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Eilantrag
Grüne: EON-Verträge mit Göttingen sind nichtig!

30.03.2011 Für die Ratssitzung am 21.3.11 stellte der Ratsfraktion der Grünen einen Eilantrag, dass einen Zeitplan aufzustellen, um de Beziehungen mit dem Atomenergie-Konzern e.on zu entpflechten. Der Eilantrag nahm die Ereignisse in Fukushima zum Anlass. Er stützte sich aber auch auf formal-juristische Kartellrechtliche Vergehen. Der Rat wollte das Thema aber nicht auf die Tagesordnung nehmen. Laut Meldung von Stefan Wenzel, der sich auf die niedersächsische Landeskartellbehörde bezieht, sind die Göttinger Verträge mit der e.on wegen fehlender Ausschreibung nichtig.
[Die wegen fehlender Ausschreibung nichtigen Verträge wurden unter dem CDU-Oberbürgermeister Danilowski geschlossen. Der Leite des damaligen Rechtsamtes ist der heutige Oberbürgermeister.]

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Ratsfraktion der Grünen [ Homepage ]
 





Göttinger Ratsfraktion der Grünen stellte Eilantrag: - Eilantrag: Unabhängigkeit Göttingens vom Atomkonzern EON!

(Teil 1 der Email vom 21.3.2011)
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept und einen Zeitplan zu erstellen für eine planvolle Entflechtungen der Vertrags- und Kapitalbeziehungen mit der EON Mitte AG und die vollständige Beendigung des Einflusses des Atomkonzerns auf das politische Handeln der Stadt (und ihrer Gesellschaften). Insbesondere ist die Rechtmäßigkeit des aktuellen Konzessionsvertrags zu klären. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen einer vorzeitigen Neuausschreibung sind darzustellen. Mit den Nachbarkommunen in Südniedersachsen und Nordhessen sowie mit der Universität und anderen großen Stromverbrauchern sind Gespräche zu führen mit dem Ziel der Koordinierung eines gemeinsamen Vorgehens.
Begründung:
Die Nutzung der Atomenergie ist menschliche Hybris, angetrieben von Profitinteressen des shareholder value, losgelöst von jeder Ethik. Täglich versichern uns PolitikerInnen, Lobbyisten und korrumpierte Wissenschaftler "unsere deutschen Atomkraftwerke sind sicher". Genau dies hat man auch den Menschen in Japan erzählt. Dort wurde in sieben Kernkraftwerken gleichzeitig gegen die radioaktive Katastrophe gekämpft und noch ist nicht absehbar in wie vielen Reaktoren der GAU bzw. Super GAU tatsächlich auch eintritt, mit allen damit verbundenen Folgen für Umwelt und Menschen. Dabei gerät fast in Vergessenheit, dass das mit dem "Normalbetrieb" verbundene "Restrisiko" allenfalls ein Nebenproblem der Kernenergie darstellt. Das Hauptargument gegen die "friedliche Nutzung" ist weiterhin die Produktion riesiger Mengen Atommülls in hunderten Atomkraftwerken dieser Welt, ohne die geringste Aussicht auf ein sicheres Endlager. Die davon ausgehende Gefahr ist um ein vielfaches größer!
Der einflussreichste Atomkonzern in Südniedersachsen ist die EON Mitte AG, dessen Geschäftsgebaren unsere Fraktion seit geraumer Zeit kritisiert. Etwa die Hälfte des von EON gelieferten Stroms stammt aus AKWs. Unternehmensstrategie des Konzern war es in den vergangenen Jahrzehnten, die Stadt und die umliegenden Kommunen durch langfristige, miteinander verwobene Verträge – oft hart am Rand des rechtlich Zulässigen – an sich zu binden. Jüngstes Beispiel ist die Gründung der angeblich gemeinnützigen EAM gGmbH, die zu keinem anderen Zweck konstruiert wurde, als der Verlängerung der auslaufenden Konzessionsverträge mit EON den Boden zu bereiten. Mit den von der Stadt gehaltenen Konzernanteilen unterstützt und finanziert die Stadt zudem eine Energiepolitik, die die Ratsmehrheit ethisch schon lange nicht mehr für verantwortbar hält. Selbst über langfristige Verträge beim Betrieb von Straßenbeleuchtung und bei der Organisation von Sportereignissen (tour d´energie) sind Stadt und EON eng miteinander verknüpft – zu eng, wie die Ereignisse in Fukushima uns deutlich machen.
Seit Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Jahr 1998 dürfen Konzessionsverträge ohne wettbewerbliche Ausschreibung nur mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abgeschlossen werden. Da bei Abschluss des laufenden Konzessionsvertrags der Stadt mit der EON Mitte AG im Jahr 2001 die wettbewerbliche Ausschreibung umgangen wurde, geht die Kommunalaufsicht im Wirtschaftsministerium des Landes mittlerweile davon aus, dass der aktuelle Vertrag mit einer Laufzeit bis 2021 nichtig ist. Die Dringlichkeit dieses Antrages ergibt sich somit auch aus der Tatsache, dass die Stadt derzeit über keinen gültigen Konzessionsvertrag verfügt und schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen ist. Auch die Teilprivatisierung der Stadtwerke ist in diesem Zusammenhang politisch neu zu bewerten.
Dringlichkeitsantrag für den Rat am 21.3.2011

