geändert am 27.06.2007 - Version Nr.: 1. 89
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~ Dr. Dieter Porth - Göttingen
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Pressemitteilung Kontaktlink zu Haus + Grund Göttingen e.V. [ Homepage ] (Susanne Et-Taib)[Göttingen - 21.06.07] [Bericht]
Verein Haus & Grund e.V.:NOVELLIERUNG DER ABWASSERSATZUNG, aktueller Stand
(20.06.2007)
Nach gemeinsamen Protesten von Haus + Grund Göttingen e.V., Bürgern, Initiativen und weiteren Vereinen kann als großer Erfolg gemeldet werden, dass voraussichtlich die nachstehenden Änderungen im Satzungsentwurf vorgenommen werden:
· Keine Streichung der Härtefallklausel mehr!
· Sanierungsziel "lückenlos dichte" Kanalisation wird nicht festgelegt
· SW-Leitungen unter der Kellerdecke: Nur bei Neubau
· Reihenhäuser, DHH u. a.: Weiterhin gemeinsame Entwässerung für alle Bestandsimmobilien zulässig
· Betreten der Grundstücke zu Kontrollzwecken: Nur nach Terminabsprache
· Keine Einschränkungen der Versickerung mehr
· RW-Schacht kann evtl. entfallen
· Materialauswahl nicht mehr vorgeschrieben / Abstimmung vorgesehen
Jedoch gibt es weitere Regelungen, gegen die wir erhebliche Bedenken anmelden:
· Einführung unbegrenzter Untersuchungsrechte der Stadtentwässerung auf Privatgrundstücken (§ 14: Alle Arten der Untersuchung möglich, Zeit und
Häufigkeit nicht festgelegt)
· Haftungsausschluss der Stadtentwässerung (§ 7) für Höhenangaben der öffentlichen Kanäle. Der Bürger muss sich auf Auskünfte der Verwaltung verlassen können!
· Hinweise auf zahlreiche DIN- und EU-Richtlinien (ersetzen nicht die Information des Bürgers über tatsächliche technische Erfordernisse der Entwässerungsanlage)
6.000 von 8.000 Grundstücken sollen noch einmal saniert werden: Also doch! Auf der Internet-Seite der Stadtentwässerung wird diese Forderung bestätigt. Alle Grundstücke sollen mit Wasserdruck untersucht werden, obwohl die DIN 1986-30 grundsätzlich die Kanalfernsehuntersuchung für häusliches Abwasser vorsieht. Dann neu festgestellte Schäden sollen erneut saniert werden. Die Abnahmeprotokolle für Sanierungen vor 2003 werden damit wertlos. Das ist nicht zumutbar und den Bürgern nicht vermittelbar.
Auch die grundsätzlichen Bedenken gegen die Vorgehensweise in Göttingen konnten nicht ausgeräumt werden: Die rigorose Umsetzung der Sanierungsziele auf den privaten Grundstücken ist bundesweit einmalig. Gegen fatale Folgen wie Grundwasseranstieg und Rückstau wird im öffentlichen Bereich nicht ausreichend Vorsorge getroffen. Fördermittel und Sonderkredite zur Finanzierung der umfangreichen Maßnahmen sind einzuwerben.
Wir setzen uns weiter für ein Vorgehen mit Augenmaß und auf Augenhöhe ein!
Bitte unterstützen Sie uns durch Ihr persönliches Erscheinen in den öffentlichen Sitzungen. Sie haben das Recht dazu. Zu Ihrer Information nachstehend die entscheidenden Termine
26.06.2007, 17.00 Uhr, Ausschuss Umweltdienste, Ratssaal, Neues Rathaus
06. Juli 2007, Ratssitzung (Uhrzeit n.n. bekannt), Ratssaal, Neues Rathaus
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