geändert am 18.10.2007 - Version Nr.: 1. 49

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kritisch --- innovativ --- neoliberal

Abgeordnete

~ Dr. Dieter Porth - Hannover,Göttinger Land

Die Grünen stellten am 26.1. den Antrag, dass der Landtag die Ablehnung der Salzwassereinleitung in die Werra beschließen sollte. Der Antrag wurde zur Beratung in einen Ausschuss überwiesen.

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Pressemitteilung Kontaktlink zu Stefan Wenzel [ Homepage ] (MdL für Göttingen - Grüne)

[Hannover,Göttinger Land - 16.01.07] [Quelle: Email]

[Email-Info Aus dem Initiativen-Newsletter der Grünen im Landatg für die Plenarsitzungen von 24-26. Januar]
...]
- 15/3458 Antrag: Zusätzliche Versalzung von Werra und Weser durch
Einleitung von Salzlauge verhindern: Wasserqualität nachhaltig verbessern!
http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de//cms/default/dok/164/164583.htm
[...]

Der erwähnte Antrag
Antrag: Zusätzliche Versalzung von Werra und Weser durch Einleitung von Salzlauge in Hessen verhindern: Wasserqualität nachhaltig verbessern!
16. Januar 2007

Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Niedersächsische Landtag wolle beschließen:
Der Niedersächsische Landtag lehnt die von der Fa. K+S geplante Einleitung von zusätzlicher Salzlauge in die Werra und damit auch in die Weser ab.
Der Niedersächsische Landtag stellt fest, dass Vorhaben nicht mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie vereinbar ist.

Der Niedersächsische Landtag fordert die Landesregierung auf,
* gegen die Einleitung zusätzlicher Salzlauge energisch zu intervenieren;
* in Abstimmung mit der EU-Kommission und den betroffenen Anrainerkommunen von Werra und Weser juristisch zu prüfen, ob die geltende befristete Genehmigung zur Einleitung von Salzlauge vom 26.11.2003 (Grenzwert 2500 mg/l Chlorid) mit dem geltenden Wasserrecht vereinbar ist und ob diese befristete Genehmigung (bis zum 30.11. 2012) überhaupt eine dauernde Einleitung von Salzabwasser (700-1000 Jahre!) aus dem Werk Neuhof abdecken kann;
* mit dem Bundesland Hessen die Verhandlungen über einen Staatsvertrag aufzunehmen, der sicherstellt, dass niedersächsische und hessische Träger öffentlicher Belange bei Raumordnungsverfahren und bei Planfeststellungsverfahren zwingend zu beteiligen sind, wenn länderübergreifende Belange betroffen sind.

