geändert am 18.07.2007 - Version Nr.: 1. 22
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11.07.07 (set: 11.07.2007) ~ <<<
13.07.07 (set: 18.07.2007) ~ >>>
~ Dr. Dieter Porth - Hannover
Ankündigung
Geänderte Steuerbescheide für Dieselautos ohne Rußfilter
18.07.2007 In den nächsten Wochen werden die Steuerbescheide für Dieselkraftfahrzeuge ohne Partikelfilter verschickt. Wer einen Steuerbescheid trotz nachgebauten Filter bekommt, der sollte vorher prüfen, ob der Nachbau in den Fahrzeugpapieren eintragen ist, bevor er sich an das Finanzamt wendet.
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Pressemitteilung Kontaktlink zu Oberfinanzdirektion Hannover [ Homepage ] (Pressestelle)[Hannover - 13.07.07] [Internet-Zitat: Website]
Mitteilungen von der Oberfinanzdirektion Hannover: Steuererhöhung trotz Dieselpartikelfilter?
In den nächsten Tagen und Wochen versenden die niedersächsischen Finanzämter geänderte Steuerbescheide für Diesel-Kraftfahrzeuge ohne Dieselpartikelfilter. Einen erhöhten Steuerbescheid können dabei auch Fahrzeughalter bekommen, obwohl in ihren Fahrzeugen bereits ein solcher Filter eingebaut ist. Dies kann zwei Gründe haben. Falls der Filter nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, müssen die Papiere gebührenpflichtig bei der Zulassungsstelle unter Vorlage einer Bescheinigung des Fahrzeugherstellers geändert werden. Nach erfolgter Änderung wird ein zutreffender Steuerbescheid erteilt.
Nur in den Fällen, in denen trotz eines in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Dieselpartikelfilters ein erhöhter Kraftfahrzeugsteuerbescheid ergeht, ist für die Änderung des Bescheides ausschließlich das Finanzamt zuständig. Hier fallen keine Gebühren an.
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