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Tranparency fordert, einen Arzt einem Amtsträger gleichzustellen
22.06.2012 Mit Blick auf eine aktuelle Pressemeldung des Bundesgerichtshofes (BGH) fordert Tranparency Deutschland, dass die Ärzte zukünftig den Amtsträgern gleichgestellt werden. Sie wollen damit erreichen, dass die Korruption von Ärzten strafrechtlich verfolgbar ist und dass sich die Behandlungen des Arztes hauptsächlich an der Gesundheit des Patienten und nicht an deren persönlichen Profit orientieren. In dem besagten Prozess musste der Bundesgerichtshof prüfen, welchen juristischen Status einem Arzt zukommt. Das Gericht kam nach eingehender Prüfung zu dem Urteil, dass ein Arzt in erster Linie ein profitorientierter Unternehmer und erst in zweiter Linie der Allgemeinheit verpflichtet ist. Wenn ein Arzt über ein Prämiensystem für verschriebene Medikamente also Provisionszahlungen bekommt, so ist dies keine Korruption und damit auch nicht strafbar. Der BGH weist in seiner Pressemeldung aber ausdrücklich auch darauf hin, dass der Gesetzgeber die Gesetzeslage ändern kann.
Emailnachricht: Kontaktlink zu Transparency International Deutschland e. V. [ Homepage ]
Transparency Deutschland meldet - Transparency fordert, dass Korruption von Kassenärzten strafbar wird
(Email vom 22.6.12)
Berlin, 22.06.2012 - Der Große Senat in Strafsachen des Bundesgerichtshofes (BGH) hat in seinem heutigen Beschluss geurteilt, dass korruptives Verhalten von Kassenärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen nach dem geltenden Strafrecht nicht strafbar ist. Laut BGH-Urteil können Kassenärzte aktuell weder als Amtsträger noch als Beauftragte der Krankenkassen angesehen werden. Somit sind Geschenke, Marketingmaßnahmen und andere Vergünstigungen der Pharmaindustrie, Medizinprodukte-Hersteller oder Kliniken an Kassenärzte weiterhin nicht strafbar.
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland bedauert, dass der BGH keine Möglichkeit gesehen hat, die Frage der Strafbarkeit von Kassenärzten in Korruptionsdelikten im Wege der Gesetzesauslegung zu klären. Transparency fordert nun den Gesetzgeber auf, Kassenärzte per Gesetz als Amtsträger anzuerkennen, da sie über den Mitteleinsatz der Kassen entscheiden. Jedes Rezept, jede Krankschreibung oder Reha-Verordnung für gesetzlich Versicherte entscheidet über den Einsatz öffentlicher Mittel. Entscheidungen von Kassenärzten dürfen daher nicht durch private oder betriebliche Interessen geleitet sein. Im Gegensatz zu Kassenärzten können angestellte Ärzte als Beauftragte ihres Arbeitgebers bereits jetzt wegen korruptivem Verhalten bestraft werden.
Wolfgang Wodarg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Bürgerinnen und Bürger zahlen Beiträge und Steuern in die gesetzlichen Solidarkassen ein und bringen Ärzten das Vertrauen entgegen, diese dort einzusetzen, wo es nötig ist. Das heißt, Kassenärzte sind Treuhänder einer gesetzlich gesicherten Solidargemeinschaft und sollten daher als Amtsträger klar definiert werden. Der Gesetzgeber und die Kassen sind jetzt gefordert, das Vertrauen der Bevölkerung in die gesetzliche Krankenversicherung durch klare gesetzliche bzw. vertragliche Regelungen zu stärken."
Zur Pressemitteilung des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=60678&pos=0&anz=96
Zu Transparency Deutschland
Transparency International Deutschland e. V. arbeitet deutschlandweit an einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption. Dies ist nur möglich, wenn Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und Koalitionen gebildet werden. In Arbeits- und Regionalgruppen werden die Ziele an entscheidende Stellen transportiert, Lösungen erarbeitet und gesellschaftliche wie politische Entwicklungen kritisch begleitet.
Die Pressemeldung des Bundesgerichtshof im Wortlaut – Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit
(Link zur Meldung angesurft am 22.6.12 - Bundesgerichtshof - Mitteilung der Pressestelle - Nr. 97/2012)
Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB strafbar. Auch eine Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 Abs. 1 StGB scheidet aus. Entsprechend sind auch Mitarbeiter von Pharmaunternehmen, die Ärzten solche Vorteile zuwenden, nicht wegen Bestechung (§ 334 StGB) oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 Abs. 2 StGB) strafbar. Der niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Arzt handelt nämlich bei der Wahrnehmung der ihm gemäß § 73 Abs. 2 SGB V übertragenen Aufgaben, insbesondere bei der Verordnung von Arzneimitteln, weder als Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB.