Begründung
Das Unternehmen K + S AG (ehemals Kali und Salz AG) plant die zusätzliche Einleitung von jährlich 700.000 Kubikmetern Salzlauge über einen Nebenfluss der Werra. Damit würde auch die Weser mit zusätzlichen Salzfrachten belastet. Zwecks Einleitung will das Unternehmen eine 60 km lange Pipeline vom Kaliwerk in Neuhof-Ellers bauen. Das Unternehmen beruft sich dabei auf kriegsbedingt genehmigte Grenzwerte von 2500 mg Salz pro Liter Werrawasser, die im Jahr 1942 festgelegt wurden. Hingegen hat die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser einen Grenzwert von 100 mg Chlorid pro Liter Flusswasser vorgeschlagen.
Zur K+S AG gehören die Kali-Salzbergwerke Werra mit den Standorten Heringen, Röhrigshof und Unterbreizbach (Thüringen). Ein weiteres Kaliwerk befindet sich in Neuhof-Ellers bei Fulda
Nach dem Ende der DDR hat die Salzfracht der Werra abgenommen. Die salzhaltigen Abwässer führen aber immer noch zu einer starken Versalzung der Werra und der Weser. Die Auswirkungen auf die Fauna sind so erheblich, dass im Unterlauf der Werra, ab den Salzeinleitungen der K +S AG, die ökologische Bewertung des Wassers nach der Wasserrahmenrichtlinie als "sehr schlecht" (Kategorie 5 von 5, Farbe rot) einzustufen ist. Damit ist die untere Werra auf 150 Kilometern Länge so stark versalzen, dass nur wenige Fische und kaum andere Kleintiere in diesem Wasser leben können. Ab dem Zusammenfluss von Fulda und Werra bei Hann Münden wird zudem die Weser durch diese Salzfrachten belastet.
Die sieben Bundesländer Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich im Jahre 2003 in der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) zusammengeschlossen, um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie innerhalb der Flussgebietseinheit Weser zu koordinieren. Die hessischen Genehmigungsbehörden haben bislang offenbar keine niedersächsischen Anrainerkommunen von Werra und Weser oder sonstige niedersächsische Träger öffentlicher Belange an dem Planfeststellungsverfahren zum Bau der Salzpipeline und zur Einleitung der zusätzlichen Salzfracht beteiligt. Damit zeigt sich zudem erneut eine Lücke im Raumordnungsrecht, die von Hessen schon beim geplanten Ausbau des Regionalflughafens Kassel-Calden ausgenutzt wurde.
Es ist höchst zweifelhaft, ob die Genehmigungen zur Einleitung von Salzlauge, die das Land Hessen wiederholt erteilt hat, einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Zudem ist zweifelhaft, ob das Unternehmen allen Verpflichtungen nachgekommen ist, die nach der deutsch/deutschen Grenzöffnung eingegangen wurden. Seinerzeit wurde die Salzbelastung der Werra und damit auch der Weser erheblich reduziert, allerdings liegt sie heute immer noch bei einem Wert, der weit vom natürlichen Zustand des Flusses entfernt ist. Daher muss festgestellt werden, dass die seinerzeitig begonnene Sanierung nicht abgeschlossen wurde und fortgesetzt werden muss. Die Pläne des Unternehmens sind auch dem Hintergrund der ungewöhnlich langen Einleitungsdauer gravierend. So ist von Zeiträumen von bis zu 700 Jahren die Rede.
Heute versteht niemand mehr, dass Flüsse dauerhaft als Abwasserkanäle für verfehlte industriepolitische Entscheidungen herhalten müssen. Jahrzehntelang wurden hier Geschäfte auf Kosten der Umwelt gemacht, die Flora und Fauna im gesamten Flussgebiet schwer schädigen, die Möglichkeiten der Trinkwasserversorgung einschränken und erschweren und die Nutzung von Brauchwasser durch andere Anrainer nur sehr eingeschränkt zulassen. Eine Gewichtung dieser auch materiell schwerwiegenden Opportunitätskosten hat offenbar nie stattgefunden. Die Kaliindustrie selbst hat sich dieser Debatte nie ernsthaft gestellt. Auch jetzt wird mit Maximalpositionen versucht, jede Kritik im Keim zu ersticken. So heißt es in einer aktuellen Publikation, dass "Forderungen nach einer weiteren Reduzierung der Grenzwerte die Kaliproduktion insgesamt aufs Spiel setzen" (Zitat: K+S information 6/2006).
Jetzt ist es an der Zeit Bilanz zu ziehen und eindeutig klar zu machen, dass das Land Niedersachsen eine Fortsetzung und insbesondere eine Verschärfung der skandalösen Einleitungen nicht hinnimmt.
Erneut zeigt sich in diesem Zusammenhang, dass die Raumordnungsgesetze des Bundes und der Länder, sowie die rechtlichen Vorgaben für Planfeststellungsverfahren an Bundesländergrenzen weniger Koordinierung, Abstimmung und Rechte vorsehen als an Bundesgrenzen oder kommunalen Grenzen innerhalb der Bundesländer üblich. Das kann so nicht bleiben. Daher sind mit dem Land Hessen Verhandlungen über einen Staatsvertrag aufzunehmen, der diesem Missstand abhilft. Alternativ wäre auch eine Änderung des Raumordnungsgesetzes des Bundes denkbar. Dies scheint aber schwerer umsetzbar als ein Staatsvertrag. Geltendes Recht sieht nicht durchgängig eine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange wie Kommunen, Umweltverbänden, Wasserverbänden, Landwirtschaft u.a. vor, wenn es sich um Planungen handelt, die jenseits der Landesgrenzen realisiert werden sollen. Oft gibt es auch erheblichen Interpretationsspielraum in Bezug auf eine Betroffenheit der Nachbarn.
Bei der Planung des Flughafens Kassel Calden hat das Land Hessen die Stadt Hann Münden ebenfalls nicht zum Scopingtermin eingeladen mit dem das Planfeststellungsverfahren zum Aus- bzw. Neubau des Regionalflughafens Kassel Calden eröffnet wurde. Dabei ist die Stadt Hann Münden direkt betroffen, weil die Einflugschneise des Flughafens direkt über die Ortslage von Hann Münden mit vielen touristischen Einrichtungen, Krankenhäusern und Altenheimen erfolgen soll. Auch die AnwohnerInnen konnten ihre Bedenken wegen der Wertminderung der Immobilien zunächst nicht geltend machen. Erst sehr spät hat das Regierungspräsidium in Kassel eine Beteiligung auf freiwilliger Basis eingeräumt.
Das Raumordnungsgesetz des Bundes sieht eine Reihe von Vorgaben vor, die eine abgestimmte Raumordnung gewährleisten sollen. In der Praxis greifen diese Forderungen aber nicht immer, weil betroffene Träger öffentlicher Belange in Nachbarbundesländern kein Beteiligungsrecht und damit auch kein Klagerecht haben. Damit kommt es zu Fehlentwicklungen, die große finanzielle Folgen haben können. Eine verursachergerechte Abwägung findet in solchen Planungsverfahren nicht statt. Lasten werden auf nicht beteiligte Dritte verlagert.


