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Behinderten
Freie Wahl des Wohnorts

11.12.2008 Der Göttinger Behindertenbeirat weist darauf hin, dass seit kurzem das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" zu geltendem Recht wurde. Insbesondere schützt das neue Gesetz zum Beispiel Behinderte vor einer Einweisung in ein Heim aus Kostengründen. Das neue Gesetz stärkt die Rechte der Eltern von Behinderten gegenüber von Behörden, wie eine Pressemeldung vom Bundestag zu dem Thema zeigt

 
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Behindertenbeirat bei der Stadt Göttingen - Behindertenbeirat Göttingen begrüßt Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt ratifizierte der Bundestag das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen".[Redaktion: siehe folgenden Link.] Nach Ansicht von Christian Herwig, Vorsitzender des Behindertenbeirats Göttingen, ist diese Konvention über Menschenrechte für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung von Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Zum ersten Mal gebe es in einer Konvention eine umfassende Beschreibung der Lebensverhältnisse von behinderten Menschen. Alle Bereiche von der Schule über das Arbeitsleben bis hin zu Wohnformen und dem Bedarf an geeigneten Hilfsmitteln seien Bestandteil dieser 50 Artikel umfassenden Resolution.
Das UN-Übereinkommen wurde bisher von 40 Staaten ratifiziert und garantiert Menschen mit Behinderungen umfassende rechtliche und soziale Gleichberechtigung sowie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Vom heutigen Tage an seien die Länder der Bundesrepublik in der Pflicht die Integration von Kindern mit Behinderung in der Regelschulen deutlich voranzutreiben, da Artikel 24 des Übereinkommens ein inklusive Schulbildung für Menschen mit Behinderung vorschreibe, so Herwig weiter. Alles andere wäre ab jetzt ein Verstoß gegen geltendes Völkerrecht.
Des weiteren können Menschen mit Behinderung nach Artikel 19 des Übereinkommens ihren Aufenthaltsort und ihre Wohnform selbst bestimmen. Menschen mit Behinderung aus wirtschaftlichen Gründen auf Heime zu verweisen, wäre somit nicht mehr erlaubt. Zudem müsse von nun an barrierefreies Bauen auf allen Ebenen zur Regel werden.
Damit all diese und viele andere Aspekte in der Behindertenpolitik deutsches Recht umgesetzt werden können, seien fortan noch viele Schritte zu tun, vor allem auf Landesebene, so der Vorsitzende des Behindertenbeirats weiter.
Aber auch auf Bundesebene sei einiges zu tun, da sich die Bundesregierung nach wie vor weigere die Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union zu unterzeichnen.
Es bleibe zu hoffen, dass sich die Lobbyisten an dieser Stelle nicht gegen die Interessen von Menschen mit Behinderung durchsetzen können.

Pressemeldung des Bundestages zu dem Thema vom 26.11.2008

http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2008/22810535_kw48_soziales/index.html

Ja zur UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen - Sachverständige sehen aber noch Handlungsbedarf in Deutschland

Weitgehend begrüßt haben Sachverständige den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (16/10808).
In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, dem 24. November 2008, hieß es, in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen würden behindertenpolitische Empfehlungen mit dem Ziel gegeben, dass Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft voll teilhaben können.

Leitbild und Vision für eine moderne Behindertenpolitik
Dem Bekenntnis zur Konvention müssten nun allerdings auch Taten folgen, so die Experten. Skepsis äußerte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die vor einer "Überreglementierung mit kontraproduktiven Ergebnissen" warnte.
Der Sozialverband VdK Deutschland forderte Bundesregierung und Parlament auf, die Konvention, die "Leitbild und Vision für eine moderne Behindertenpolitik" sein könne, ohne Interpretationserklärungen oder Vorbehalte zu ratifizieren. Trotz eines differenzierten Behindertenrechts habe Deutschland die Vorgaben "mitnichten bereits umgesetzt".

Anforderungen an einen gesellschaftlichen Lernprozess
Wie andere Sachverständige, so äußerte auch der VdK Kritik an der Übersetzung der Konvention. So werde "inclusion" mit "Integration" übersetzt, was besonders schwerwiegend sei, da damit gegensätzliche Ansätze verbunden seien. Der Paritätische Gesamtverband begrüßte insbesondere die in der Konvention enthaltene Pflicht der Bundesregierung, über den Stand der Entwicklun zu berichten. Dies könne den kritischen Blick auf praktische Umsetzungsprobleme schärfen und als Chance für notwendige Veränderungsprozesse gesehen werden.
Als "Meilenstein" für den Menschenrechtsschutz bezeichnete das Deutsche Institut für Menschenrechte die Konvention. Sie stelle jedoch weitreichende Anforderungen an einen gesellschaftlichen Lernprozess, der die Chance mit sich bringe, zur Humanisierung der Gesellschaft als Ganzes beizutragen.

