Meldung gesetzt von ~ Dr. Dieter Porth
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⇐ Entscheidung
Dauereinblendung sind keine Schleichwerbung
22.10.2010 Als Reaktion auf eine offene Email entschied die Kommission für Aufsicht und Zulassung, (ZAK), dass die Dauereinblendungen während der live-Übertragungen während der Fußball-WM 2010 keine Schleichwerbung waren. Sie sind vielmehr zulässige Hinweise auf die den Veranstalter und Organisator der Weltmeisterschaft.
[Die Entscheidung betraf nicht den Vorwurf, der von mir in offenen Emails beklagt wurde. Dr. Dieter Porth.]
Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...
Reporterbericht: Kontaktlink zu http://www.buergerstimmen.de [ Homepage ] (Dr. Dieter Porth)
Die Internet-Zeitung
www.buergerstimmen.deberichtet - Entscheidung der ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht) zur Frage "Gab es Schleichwerbung während der Übertragungen der Fußball-WM 2010 "
(eingescantes Großzitat mit nachfolgender automatischer Texterkennung)
"
Hannover, den 27.09.2010
Verbot der Schleichwerbung nach § 7 RStV/ Eingabe des Herrn Dr. Dieter Porth, Göttingen/ Ihr Schreiben vom 02.08.10
Sehr geehrter […],
die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat nach Abstimmung des Sachverhalts mit ARD und ZDF den Fall abschließend geprüft und sieht in der Ausstrahlung des FIFA Logos im Rahmen der Übertragung von WM-Fußballspielen keinen Verstoß gegen Bestimmungen des RStV.
Man kam übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Einblendungen des FIFA-Logos durch die übertragenden Rundfunkveranstalter (ARD, ZDF, RTL,. Sky) keine Schleichwerbung i. S. § 7 Abs. 7 S. 1 RStV darstellt.
Die unterschiedlichen Formen der FIFA Einblendungen (durchlaufender FIFA-Schriftzug bei RTL Expl. 25.06.10, 20.35 Uhr oder die dauerhafte Einblendung von Schriftzügen "FIFA WM 2010" im oberen Bildrand Sky, ARD u. ZDF) sind durch die Lizenzvereinbarungen mit dem Fußball Weltver- band bei Rundfunkübertragungen verpflichtend.
Die FIFA (Federation Internationale de Football Association) als Weltverband und Veranstalter der WM ist laut Statuten (siehe Anlage) ein im Handelregister eingetragener Verein im Sinne der Art. 60 ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Zürich. Sein Zweck ist die weltweite Verbesserung und Verbreitung des Fußballs, wobei der völkerverbindende und humanitäre Stellenwert durch Jugend- und Entwicklungsarbeit im Vordergrund steht. Daneben ist es das Ziel des Vereins,
die Organisation von Wettbewerben, die Festlegung und Sicherstellung der Durchsetzung von Re- geln umzusetzen. Außerdem fördert er freundschaftliche Beziehungen zwischen den Mitgliedern und in der Gesellschaft zu humanitären Zwecken. Sie stellt die institutionellen Mittel zur Lösung von Streitigkeiten zur Verfügung.
Damit dient der Verein nicht der Absatzförderung von Produkten oder Dienstleistungen. Die Einblendungen des Schriftzuges können nicht als Werbung i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 7 RStV gesehen werden. Danach ist Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs, die im Rundfunk von einem öffentlich-rechtlichen oder privaten Veranstalter entweder gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung oder als Eigenwerbung gesendet wird mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, gegen Entgelt zu fördern.
Vorliegend ist zu beachten, dass es bereits zweifelhaft ist, die FIFA in diesem Sinne als "Erbringer von Dienstleistungen" anzusehen. Selbst wenn man annimmt, dass der Fußball - Weltverband eine Dienstleistung an die Öffentlichkeit dadurch erbringt, dass er eine Fußball - Weltmeisterschaft federführend organisiert und ausrichtet, so ist dies doch keine Dienstleistung, die den Rezipienten der Sendungen selbst zur Verfügung steht.
Es fehlt hier am Merkmal der möglichen Absatzförderung ("Ziel, den Absatz ... gegen Entgelt zu fördern"). Zwar mag es sein, dass die FIFA selbst durch die Organisation einer Fußball - Weltmeisterschaft finanzielle Gewinne erzielt, dies realisiert sie jedoch nicht durch die Erbringung einer Dienstleistung an die Rezipienten der Übertragungen.
