geändert am 22.12.2009 - Version Nr.: 1. 1237

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Hartz IV
Oberbürgermeister: Gemeinsame Behörde von Stadt und Kreis

03.02.2009 Der Oberbürgermeister spricht für eine gemeinsame Beschäftigungsförderung aus. Die aktuelle Meldung erscheint vor dem Hintergrund der einsetzenden Diskussionen über die Neuorganisation der kommunalen Arbeitsvermittlung nach dem Optionsmodell. Der Oberbürgermeister sieht in den Erfolgen der bisherigen städtischen Beschäftigungsförderung die besten Voraussetzungen, um im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit die erfolgreiche Arbeit fortzusetzen.
[Hmm. Dr. Dieter Porth]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Mich würde einmal interessieren, wie erfolgreich die Arbeitsvermittlung wirklich war. Insbesondere wäre ein Vergleich mit anderen Regionen sicher wünschenswert und interessant. Solche Zahlen sagen allein wenig aus.
Bislang habe ich nicht verstanden, um was es hier gerade geht.
Dr. Dieter Porth

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu Stadt Göttingen [ Homepage ] (- Herr D. Johannson)
 

OB: Gemeinsam mit Kreis Beschäftigungsförderung

Oberbürgermeister Wolfgang Meyer hat die Neugründung einer gemeinsamen Beschäftigungsförderung von Stadt und Landkreis Göttingen zur kooperativen Erledigung von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ab 2011 vorgeschlagen.
Seit 2005 ist die Stadt über ihre Beschäftigungsförderung (Kommunale Anstalt öffentlichen Rechts) für Arbeitsvermittlung, Fallmanagement und die Bewirtschaftung der Integrationsmittel im Stadtgebiet zuständig. Die damals mit dem Landkreis geschlossene Heranziehungsvereinbarung läuft Ende 2010 aus.
Angesichts der einsetzenden Diskussionen über die Neuorganisation der kommunalen Arbeitsvermittlung nach dem Optionsmodell in knapp zwei Jahren trete die Stadt wie schon 2005 erneut für eine Lösung im Sinne interkommunaler Zusammenarbeit ein, erklärte Meyer am Dienstag, 3. Februar 2009. Sie bündele alle Kompetenzen und Erfahrungen, nütze allen Menschen in Stadt und Landkreis, entlaste die kommunalen Haushalte und sei ein weiteres Beispiel für vertrauensvolle interkommunale Zusammenarbeit. Eine gemeinschaftliche und paritätische Organisationsform könne als Kommunale Anstalt öffentlichen Rechts, als gemeinnützige GmbH oder als Zweckverband gefunden werden.♠ 1 Dafür sprechen aus Sicht der Stadt überzeugende Gründe:

