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Rauchen
11.6. - Kippt das Rauchdiktat?

09.05.2008 Vor dem Bundesverfassungsgericht findet am 11.6. die mündliche Anhörung zum Fall "Rauchverbot" statt. In drei Verfahren klagen zwei Einraumgaststättenbetreiber sowie eine Diskothekenbetreiberin auf ihre Grundrechte der Berufsfreiheit sowie des Eigentumsrechts.
[Anmerkung: Welchen Wert hat das Urteil? Viele kleine Kneipen und Existenzen sind schon zerstört. Dr. Dieter Porth.]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Das Bundesverfassungsgericht kann die Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht aufhalten, denn die wahren Feinde sind die Staatsdiener in den Amtsstuben, die die Freiheit mit immer neuen und immer genaueren Gesetzen aushöhlen und zerstören.
Zu einer guten Gesetzgebung gehört, dass a) die Gesetze einigermaßen gerecht und b) auch für einen Laien in einer halben Stunde nachvollziehbar sind. Die Gesetzesflut der letzten Jahrzehnte hat genau das Gegenteil bewirkt. Die Gesetze werden komplizierter, verworrener und länger. Die Gerechtigkeit bleibt bei der gesetzlichen Regelung von Einzelfällen auf der Strecke, denn nicht jeder kann sich einen Anwalt als Interpreten leisten. Heute darf der Bürger nicht mehr auf Verfassungstreue der öffentlichen Ordnung hoffen, heute muss er den Staat bescheißen und ignorieren, wenn er überleben will.
Auf manchen Zigarettenschachteln steht der Satz "Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung schweren Schaden zu." Dieser Satz stimmt. Zukünftig sollte auch auf jedem Gesetzbuch der Satz stehen: "Gesetzesfülle fügt Ihnen und der Freiheit in Ihrer Umgebung schweren Schaden zu." Nützen wird ein solcher Warnhinweis wahrscheinlich wenig. Die Raucher rauchen weiter, so wie die Staatsdiener in ihren kleinmiefigen Amtstuben immer neue und größerer Gesetzesbücher produzieren. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
Dr. Dieter Porth.

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu Bundesverfassungsgericht [ Homepage ] (- Pressestelle)
 

Meldungen vom Bundesverfassungsgericht - Mündliche Verhandlung in Sachen "Rauchverbot"