Da Grundsätzlich bei der Auslegung des Werbebegriffs der verfassungsrechtliche Hintergrund zu berücksichtigen ist, dem zufolge vor allem die Erkennbarkeit nicht publizistisch motivierter Kommunikationsinteressen für den Rezipienten zu gewährleisten ist (vgl. Schulz in HahnNesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auflage, § 2 Rn. 88), erscheint es demnach nicht sachgerecht, hier eine Absatzförderungsabsicht für eine von der FIFA erbrachte Dienstleistung an- zunehmen. Es besteht nicht die Gefahr, dass der Rezipient zum Erwerb von Dienstleistungen der FIFA motiviert wird. Vielmehr ist die Einblendung ein publizistischer Hinweis auf die Art und die Bedeutung der übertragenen Spiele.
Die Einblendung des Schriftzuges der FIFA dient der Positionierung und Kennzeichnung des Ver- eins als Veranstalter/Organisator der WM. Die Zuschauer können durch die Einblendung sofort erkennen, dass es sich um ein Spiel der Fußball - Weltmeisterschaft und insofern mit besonderer
sportlicher Bedeutung handelt. Die FIFA als Verein hat keinen kommerziellen Vereinszweck. Sie verkauft keine Produkte oder Dienstleistungen an den Rezipienten oder an Dritte (Begleitprodukte, Merchandising-Produkte gelten gemäß § 45 Abs. 2 nicht als Werbung). Damit ist per se ein Werbeeffekt im Sinne kommerzieller Werbung ausgeschlossen.
Mithin kann mangels Erfüllung des Werbebegriffs auch keine Schleichwerbung vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[…]
Programmreferent"
Anmerkungen von Dr. Dieter Porth zur Stellungnahme der Kommission für Zuölassung und Aufsicht (ZAK)
Zu dem Statement, welche mich schon Anfang Oktober erreichte, möchte ich zweierlei anzumerken:
1. Dauereinblendung
Der Standpunkt der ZAK hat einiges für sich. Man kann das Emblem der FIFA natürlich als redaktionellen Hinweis auf den Veranstalter werden Man hätte das Emblem der FIFA aber auch juristisch notwendige und gleichzeitig unzulässige Produktbezeichnung werten können, mit der die FIFA im Vorfeld der WM seine Lizenzforderungen und Lizenzanforderungen zur Nutzung des FIFA-Produkts Fußball-WM-Liveübertragung gegenüber von Public-Viewing-Organisatoren durchsetzte.(Link zur PDF-Datei eines Essays beim Online Art-Lawyer-Magazin, http://de.fifa.com/worldcup/organisation/publicviewing/ ).
Man hätte die Länge der Einblendung mit Blick der Wirkung auf den Sponsoren- und Unterstützermarkt für andere Sportveranstaltungen bewerten können. Ich hätte dies aber nicht für so wünschenswert gehalten. Ich fände es sogar gut, wenn zukünftig in der Berichterstattung häufiger klargestellt wird, wer die Hoheit über das Bilddarstellung hat. Neben Sportevents wäre es auch schön, wenn zum Beispiel bei Nachrichten klargestellt wird, wenn Bildmaterial von der Polizei, der Bundeswehr (Afghanistan), … übernommen wird. Warum sollte man nicht für solche Einblendungen die Ecke unten rechts im Bild reservieren, wo meist Maler ihre Bilder signieren.
2. Problem Bildfüllende Einblendungen
Die ZAK behandelte nicht die Form der bildfüllende und damit penetrante Schleichwerbung, die ich in meinen offenen Emails beklagte. (http://www.buergerstimmen.de/wirtschaft/wirtschaft_409.htm, http://www.buergerstimmen.de/politik/selfpolitik_190.htm). Ich erhalte den Vorwurf der Schleichwerbung aufrecht, weil diese Einblendungen zumeist an emotional aufwühlenden Stellen (Fouls, etc) präsentiert wurden. Die Einblendung könnte bewirkt haben, dass der Markennamen FIFA vom Zuschauer mit bestimmten Emotionen verknüpft wird.
