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Schuldenbremse
McAllister fordert Schuldenbremse im Grundgesetz

03.02.2009 Der Vorsitzende der CDU Niedersachsen, David McAllister, fordert in einer Videobotschaft eine Schuldenbremse im Grundgesetz. Weiterhin umreißt er in groben Zügen, wie die kreditfinanzierte Tausend Millionen ausgegeben werden sollen. Er tritt für einen verbindlichen Schuldentilgungsplan, damit ab 2015 die Schulden und Zinsen verbindlich abgetragen werden.
[Kennt McAllister eigentlich die Geschichte der niedersächsischen Landesverfassung, wenn er eine Schuldenbremse für das Grundgesetz fordert? Dr. Dieter Porth.]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Ich möchte an dieser Stelle kurz einmal die Entwicklung der niedersächsischen Landesverfassung in Bezug auf eine Schuldenbremse nachgezeichnet. Im Jahre 1972 wurde während der Regierungszeit von Alfred Kubel (SPD) eine Schuldenbremse eingeführt. Im Jahre 1993 wurde während der Regierungszeit von Gerhard Schröder dann die Schuldenbremse wieder abgeschafft. Diese geschichtliche Entwicklung zeigt, dass Mit Einnahmen aus Krediten natürlich auch Umschuldungen gemeint sind.
Wenn man nun diese drei Texte mit dem Text im Grundgesetz vergleicht, dann hat das Grundgesetz eine Schuldenbremse. Diese Schuldenbremse wurde seit Jahrzehnten von den Beamten in der Finanzverwaltung, den verschiedenen Regierungen und Parlamenten ignoriert.
Wenn ein Landesvorsitzender nun fordert, dass in das Grundgesetz eine Schuldenbremse eingebaut werden soll, dann wird dies wenig souverän und glaubhaft. Wenn in dem Interview dann weiter eine definitive Tilgung erst für 2015 anvisiert wird, dann darf man sich fragen, ob die aktuellen Verschuldungsszenarien nur die Vorfront für eine weltweite Welle der Währungsreformen sein wird.
Der aufkommende Protektionismus, der über das Schlagwort "Vereinfachung der freihändigen Vergabe" in der Videobotschaft geschickt eingepflegt ist, wird ein übriges dazu tun, das vertrauen in die Politik und Wirtschaft weiter zu zerrütten. Nach meiner Ansicht wird die aktuelle Wirtschaftskrise in eine Währungsreform und in politische Unruhen münden. Die aktuelle politische Klasse verspielt ihr Vertrauen. Wenn die Zinsen der staatlichen Kredite als Sozialhilfe für Reiche interpretiert, dass unterstützt der Staat schon heute die notleidenden Reichen mehr als die Armen.
Dr. Dieter Porth
.

Vorläufige niedersächsische Landesverfassung von 1953

Artikel 54 (Link)
Im Wege des Kredites dürfen Geldmittel nur bei außerordentlichem Bedarf und in der Regel nur für Ausgaben zu werbenden Zwecken und nur auf Grund eines Gesetzes beschafft werden. Kreditgewährungen und Sicherheitsleistungen zu Lasten des Landes, deren Wirkung über ein Rechnungsjahr hinausgeht, dürfen nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen. In dem Gesetz muß die Höhe des Kredites oder der Umfang der Verpflichtung, für die das Land die Haftung übernimmt, bestimmt sein.
Durch Gesetz vom 28. März 1972 erhielt der Artikel 54 mit Wirkung vom 31. März 1972 folgende Fassung:
Artikel 54 (ab 1972)
Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Gesetz. Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts."

Mit einer Gegenstimme angenommene niedersächsische Landesverfassung von 1993 (Link)
Artikel 71. Kreditaufnahme, Gewährleistungen.
Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Gesetz. Kredite dürfen die für eigenfinanzierte Investitionen, Investitionsfördermaßnahmen und zur Umschuldung veranschlagten Ausgaben nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer nachhaltigen Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zur Abwehr einer akuten Bedrohung der natürlichen Lebensgrundlagen.

Der Text des Grundgesetzes zeigt starke Ähnlichkeit mit dem Text der niedersächsischen Verfassung aus dem Jahre 1972. Auch hier Wurde im Jahre 1969 eine Schuldenbremse in

Ursprüngliche Version

Art. 115.
In Wege des Kredites dürfen Geldmittel nur bei außerordentlichem Bedarf und in der Regel nur für Ausgaben zu werbenden Zwecken und nur auf Grund eines Bundesgesetzes beschafft werden. Kreditgewährungen und Sicherheitsleistungen zu Lasten des Bundes, deren Wirkung über ein Rechnungsjahr hinausgeht, dürfen nur auf Grund eines Bundesgesetzes erfolgen. In dem Gesetze muß die Höhe des Kredits oder der Umfang der Verpflichtung, für die der Bund die Haftung übernimmt, bestimmt sein.
Durch Gesetz vom 12. Mai 1969 erhielt der Artikel 115 folgenden Fassung:
Art. 115.
(1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz. Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2) Für Sondervermögen des Bundes können durch Bundesgesetz Ausnahmen von Absatz 1 zugelassen werden.

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Landesverband der CDU Niedersachsen [ Homepage ] (---)
 

Landesverband der CDU


In dem gestellten Videointerview äußert sich der Landesvorsitzende der CDU-Niedersachsen zum Konjunkturpaket. Dabei stellt er die Förderung der örtlichen Wirtschaft heraus. Zum Ende des Interviews stellt er die Forderung auf, dass in das Grundgesetz eine verbindliche Schuldengrenze eingebaut werden sollte.
Der Link zum Video
http://newsletter.cdu-niedersachsen.de/re?l=6mb930I1urbw0lI1

Bzw. der Link bei YouTube
http://www.youtube.com/watch?v=HE7t96Shv1Y

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[Hmm. Dr. Dieter Porth]

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[Nach Aussagen von Jugenddezernenten Franz Wucherpfennig wurden am vergangenen Wochenende schon erste Testverkäufe in der Gemeinde Gieboldehausen und in der Stadt Duderstadt durchgeführt. Dr. Dieter Porth]

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04.02.2009 In der Ausstellung vom 6. Februar bis zum 3. Mai präsentiert das städtische Museum in Zusammenarbeit mit der Stadtarchäologie bisher ungezeigte archäologische Schätze. Die Ausgrabungsgegenstände stammen aus der Zeit zwischen 1600 und 1800. Sie geben einen abwechslungsreichen Einblick in den Leben zu Händels Zeiten - und früher. Die erste Führung findet am 8.2. ab 14:00 statt. Zur Ausstellung wird auch ein Bildband herausgegeben.

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Stadtplan mit Kindergärten

02.02.2009 Am 12. Februar findet eine Bedarfsplanung für die Kindergärten in den Jahren 2009 bis 2013 statt. Außerdem präsentiert die Stadtverwaltung die neue Internet-Präsenz für alle Kindergärten, Horte und Kinderkrippen in Göttingen.
[Die Internet-Präsenz ist einfach, übersichtlich und gut gelungen. Dr. Dieter Porth]

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