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Mittwoch, 11. Juni 2008, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
die Verfassungsbeschwerden von zwei Gastwirten sowie einer Diskothekenbetreiberin, die sich gegen Bestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin wenden.
Zum Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, vor den Gefahren des Passivrauchens verbietet das Landesnichtraucherschutzgesetz von Baden-Württemberg seit dem 1. August 2007 das Rauchen in zahlreichen öffentlichen Einrichtungen, darunter auch in Gaststätten und Diskotheken. Dem Betreiber einer Gaststätte ist allerdings die Möglichkeit eingeräumt, abgetrennte Nebenräume einzurichten, in denen das Rauchen erlaubt ist. Für Diskotheken gibt es diese Ausnahmeregelung nicht; insoweit gilt das Rauchverbot ausnahmslos. Die Betreiber der Gaststätte bzw. der Diskothek sind für die Einhaltung des Rauchverbots in den von ihnen geführten Einrichtungen verantwortlich. Das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Berliner Nichtraucherschutzgesetz enthält ähnliche Regelungen. Es verbietet das Tabakrauchen in Gaststätten einschließlich Clubs und Diskotheken. Eine Ausnahmeregelung besteht für abgetrennte Nebenräume von Gaststätten sowie für abgetrennte Nebenräume von Diskotheken, zu denen nur Erwachsene Zutritt haben.
Der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 3262/07 betreibt in Tübingen, die Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 402/08 in Berlin eine kleine Einraumgaststätte. Beide Gaststätten werden überwiegend von Stammgästen besucht. Der Anteil der Raucher unter den Gästen liegt nach dem Vorbringen der Beschwerdeführer etwa bei 70 %. Die Beschwerdeführer wenden sich dagegen, dass das Nichtraucherschutzgesetz von Baden- Württemberg bzw. von Berlin für Einraumgaststätten keine Ausnahmeregelung vom Rauchverbot vorsieht. Sie sehen darin eine Verletzung insbesondere ihrer Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 ( Berufsfreiheit) und Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsgrundrecht). Die bestehenden Ausnahmeregelungen für Mehrraumgaststätten wirkten wettbewerbsverzerrend zugunsten der großen Betriebe und gefährdeten die wirtschaftliche Existenz von Einraumgaststätten. Da bei diesen eine Abtrennung von Raucherräumen aus tatsächlichen Gründen nicht möglich sei, führe das Rauchverbot im Ergebnis dazu, dass Einraumgaststätten aufgrund des mit dem Rauchverbot einhergehenden Umsatzrückgangs unrentabel würden und geschlossen werden müssten. Ein faktisch absolutes Rauchverbot, das vorhersehbarer Weise dazu führe, dass ein bestimmter zahlenmäßig häufiger Gaststättentypus nicht mehr existenzfähig sei, sei nicht mehr verhältnismäßig. Als weniger stark einschränkendes Mittel, das den widerstreitenden Interessen der Raucher, der Nichtraucher sowie der Gastronomen gerecht werde, komme anstelle eines Rauchverbots eine Kennzeichnungspflicht von Gaststätten, in denen geraucht werden dürfe, in Betracht. Nichtraucher könnten dann vor Betreten der Gaststätte entscheiden, ob sie sich dem Tabakrauch aussetzen wollten oder nicht.
Die Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 906/08 wendet sich gegen das Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg, welches ihr als Diskothekenbetreiberin untersagt, das Rauchen in ihrem Betrieb zu gestatten und darüber hinaus - anders als für Gaststätten - die Einrichtung von Raucherräumen ausschließt. Nach der räumlichen Situation in der Großraumdiskothek der Beschwerdeführerin können ohne weiteres ein oder mehrere Räume als Raucherbereich abgetrennt werden. Die Beschwerdeführerin ist der Auffassung, dass das absolute Rauchverbot in Diskotheken eine unverhältnismäßige Berufsausübungsregelung darstelle. Es lasse sich durch freiwillige Rauchverbote und den Einsatz moderner Entlüftungssysteme ein ausreichender Gesundheitsschutz in der Diskothek erzielen. Als weniger einschneidendes Mittel komme auch die Einrichtung von Raucherräumen in der Diskothek in Betracht. Das absolute Rauchverbot verletze darüber hinaus den Grundsatz des Übermaßverbots. Jedenfalls in Diskotheken, die nur Erwachsene einließen, sei die Schaffung separater Raucherräume vorzuziehen. Die Regelung verletze außerdem den Gleichheitssatz. Diskothekenbetreiber würden im Vergleich zu Gaststättenbetreibern schlechter behandelt, weil für Gaststätten die Möglichkeit bestehe, einen Raucherraum einzurichten. Betreiber von Festzelten, in denen häufig Tanzveranstaltungen abgehalten würden, würden gänzlich vom Rauchverbot ausgenommen, während für Diskothekenbetreiber besonders strenge Vorgaben gelten. Sachliche Gründe für diese Ungleichbehandlungen seien nicht ersichtlich.

