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Sozialparasiten
Seilschaft in Freiburger Justiz??

24.10.2008 Das Erwerblosensforum berichtet in der aktuellen Pressemitteilung, wo ein Betreuer einen todkranken Betreuten kurz vor dem Tode dreiunddreißigtausend Euro in bar am Krankenbett übergeben haben soll. Der Sohn, ein Hartz IV-Empfänger, wurde von Gericht zu zwanzig Tagessätzen a 100€ verurteilt, weil er es wagte, den Betreuer öffentlich zu fragen, warum er die Angehörigen nicht über den nahen Tod des Vaters informiert hat. Auch für die Einäscherung des Vaters soll der Betreuer keine Vollmacht gehabt haben, wobei der Oberstaatsanwalt alle Verfahren gegen den Betreuer einstellte, als der Schwiegersohn und Rechtsanwalt des Betreuers "irgendwelche" Vollmachten vorlegte.
[Seilschaften sind Netzwerke, die sich auf Kosten der Allgemeinheit gegenseitig schützen. Dr. Dieter Porth.]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Das ist nur eine kleine Definition von Seilschaft. Seilschaften nutzen üblicher weise die Intransparenz, die ihnen die Macht von bestimmten Positionen innerhalb der Verwaltung und Justiz verleiht. Seilschaften kommen zum Beispiel in korrupten Verwaltungen vor. Seilschaften können aber auch in großen Konzernen oder bei Banken auftreten.
Seilschaften umfassen üblicherweise nicht die gesamte Behörde oder den gesamten Konzern. Meist gehören zu den Seilschaften immer nur einige Mitglieder aus dem jeweiligen Bereich. Der Übergang zwischen Seilschaften und Netzwerken ist fließend.
Oft unterscheidet sich auch die Wahrnehmung. Mitglieder einer Seilschaft oder eines korrupten System betrachten sich meist als unschuldig oder wenig schuldig, ohne dass sie merken, wie sie auf Kosten der Allgemeinheit parasitieren.
Problematisch wird die Aufdeckung solcher Seilschaften, wenn viele Führungskräfte involviert sind. In dem Fall kontrolliert die Seilschaft den Informationsstand der Öffentlichkeit und kann sein parsitäres Verhalten verschleiern. Die Schwierigkeit besteht darin, dass Seilschaften sich meist nur über Indizien nachweisen lassen. Nach den Schilderungen in der Mitteilung würde ich von einer Seilschaft in Freiburg sprechen.
Dr. Dieter Porth

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Erwerbslosen Forum Deutschland [ Homepage ] (Martin Behrsing)
 

Meldungen vom Erwerbslosenforum. - Fragen über den Tod des Vaters unerwünscht - Deshalb drei Wochen Haft - Gericht verhängt einen utopischen Tagessatz, den ein Hartz IV-Bezieher nicht bezahlen kann