©2010 Die in offenen Emails von Dr. Dieter Porth beklagte Schleichwerbung für den Markennamen FIFA während der Spielübertragungen zur Fußball-WM 2010
Zusammenfassung
Natürlich ist meine Forderung eine Maximalforderung, dass sich die Intendanten beim Publikum für die Schleichwerbung zu entschuldigen haben. Grundsätzlich stehen der ZAK verschiedene Möglichkeiten der Reaktion offen. Diese reichen von der Rüge über die Artikulation der Besorgnis bis zur Vorgabe von Richtlinien zur zukünftigen Ausgestaltung von Lizenzverträgen bei Berichterstattungen von sportlichen (Groß-)Ereignissen. Schließlich bestimmen auch andere Großereignisse wie Boxen, Radsport, Formel 1, Handball, Eishockey, Olympia, Tennis, Basketball, … das Fernsehprogramm.
Mir ist klar, dass sportliche Großveranstaltungen wie die Fußball-WM zahlreiche Sponsoren und Unterstützer brauchen, um in attraktiver Form durchgeführt werden zu können. Andererseits braucht ein demokratischer Staat auch die Unabhängigkeit der Berichterstattung. Ich bin sogar für solche Dauereinblendungen als Hinweis auf den Organisator der Veranstaltung und Gestalter des Bildes von der Veranstaltung. Ich würde mir solche Hinweise zum Beispiel auch wünschen, wenn Bundeswehr, Polizei, Konzerne oder andere Institutionen Bildmaterial zur Verfügung stellen. Zur Unterscheidung zwischen Bildgestalter und Eigentümer der Bildübertragung könnte der Hinweis auf den Bildgestalter zum Beispiel unten rechts eingeblendet werden.
Ich denke, dass die Unabhängigkeit der Berichterstattung und die Freiheit der Meinungsäußerung zu stark eingeschränkt wird, wenn ein Organisator Rechte am Public-Viewing von übertragenen Fernsehprogrammen für sich geltend machen kann. Zukünftig könnte ein solcher Eigentumsanspruch über Sponsorenverbot hinaus zum Beispiel dahingehend ausarten, dass Gastwirte als Veranstalter von kostenlosem Public-Viewing gezwungen werden könnten, bestimmte Werbematerialen auslegen oder …. Wenn ein Fernsehsender einen Bericht überträgt, dann ist nach meiner laienhaften juristischen Meinung dieser Bericht das virtuelle Eigentum des Senders. Der Bericht hat sich, nach meiner Meinung im Sinne des Urheberrechtes, dem Wirkungs- und Gestaltungsbereich des vormaligen Veranstalters des Sportereignisses entzogen, um so ein freien Meinungsaustausch über den berichteten Gegenstand zu ermöglichen und zu fördern. Aber das ist, wie gesagt, meine persönliche Meinung.
©2010 Frage - Ist das Schleichwerbung für Sony - zufällig entdekt beim Fußball-WM-Spiel 2010 Deutschlad - Argentinien
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Junges Theater 21.10.2010 In der kommenden Woche vom 21.10. bis 27.10.10 zeigt das Junge Theater Göttingen „Warteraum Zukunft“[Do.], das Drama „Die Physiker“[Fr., Di. Mi.], das Holzmännchenstück „Pinocchio“[So.] und das Musical „Wir müssen reden“[Sa.]. Experimentell wird es am Sonntag und Mittwoch mit dem Stück vom jt-Studentenclub „Das Missverständnis“[So. Mi.]. Lumiere 21.10.2010 Das Lumiere zeigt in der Woche vom 21.10. bis 27.10.10 die Erzählung „Im Oktober werden Wunder wahr“(OmU) und das Drama „Versailles“(OmU). Für die Kinder wird am Samstag und Sonntagnachmittag „Der gestiefelte Kater“, während der Doppel-Film-Pack um schwule Lebnsart „Du sollst nicht lieben“ + „Mister Right“ nur am Samstag gezeigt wird. Der Mittwochabend ist für das Kurzfilmfestival „Future Shorts – 2010“ reserviert. CinemaxX 21.10.2010 Als 3D-Filme sind im CinemaxX in der Kinowoche vom 21.10. bis 27.10.10 die animierte Fabvelkomödie „Konferenz der Tiere“, das animierte