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Entsorgung
kostenloser Service - Polizei holt illegale Waffen ab

11.09.2009 Noch bis zum 31. Dezember haben Waffenbesitzer die Möglichkeit, sich legal von ihren illegalen Waffen (Erbstücke, Dachbodenrelikte, Selbstbauten, …) zu trennen. Darauf weist die Polizei in Northeim /Osterode hin. Da die Straffreiheit sich nicht auf das Führen von Waffen erstreckt, sollte man sich vorher mit der Polizei in Verbindung setzen. Die Polizei holt dann gerne die Waffen ab. Bis zum August wurden schon 307 Waffen abgegeben.

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu Polizei Northeim/Osterode [ Homepage ] (---)
 

Meldungen von der Polizei aus Northeim und Osterode - POL-NOM: Amnestie bis zum Jahresende für die Abgabe illegaler Waffen - Bilder im Anhang -


Northeim (ots) - Northeim, Osterode am Harz, Einbeck Montag, 31.08.2009 - 11.09.2009 | 12:16 Uhr - NORTHEIM, EINBECK, OSTERODE AM HARZ (fal) - Staatsanwaltschaften, Waffenbehörden und die Polizeiinspektion Northeim/Osterode werben nochmals für die Abgabe von Waffen. Neben den bereits bestehenden Angeboten wie einem kostenlosen Abholservice und dem Verzicht auf Erhebung von Verwaltungsgebühren, wurde kürzlich das Waffengesetz für eine befristete Amnestieregelung geändert.

Durch diese Änderung wird den Besitzern illegaler Waffen die Möglichkeit eingeräumt, sich rechtmäßig von diesen Waffen zu trennen. Wer unerlaubt besessene Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, bis zum 31. Dezember 2009 bei der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs oder Besitzes bestraft.

Die Straffreiheit erstreckt sich nicht auf das Führen von Waffen. Es ist daher wichtig, bei dem Wunsch eine Waffe abzugeben, mit den zuständigen Waffenbehörden oder der örtlichen Polizeidienststelle telefonisch Kontakt aufzunehmen, um den straffreien Transport der Waffen dann vorab zu regeln. Absprachegemäß wird die Waffe dann kostenfrei von zu Hause abgeholt.

Weiterhin gilt:

  • Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen wird grundsätzlich durch das Ausstellen einer Waffenbesitzkarte bzw. durch Eintragung erworbener Waffen in dieses Dokument erteilt.
  • Waffenbesitzer, die ihre Schusswaffe berechtigt besitzen, können diese und auch Munition problemlos selbst bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde abgeben. Wichtig: Die Schusswaffe darf hierzu aber weder schuss- noch zugriffsbereit transportiert werden!
  • Nähere Informationen finden Sie hierzu auch auf den jeweiligen Internetseiten der Waffenbehörden

Rund fünf Monate seit Beginn der von Ministerpräsident Uwe Schünemann initiierten freiwilligen Abgabe von Waffen und Munition aus privaten Haushalten ziehen die Staatsanwaltschaften aus Braunschweig und Göttingen, die fünf Waffenbehörden und die Polizeiinspektion Northeim/Osterode eine positive Zwischenbilanz. Bis zum 31.08.2009 wurden 307 Waffen abgeben.

Für weitere Auskünfte und Hinweise im Zusammenhang mit der Abgabe und der Abholung von Schusswaffen und Munition stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unten aufgeführten örtlichen Waffenbehörden und Polizeidienststellen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner bei den Waffenbehörden in den Landkreisen Northeim und Osterode am Harz sind:

LK Northeim: Herr Uhde, Tel. 05551/708-238, Stadt Northeim: Herr Fahlbusch, 05551/966-165 [- Emailadresse gelöscht -] , Stadt Einbeck: Herr Schmidtchen, 05561/916-404, Landkreis Osterode am Harz: Herr Specht, 05522/960-338, Stadt Osterode am Harz: Herr Scheele, 05522/318-281.

Ansprechpartner für die Polizeiinspektion Northeim/Osterode ist Kriminaloberkommissar Reiner Frenzel, werktags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter Telefon 05551-7005-352.
©2009
Pressefoto: , 2009 © kürzlich abgegeben Waffen.jpg
kürzlich abgegeben Waffen.jpg

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