Göttinger Ratsfraktion der Grünen stellte Eilantrag: - Begründung der Dringlichkeit - Unabhängigkeit Göttingens vom Atomkonzern E.ON

(Teil 1 der Email vom 21.3.2011)
Die Dringlichkeit dieses Antrags ergibt sich aus den tagesaktuellen Ereignissen in Fukochima, aber auch aus einem Schreiben des Landeswirtschaftsministeriums, das uns seit Freitag vorliegt.
Es gibt begründeten Anlass für die Annahme, dass der Konzessionsvertrag der Stadt mit der EON Mitte AG nichtig ist. Seit September 2010 diskutiert der Rat über einen möglichen Beitritt der Stadt Göttingen zur Energie Aktiv Mitgestalten gGmbH, kurz EAM. Aus unserer Sicht dient die von der EON initiierte EAM nur einem einzigen Zweck. Sie soll der Verlängerung der Konzessionsverträge mit der Stadt Göttingen und den Gemeinden in Südniedersachsen, Nordhessen und Nordost-Thzüringen den Boden bereiten. Meine Fraktion hat daher das Wirtschaftsministerium des Landes um kommunalaufsichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verträge gebeten. Auch die Kartellbehörden des Landes und des Bundes haben wir angeschrieben. In seiner Antwort hat uns das Landeswirtschaftsministerium nun mitgeteilt, dass das Bundeskartellamt gegen die E.ON ein Kartellverwaltungsverfahren eingeleitet hat, "weil diese im Zusammenhang mit ihren Zuwendungen an die EAM gegen das Verbot des § 3 Abs. 2 Nr. 1 der Konzessionsabgabenverordnung verstoßen könnte." Und damit nicht genug: Das Wirtschaftsministerium hat eine Stellungnahme an das Landesinnenministerium geschickt, die uns ebenfalls zur Kenntnis gegeben wurde. Diese Stellungnahme möchte ich Ihnen kurz im Wortlaut vorlesen:
Aufgrund der Tatsache, dass eine vorzeitige Verlängerung des Stromkonzessionsvertrages im Jahr 2001 erfolgte, ohne dass die Stadt Göttingen einen Wettbewerb um das Netz hergestellt hat und auch keine Bekanntmachung erfolgte, verstößt der Vertrag vom Zeitpunkt des Überschreitens der 20 Jahre des ursprünglichen Vertrages gegen § 1 GWB ♠1und wäre nichtig.
Ganz offensichtlich versucht die E.ON AG jetzt mit der Beteiligungsmöglichkeit an der EAM gGmbH die Gemeinde weiter an sich zu binden. Denn die Stadt Göttingen erhält nur dann Fördermittel, wenn sie an der EAM gGmbH beteiligt ist und wenn die E.ON Mitte AG die Strom- und Erdgasnetze für Haushaltskunden in den Konzessionsgebieten der Stadt Göttingen betreibt. Ganz offensichtlich erfolgt diese "Bindung", um bei der nächsten Vergabe des Konzessionsvertrages die Gemeinde gewogen zu "machen", erneut den Konzessionsvertrag mit der E.ON AG abzuschließen.
Ich habe daher erhebliche Zweifel, ob die Stadt Göttingen ein dem Sinn und Zweck des § 46 EnWG ♠2entsprechendes wettbewerbliches insbesondere ein dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung entsprechendes Verfahren zu gegebener Zeit durchführen wird.
Die vom Gesetzgeber verfolgte Intention, dass Gemeinden wenigstens alle 20 Jahre einen Wettbewerb um das Netz zu gestalten haben, ist im vorliegenden Fall umgegangen worden und es liegt nahe, dass aufgrund der Gewährung der Fördermittel aus der EAMgGmbH ein alle Interessenten gleich behandelndes Verfahren nicht durchgeführt werden wird.
Die Dringlichkeit unseres Antrages ergibt sich also auch aus der Tatsache, dass wir davon ausgehen müssen, dass die Stadt derzeit über keinen gültigen Konzessionsvertrag verfügt. In diesem Falle sollten wir schnellstmöglich darüber beraten, wie dieser rechtlose Zustand beendet werden kann. Ich bitte daher um Ihre Unterstützung.

