geändert am 07.12.2005 - Version Nr.: 1. 56
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Dr. Dieter Porth Bisher ist es so, dass Eltern nur dann einen Anspruch auf einen Krippen- oder Hortplatz haben, wenn sie in irgendeiner Form im Arbeitsmarkt eingebunden sind. Die Stadtratsfraktionen von den Gründen und der SPD fordern mit Verweis auf die Gleichheit die Aufhebung dieser Anspruchsregelung.
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[Göttingen - 24.11.05 - Pressemitteilung] [Quelle: Email]
Kita-Platz für alle! - GRÜNE und SPD wollen Zugangsbeschränkungen für Kindertagesstätten aufheben
Die Mehrheitsfraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN und SPD beauftragen im kommenden Jugendhilfeausschuss die Göttinger Stadtverwaltung, die Zugangsbeschränkungen für Kindertagsstätten aufzuheben. Bisher würden Eltern nur dann einen Anspruch auf Krippen- und Hortplätze haben, wenn sie erwerbstätig sind, sich in Ausbildung, einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder einer Maßnahme zur Integration in den Arbeitsmarkt befinden. Damit würden derzeit rund 9 Prozent (absolut 83 Kinder) potentielle Krippenkinder und 12 Prozent potentielle Hortkinder (absolut 53 Kinder) vom Bedarf ausgeschlossen. "Kindertagesstätten sind Bildungseinrichtungen und nicht nur Betreuungsinstitutionen. Deshalb wollen wir, dass in Göttingen alle Kinder, deren Eltern einen Krippen- oder Hortplatz suchen, auch einen Anspruch hierauf haben ", so der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Rolf Becker und die jugendpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Helmi Behbehani.
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Auf welche Leistungen müssen die Bürger der Stadt verzichten, wenn nach dem Willen der beiden Fraktionen in Zukunft zusätzliche Kindertagesstätten vorgehalten und subventioniert werden? Welchen Einsfluss hat das Schutzrecht des Kindertagestättenanspruchs auf das soziale Klima in der Stadt?