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Finanzausschuss
PPP-Projekte ohne Ratsbefragung

20.04.2009 Neben Beratungen zum 2 Nachtragshaushalt entscheidet der außerordentliche Finanzausschuss am 28.4. über zwei Anträge: In dem CDU-Antrag soll der Stadtverwaltung das Recht übertragen werden, ohne Entscheidung durch den Rat über sogenannte Public-Private-Partnerships zu entscheiden. In einem SPD-Antrag sollte die Vergabepraxis abgesenkt und auf kleinere Unternehmen ausgerichtet werden. Die Verwaltung hält angesichts zusätzlicher Kosten für Verwaltung und Unternehmen und angesichts der Rechtslage den solchen Antrag für überflüssig.
[Public-Private-Partnership ist ein anderes Wort für den Verkauf von staatlichen Monopolen. Welches Stadtmonopol soll am Rat vorbei verkauft werden? Dr. Dieter Porth]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Der Antrag der CDU ost ein Freibrief für die freie Entscheidung seitens der Verwaltung. Wenn ein staatliches Monopol in private Hände übergeben wird, so ist dies eine Sache, über die Der Rat mitentscheiden soll. Der Antrag riecht nach einem Projekt, welche auf kaltem Wege im Hintergrund zu Lasten der Bürger durchgeschoben werden soll. Der Antrag riecht nach kommunalen Seilschaften – Man darf gespannt sein.
Dr. Dieter Porth

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu Stadt Göttingen [ Homepage ] (- Herr D. Johannson)
 

Die Stadt meldet - Jetzt kommt der Nachtrag für den Etat 2009

Beratungen über die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2009 sowie über ein Haushaltssicherungskonzept bis 2015 stehen im Mittelpunkt der 21. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr am Dienstag, 28. April 2009.
Der Ausschuss tritt um 16.00 Uhr im Sitzungssaal 126 im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses zusammen. Die Einwohnerfragestunde beginnt möglichst nicht später als 18.00 Uhr.
Auf der Tagesordnung stehen außerdem Anträge der Fraktionen von SPD ("Bessere Wettbewerbschancen für regionale Betriebe") und der CDU ("Zukünftige Investitionen als PPP-Projekte"). Weitere Themen der Sitzung: Der aktuelle Finanzbericht und die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen.
Referat für Öffentlichkeitsarbeit
erstellt am 20.04.

Öffentliche Anträge


=======================
Antrag der CDU - "Zukünftige Investitionen als PPP-Projekte" - Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird bei der Planung und Durchführung zukünftiger Investitionen weiterhin anstreben, im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit Firmen aus der südniedersächsischen Region zu beauftragen, um heimische Arbeitsplätze zu sichern. Bei der Umsetzung von Investitionsmaßnahmen sind PPP-Projekte nicht ausgeschlossen. Einer gesonderten Befassung des Rates bedarf es nicht.
Begründung:
In einer aktuellen Chef-Info der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) vom Februar 2009 (Anlage) über den Umgang mit PPP-Projekten wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung von Investitionen im Rahmen von PPP-Projekten "exzellente technische, betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse" erfordert. Diese personellen Ressourcen müssen dann entsprechend gebündelt und risikofest miteinander verzahnt werden; sie müssen aber auch überhaupt für solche zusätzlichen Aufgaben verfügbar sein und weitgehend von Linienaufgaben freigestellt werden, was bei knappen personellen Ressourcen zumeist sehr schwierig ist.
Im Rahmen von PPP-Projekten ist die Verwaltung über die vertraglich vereinbarte Laufzeit gebunden. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, sich durch vertragliche Regelungen eine hinreichende Flexibilität für Anpassungen zu sichern. Auch künftige Entwicklungen (demografische Entwicklung, Rückbau, Umnutzung, Wegfall des Vertragspartners etc.), können auf die Stadt zukommen und müssen zum Zeitpunkt der PPP-Entscheidung und bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden.
Ob PPP-Projekte über die gesamte Vertragslaufzeit wirtschaftlicher sind, muss zumindest teilweise bezweifelt werden. Eine günstigere Finanzierung als die herkömmliche über Kommunalkredite können die Vertragspartner nicht anbieten.
Finanzielle Auswirkungen:
keine