  • 58 Prozent Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II im Landkreis Göttingen leben in der Stadt. Die 20jährigen Erfahrungen und Erfolge der Stadt und ihrer Beschäftigungsförderung, die seit 2005 über 7.000 (allein in 2008: 2.890) Göttinger Bürgerinnen und Bürger in Arbeit und Ausbildung vermittelt hat, schaffen bestmögliche Voraussetzungen für Arbeitsförderung und Arbeitsvermittlung.
  • Die Zusammenarbeit der Beschäftigungsförderung Göttingen mit dem Landkreis hat eine lange und gute Tradition In der Vergangenheit sind für den Landkreis u.a. Sonderprogramme für Jugendliche umgesetzt worden. Schon vor Inkrafttreten des SGB II wurden Arbeitsvermittlung und Auswegberatung für den Landkreis übernommen und koordiniert. Konzepte der Beschäftigungsförderung Göttingen für Methoden und Arbeitsweisen von Arbeitsvermittlung und Fallmanagement sowie zur konkreten Ausgestaltung der Förderinstrumente von SGB I und III hat der Landkreis häufig unverändert übernommen.
  • Die Beschäftigungsförderung Göttingen vereint bereits alle Bausteine kommunaler Beschäftigungspolitik in sich: Von der Konzeption von Beschäftigungsprojekten und –programmen, über die Steuerung der Eingliederungsinstrumente, die Umsetzung der gesetzlichen Normen in professioneller Beratung und Vermittlung bis hin zur konkreten Projektdurchführung. Die Kundenzufriedenheit bei Arbeitgebern und Klienten ist hoch.♠ 2
  • Die Arbeit der Beschäftigungsförderung Göttingen zeichnet sich durch großes Engagement, hohe Flexibilität und gute Integrationserfolge aus. Sie verfügt über besondere Kompetenzen bei der Eingliederung schwer vermittelbarer Arbeitsloser und nimmt bei der Drittmittelanwerbung ( z. B. für 2009: 2,55 Mio. Euro)seit Jahren einen Spitzenplatz in der Bundesrepublik ein . Sie ist vielseitig regional vernetzt und gleichzeitig anerkannter Netzwerkpartner in Arbeitsstrukturen auf Bundesebene, um auf diesem Weg auch weiterhin wichtige Impulse für neue Ansätze der Arbeitsförderung nutzbar machen zu können. Davon können in Zukunft die Menschen nicht nur in der Stadt, sondern im gesamten Kreisgebiet profitieren.
  • Schließlich entspricht eine gemeinsame Organisationsform grundsätzlich dem Wunsch nach noch mehr interkommunaler Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis. Sie kann durch schlanke und effektive Strukturen zusätzliche Bürokratie zum Nachteil der Bürger/innen vermeiden, durch Senkung der Verwaltungskosten, durch Minderung der Kosten der Unterkunft nach erfolgreicher Vermittlung und durch die bewährte Unterstützung von sozialen und kulturellen Einrichtungen vor allem den Kreishaushalt entlasten. An die Stelle von Reibungsverlusten tritt die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis sowie mit den Freien Trägern der Beschäftigungsförderung.♠ 3
  • Das von der Stadt vorgeschlagene Kooperationsmodell garantiert ganz im Sinn der Ziele der kommunalen Option auch künftig die Verzahnung von Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik mit Jugendhilfe, Kinderbetreuungsangeboten, Wohnungswirtschaft, mit den Wohlfahrtsverbänden, Bildungsträgern und Beratungsstellen, mit Stadtteilarbeit und mit den Förderprogrammen für besondere Zielgruppen.
Referat für Öffentlichkeitsarbeit
erstellt am 03.02.2009

Liste der redaktionellen Inline-Kommentare

♠ 1) Welchen Einfluss haben die Parlamente auf solche ausgegliederten Behröden?
Dr. Dieter Porth
♠ 2) Die Umfrage von der Arbeitsgruppe gegen Ämterschikane berichtet etwas anders:
www.buergerstimmen.de/politik/ngo_479.htm

Dr. Dieter Porth
♠ 3) Wenn kein Vertrauen herrscht, wird üblicherweise keine gute Arbeit abgeliefert. Dieser Satz steht im Widerspruch zu den bisherigen Aussagen.
Augenscheinlich hat es bisher noch keine gütliche Zusammenarbeit gegeben. Wie soll es besser werden, wenn man die beiden derzeitigen Behörden in einer Behörde vereint?
Man darf gespannt sein, wie es hier weitergeht.
Dr. Dieter Porth

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  1. 04.02.2009 - 14:18Hans-Werner

    Gleichbehandlung (Hartz IV)

    Hier in Duderstadt sind seit Jahren 2 Frauen für Hartz IV zuständig. Ich habe den Eindruck, dass Männer hier anders als Frauen behandelt werden und werde deshalb prüfen, inwieweit rechtliche Schritte für Abhilfe sorgen können.
  2. Ende der Leserbriefe

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[Nach Aussagen von Jugenddezernenten Franz Wucherpfennig wurden am vergangenen Wochenende schon erste Testverkäufe in der Gemeinde Gieboldehausen und in der Stadt Duderstadt durchgeführt. Dr. Dieter Porth]

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[Man beachte auch die Impressumspflicht in Deutschland. Dr. Dieter Porth]

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[Die Internet-Präsenz ist einfach, übersichtlich und gut gelungen. Dr. Dieter Porth]

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[Kennt McAllister eigentlich die Geschichte der niedersächsischen Landesverfassung, wenn er eine Schuldenbremse für das Grundgesetz fordert? Dr. Dieter Porth.]

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