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Rechtsproblem
"das geheimnisvolle Geräusch" - ein Glücksspiel?

23.11.2008 Aus Anlass einer Leserzuschrift wird sich mit der Frage beschäftigt, ob es sich bei dem Spiel "das geheimnisvolle Geräusch" um ein Glücksspiel handelt. Die nichtjuristische Meinung im offenen Brief lautet ja. Die Redaktion spricht sich weiter dafür aus, dass zum Schutz der Hörer und als Finanzierungsquelle für die Sender solche Glücksspiele zukünftig gesetzlich geregelt werden.

 
Reporterbericht: Kontaktlink zu Redaktion buergerstimmen.de [ Homepage ] (Dr. Dieter Porth)
 

Offner Brief an den Radiosender ffn wegen des Gewinnspiels "das geheimnisvolle Geräusch"


Offenes Fax vom 23/24.11.2008

Sehr geehrten Damen und Herren bei ffn,

ich habe drei Fragen zu dem Glücksspiel "das geheimnisvolle Geräusch". Die Fragen finden Sie weiter unten im Fax.
Wie es bei offenen Briefen üblich ist, erwarte ich eigentlich keine Antwort. Es ist aber Prinzip der Internet-Zeitung, dass eine Antwort selbstverständlich direkt bei diesem Artikel als Text beigefügt wird.. Solange die Antwort nicht mehrere hundert Kilobyte Text umfasst, wird nicht auf die Größe geachtet.

Die Vorgeschichte
Vor kurzen hatte ich auf den Artikel in der Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de eine kurze Email aus Reaktion auf einen älteren Artikel (http://www.buergerstimmen.de/wirtschaft/wirtschaft_83.htm) bekommen.

Die Nutzerin beschrieb ihr Leid, dass sie bei einem Gewinnspiel mitgemacht hätte und innerhalb von vier Tagen fünfhundert Euro Telefonschulden angehäuft hätte. Als Absende-Ort gab die Schreiberin Lüneburg an. Ich dachte sofort an ihr Spielchen "das geheimnisvolle Geräusch", weil die Absenderin von einem länger andauernden Spiel sprach. Die Schreiberin schrieb nicht, welchen Sender sie meinte, aber die Angabe von 500€ Telefonschulden verstärkte meinen Eindruck, dass sie wohl das ffn-Glücksspiel "das geheimnisvolle Geräusch" meinen könnte.
[Anmerkung zur Quellensicherheit: Zu der Absenderin ist an dieser Stelle zu sagen, dass die Beschreibung nur über das Kontaktformular erfolgte. Die Angaben in der Mail konnten bisher nicht geprüft werden. Für die Ausführungen ist des Briefes ist es nur wichtig, dass so ein Fall stattgefunden haben könnte. Dr. Dieter Porth]

Warum beuzeichne ich das Spielchen "das geheimnisvolle Geräusch" als Glücksspiel?
Der folgende Text wird belegen, dass das Spiel "das geheimnisvolle Geräusch" zu erheblichen Gewinneinsätzen führen kann, der Gewinn von Zufall abhängt und das Gewinnen unabhängig von den Kenntnissen ist, denn jeder On Air Anruf wird mit 100€ belohnt. Der Glücksspielcharakter wird noch dadurch deutlich, dass Minderjährige vom Mitspielen ausgeschlossen sind.

