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~ Dr. Dieter Porth - Hannover,irgendwo


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Mit der Änderung der Rechtsgrundlagen kann Niedersachsen jetzt CO2-Emissionsscheine an die Unternehmen verkaufen. Es soll unbürokratischer werden. "Die Reserve, die zur Zuteilung an emissionshandelspflichtige Neuanlagen in der nächsten Handelsperiode vorgesehen wird, wurde von 12 Millionen auf 25 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr erhöht."

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Pressemitteilung Kontaktlink zu niedersäschsisches Ujmweltministerium [ Homepage ] (Pressestelle)

[Hannover,irgendwo - 08.06.07] [Internet-Zitat: Website]

Informationen aus dem Umweltministerium in Hannover - Emissionshandel - Sander: Erfolg für Niedersachsen - Gesetz ist unbürokratischer und transparenter
HANNOVER. Nachdem heute (Freitag) der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel zugestimmt hat, erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander: "Das Emissionshandelssystem ist jetzt unbürokratischer, transparenter und gerechter ausgestaltet. Dieser Erfolg ist ganz besonders dem geballten Sachverstand der 5. Niedersächsischen Regierungskommission zu verdanken."
Der Gesetzentwurf wurde in den vergangenen Wochen von der 5. Niedersächsischen Regierungskommission "Umweltpolitik im europäischen Wettbewerb" intensiv beraten. Zahlreiche Anregungen, Änderungs- und Ergänzungsvorschläge wurden in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Die wesentlichsten Vorschläge und Anregungen, die ihre Berücksichtigung fanden, sind:
1. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt wird sich zukünftig ausschließlich aus kostendeckenden Gebühren finanzieren. Eine Finanzierung durch den Verkauf von Emissionsberechtigungen, bei dem eine Behörde sich erwerbswirtschaftlich betätigen müsste, wird der DEHSt nicht ermöglicht.
2. Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen können die Emissionsberechtigungen von stillgelegten Anlage unbegrenzt auf eine oder mehrere ihrer Anlagen übertragen.
3. Die zuzuteilende Menge an Emissionsberechtigungen wird auf der Basis der tatsächlich eingesetzten Brennstoffe berechnet. Die bisher vorgesehene Benachteiligung von festen und flüssigen gegenüber gasförmigen Brennstoffen bei Mischfeuerungen ist entfallen.
4. Die Bekanntgabe von Sachverständigen erfolgt zukünftig einheitlich durch das Umweltbundesamt. Eine Aufteilung der Bekanntgabe von Sachverständigen auf zwei verschiedene Behörden (Umweltbundesamt und nach Landesrecht zuständige Behörden) in Abhängigkeit, ob die Sachverständigen im Rahmen eines Zuteilungsverfahrens oder bei der Prüfung von Emissionsberichten tätig werden, entfällt. Damit wurde ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet.
5. Die Reserve, die zur Zuteilung an emissionshandelspflichtige Neuanlagen in der nächsten Handelsperiode vorgesehen wird, wurde von 12 Millionen auf 25 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr erhöht.
Die 5. Niedersächsische Regierungskommission hat die Aufgabe, die Landesregierung zum Thema "Umweltpolitik im europäischen Wettbewerb" zu beraten sowie Empfehlungen an Politik und Wirtschaft abzugeben. Sie soll die Praxiserfahrungen der niedersächsischen Wirtschaft in den europäischen Wettbewerb einbeziehen und Vorschläge zur Lösung von Umweltproblemen entwickeln. Im Mittelpunkt steht dabei die nachhaltige Stärkung des Standortes Niedersachsen und in diesem Zusammenhang die Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen.
Die Regierungskommission ist unter anderem zusammengesetzt aus Vertretern der Wirtschaft und der Gewerkschaften, der Wissenschaft, der kommunalen Spitzenverbände, der Stiftungen und der Verwaltung.
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