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14.01.2010 - Version Nr.: 1.
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Meldung gesetzt von ~ Dr. Dieter Porth
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⇐ Haftung 13.01.2010 Die Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. weist auf die Gesetzeslage zu Zugverspätungen hin. Danach haftet die Bahn für verschuldete Verspätungen von 60 Minuten (bzw. 120 Minuten) mit einer Rückerstattung von 25% (bzw. 50%) des Fahrpreises. Die Bahn haftet nicht für extern verursachten Verspätungen. Sie haftet also nicht für die witterungsbedingten Verspätungen im Norddeutschen Raum während der letzten Tage. Wenn die Ursachen unklar sind, rät die Verbraucherzentrale, sich Verspätung auf dem Fahrschein vom Fahrpersonal und/oder am Bahnschalter dokumentieren zu lassen. Zum weiteren Vorgehen enthält die Meldung zusätzliche Hinweise.
Zusammenfassung, Übersicht, Zusatzinformation, ..Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen:
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de
Verbraucherzentrale in Göttingen Beratungsstelle Göttingen Papendiek 24 - 26, 1. Etage 37073 Göttingen Tel.: Anmeldung für angebotene Spezialberatungen über Tel. 0511/91196-0 oder direkt in der Beratungsstelle Unsere Öffnungs- und Beratungszeiten - Stand 17.7.2008 - Zeiten können sich ändern
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