Fabelabenteuer „Die Legende der Wächter“ und der animierte Comic „Ich, einfach unverbesserlich“ zu erleben. Weitere 3D-Filme sind der Zombiefilm „Resident Evil: Afterlife“ sowie der Tiermonsterfilm „Piranha“. Die §D-Filme sind auch als 2D-Film zu erleben. Neu angelaufen sind die Komödie „So spielt das Leben“, das Liebesabenteuer „Scott Pilgrim gegen den Rest der Welt“ und die Erzählung über gute Bänker „Wall Street 2 - Geld schläft nicht“. Als Preview darf man sich am Mittwoch auf den Vampirfilm „Wir sind die Nacht“ und auf den Actionfilm „R.E.D.“ bzw. am Sonntag auf „Sammys Abenteuer - die Suche nach der geheimen Passage“ (3D) freuen. Alle Opernfreunde können sich auf das über fünfstündige Opernepos „Boris Godunov“ freuen, welches wieder live aus New York übertragen wird. Sterntheater 21.10.2010 Das Sterntheater präsentiert in der kommenden Kinowoche vom 21.10. – 27.10.10 die Komödie „Hochzeitspolka“, die biographische Erzählung „Goethe!“ sowie den Sinnfilm „Das Ende ist mein Anfang“. An ausgewählten Termine ist „Gainsbourg – Der Mann, der die Frauen liebte“, der Kinderfilm „Willi und die Wunder dieser Welt“, der Filmklassiker „Faust (1960) sowie die ethnographische Doku „Babys (Bébé(s))“ zu erleben. Als Preview wird am Mittwoch der Thriller „In ihren Augen (El secreto de sus ojos)“ auf der Leinwand präsentiert. Cinema 21.10.2010 Das Cinema zeigt am Sonntag ab 11 Uhr die dreiteilige Dokumentation „Das Phänomen Bruno Gröning - Auf den Spuren des Wunderheilers“. Am Samstag gibt es wieder einmal einen Buster-Keaton Stummfilm mit Live-Musikbegleitung. Ansonsten zeigt das Cinema in der kommenden Kinowoche vom 21.10. - 27.10.10. die Erzählung „Kleine Wunder in Athen“ und das Drama „Fish Tank“. An ausgewählten Terminen sind „Hier kommt Lola“[Sa], „Maria, ihm schmeckt’s nicht“[Do, Fr, Di, Mi] sowie „Seven Chances“[Sa] zu erleben. Rückblick 42/10 21.10.2010 Der Rückblick dokumentiert die Konzerte und damit die stilistische Entwicklung der Musik in der Region. Neben den Links zu den Websites und Myspace-Sites der Bands finden sich hier auch Silberlingskritiken (CDs) und Kurzinfos zu den Bänds. In dem Zeitraum waren unter anderem "Dawai Dawai", "Kaput Krauts", "Goldplay Live", "Heinrich Jochen", "Bernd Rinser", "Alfred Zachertz" und "Seven Boots" in Göttingen oder in der Region Südniedersachsen musikalisch aktiv. |
Beschwerde 05.07.2010 Bei der Fußballübertragung Deutschland gegen Argentinien wurde mehrfach während der Wiederholungssequenzen ohne einen journalistischen Grund der Markenname FIFA eingeblendet. In einer offenen Beschwerde wegen Schleichwerbung wandte sich der Herausgeber der vorliegenden Internet-Zeitung an ARD, ZDF und RTL sowie an die Landesmedienanstalt Niedersachsen (dort mit der Bitte um Weiterleitung). In dem Brief äußert der Herausgeber wegen der agressiven Darstellungsform den Vorwurf der Schleichwerbung und begründet den Vorwurf mit Zitaten aus dem Rundfunkstaatsvertrag. Die Meldung enthält den Originaltext der Beschwerdeemail. Nachspiel 26.07.2010 In der Frage, ob die Einblendungen des großen Schriftzugs FIFA während der Übertragungen der Fußballspiele bei der Fußball-Weltmeisterschaft Schleichwerbung darstellten, wendet sich die Redaktion an die Landesregierungen. Weiter fragt die Redaktion nach, mit welchen Sanktionen gegebenfalls die Sender zu rechnen haben. |