Das hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs entschieden. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Ausgangsverfahren war eine Pharmareferentin, die Kassenärzten Schecks über einen Gesamtbetrag von etwa 18.000 € übergeben hatte, wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Übergabe des Schecks hatte ein als "Verordnungsmanagement" bezeichnetes Prämiensystem des Pharmaunternehmens zugrunde gelegen. Dieses sah vor, dass Ärzte als Prämie für die Verordnung von Arzneimitteln des betreffenden Unternehmens 5 % des Herstellerabgabepreises erhalten sollten.
Die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen beruht im Wesentlichen auf folgenden Erwägungen:
Die gesetzlichen Krankenkassen sind zwar Stellen öffentlicher Verwaltung im Sinne der Amtsträgerdefinition in § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB. Auch erfüllt das System der gesetzlichen Krankenversicherung als Ganzes eine aus dem Sozialstaatsgrundsatz folgende, in hohem Maße der Allgemeinheit dienende Aufgabe. Die Kassenärzte sind aber nicht dazu bestellt, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Der freiberuflich tätige Kassenarzt ist weder Angestellter noch Funktionsträger einer öffentlichen Behörde. Er wird auf Grund der individuellen, freien Auswahl des gesetzlich Versicherten tätig. Sein Verhältnis zu dem Versicherten, der ihn regelmäßig individuell auswählt, wird – ungeachtet der mit der Zulassung verbundenen Verpflichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung – wesentlich von persönlichem Vertrauen und einer Gestaltungsfreiheit gekennzeichnet, die der Bestimmung durch die gesetzlichen Krankenkassen weitgehend entzogen ist. Innerhalb des Behandlungsverhältnisses konkretisiert die Verordnung eines Arzneimittels zwar den gesetzlichen Leistungsanspruch des Versicherten auf Sachleistungen; sie ist aber untrennbarer Bestandteil der ärztlichen Behandlung und vollzieht sich innerhalb des personal geprägten Vertrauensverhältnisses zwischen dem Versicherten und seinem Arzt, der die Verordnung nach seiner aus § 1 BÄO folgenden Verpflichtung auszurichten hat. Die Einbindung des Vertragsarztes in das System öffentlich gelenkter Daseinsfürsorge verleiht der vertragsärztlichen Tätigkeit danach nicht den Charakter hoheitlich gesteuerter Verwaltungsausübung. Dies entspricht auch der zivilrechtlichen Betrachtungsweise.
Dem Kassenarzt fehlt es bei der Verordnung eines Arzneimittels auch an der Beauftragteneigenschaft im Sinne von § 299 Abs. 1 StGB. Gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB V wirken die Leistungserbringer, also auch die Kassenärzte, mit den gesetzlichen Krankenkassen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung zusammen, begegnen sich nach der darin zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wertung also auf einer Ebene der Gleichordnung. Von wenigen Ausnahmen abgesehen sind unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen den Kassenärzten und den Krankenkassen gesetzlich ausgeschlossen. Dem Begriff des Beauftragten ist aber schon vom Wortsinn her die Übernahme einer Aufgabe im Interesse des Auftraggebers immanent, der sich den Beauftragten frei auswählt und ihn bei der Ausübung seiner Tätigkeit anleitet. Es kommt hinzu, dass die Krankenkasse den vom Versicherten frei gewählten Arzt akzeptieren muss. Dieser wird vom Versicherten als "sein" Arzt wahrgenommen, den er beauftragt hat und dem er sein Vertrauen schenkt. Eine sachgerechte Bewertung der ärztlichen Verordnung vor dem Hintergrund des sozialrechtlichen Regelungsgefüges führt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der Kassenarzt kein Beauftragter der Krankenkassen ist. Dass die Verordnung von Medikamenten (und Hilfsmitteln) dabei auch Relevanz für die Krankenkasse hat, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
Der Große Senat für Strafsachen hatte nur zu entscheiden, ob korruptives Verhalten von Kassenärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen nach dem geltenden Strafrecht strafbar ist. Das war zu verneinen. Darüber zu befinden, ob die Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig ist und durch Schaffung entsprechender Straftatbestände eine effektive strafrechtliche Ahndung ermöglicht werden soll, ist Aufgabe des Gesetzgebers.