Die Stadt Göttingen meldet - Große Mehrheit ist für das Güterverkehrszentrum

(Meldung vom 21.3.2011, gelesen/übernommen am 30.3.2011)
Der Rat der Stadt Göttingen hat dem Abschluss einer sogenannten Ausführungsvereinbarung zwischen der Stadt Göttingen und ihrem Tochterunternehmen (Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH) zur Entwicklung des Gewerbegebietes Siekanger als Standort für das Logistikgewerbe gebilligt.
Für die Vorlage der Verwaltung stimmten die Fraktionen der SPD, von Bündnis 90 / Die Grünen sowie der FDP. Strikt dagegen waren nach wie vor die FRaktionen der CDU und der GöLinke.
Der Standort Siekanger soll das regionale Logistikkonzept durch ein nachfragegerechtes Flächenangebot ergänzen sowie Zwischenlagerung und Landevorgänge von Lkw auf Lkw ermöglichen.
Ein von der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen eingebrachter Dringlichkeitsantrag zur "Unabhängigkeit Göttingens vom Atomkonzern EON" fand nicht die ausreichende Mehrheit von 32 Stimmen zur Aufnahme in die Tagesordnung,
Weitere Ratsbeschlüsse in Kürze: Veränderungssperre für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 35 "Ehemalige Lüttichkaserne" + + + Erneute und rückwirkende Satzungsbeschlüsse für die Göttingen – Grone Bebauungspläne Nr. 11 "Industriestraße" (4. Änderung)) und Nr. 20 "Westlich des Siekweges" (2. Änderung)
Hier finden Sie die komplette Tagesordnung der Sitzung mit den Vor- und Anlagen.
Referat für Öffentlichkeitsarbeit
erstellt am 21.03.2011

Pressemeldung von Stefan Wenzel - Neue Chance: Konzessionsvertrag der Stadt Göttingen mit EON ist nichtig - "EAM-Gemeinden" müssen EON von laufenden Konzessionsvergaben ausschliessen