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Termine - Nörgelbuff 25.10.2010 Das Novemberprogramm des Nörgelbuffs ist sehr vielfältig. Vom Jazz ala ‚Groovemates’ über psychedelisch Angehauchtes von ‚Ginger’ und Countryrock von ‚Albert Lee & Hogans Heroes’ bis zum Klezmerpop von ‚Little Shop Of Horas’ und dem AC/DC-Coverrock von ‚The Jack’ wird für unterschiedliche musikalische Nicht-Klassik-Strömungen etwas geboten, wie die unvollständige Aufzählung hier andeutet. Theaterfreunde dürfen sich auf die Aufführung des jt-Studentenclub mit ihrem Sinn suchenden & hinterfragenden Stück „Das Missverständnis’ freuen. Konzerte Kreuzberg on KulTour 25.10.2010 Für den November 2010 hat der Verein Kreuzberg on KulTour verschiedene Konzerte für die Region organisiert. Ein Highlight ist das Konzert von Götz Widmann am 18.11. in der Tangente. Weitere Akustikkonzerte sind ‚Ich und mein Tiger’[1.11.], ‚Jürgen Ufer’ [26.11.] sowie das neue Duo ‚Kopfsprung’ [27.11.]. Natürlich organisiert der Verein auch die offene Bühne (2. Do. im Monat] und die offene Folksession [1. Mi. im Monat]. Lesermeinungen 19.10.2010 In einem längeren Leserbrief weist der Leser darauf hin, dass die FED (FEDeral Reserve System – amerikanische Zentralbank) eine Privatbank ist, die mit ihrem Geld langsam aber sicher die Welt privatisiert, An Beispielen wird der Einfluss auf die lokalen Wirtschaft verdeutlicht. In der Meinung findet sich die Behauptung, dass über das Zinssystem der kleine Bürger langsam ausgeraubt wird. Als Antwort darauf wird die Einführung von Regionalgeld mit einem negativen Zins gefordert. Öffentlichkeitsschlichter [?] 23.10.2010 Sie haben schlechte Arbeitsbedingungen? Sie werden als Kunde schlecht behandelt? Sie haben Probleme, weil sich Bürokraten blöd stellen oder werden zur Mitarbeit an skandalösen Vorgängen gezwungen? – Sie wollen sich wehren und haben Angst vor juristischen Repressionen und/oder Arbeitsplatzverlust. Dann kann Ihnen vielleicht die Dienstleistung des Öffentlichkeitsschlichters von der Redaktion der Internet-Zeitung helfen. Die Redaktion kann bei der Schlichtung mit einer wirksamen Öffentlichkeit drohen und so mögliche Machtungleichgewichte ausgleichen. Der Redakteur als Öffentlichkeitsschlichter entwickelt mit Ihnen, um mit Hilfe der drohenden Öffentlichkeit den beklagten Missstand aus der Welt zu schaffen. Sie bezahlen unabhängig von einer Veröffentlichung den Redakteur für seine vermittelnde Tätigkeit, wobei dem Redakteur als Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, so dass auch Missstände aus der Anonymität heraus angegangen werden können. Stadtradiotipps 25.10. – 31.10. 21.10.2010 Für die Woche vom 25.-31.10.10 hat die hauptamtliche Redaktion des Stadtradio Göttingens hauptsächlich folgende Themen vorbereitet: ‚„Aktionswoche Treffpunkt Bibliothek“’[Mo. 8:05]‚HörBar: Rund um das Göttinger Jazzfestival’[Di. 10:05] und ‚Der geplante Windpark im Landkreis Göttingen’[Fr. 8:35]. Wie an jeden vierten Montag im Monat wird von 11:00-12:00 die Sendung des Blindenverband – das „BVN-Radio“ – ausgestrahlt. |
Videodrehbuch 14.06.2012 Der Artikel enthält das Drehbuch für einen Videobrief an Monika Piel, die die Intendantin vom WDR und vpn der ARD ist. Das Drehbuch kritisiert die Live-Übertragungen zur Fußball-Europameisterschaft als illegal. Die Intendantin wird aufgefordert, aus Respekt vor der journalistischen Unabhängigkeit und vor dem Rundfunkstaatsvertrag die zukünftigen Reportagen nur noch als Hörfunk-Moderationen mit Bildeinblendungen zu präsentieren. Das Video selbst habe ich nicht veröffentlicht, weil ich unsicher war, inwieweit bei Filmausschnitten ein Zitierrecht besteht oder nicht. Der Sprechertext zu dem Videobrief ist auf meiner Myspace-Site veröffentlicht. Dr. Dieter Porth |