Hinweis
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, wenden sich bitte schriftlich an
Herrn Oberamtsrat Kambeitz Postfach 1771, 76006 Karlsruhe Telefon: 0721/9101-400 Fax: 0721 9101-461
Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefon- oder Faxnummer anzugeben.
Akkreditierungshinweise für die Verhandlung am 11. Juni 2008
Akkreditierung
Alle Medienvertreter haben sich schriftlich bis zum Freitag, 6. Juni 2008, 12:00 Uhr zu akkreditieren (Fax Nr. 0721 9101-461). Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Ablauf der Frist eingegangene oder per E-Mail gesendete Akkreditierungen können nicht berücksichtigt werden.
Auch die Pool-Mitglieder für die Fernseh- und Fotoaufnahmen (siehe unten) sind innerhalb der genannten Frist schriftlich mitzuteilen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
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15.05.2008 Der Konzertkalender bietet einen Überblick über die aktuellen Konzerte in Göttingen und Südniedersachsen. Dieser Rückblick archiviert nur die Ankündigungen, um vielleicht später die oder andere musikalische Entwicklung nachzeichnen zu können.
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11.05.2008 Padina's Neuvorschläge sind in dieser Woche recht durchwachsen. In den Neuvorschlägen werden verschiedene Themen angesprochen. Da geht es um Liebe, um eine anderen 11. September oder auch um Prophezeiungen

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13.05.2008 Jindrich Mann ist ein Enkel von Thomas Mann. Am 16.5. wird er im Literarischen Zentrum einwenig von der Familiengeschichte erzählen. Beginn der Veranstaltung ist 20:00.

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Sonderpublikation zur Entscheidermesse

14.05.2008 Der Göttinger Wirtschaftsdienst hat sich auf Nachrichten aus der regionalen Wirtschaft spezialisiert. In der monatlichen Themenschrift liegt der Schwerpunkt auf der Entscheidermesse am 16+17. Mai in der Lokhalle. In bekannt kurzer und knapper Form werden die Aussteller und Highlights vorgestellt. Die Informationsschrift genauso wie der Newsletter ist kostenfrei im Internet erhältlich.

live - Sunburn in Cypres
Chillige Klänge erfüllen das Nörgelbuff

15.05.2008 Am Samstag spielten "Sunburn in Cypres" im Nörgelbuff. Die Musik war chillig, wobei die Aussteuerung der Instrumente erst im Laufe des Konzerts leicht verbessert wurde. Die Stimmung unter den Zuschauern war relaxed, wobei das Nichtrauchergesetz einwenig für die Bahnhofsatmosphäre verantwortlich ist. Während des Konzerts gingen einige Gäste zwischendurch mal zum Rauchen, während andere gerade vom Rauchen wiederkamen.
Professionalitätsnote: 3-

live - Rüdiger Bierhorst
1.11. - Intellektuell-humorvolles Liedermaching im Cafe Kreuzberg

15.05.2008 Am 1. November spielte der Liedermachinger Rüdiger Bierhorst im Cafe Kreuzberg. Bei Konzert glänzte er mit seinen Texten und seiner musikalischen Virtuosität. Er kritisierte das Nichtrauchergesetz, welches dem Künstler das Rauchen während des Konzerts verbietet.
Professionalitätsnote: 3

Konzerte
Rödel Jazzband am 1. September im Cornpickers

15.05.2008 Eine heiße Mischung aus Jazz und Gypsy-Swing, aber auch Bach und Mozart werden nicht verschont. Django Reinhardt lässt grüßen, und wenn der Teufelsgeiger Hartmut Herzlos loslegt bleibt kein Bein frei von rhythmischen Zuckungen
[Anmerkung: Wenn der Wirt nicht mal mehr in seiner eigenen Kneipe rauchen darf, dann kann dies zum Kulturabbau auf dem Land führen Dr. Dieter Porth.]

Gesetzgebung
Dilettantismus im Amt? Antirauchergesetz wirkungslos?

15.05.2008 Das Antirauchergesetz in Niedersachsen wurde kurz vor der Sommerpause veröffentlicht. Das Gesetz enthält ein großes Schlupfloch zum Beispiel für alle Wirte. Das Loch lässt das Antirauchergesetz wirkungslos werden. Insbesondere Kneipenwirte können weiterhin ihre Gäste rauchen lassen.
[Anmerkung: die Zusammenfassung entspricht der Interpretation des Redakteurs. Vor Gericht kann die Argumentation stichhaltig anerkannt werden oder auch nicht. Wer nach Umstellung seines Pachtvertrags zum Beispiel als Gastwirt seine Gäste weiterrauchen lässt, trägt selbst das Prozessrisiko!]