Das Spiel "das geheimnisvolle Geräusch" wird von ihrer Seiten als Gewinnspiel bezeichnet. Ich sehe aus meiner nicht-juristischen Sicht alle Kriterien für ein Glückspiel erfüllt. Zu einem Glücksspiel gehört nach meinem Verständnis ein Einsatz, den der Betreiber des Spiels kassiert. Mein Rechtsempfinden♠ 1 wird durch Wikipedia (Link zum Artikel) bestätigt, wenn es heißt.
"… Im juristischen Sinne erfordert ein Glücksspiel als Einsatz einen Vermögenswert. … "
Eine ähnliche Definition findet man aber auch bei einem Kommentar bei juris.de (Link zum Kommentar vom Rechtsanwalt Alexander Schultz ) zum Paragraphen §284StGB:
"…
a) Tatbestandsmerkmal: Glücksspiel
Unter Glücksspiel ist ein Spiel zu verstehen, bei dem die Entscheidung über Gewinn oder Verlust ausschließlich oder größtenteils vom Zufall abhängig ist.[4] Hingegen spielen spezielle Fähigkeiten, Kenntnisse oder die Aufmerksamkeit des Spielers beim Glücksspiel keine wesentliche Rolle (Bsp.: Würfelspiele, (Online-)Roulette, diverse Kartenspiele, etc.). Auch Lotterien oder Ausspielungen sind als Glücksspiele zu qualifizieren, allerdings enthält § 286 StGB für diese Varianten eine Spezialregelung.
"
Diese Eigenschaft ist bei dem Glückspiel "das geheimnisvolle Geräusch" gegeben.
Der Teilnehmer muss eine kostenpflichtige 0137-Nummer anwählen, die 49Eurocent pro Minute bzw. pro Einwahl kostet. In einem Kommentar zu den Gesatz steht, dass manche Gerichte den Einsatz von 50 Eurocent pro Anruf als nicht erheblicher Einsatz nsehen. In der Email sprach die Spielerin von 500€ Telefonkosten, die innerhalb von 4 Tagen aufgelaufen sein sollen. (Ungeprüfte Aussage) Die fünfhundert Euro könnten aber aufgetreten sein, wie die Begrenzung auf maximal tausend Anrufe pro Monat in ihren Teilnahmebedingungen zeigt:
"…
4. Spielablauf
Die zur Teilnahme berechtigende Hotline lautet: 01378 800 800 (0,50 Euro/Anruf aus dem Deutschen Festnetz, die Preise aus dem Mobilfunknetz können abweichen).
Die Kosten eines Anrufes erhöhen sich bei Teilnahme per Handy.
Bitte erfragt bei eurem jeweiligen Mobilnetzbetreiber die genauen Gebühren.
Innerhalb der unter 3. genannten Spielzeiten wird pro Spielrunde ein Anrufer per Zufall ausgewählt. Dieser Mitspieler darf exakt einen Tipp abgeben.
Tipps, welche während des Vorgesprächs gegenüber Mitarbeitern von radio ffn, zum Beispiel der Sendeassistenz, mitgeteilt werden, sind verbindlich.
Jeder Anrufer, der on air seinen Tipp abgegeben hat, erhält für seine Teilnahme 100 Euro, wenn der abgegebene Tipp falsch ist
Im Sinne der Chancengleichheit begrenzen wir die Teilnahme auf monatlich 1.000 Anrufversuche pro Telefonanschluß. Solltet ihr die Anzahl erreicht haben, ist eine Teilnahme nicht mehr möglich und ihr hört ein kostenloses Besetztzeichen
…"
Nun gehört zu einem Glücksspiel natürlich eine Gewinn und der Zufall. Der Teilnehmer, der durchkommt, erhält in jedem Fall 100€, so dass dies als Gewinn gelten kann. Auch schreiben sie in ihren Teilnahmebedingungen, dass die Auswahl der Mitspieler zufällig erfolgt.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass "das geheimnisvolle Geräusch" mit maximal 500€ pro Monat zu erheblichen Gewinneinsätzen führen kann, dass der Gewinn bei dem Spiel von Zufall abhängt und dass unabhängig von den Kenntnissen eines Mitspieler ein Gewinn in Höhe von 100 € winkt.
Es gibt noch einen weiteren Punkt, der dafür sprechen kann, dass es sich hier um ein Glückspiel handelt. In den Teilnahmebedingungen schließen sie neben den Mitarbeiten und deren Angehörigen insbesondere auch Minderjährige von einer Spielteilnahme ausschließen.
"…
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige natürliche Personen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter von radio ffn sowie deren Angehörige.
…"
Dieser Ausschluss könnte daraus resultieren, dass bei dem Gewinnspiel eine Rechtsgültiger Vertrag zustande kommt. Wenn es ein kostenloses Gewinnspiel wäre, dann könnte man auch mit Voice-Tracking arbeiten und bei Jugendlichen gegebenenfalls die Gewinnsituation aufnehmen und nach Rücksprache mit den Eltern nachträglich senden. Aber vielleicht gehört die Live-Autentizität zu dem Gewinnspiel dazu. Dann muss man natürlich Jugendliche vom Gewinnspiel ausschließen, weil unter anderem das Erziehungsrecht der Eltern betroffen sein könnte.