Probleme im Bildungsbereich
Rechtlichen Regelungsbedarf sah Klaus Lachwitz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Artikel 24 der Konvention schreibe fest, dass jeder Mensch mit Behinderung geschäftsfähig sei. In Deutschland würden derzeit jedoch per Gesetz Handlungen von nicht geschäftsfähigen Personen für "null und nichtig" erklärt.
Auf Probleme im Bildungsbereich verwies Prof. Dr. Jutta Schöler aus Berlin hin. So werde Eltern von Kindern mit Behinderungen in zahlreichen Landkreisen kein einziges wohnortnahes Angebot einer Integrationskindertagestätte oder -schule gemacht.

Kritik am Prinzip der Förderschule
Zudem sei die Entscheidung über den Förderort eines Kindes mit Behinderung in Deutschland eine Verwaltungsentscheidung. Auch gegen den Willen der Eltern sei die Zuweisung zu einer Förder- oder Sonderschule möglich. Dies stelle einen gravierenden Eingriff in das Elterrecht dar, der "aus keinem anderen Staat bekannt ist".
Auch Ottmar Miles-Paul, Beauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz kritisierte das Prinzip der Förderschule. Derartige Extrabehandlungen sorgten bei Kindern für den Verlust des Kontakts zur Nachbarschaft. Gebraucht werde mehr Gemeinsamkeit - eine soziale Inklusion, wie es die UN-Konvention fordere.

Vereinbarkeit mit deutschem Recht prüfen
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände regte hingegen an, das Ratifizierungsverfahren auszusetzen, bis ein Prüfbericht der Bundesregierung über die Vereinbarkeit des UN-Übereinkommens mit dem deutschen Recht vorliegt. Angesichts des in Deutschland bestehenden hohen Standards des Schutzes von Behinderten gibt es aus Sicht der Arbeitgeberverände keinen Grund zur übereilten Ratifikation des Übereinkommens.

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[Als vor einem Jahr ein Bekannte von mir im Klinikum lag, konnte ich eine Visite miterleben. Es kamen mindestens sechs Ärzte, um sich nach dem Befinden meiner Bekannten zu erkundigen. Die ganze Situation war grotesk, da nur ein Arzt redete Mir erschien die Arbeitsorganisation nicht gerade effizient.. Aber vielleicht war meine Bekannte ein besonderer Fall – vielleicht? Dr. Dieter Porth.]

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09.12.2008 Die SPD und die Grünen wollten in einem Dringlichkeitsantrag eine Resolution gegen Änderungen im Bereich des Sozialgesetzbuches im Rat verabschieden lassen. Die FDP hat aus mehreren Gründen die Resolution als nicht dringlich gewertet. Einmal wäre angesichts der Länge des Gesetzgebungsverfahrens auch eine fristgerechte Einreichung möglich gewesen. Zweitens hält es die FDP für kontraproduktiv, wenn der Rat seine Zeit mit Problemen anderer Parlamente vergeudet. Zum Dritten zeigt aktuellen Aktivitäten vor Ort, dass die Göttinger Grünen wohl arbeitsmarktpolitisch eher in der Vergangenheit zurückgeblieben sind.

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10.12.2008 Obwohl die Niedersachsenrundfahrt auch in diesem Jahr ausfällt, haben sich regionale Sponsoren für die Ausrichtung der regionalen Radrundfahrt in Zusammenarbeit mit der GoeSF entschieden. Die Anzahl der Starter ist auf 2000 begrenzt. Anmeldungen können ab 1.1.2009 getätigt werden.

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14.12.2008 Das Grüne Sofa ist eine Aktion der Grünen Jugend. Auf dem Sofa sitzen am 17.12. ab 14.00 vor der St. Jacobi-Kirche Igmar Lee und Stefan Wenzel. Igmar Lee ist Umweltaktivist aus Kanada. Stefan Wenzel ist Fraktionsvorsitzender der Grünen im niedersächsischen Landtag. Die beiden werden über die Abholzung der kanadischen Regenwälder zum Zwecke der Papiergewinnung sprechen.
[Ist es wirklich das CO2? Oder ist es diese Art der Verwüstung, die den Klimawandel verursacht? Dr. Dieter Porth]

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