Anlagen:
Antrag der CDU-Fraktion (Rat 06.03.2009)
Chef-Info der KGSt

=======================
Antrag der SPD - Beschlussvorschlag: " 'Bessere Wettbewerbschancen für regionale Betriebe'"
 Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr nimmt die folgenden Richtlinien/ Maßnahmen der Verwaltung zur Ausschreibungs- und Vergabepraxis bei der Stadt Göttingen zustimmend zur Kenntnis:

  1. Die Vergabe städtischer Aufträge i.S. des § 99 Abs. 1 – 4 GWB erfolgt unabhängig von Wertgrenzen nach der jeweils einschlägigen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder Verdingungsordnung für Leistungen (VOL).
  2. Die Interessen von KMU sind bei der Vergabe städtischer Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.
  3. Die Wertgrenzen für beschränkte und öffentliche Ausschreibung im Gegenstandsbereich der VOB (5.000 € und 15.000 €) werden nicht weiter gesenkt. Die Verwaltung prüft die Angleichung der VOL-Wertgrenzen (z.Zt. 15.000 € und 25.000 €).
  4. Wiederkehrende oder gleichartige Leistungen/Aufträge sind zum Zwecke der Ausschreibung zusammenzufassen und als Rahmenvertrag und/oder im geeigneten Fall losweise (siehe 2.) auszuschreiben.
  5. Zusätzliche Anforderungen (sog. vergabefremde wie z.B. soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte) dürfen an Auftragnehmer gestellt werden, wenn und soweit dies durch Gesetz erlaubt ist.
  6. Die Stadt richtet im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten eine elektronische Vergabeplattform ein, die es insbesondere kleineren u. mittleren Unternehmen erleichtern soll, sich um Aufträge zu bewerben.
  7. Die Stadt wird die für die Region zuständigen Kammern und Verbände bitten, ihre Mitglieder auf - den Vergabenewsletter der Stadt - die Einführung der elektronischen Vergabe bei der Stadt - und insbesondere die formellen Anforderungen an Angebote nach der VOB und VOL und die Folgen bei Nichtbeachtung in geeigneter Form, ggf. durch Schulungen, hinzuweisen.
Die Verwaltung sieht den Antrag mit diesem Bericht als erledigt an. Begründung:
Der Rat der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 5.9.2008 einstimmig beschlossen, den Antrag der SPD-Ratsfraktion zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr zu überweisen.
Vorbemerkungen:
Die Stärkung und Entwicklung der Wirtschaft in der Region ist der Verwaltung ein besonderes Anliegen, dem sie in vielfältiger Weise gerecht werden will. Durch diese Verwaltungsrichtlinie soll auch – im Rahmen des der Stadt Möglichen - zur Erfüllung der in der Dransfelder Erklärung der Kreishandwerkerschaft niedergelegten Forderung nach gerechten Chancen für hiesige Betriebe in der Konkurrenz mit Mitbewerbern aus den neuen Bundesländern beigetragen werden.
Ein wichtiger Faktor sind in diesem Zusammenhang die Aufträge, die die Wirtschaft unmittelbar von der Stadt erhält. Allein für Baumaßnahmen hat die Stadt für 2009 in der Finanzplanung des 2008er Haushalts Auszahlungen von über 19 Mio. €, für Sach- und Dienstleistungen über 28 Mio. € geplant. Mit den weitaus größten Teilen dieser Beträge dürften Aufträge an die Wirtschaft bezahlt werden.
Insbesondere in unserer durch Klein- und Mittelbetriebe geprägten Wirtschaftsregion werden die Aufträge der öffentlichen Hand – und hier stellt die Stadt nach der Universität den größten Auftraggeber dar - für viele Betriebe unverzichtbar sein.
Bereits jetzt bleibt ein Großteil der Aufträge in der Region, jedenfalls solcher, die in der Folge eines formellen Ausschreibungsverfahrens erteilt werden.