Hartz IV-Bezieher und Mitglied des Erwerbslosen Forum Deutschland, Bruno S.* (Freiburg) stellte wiederholt unbequeme Fragen an den Ortsvorsteher eines Vorortes von Freiburg und Mitarbeiter der ARGE-Hochschwarzwald, XY. *. (CDU). Per einstweiliger Verfügung wehrte sich der und sorgte damit am vergangenen Samtstag für die Verhaftung des schwer kranken S.. Wegen eines Formfehlers kam es jedoch nicht zur Inhaftierung. Polizei und Gerichtsvollzieher überließen den schwer kranken Menschen, der dringend Medikament benötige und kein Geld dabei hatte, sich selbst. Mit Mühe und Not schleppte sich S. über 12 Kilometer nach Hause
* Namen von der Redaktion geändert (Hinweise am Ende des Textes)
»Freiburg/March - »Wieso haben Sie nicht einmal die Familie informiert, als Sie meinen Vater ins Krankenhaus brachten und er dann drei Wochen später starb?« Für diese Frage wurde Bruno S. am Samstag verhaftet. Das Amtsgericht Freiburg hatte ihm verboten diese Frage an einem Ortsvorsteher (CDU) in der Nähe von Freiburg und Beamten der Arbeitsagentur zu stellen. Damit sollte wohl ein Exempel statuiert werden. Hartz IV-Bezieher Bruno S. soll sich damit zufrieden geben, dass der Beamte einer Hartz IV-Behörde die Aussage zu seinen Aktivitäten um den Tod des Vaters (G. S. ) verweigert und sich ausdrücklich auf sein Schweigerecht beruft.
Das Drama begann mit dem Todesfall im September 2002 und findet den Höhepunkt am vergangenen Samstag. Bruno S. wurde am Morgen 18.Oktobers 2008 verhaftet und in die Freiburger JVA verbracht. Das Ziel, S. zum Schweigen zu bringen wurde über einem juristischen »Trick« erreicht. Der ALG-II Bezieher wurde einem utopischen Ordnungsgeld von 100,- €/Tag - i.W. einhundert, 2.000 Euro und 5.000 Euro Sicherheitsleistung oder 20 Tage Gefängnis verurteilt. In der JVA stellte sich jedoch heraus, dass der Gerichtsvollzieher keinen ordentlichen Hartbefehl beantragt hatte und S. musste sofort wieder frei gelassen werden. Weder Polizei, noch Gerichtsvollzieher sorgten für die Rückreise des schwer kranken Bruno S. und überließen ihn für sich selbst, obwohl bekannt war, dass er keine Medikamente gegen seine Diabetes eingenommen hatte. Die Polizei behauptete, dass sie ihn nicht mehr mitnehmen dürfe. S. wies mühselig darauf hin, dass er krank sei und keine Möglichkeit habe alleine nach Hause zu kommen. Doch die Polizei stellte selbst eine einfache Diagnose: »Auf mich machen Sie einen normalen Eindruck« und ließ den Diabetiker einfach stehen. Der Feierabend schien wichtiger. Dabei war der Polizei die gesundheitlichen Probleme bekannt. Bruno S. hatte auf der Fahrt mehrere Erstickungsanfälle und ein Polizist saß ihm gegenüber. Ebenfalls lag dem Polizist eine seit August fortdauernde Krankmeldung vor. In einem sehr schlimmen Zustand wurde er dann von Bekannten zu Hause angetroffen, der ihn erstmal versorgte und für Hilfe sorgte. .
Es war für das Geicht völlig klar, dass Bruno S. die verhängte Strafe von einem Tagessatz zu 100 Euro nicht aufzubringen konnte. »Allein die Festsetzung der Höhe halten wir für rechtswidrig, weil kein Sozialleistungsbezieher jemals einen so hohen Tagessatz aufbringen kann. So wird man unbequeme Frager los. Es entsteht der Eindruck, dass auf Beamtenkollegen untereinander Verlass ist«, sagte Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
Bruno S. ist auf dem Weg zur Wahrheit sehr weit vorangekommen. So konnte er beweisen, dass sowohl der Anwalt und Schwiegersohn des CDU Politikers, sowie XY., Finanzbetreuer des Vaters von Bruno S., die Hinterbliebenen jahrelang belogen hatte. Ebenso wie er zunächst das Landgericht belogen hatte, er jedoch mit seinen eigenen Unterlagen überführt wurde (Nov. 2004).
So wurde auch der Beamte überführt. Der Vater von Bruno S. war gar nicht so plötzlich verstorben, wie der Politiker dies verbreitet hatte. Der Vater kämpfte mindestens sechs lange Tage gegen den Krebstod. Der Politiker und Arbeitsagenturmitarbeiter XY. hatte jedoch angeblich keine Zeit die Familie zu informieren. Er gab vor, von alledem nichts gwußt zu haben.
Neue Unterlagen beweisen jedoch, dass er als Betreuer aktiv war, bereits vor dem Patienten über die tödliche Diagnose informiert war, sogar dem Pflegeheim zustimmte und seinen Aufgaben nur zum eigenen Nutzen nachging. Die Arbeit als Betreuer hatte er auch vorerst vor Gericht verschwiegen.
Darüberhinaus hatte er aber sehr wohl die Zeit, vom Konto des Sterbenden über € 33.000,- in bar abzuheben und ihm, angeblich ein paar Tage vor dem Tod, im Krankenhaus zu übergeben. Wie sich später herausstellte war der Sterbende da schon nicht mehr klar ansprechbar. Der Verstorbene lag da bereits im Todeskampf und der CDU Politiker attestierte in der anschließenden Notariatsaufstellung, also an Eides statt »Bargeld 0,00 Euro«.
Kein Cent für Telefonate, Getränke, usw.? Nicht einmal pro forma wurde dies durch H. überprüft. All das wirkt sehr dubios.
Aber es kam noch schlimmer. XY. ließ den Verstorbenen gegen den Willen der Familie einfach einäschern. Dazu benutzte er eine fotokopierte Vollmachten aus der Vergangenheit. Tatsächlich hatte er nur noch eine gültige Vollmacht, die nicht über den Tod hinausging. »Doch was nicht passt, wird passend gemacht. So stückelte er alte Vollmachten zusammen und täuschte die Friedhofsverwaltung. Für mich ist das Leichenschändung«, so Bruno S. gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland. Doch den ermittelnden Oberstaatsanwalt, bei dem S. Strafanzeige gestellt hatte, schien das nicht zu interessieren. Ihm genügte, dass der Schwiegersohn (Rechtsanwalt) des CDU Politikers irgendwelche Vollmachten vorlegte, um alle Verfahren gegen H. einzustellen. Die Vorlage der Vollmachten wurde im Protokoll vermerkt um einen seriösen Anschein zu vermitteln - Kopien wurde aber keine gemacht.
Bruno S. kam der Wahrheit um die Umstände des Tods seines Vaters täglich näher, doch es schien so, als ob er mit allen Mitteln bekämpft wurde, je mehr er zusammen trug. Der arbeitslose S. hatte sich z.B. selbst um Stellen bemüht, die einen Umzug zwingend erforderlich gemacht hätten, doch seine Zuständige ARGE verschleppte etwaige Kostenzusagen solange, bis die Stelle hinfällig war. In anderen Fällen wurden Anträge von ihm verschleppt bzw. nicht bearbeitet oder völlig rechtswidrig abgelehnt. Auch für den Monat Oktober bekam Bruno S. seine Leistungen erst am 24.10. ausgezahlt, obwohl diese Anfang des Monats auf seinem Konto hätten gutgeschrieben werden müssen.
»Wir erwarten, dass hier endlich Licht in das Dunkle kommt. Bruno S. hat berechtigte Fragen und je mehr man sich mit dem Thema beschäftigt, umso mehr Ungereimtheiten tauchen auf. Aber da wird einfach ein Maulkorb erlassen. Besonders skandalös ist es, dass unsere Bundeskanzlerin, an die sich Bruno S. um Hilfe gewandt hatte, ihm nur ein »Gott segne Sie« antwortete. Als Parteivorsitzende hätte sie für eine faire Aufklärung sorgen können. Aber jetzt ist Bruno S. zu einem Tagessatz verurteilt, der so utopisch ist, dass zwingend nur Haft übrig bleibt. Da hätte das Gericht ja auch direkt Haft anordnen können«, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Sehr geehrte Damen und Herren,
dem Erwerbslosen Forum Deutschland liegen umfangreiche Dokumente als Beweise vor. Ebenso sind der Initiative die Namen der Beteiligten bekannt.

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