Beschluss vom 29. März 2012 – GSSt 2/11
5 StR 115/11 – Beschluss vom 20. Juli 2011
Karlsruhe, den 22. Juni 2012
§ 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StGB lautet:
(1) Im Sinne des Gesetzes ist
1. …
2. Amtsträger:
wer nach deutschem Recht
– b) …
c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen,
§ 299 Abs. 1 StGB lautet:
(1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, dass er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Rückblick 24/12 21.06.2012 Der Rückblick dokumentiert die Konzerte und damit die stilistische Entwicklung der Musik in der Region. Neben den Links zu den Websites und Myspace-Sites der Bands finden sich hier auch Silberlingskritiken (CDs) und Kurzinfos zu den Bänds. In dem Zeitraum waren unter anderem "Oliver Kipp", "Sonoc De Las Tunas", "Seven Up", "Noiseaux", "Ferdinand Kraemer", "Stefano Turano" und "Totally Stressed" in Göttingen oder in der Region Südniedersachsen musikalisch aktiv. Premierenkritik 21.06.2012 Am 20.6.12 feierte das Stück des Ausreißerclubs vom Jungen Theater seine Premiere. Es hatte den Titel "Das Ereignis" und beschrieb den jugendlichen Umgang mit sozialen Netzwerken. Dabei ging es um die erste Liebe, um das Sich-Finden und auch um das Sich-Selbst-Finden in einer Mitwelt, die die soziale Netzwerke hoch achtet. Das Stück erfasste genau den Nerv der Zuschauer, so dass das Publikum zum "12. Schauspieler" wurde und sich durch die Dialoge geprägte Stück mitreißen ließ. Ich genoss die kurzweilige Aufführung. Hitartikel 21.06.2012 In der Woche vom 11. bis 17. Juni kamen die folgenden Artikel der Vorwoche unter die Top 7 der 7-Tage-Artikel: 1) 'Viel Neues auf dem 31. Göttinger Spieleautoren-Treffen', 2) 'Versteigerung am 16. Juni ab 10:00', 3) 'Mi. ab 20:00 - Fußball im Hörsaal', 4) 'Meldungen rund um den Verkauf von Vertrieb der e.on-Mitte', 5) 'Anfrage: Wird bei der Fußball-EM 2012 wieder Schleichwerbung gezeigt werden?', 6) 'ab 31.5. Saufverbot auf der Nikolaistraße und auf dem Nikolaikirchhof' und 7)'10.6. ab 11:00 – das 8. Schäferfest in Klein Schneen'. Auf Platz vier und fünf unter allen Artikeln kamen die alten regionalen Artikel "Klimaproteste bei/gegen Mercedes" und "Städtische Leerstand in Bürgerstraße 7 - Wie nutzen?". StadtRadiotipps 21.06.2012 Für die werktägliche Woche hat das StadtRadio Göttingen unter anderem folgende Themen vorbereitet: "Der ‚Tag des Cholesterins’ in Göttingen"[Mo. 8:05], "Die niedersächsischen Musikschultage ‚Wir machen Musik’"[Mi. 17:05] und "Stadt und Region: Abschluss der Bauarbeiten am Grenzmuseum"[Fr. 7:35]. Im Rahmen des Bürgerfunks findet sich im Programm die neue Sendung "Ostasienmagazin", die jeden 1. Sonntag im Minat von 14-15 Uhr bzw. als Wiederholung jeden 2. Montag im Monat von 14-15 Uhr zu hören ist. Themen in der Sendung sind Musik und Kultur aus Ostasien. Tagesordnungen 20.06.2012 In der Woche ab dem 25.6. finden bei der Stadt Göttingen sieben Sitzungen statt. Im Personalausschuss werden die IT-Dienstleistungen der Stadt vorgestellt, während der Gleichstellungsausschuss unter anderem über die Erhöhung der Taxigebühren beschließen wird, wobei je nach Tarifart 7,8% und 50% liegen werden. Bei Betriebsausschuss werden erste Ideen der Verwaltung zur Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren vorgestellt. während im Umweltausschuss der Vorschlag für einen Grillplatz auf den Schillerwiesen vorgetragen werden wird. Im Schulausschuss wird die Subventionierung der Schulessen beschlossen werden. Im Antrag der Stadt wird ausdrücklich gesagt, dass die meisten Kommunen kostendeckende Preise verlangen. Weiter tagen in dieser Woche der