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GEZ
"Internet-PC's sind keine Fernseher?!?"

07.11.2008 Die Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. weist darauf hin, dass mehrere Verwaltungsgerichte schon Klägern Recht gegeben haben. Diese hatten gegen den GEZ-Bescheid Widerspruch eingelegt und anschließend vor Verwaltungsgerichten geklagt, weil sie für ihren Internetfähigen Computer die Fernsehgebühren zahlen sollten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Schriftliche und telefonische Anfragen beantwortet die Filiale der Verbraucherzentrale in Göttingen.
[Die Urteile könnten insbesondere für Unternehmen interessant sein. Dr. Dieter Porth]

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. [ Homepage ] (Frau Peters)
 

Die Sache mit der GEZ… Verbraucherzentrale hilft bei Problemen mit den Rundfunkgebühren


Seit dem 1. Juli 2008 bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen ein spezielles Informations- und Beratungsangebot zum Thema Rundfunkgebühren. Viele Verbraucher nutzen den kostenlosen Service und informieren sich beispielsweise über die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung. Häufig geht es aber auch darum, seinen Ärger loszuwerden über ungerecht empfundene oder unverständliche Regelungen.

Zurzeit fragen sich zahlreiche Verbraucher, was neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind und weshalb der internetfähige PC angemeldet werden muss. Vielen ist auch unverständlich, weshalb ein Notebook bei der GEZ angezeigt werden muss, wenn weder Radio- noch Fernsehprogramme auf dem PC empfangen werden.

"Erfreulicherweise vertritt auch ein Teil der Verwaltungsgerichte diese Meinung", sagt Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale. So gab beispielsweise das Verwaltungsgericht Münster einem klagenden Studenten Recht, dass dieser für den Besitz eines internetfähigen PC’s keine Rundfunkgebühren zahlen müsse. Das Verwaltungsgericht Koblenz urteilte ebenfalls im Sinne eines Anwaltes: Zwar könne dieser mit seinem internetfähigen PC öffentlich-rechtliche Sendungen empfangen, er nutze den Rechner aber lediglich zu Schreib- und Recherchearbeiten. Dies rechtfertige keineswegs die Rundfunkgebühr.

"Auch wenn beide Urteile noch nicht rechtskräftig sind und nicht alle Verwaltungsgerichte so verbraucherfreundlich urteilen, sei Bewegung im Spiel", freut sich Körber. Sie rät: "Wer sich wehren will, kann und sollte dies tun. Dies gilt vor allem für die verärgerten Verbraucher, die weder Fernseher noch Radiogeräte, sondern nur einen internetfähigen PC besitzen. Sie, aber auch Verbraucher in ähnlichen Situationen, sollten Widerspruch gegen den Gebührenbescheid bei der jeweiligen Landesrundfunkanstalt einlegen. Konsequenterweise muss bei negativem Widerspruchsbescheid dann geklagt werden.

Diese und andere Fragen rund um die Rundfunkgebühren beantwortet Kathrin Körber unter der kostengünstigen Telefonnummer 0551-2934148 (montags 10.00 bis 12.00 Uhr; dienstags 10.00 bis 14.00 Uhr; donnerstags 10.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr). Oder direkt ohne Anmeldung zu den vorgenannten Zeiten in der Beratungsstelle Göttingen, Papendiek 24 - 26.

Schriftliche Anfragen bitte an: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Beratungsstelle Göttingen; Frau Kathrin Körber, Papendiek 24 – 26, 37073 Göttingen oder im Internet unter xxx  Hinweis: keine Emailadressen

Zusammenfassung, Übersicht, Zusatzinformation, ..

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de
Verbraucherzentrale in Göttingen
Beratungsstelle Göttingen
Papendiek 24 - 26, 1. Etage
37073 Göttingen
Tel.: Anmeldung für angebotene Spezialberatungen über Tel. 0511/91196-0 oder direkt in der Beratungsstelle

Unsere Öffnungs- und Beratungszeiten - Stand 17.7.2008 - Zeiten können sich ändern
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Terminabsprachen unter: Tel:0511-91196-0 oder Fax:0511-91196-33
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Nutzen sie unsere telefonische Beratung für 1,50 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz (aus den Mobilfunknetzen gelten die Tarife der jeweiligen Anbieter!) zu folgenden Themen und Zeiten: (Stand 17.7.2008 - Zeiten können sich ändern.)
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09001 79 79-03: Versicherungen Mo - Do 10 - 16 Uhr
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