Fraktionsvorsitzender


Die erste Konsequenz
[Aus dem Protokoll beim Lanttag:
http://www.nilas.niedersachsen.de/starweb/NILAS/servlet.starweb?path=NILAS/lisshfl.web&id=NILASWEBDOKFL&search=(DART%3d%28D%5cKA%29+AND+WP%3d15+AND+DNR%2cKORD%3d3458)+AND+DID%3DK-75292&format=WEBDOKFL
]
[...]
Entschließungsantrag Bündnis 90/Die Grünen 16.01.2007 Drucksache 15/3458 (3 S.)
Erste Beratung Plenarprotokoll 15/111 26.01.2007
Überweisung an Umweltausschuss (federführend), Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Redner:
PlPr 15/111: Steiner, Dorothea (Bündnis 90/Die Grünen); Brockmann, Volker (SPD); Zachow, Anneliese (CDU); Dürr, Christian (FDP); Sander, Hans-Heinrich (MU) Min; Wenzel, Stefan (Bündnis 90/Die Grünen); Runkel, Dr., Joachim (CDU)
[...]
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Versalzen
Werra droht Salzfracht aus Thüringen

18.10.2007 Das niedersächsische Umweltministerium gibt zu bedenken, dass die Kali & Salz AG wohl bald auch aus Thüringen Salzlaugeneinleitungen in die Werra drohen. Weiterhin unterstützt die Landesregierung den Beschluss des Landtages, mit Druck zur mittel- und langfristig zur nachhaltigen Verbesserung der Verhältnisse an Werra und Weser beizutragen. Kurzfristige Ziele werden in der Rede nicht formuliert.

Salzwasser
Niedersachsens Umweltminister Sanders für salzarme Werra

04.09.2007 Nach dem Gespräch mit dem Weserbund e.V sprach sich der niedersächsische Umweltminister für eine Reduzierung der Salzfracht in der Werra aus. Weiterhin wurde gefordert, dass erst nach Gesprächen mit der K+S-AG über verringerte Salzeinleitungen in die Werra, der Bau der Pipeline von Neuhaus-Ellers zum Werk Neuhaus genehmigt werden soll.
Im November soll von den Anrainerkommunen der Werra und Weser sowie des Weserbundes ein Positionspapier zu den Grenzwerten beschlossen werden.





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