vergleichbare Verfahren, in denen die Behörde dem Verdacht auf unzulässigen Austausch von Informationen über Handelsforderungen und Preiserhöhungen zwischen Wettbewerbern im Bereich der Süßwarenindustrie nachgeht, sind noch anhängig. Darüber hinaus geht das Bundeskartellamt in zwei weiteren Verfahren dem Verdacht auf Absprachen über Preiserhöhungen zwischen jeweils zwei führenden Herstellern von Süßwaren nach.Liste der redaktionellen Inline-Kommentare
♠1) Zu dem Unternehmen gehören Markenprodukte wie Milka, Jacobs Kaffe, und ähnliche..
Siehe Starsterite♠2) Zu Unilever gehören im Nahrungsmittelbereich zum Beispiel Marken wie bifi, Du Darfst oder auch Pfanne. (Siehe http://www.unilever.de/unseremarken/ )♠3) Der Firmenname selbst ist Markenname für verschiedenste Produkte aus dem Lebensmittelbereich.♠4) Henkel ist zum Beispiel bekannt für die Marken persil, Loctite oder auch Fa.
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Wahlkampf 18.03.2011 Anlässlich des Internationalen Tag des Waldes, den die FAO der UNO ausgerufen hat, wird die Adelebser CDU zusammen mit Ihrer Kandidatin Dinah Stollwerck-Bauer am 21. März ab 14:45 Bäume pflanzen. Mit der Aktion will man den kommenden Wahlkampf klimaneutral gestalten. Städtebausförderung 18.03.2011 Fritz Güntzler, Landtagsabgeordneter der CDU, stellt in seiner Pressemeldung erfreut fest, dass 667k€ für den Bereich Denkmalschutz und immerhin noch 570k€ für sozialen Städtebauprojekte als städtebauliche Fördergelder der Stadt zufließen. Diese Gelder stammten aus dem Gesamtetat in Höhe von 54500k€. Barrierefrei 18.03.2011 Laut einer Meldung des Göttinger Behindertenbeirats soll das Alte Rathaus doch nicht barrierefrei werden. Die Planungen am Fahrstuhl sind angeblich wegen Denkmalschutzproblemen nicht durchführbar. Der Behindertenbeirat kündigt rechtliche Schritte an und beklagt den Bruch von Versprechungen. Gleichzeitig ruft er alle behinderten Menschen auf, am 24.3. ab 16:00 zur öffentlichen Bauausschusssitzung ins Neue Rathaus zu kommen. Mahnwachen 18.03.2011 In einer Pressemeldung weist das Anti-Atom-Plenum Göttingen auf die Demonstration am Samstag um 11:00 bzw. auf die Mahnwache am Montag 18:00 hin. In beiden Fällen geht es um den GAU (=größter anzunehmender Unfall) in Fukushima und um die Forderung nach einem deutschen Ausstieg aus der Atomenergie. Sendeprotokoll 18.03.2011 In der Bürgerfunksendung "Bürgerstimmen im Göttinger Land" am 17.3.11 wurde in der ersten Stunde der Sendung ein Ausblick auf das kommende Theater- Kino- und Konzertprogramm in der Region gegeben. In der zweiten Stunde talkte der Moderator mit den beiden Musikern Philipp Felwor und Tomas Merritt. In der Sendung wurde auch ein älteres ironisches Lied zum Thema „Ausstieg aus der Atomenergie“ gespielt. Sendeprotokoll 18.03.2011 Die Bürgerfunksendung "Bürgerstimmen im Göttinger Land" am 10.3.2011 beendete der Moderator wegen einer Theaterpremiere fünfzehn Minuten früher als regulär geplant. Nichtsdestotrotz wurde ein Ausblick auf die kommenden Konzerte sowie auf die kommenden Theater- und Kinovorführungen gegeben. | |
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Feminismus 21.03.2011 Das Business an Professional Women weist auf den geplanten Smartmob am 25.3. hin. Neben einem Informationsstand soll vor dem Gänseliesel mit Menschen in der Zeit von 16:00 bis 16:15 die Zahl 100 dargestellt werden. Als Unterstützer hat unter anderem der Göttinger Oberbürgermeister Wolfgang Meyer seine Teilnahme zugesagt. Aufruf 21.03.2011 Die Göttinger Grünen rufen zur Teilnahme an der großen Atomkraftausstiegs-Demonstration in Berlin auf. Am 26.3. soll ab 12:00 die Demonstration am Potsdamer Platz starten. Die Demonstration soll gegen 14:00 auf der Straße des 17. Juni ankommen, wo dann die abschließende Kundgebung stattfinden wird. Die Busse nach Berlin werden ab 6:00 vorm Zoologischen Institut abfahren und gegen 21:00 wird man wieder in Göttingen sein. Vorstandswahlen 21.03.2011 Bei ihrem Landsparteitag in Delmenhorst legte die Piratenpartei Niedersachsen ihre Leitlinien für den kommenden niedersächsischen Wahlkampf fest. Einen wesentlichen Schwerpunkt nehmen Umweltthemen ein. Dazu gehören zum Beispiel die Ablehnung, das klimaschädliche Kohlenstoffdioxid (CO2) im Untergrund oder in Gewässer zu entsorgen. Auch wird eine Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln gefordert werden. Weiter wird die konsequente Nutzung von offenen Dateiformaten in kommunalen Verwaltungen angestrebt. Der aus Göttingen kommende Schatzmeister wurde einstimmig in seinem Amt bestätigt. Lyrikband – Georg Huber 18.03.2011 In dem Gedichtband von Georg Huber finden sich mit leichter Hand verreimt Gedanken zu wichtige Fragen des Lebens und zu lebendigen, bildhaften Geschichten. Zwangswirtschaft 18.03.2011 Laut der Pressemeldung der DIHK will die EU über die Verbrauchervertragsrichtlinie eine Zwangshandelswirtschaft einführen. Laut Planungen im Binnenmarktausschuss soll vielleicht bald jeder Online-Händler demnächst an jeden innerhalb der EU liefern MÜSSEN. Die DIHK argumentiert in ihrer Kritik dabei über die verschiedenen nationalen Rechtsnormen und die sprachlichen Probleme für die klein- und mittelständischen Anbieter. |