So kam im Jahr 2008 der beste Bieter in 60 % der Fälle bei formellen Ausschreibungsverfahren aus der Region und entsprechend zu 40 % von außerhalb, in 19 % der Gesamtfälle hatte allerdings kein Bieter aus der Region ein Angebot abgegeben (Näheres kann der Anlage entnommen werden). Die Tendenz dieser Aussage hat sich seit 2006 nicht verändert.
Bei der Binnenverteilung der Bestbieter in der Region hält der Landkreis EIC seit 2006 nur einen kleineren Anteil. Seine leichte Zunahme von 6 auf 9% ging rechnerisch voll zu Lasten des Landkreises NOM. Dass nach Wegfall der Tariftreue Anfang des letzten Jahres vermehrt Firmen aus den neuen Bundesländern zum Zuge kamen, lässt sich mit diesen Zahlen nicht empirisch erhärten.
Aussagen zur Verteilung der Auftragswerte liegen leider nicht vor. Ebenso wenig können wir sagen, welche Auftragsanteile an hiesige Subunternehmer zurückgehen. Auch über freihändige Vergaben liegen keine Zahlen vor. Insbesondere im Liefer- und Leistungsbereich dürften diese Vergabeart die förmlichen Verfahren in der Anzahl und im Ausgabevolumen weit übersteigen.
Die Zahlen belegen aber, dass sich unter dem Regime förmlicher Vergabeverfahren die heimische Wirtschaft dem Wettbewerb stellt und sich mit ihren angebotenen Leistungen auch durchzusetzen vermag. Insbesondere die Gleichbehandlung aller Interessenten – auch und gerade innerhalb der Region - kann so gewahrt bleiben. Das können selbst freihändige Verfahren, die in der besten Absicht gesucht werden, die heimische Wirtschaft zu stärken, nicht erreichen. Schon die Marktkenntnis der freihändig Beschaffenden kann nicht hinreichend sein, um alle Anbieter angemessen zu berücksichtigen.
Auch die Eigenbetriebe haben die städtischen Vergaberichtlinien zu beachten. Für die Stadtwerke AG und die GöVB als Sektorenauftraggeber gelten besondere Vergabevorschriften. Den übrigen städtischen Gesellschaften wird die Verwaltung empfehlen, sich in ihrer Vergabepraxis an den städtischen Richtlinien zu orientieren.
Dies vorweggeschickt ist festzuhalten, dass trotz des großen Beitrags der öffentlichen Nachfrage an der Wirtschaftsleistung die Beschaffung nur einen begrenzten Beitrag zur regionalen Wirtschaftsförderung leisten kann. Dazu sollen die o.g. Verwaltungsrichtlinien dienen. Die im Antrag beispielhaft genannten Maßnahmen werden dabei weitgehend aufgenommen und durch weitere Maßnahmen ergänzt:
Erläuterungen zu einzelnen Maßnahmen:
Zu 1.
Wegen fehlender gesetzlicher Festlegung gelten für die Stadt und andere kommunale Auftraggeber in Niedersachsen die VOB nicht mehr zwingend unterhalb eines Auftragswertes von 30.000 € und die VOL unterhalb eines Wertes von 206.000 €. Die Anwendung der VOL wird vom Land insoweit lediglich empfohlen.
Ihre Anwendung ist aber auch im Interesse der Auftragnehmer an flächendeckend gleichen Ausschreibungsbedingungen und an Gleichbehandlung durch die Auftraggeber weiterhin sinnvoll. Deshalb hat der NIHK in einem Positionspapier vom 23.4.2008 die Landesregierung aufgefordert, für eine höhere Verbindlichkeit der Vergabegrundsätze zu sorgen.
Zu 2.
Die Formulierung wurde dem Gesetzesentwurf zur Änderung des GWB entnommen. Sie ist zwischen den Wirtschaftsverbänden strittig (Bauhandwerk: positiv, Bauindustrie: ablehnend). Ob sie in VOB und VOL Eingang findet (soll angestrebt werden) und folglich ohne weiteres Zutun für den Unterschwellenbereich gelten wird, bleibt abzuwarten. Durch diese städtische Richtlinie kann die losweise Vergabe für die Stadt bereits jetzt und für den Fall, dass sie nicht in VOL u. VOB aufgenommen wird, dort verbindlich werden, wo dies möglich ist. Es werden strengere Anforderungen an einen Verzicht auf Losvergabe gestellt. Bisher unterliegt der Verzicht auf Lose vornehmlich Zweckmäßigkeitserwägungen (§ 5 Nr. 1 VOL/A) der öffentlichen Auftraggeber. Wo die losweise Vergabe aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht geboten ist, muss sie auch weiterhin nicht erfolgen. Beispiel: Der Straßenbau und das Einlegen von Grundstücksentwässerungsleitungen in diese Straße kann losweise ausgeschrieben, muss aber nicht nach Losen vergeben werden. Reinigungsmittel müssen nicht in Losen beschafft werden, wenn die Handhabung der Produkte aus den verschiedenen Losen unterschiedlich ist.
