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⇐ Fahrkostenerstattung für arme Abiturienten 21.07.2008 Erstmals zum Schuljahr 2008/2009 können Hartz-IV-Kinsder und andere arme leistungsberechtigte Kindersich ihre Fahrkosten erstatten lassen, wenn sie die Oberstufe einer Schule besuchen. Voraussetzung ist, dass der Schulweg länger als 3 km ist. Die Initiative geht auf einen Beschluss des Kreistages zurück und wird nach Aussagen des Landrates 200k€ kosten. [Könnte man die hohen Kosten auffangen, indem man den VSN entbürokratisiert? Dr. Dieter Porth 27.07.2008Nachträgliche Korrektur der Zusammenfassung durch die Redaktion]
Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen:
Warum geht der Landrat auf die hohen Kosten ein? Warum sorgt er nicht für Kostensenkungen, indem er politisch eine Optimierung des Nahverkehrs vorantreibt. Folgende umfangreiche Kritik über den VSN wurde im Internet gefunden: Nach den Ausführungen ist der VS zu teuer und unwirtschaftlich organisiert:
"...
3 Fazit
Der Nahverkehrsplan bildet für Südniedersachsen eine gute Basis für eine weitere positive Entwicklung des ÖPNV. Während in anderen Regionen, wie z.B. in der Region des Zweckverbandes Großraum Braunschweig, Nahverkehrspläne konsequent umgesetzt werden, finden beim ZVSN für den Fahrgast fast keine positiven sichtbaren Veränderungen statt.
Ganz im Gegenteil: Steuergelder werden in 6stelliger Höhe aus dem knapp kalkulierten Budget verschwendet. Viele der aufgezählten Punkte scheitern nicht am Geld, sondern am guten Willen. Die verschwendeten Mittel hätten schon zur Finanzierung von einigen der hier aufgezählten Kritikpunkte beitragen können.
Nahverkehrspläne sind die "Bibel" für den ÖPNV in der jeweiligen Region. Gegen diese "Bibel" wird vom ZVSN in beispielloser Weise permanent verstoßen. Die anhaltende Gnade der Landkreise, die über Aufsichtsgremien die Verantwortung hierfür tragen, muss ein Ende haben. Die Landkreise müssen einen Schlussstrich unter die mangelnden Handlungen des ZVSN ziehen."
(Siehe http://www.suedharzstrecke.de/zvsn_nvp.html )
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu Landkreis Göttingen [ Homepage ] (---)
Pressemeldungen vom Landkreis Göttingen - Landrat: Erstmals kostenlos Fahrkarten für hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II zum Schuljahresbeginn 08/09
Erstmals erhalten zum Schuljahresbeginn 08/09 hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II der allgemein bildenden Schulen und Vollzeitschüler/-innen der berufsbildenden Schulen eine kostenlose Schülerfahrkarte bzw. eine Fahrtkostenerstattung. Dies sieht ein Beschluss des Kreistages vom 28.02.2008 vor.
Das teilte Landrat Reinhard Schermann in einer Pressemitteilung mit.
Schermann betonte, dass diese Hilfe in Anbetracht eines Fehlbedarfs im Kreishaushalt in Höhe von ca. 60 Mio. Euro einen riesigen finanziellen Kraftakt bedeute. Denn es gehe um einen Betrag von rund 200.000 Euro allein im 1. Schulhalbjahr 2008/2009. Doch dies sei in Anbetracht gleicher Bildungschancen für alle Kinder und dem notwendigen Ausschöpfen aller Begabungen gerechtfertigt. Die Zukunft der jungen Leute dürfe nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein.
Anspruchsberechtigt sind nach Angaben des Landrats Schülerinnen und Schüler, deren Eltern eine der folgenden Leistungen beziehen:
- SGB II = Grundsicherung für Arbeitssuchende
- SGB XII = Sozialhilfeempfänger
- Asylbewerberleistungsgesetz = Asylbewerber und Personen, die ausländer-rechtlich geduldet sind
- Zuschuss zum Kindergeld der Bundesagentur für Arbeit
Nach den weiteren Ausführungen von Landrat Schermann erfolgt die Kostenübernahme für Vollzeitschüler/-innen des Sekundarbereichs II, die ihren Wohnsitz im Gebiet des Landkreises Göttingen einschließlich der Stadt Göttingen haben und deren Schulweglänge 3,0 km überschreitet.
Soweit der Personenkreis der Leistungsberechtigten nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz Fahrtkosten mindestens nach Preisstufe 2 (zurzeit 464,85 Euro Schülerjahreskarte) hat, ist kurzfristig ein Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei der zuständigen Gemeinde zu stellen. Die Fahrtkostenerstattung erfolgt von dort. Die Fahrkarten werden wie bisher von den Schülern selbst beschafft.
Soweit Fahrtkosten bei Leistungsberechtigten nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz unterhalb der Preisstufe 2 (unter 464,85 Euro) anfallen und bei Empfängern von Kinderzuschlag, müssen diese Schülerinnen und Schüler aus organisatorischen Gründen die Fahrkarten für den Monat August 2008 selbst kaufen. Die Erstattung der Kosten erfolgt dann auf Antrag beim Landkreis rückwirkend. Bei frühzeitiger Antragstellung können die Fahrkarten für den Zeitraum September bis Dezember 2008 von Seiten des Landkreises Göttingen im Voraus bei den Verkehrsunternehmen bestellt und an die betroffenen Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten die Schülerinnen und Schüler in den Schulsekretariaten.
erstellt am 21.07.2008
Nachtrag: Änderungen, Ergänzungen und/oder Gegendarstellungen
Nachträgliche Korrektur der Zusammenfassung durch die Redaktion27.07.2008 Bei der Erstellung von Texten und Kommentaren stellt sich oft das Problem der "Betriebsblindheit" ein. Die Betriebsblindheit führt zu Rechtschreibfehlern und auch manchmal zu Sinn-entstellenden Kurzmeldungen, die in den Übersichtslisten jeweils zu finden sind. Bei nachträglichen Korrekturen werden solche Fehler korrigiert und nicht weiter dokumentiert, weil sich die Kurzmeldungen jeweils auf den Text beziehen. Werden Änderungen am Haupttext oder am Kommentar vorgenommen, so wird die ursprüngliche Datei gespeichert. Am Ende der Datei ist ein Link zur vorherigen Version zu finden.
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