Neuere Nachricht Späteres

Tourismus
220k€ von der EU

16.05.2008 Über das Projekt Touristische Infrastruktur und Naherholung, kurz TINA, konnten 220k€ aus dem europäischen Sozialfond eingeworben werden. Die Leistungen des Projekts werden vom 16.Mai bis zum 03. Juli 2008 im Kreishaus ausgestellt. Von den dreißig HARTZ-IV konnten sogar sechs (20%) in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Die weitere Finanzierung des Projekts ist noch offen.
[Anmerkung: (220000/30 Mitarbeiter) / 12 Monate = 611€ pro Mensch und Monat - Kosten der Sklavenhaltung. Was will die Ausstellung zeigen? Dr. Dieter Porth]

Termine - Exil
Hardrock am 20.6.

16.05.2008 Als Ausklang zum Straßenmusikerfestival am 20.6. gibt es im Exil richtig auf die Ohren. Mit Tarabas, Effigy of Death, Under The Cross und Elivagar kommen richtige Krache ins Exil. Am 196, wie jeden dritten Donnerstag im Monat, spielt die Boogie&Blues-Küche im Exil. Weiterhin organisiert das Exil das Konzert am 12. Juli mit den apokalyptischen Reitern, InExtremo und Korpiklaani und anderen auf der Northeimer Waldbühne. Das Indoor-Altstadtfest am 15.8. wird schon einmal angekündigt.

Basketball
Grüne: BG-74-Damen in 1.-Bundesliga halten

16.05.2008 Die Basketballmannschaft der Herren und Damen wird von der Gesellschaftergruppe "Starting Five" getragen. Angesichts der Zuschauerflaute bei der Ersten Bundesliga-Basketballmannschaft der Damen kritisieren die Grünen das Marketing von "Starting Five" als Grund für die finanzielle Misere bei der Damenmannschaft.
[Anmerkung: Email vom Jörg Wieland (Vorsitzender, SPD-Kreistagsfraktion) vom 8.5. . Dr. Dieter Porth]

Wirtschaftsförderung
Inspirationen beim Forum der Ideen

16.05.2008 Die WRG organisierte das 5. Forum der Ideen. Zu diesem Forum der Ideen trafen sich über fünfzig frühere Teilnehmer des Innovationspreises zum Gedankenaustausch bei Novelis. Während der Veranstaltung stellte Novelis ihr Unternehmen, ihr Innovationskonzept und ihre Produktlinien vor.
[Anmerkung: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Meyer, was macht die Wirtschaftsförderung der Stadt Göttingen? . Dr. Dieter Porth]

Kulturförderung
Popförderpreis 2008 - bis 30.6. bewerben

15.05.2008 Förderprogramme und Ausschreibungen im künstlerischen Bereich werden regelmäßig auf der Website KultNet.de präsentiert. Interessant Projekte sind zum Beispiel.
- Die Hypovereinsbank richtet den "Jugend kulturell Förderpreis 2008 "Pop" aus. Bei fünf Vorentscheiden und einem Finale werden Preisgelder im Gesamtwert von 20.000 Euro vergeben.
- Bei den Frankfurter Tanztagen am 7. und 8. Juni bzw. am 31. Mai und 1. Juni werden Fortbildungen in Funky-Jazz, im Hip-Hop/Free-Style und auch in vielen anderen Stilrichtungen angeboten.

Raucherverbot
Kontrollen gehen weiter

31.07.2008 Die Kontrollen zur Einhaltung des Rauchverbotes werden weiterhin durchgeführt. Lediglich bei kleinen Einraumkneipen, zu denen Gäste unter 18 Jahren keinen Zutritt haben, wird das Rauchen bis zur gesetzlichen Neuregelung toleriert.
[In Gaststätten darf man bei Familienfeiern nicht rauchen. Aber zum Beispiel im Bürgerhaus in Herberhausen oder in Göttinger Hotels darf man bei Familienfeiern rauchen, oder? Dr. Dieter Porth]

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