Zu 3.
Eine weitere Absenkung der Wertgrenzen im VOB-Bereich soll nicht erfolgen, weil der zusätzliche Aufwand, den insbesondere öffentliche Ausschreibungen erfordern, nicht vertretbar erscheint. Eine öffentliche Ausschreibung ohne Begrenzung ihres Werts nach unten ist für die Verwaltung unwirtschaftlich und den Bietern nicht zuzumuten, da für sie der Bewerbungsaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zu ihren Chancen steht, den Auftrag zu erhalten. Unterhalb der Wertgrenzen für eine öffentliche Ausschreibung soll dabei weiterhin die Beschaffung im Wege beschränkter Ausschreibung vorgesehen werden. Bei einer beschränkten Ausschreibung soll nur einer begrenzten Anzahl von Bietern, die eine realistische Chance auf den Auftrag hat, die Mühe der Angebotserstellung zugemutet werden. Für diese Bieter entfallen zudem die Eignungsnachweise.
Mit einer stichhaltigen Begründung kann immer von der nach den Wertgrenzen eigentlich vorgesehenen Verfahrensart abgewichen werden. Selbst im "Europabereich" ist eine freihändige Vergabe, die dort Verhandlungsverfahren heißt, unter best. Voraussetzungen zulässig.
Zu 4.
Die freihändigen Vergaben sollen, soweit vertretbar und sinnvoll, eingeschränkt werden. Es soll nicht zulässig sein, sich mit kleinen Auftragssummen einer förmlichen Ausschreibung zu entziehen. Auch bei Rahmenverträgen oder der Bündelung der Bedarfe können die Interessen des Mittelstandes durch Losbildung berücksichtigt werden. Besondere Anforderungen (z.B. "keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit") finden i.d.R. nur in die Verdingungsunterlagen bei förmlichen Vergaben Eingang und werden bei freihändigen Vergaben nicht gestellt.
Zu 5.
Nach der Entwurfsfassung des GWB dürfen zusätzliche, insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffende Anforderungen in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftrag stehen. Solange das neue GWB in der jetzigen Entwurfsfassung (oder ein anderes Gesetz) nicht in Kraft ist, dürfen solche weitergehende Anforderungen noch nicht gestellt werden. Zwar wird dies durch die Vergabekoordinierungsrichtlinie der EU (Richtlinie EU 18/2004) erlaubt, die erforderliche Umsetzung in nationales Recht steht aber noch aus.
Dieses Thema wurde im Gesetzgebungsprozess und auch von den Interessenvertretern kritisch und kontrovers diskutiert.
Die Anwendung solcher zusätzlichen Aspekte in der Verwaltungs- und Vergabepraxis wird erhebliche Probleme bereiten: Da die Kriterien nur auftragsbezogen sein dürfen, muss eine Entscheidung in jedem Einzelfall erfolgen. Auch die Angebotswertung wird erschwert werden. Es wird mehr Nachweispflichten für die Bewerber und mehr Prüfaufgaben – auch nach der Auftragserteilung – zu der Einhaltung der Auflagen gebe. Die Aufnahme solcher Kriterien und die Wertung der Angebote sollte daher nur im Zusammenwirken mit der Zentralen Vergabestelle geschehen. Von den Wirtschaftsverbänden wird die Aufnahme dieser zusätzlichen Vergabekriterien kritisch gesehen. Insbesondere wird argumentiert, mittelständische Betriebe würden benachteiligt: Die nicht geringen Kosten aussagefähiger Zertifizierungen