Meine Fragen zum Glücksspiel "das geheimnisvolle Geräusch"

  1. Beim Lotto wird meines Wissen 50% der Einsätze wieder als Gewinn ausgeschüttet. Bei den Daddelautomaten, die oft in Kneipen und Spielhallen zu finden sind, liegt die Ausschüttungsquote bei siebzig Prozent. Wie hoch sind die Ausschüttungsquoten beim "geheimnisvollen Geräusch"?
  2. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen sprechen sie von davon, dass die Auswahl der Anrufer zufällig erfolgt. Ich nehme dabei an, dass die Auswahl vom Computer vorgenommen wird, der auf einen Zufallszahlengenerator zurückgreift. Ich weiß, dass die Erzeugung von Zufallszahlen durchaus ein nicht-einfache Problem ist. Weiterhin können Fehler in der Programmierung die Zufälligkeit in Frage stellen. Wie wird die Zufälligkeit der Auswahl sichergestellt?
  3. In ihren Teilnahmebedingungen erwähnen sie, dass Minderjährige von dem Gewinnspiel ausgeschlossen sind. Die Hinweise auf die Kosten, werden meines Wissens sehr häufig immer wieder wiederholt. Aber von den Hinweisen zu den Teilnahmebedingungen habe ich nichts gehört. Wie stellen sie sicher, dass keine Kinder und Jugendliche ihr Taschengeld bei dem Glückspiel ohne Gewinnchance für sie verzocken? Wie oft weisen sie bei der Bewerbung vom "das geheimnisvolle Geräusch" darauf hin, dass man nur ab achtzehn Jahren an dem Spiel teilnehmen darf?
Auch wenn die Aktion "das geheimnisvolle Geräusch" kein Glücksspiel ist, sondern eine normales Gewinnspiel, würde mich die Beantwortung der Fragen interessieren.