Ortsrat in Geismar und Grone, wobei in Grone die Pläne für den Neubau der Groner Stadtteilbibliothek vorgestellt werden. Familienpolitik 20.06.2012 In einer Pressemeldung spricht sich die Göttinger SPD Kreistagsfraktion gegen das vom Bund geplante Betreuungsgeld. Stattdessen sollte der Bund mehr Geld für die Schaffung von Kindergärten und Kinderkrippenplätzen bereitstellen. Es wird darauf verwiesen, dass Kinder ohne frühkindliche Bildung schlechtere Karrierechancen in der Gesellschaft haben. In der Meldung wird auch die zu geringe Anzahl von Krippenplätzen im Landkreis Göttingen beklagt. | |
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Netto-Proteste 23.06.2012 Der Göttinger Kreisverband der Linken meldet, dass er den Aufruf zu Protesten von ver.di-Vertrauensleuten vorm Netto Marken-Discount in der Innenstadt am morgigen Samstag (23.6.12 – 11:00) mit unterstützt. Sie erklären sich solidarisch mit den Gewerkschaftsmitgliedern, die sich gegen unbezahlte Mehrarbeit und inhumane Arbeitsbedingungen engagieren. Auch soll mit der Protestaktion gegen die überfallartige Schließung von zwei Göttinger Filialen protestiert werden, wobei die Vertrauensleute von verdi dies in ihrem Aufruf noch höflich als Respektlosigkeit bezeichnen. Offener Brief 22.06.2012 Mit einem offenen Brief reagiert die Grüne Jugend auf eine Pressemeldung der Jungen Liberalen, in welcher der Grünen Jugend das Miesmachen des Fußballwahns und eine gefährliche Nähe zu verfassungsbedenklichen Gruppierungen vorgeworfen wird. Die Grüne Jugend wirft ihrerseits im Brief den Jungen Liberalen vor, ihre Pressemeldung aus der Zeitung die "Welt" zum Teil abgeschrieben zu haben. Weiter wird die These aufgestellt, dass der Fußballnationalismus zu mehr Ausländerfeindlichkeit geführt habe. Mit Hinweis auf die Ausgrenzungsmechanismen des Nationalismusses wirft die Grüne Jugend den Jungen Liberalen vor, dass diese die Problematik des Nationalismusses nicht verstanden hätten. Rückblick 22.06.2012 Rückblickend werten die Göttinger Grünen ihre Podiumsdiskussion am 18.6.12 zum Thema " Verfassungsschutz vor dem Aus?" als Erfolg. Es kamen rund vierzig Besucher. In der Meldung findet sich unter anderem der Satz: "Einigkeit herrschte auf dem Podium zu der These, dass es zur Bekämpfung rechter Strukturen notwendig ist, die Zivilgesellschaft zu stärken und nicht antifaschistische Gruppen durch Überwachung zu stigmatisieren." Auch wurde seitens der Grünen Jugend die Forderung erhoben, dass der Verfassungsschutz abzuschaffen sei. Warnung 22.06.2012 Eine https-Verbindung ist nur sicher, wenn das übermittelte Hand-Shake mit Hilfe von Prüfschlüsseln gegen geprüft wird. Meine Version von Firefox 13.0.1 versuchte diese Gegenprüfung, als ich das Kontaktformular zum niedersächsischen Petitionsausschuss öffnen wollte. Da mein Browser die Zertifizierungsstelle nicht kannte, gab er eine Sicherheitswarnung aus. Wer zum ersten Mal beim niedersächsischen Petitionsausschuss vorbeischaut, der muss auch mit einer solchen Browser-Warnung rechnen, wenn der Browser die Zertifizierungsstelle beim Landesamt für Statistik nicht kennt. Schulform 22.06.2012 Die CDU-FDP-Ratsgruppe fordert, dass der Oberbürgermeister eine rechtssichere Beschlussvorlage für der Bonifatiusschule II vorlegen soll, so dass diese erhalten werden kann. Welche Forderungen mit der Pressemeldung genau verknüpft sind, wird aus der Meldung nicht deutlich. Der Pressemeldung ist ein Ausschnitt Gesetzestext aus dem niedersächsischen Schulrecht beigefügt, welche vielleicht erahnen lässt, was gefordert werden könnte und warum der Erhalt von der CDU-FDP-Gruppe gefordert wird. |