könnten größere Unternehmen eher tragen, auch Quoten seien von größeren Betrieben besser erfüllbar. Ob solche flächendeckend eingeführten Kriterien neben ihrem Hauptzweck geeignet sind, die Wettbewerbschancen regionaler Betriebe zu stärken, kann bezweifelt werden. Ein höherer Preis wegen der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen kommt jedem erfolgreichen Bieter unabhängig von seinem Sitz zu gute. Es spricht aber nichts dagegen, z.B. soziale Kriterien im Einzelfall vorzusehen, insbesondere wenn regionale Bieter entsprechende Maßnahmen durchführen, damit sie wegen ihres besonderen Engagements keinen Nachteil erleiden.
Von diesen zusätzlichen Aspekten abzugrenzen sind Anforderungen an Vergaben, die sich aus Gesetzen ergeben und die wir bereits jetzt bei Aufträgen stellen dürfen: So darf bei Aufträgen natürlich nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen werden. Deshalb ist z.B. der Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit schon jetzt zulässig. Auch die Mindestlöhne nach dem AEntG sind gesetzlich festgelegt. Wir dürfen nicht nur, sondern müssen sogar Unternehmen ausschließen, die nicht mindestens die Mindestlöhne zahlen. Aber auch hier führen Nachweisverpflichtungen und Kontrollen zu mehr Aufwand und letztlich mehr Bürokratie. Insbesondere wenn lange Lieferketten durchlaufen werden müssen, sind wirksame Nachweise nur durch teuere Zertifizierungen denkbar. Nachdem eine Tariftreueerklärung nach dem ausgelaufenen LVergG nicht mehr verlangt werden darf, ist jetzt nur noch das AEntG geeignet, Nachteile hiesiger Bewerber bei der Kalkulation der Lohnkosten für Angebote auszugleichen. Nach dem Gesetz ist der für den Arbeitsort festgesetzte Mindeslohn zu zahlen. Die Mindestlöhne liegen in den alten Bundesländern höher als in den neuen. Unternehmer aus den neuen Bundesländern müssen bei Aufträgen für die Stadt mindestens den hier gültigen Mindestlohn zahlen und auch kalkulieren. Allerdings gilt ein gesetzlicher Mindestlohn bisher nur für das Bauhaupt- und –nebengewerbe, das Gebäudereinigerhandwerk und Postdienstleistungen.
Wieder anders liegt die Sache bei Anforderungen, die unmittelbar Bestandteil des Auftrags sind. Hierzu gehört die im Antrag genannte Reaktionszeit, die selbstverständlich in das Leistungsverzeichnis z.B. bei Wartungsarbeiten oder Garantieleistungen aufzunehmen ist. Hier haben Bieter mit einer Niederlassung in der Region einen gewissen Vorteil, der aber auch nicht überbewertet werden darf. Ein auswärtiger Bieter, der die Einhaltung der vorgegebenen Zeit gewährleistet – etwa durch heimische, geeignete Subunternehmer, muss gleich behandelt werden.
Zu 6.
Über eine elektronische Plattform, wie die Stadt sie anstrebt, sind die Verdingungsunterlagen schnell u. für potenzielle Bieter relativ günstig verfügbar. Eine spezielle Bietersoftware hilft, formelle, häufig zum Ausschluss führende Fehler, zu vermeiden.
Zu 7.
Bereits jetzt werden die öffentlichen Ausschreibungen der Stadt auf der Plattform der IHK Hannover veröffentlicht; eine noch weiter gehende Zusammenarbeit ist durchaus erwünscht.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei der Aufnahme zusätzlicher Anforderungen (siehe Nr. 5) in eine Ausschreibung werden die Angebotspreise steigen. Eine Bezifferung dürfte auch im Einzelfall kaum möglich sein.
Anlagen:
- Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 15.08.2008
- Auszug aus der Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates am 5.9.2008
- Tabelle Schwellen- und Grenzwerte bei der Stadt Göttingen
- Übersicht Gesetzesmaterialien

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