Meine persönliche Bewertung
Ich glaube, dass sie derzeit bei diesen Glücksspielen einen richtig hohen Gewinn einfahren. Ich glaube weiter, dass die Chancen auf einen Gewinn beim Lotto höher sind. Aber dies ist nur eine persönliche Einschätzung. Ich glaube, dass Sie derzeit die Menschen um ihr Geld betrügen, weil viele Menschen so konditioniert sind, dass sie Glückspiele ablehnen . In der jetzigen Form finde ich diese Glücksspiele unter anderem deshalb moralisch für verwerflich, weil die Mitspieler über die wahren Gewinnchancen im Unklaren gelassen werden.
Ich muss anerkennen, dass sie mit der Begrenzung auf 1000 Anrufe eine totale Überschuldung der Spieler verhindern, wenn der Zocker emotional aufgepuscht gerade die Welle des Glücksritters reitet. Die Begrenzung ist aber meines Erachtens noch viel zu hoch.
Insgesamt sehe ich aber auch, dass eine Finanzierung eines Medienunternehmens nur über Werbung schwierig ist. In den Glücksspielen sehe ich durchaus ein Instrument zur Finanzierung des Sendebetriebs.
Bei interessanten Sendern würde ich bei solchen Gewinnspielen übrigens auch mitmachen, weil ich einfach weiß, wie aufwendig die Erstellung von guten Sendungen ist. Ich sehe in solchen Glückspielen eine Möglichkeit für die privaten Radio-, Fernseh- und Internet-Unternehmen, sich ähnlich wie die öffentlich-rechtlichen Unternehmen mit ihren Zwangs-GEZ-Gebühren eine Werbeunabhängige Einnahmequelle zu erschließen. Aber die Regeln für solche Glückspiele zur Finanzierung der privaten Medien sollten für die Spieler transparenter als bisher sein.
In jedem Fall sollten die Gewinnquoten feststehen. Der Jugendschutz muss gewährleistet sein. Und die Überschuldung sollte auf einen halben Hartz-IV-Satz, also auf 180,-€ pro Monat, begrenzt sein. Wer seinen Sender stärker fördern will, der kann schließlich auch direkt spenden. Wenn die Politik die Glückspiele zur Werbeunabhängigen Finanzierung von Sendern zulasst, dann würde ich mir folgendes wünschen (aber nicht vorschreiben): Die Sender sollten den neuen finanziellen Spielraum nutzen, um Organisationen wie der Stiftung Warentest, den Verbraucherzentralen oder ähnlichen Organisationen ein Zeitfenster für redaktionelle Beiträge zur Verfügung stellen, um die neutrale Verbraucheraufklärung zu fördern .

Ich danke für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit
Ihr
Dr. Dieter Porth

Dr. Dieter Porth
Reinhäuser Landstraße 72
37083 Göttingen

Tel.: 0551 / 820 51 62
Fax: 0551 / 820 91 40

Liste der redaktionellen Inline-Kommentare

♠ 1) In dem Artikel bei Wikipedia über das Glücksspiel wird auch das Verbot im Strafgesetzbuch erwähnt. In dem Gesetz wird leider nicht definiert, was ein Glückspiel genau ist
§ 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
- 1. gewerbsmäßig oder
- 2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Augenscheinlich ist es aber eine Form des Wirtschaftens, die der Staat nicht auf die leichte Schulter nimmt, wie die Strafmaße zeigen
Dr. Dieter Porth

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[Meldung gegen Wurst?! – Geschäftsmodell für Internet-Zeitungen?!. Dr. Dieter Porth
Die Redaktion dankt dem Sponsor.]

Rückblick 46/08
Konzerte vom 13.November bis zum 19.November

21.11.2008 Der Konzertkalender bietet einen Überblick über die aktuellen Konzerte in Göttingen und Südniedersachsen. Dieser Rückblick archiviert nur die Ankündigungen, um vielleicht später die oder andere musikalische Entwicklung nachzeichnen zu können.
Neben den Links zu den Websites und Myspace-Sites der Bands finden sich hier auch die Links zu Veranstaltern und Bühnen und zu einigen früheren Bühnenkritiken von den Bürgerstimmen.

Lesung
Ausfall _ 24.11. - Feridun Zaimoglu mit "Liebesbrand"

20.11.2008 Im Jungen Theater liest der Aztor Feridun Zaimoglu aus seinem neusten Buch Liebesbrand. Die Lesung beginnt um 20:00.
[Nachtrag -
24.11.2008Mitteilung des Literarischen Zentrums vom 24.11.]

Lebenshilfe [€]
Psychologische Beratung und Hypnosetherapie

20.11.2008 Die Beratungspraxis von Angelika Pflüger hat mittlerweile einen hohen Stellenwert in Göttingen erreicht. Seit der Eröffnung hat die Praxis sich in vier Schwerpunkten der psychologischen Beratung, der medizinischen Hypnosetherapie sowie und der Schulung von Kindern und Jugendlichen und der Mitarbeiterschulung in Firmen etabliert.
[Die gewerbliche Meldung wurde erstellt am 20. November 2008]

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