(Email vom 23.3.2011)
"Mit der Feststellung des Niedersächsischen Landeskartellamtes zum Strom-Konzessionsvertrag eröffnet sich für die Stadt Göttingen eine neue Chance zum Umbau der Energieversorgung", sagte der Göttinger Abgeordnete Stefan Wenzel (Grüne). Denkbar sei jetzt eine neue Konzessionsvergabe mit einem Energiewendevertrag im Wettbewerb. Denkbar sei auch ein Netzrückkauf, wie er in der Schwarzwaldgemeinde Schönau erfolgte. Alle Optionen müssten gründlich abgewogen werden, sagte Wenzel. Auch eine Kooperation mit den Nachbargemeinden müsse geprüft werden.
Die Stellungnahme der Kartellbehörde habe auch gezeigt, dass Gesellschafterverträge der südniedersächsischen Gemeinden und Städte mit der neuen EAM-Gesellschafterstruktur gegen Grundsätze des Vergaberechts verstossen. Die finanzielle Förderung durch diese Gesellschaft war vertraglich an einen bestehenden oder verlängerten Konzessionsvertrag mit EON geknüpft. Wenzel forderte: "In Gemeinden mit EAM-Beteiligung muss die EON daher von laufenden Vergabeverfahren ausgeschlossen werden". Daran führe kein Weg vorbei.
Die Niedersächsische Landeskartellbehörde habe bei einem von den Grünen in Stadt und Land angeregten Prüfverfahren festgestellt, dass der Konzessionsvertrag der Stadt Göttingen mit dem Atomkonzern EON nichtig ist, sagte Wenzel. Die Chance müsse jetzt genutzt werden, um eine Energieversorgung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien beschleunigt aufzubauen.

Liste der redaktionellen Inline-Kommentare

♠1) GWB =
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§1 GWB
„§ 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.“
http://bundesrecht.juris.de/gwb/__1.html
♠2) EnWG = EnergieWirtschaftsgesetz

§46 EnWG
§ 46 Wegenutzungsverträge
(1) Gemeinden haben ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen. Unbeschadet ihrer Verpflichtungen nach Satz 1 können die Gemeinden den Abschluss von Verträgen ablehnen, solange das Energieversorgungsunternehmen die Zahlung von Konzessionsabgaben in Höhe der Höchstsätze nach § 48 Abs. 2 verweigert und eine Einigung über die Höhe der Konzessionsabgaben noch nicht erzielt ist.
(2) Verträge von Energieversorgungsunternehmen mit Gemeinden über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören, dürfen höchstens für eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen werden. Werden solche Verträge nach ihrem Ablauf nicht verlängert, so ist der bisher Nutzungsberechtigte verpflichtet, seine für den Betrieb der Netze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet notwendigen Verteilungsanlagen dem neuen Energieversorgungsunternehmen gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung zu überlassen.
(3) Die Gemeinden machen spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Verträgen nach Absatz 2 das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt. Wenn im Gemeindegebiet mehr als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar an das Versorgungsnetz angeschlossen sind, hat die Bekanntmachung zusätzlich im Amtsblatt der Europäischen Union zu erfolgen. Beabsichtigen Gemeinden eine Verlängerung von Verträgen nach Absatz 2 vor Ablauf der Vertragslaufzeit, so sind die bestehenden Verträge zu beenden und die vorzeitige Beendigung sowie das Vertragsende öffentlich bekannt zu geben. Vertragsabschlüsse mit Unternehmen dürfen frühestens drei Monate nach der Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung erfolgen. Sofern sich mehrere Unternehmen bewerben, macht die Gemeinde bei Neuabschluss oder Verlängerung von Verträgen nach Absatz 2 ihre Entscheidung unter Angabe der maßgeblichen Gründe öffentlich bekannt.
(4) Die Absätze 2 und 3 finden für Eigenbetriebe der Gemeinden entsprechende Anwendung.
(5) Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kartellbehörden nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bleiben unberührt.
http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__46.html

Zusammenfassung, Übersicht, Zusatzinformation, ..

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Die Amtszeiten der Oberbürgermeister finden sich zum Beispiel bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_B%C3%BCrgermeister_von_G%C3%B6ttingen.

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