geändert am 13.09.2006 - Version Nr.: 1. 89
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Pressemitteilung Kontaktlink zu Stadt Göttingen [ Homepage ] (Öffentlichkeitsarbeit: D. Johanson)[Göttingen,irgendwo - 06.09.06] [Internet-Zitat: Website]
Behördenwillkür gegen Behinderte, Bericht des ZDF- Magazins "Frontal 21" am 05.09.2006
Im Politmagazin "Frontal 21" wurde am 05.09.2006 berichtet, dass die Stadt Göttingen / Fachdienst Straßenverkehr bei der Verlängerung der Sonderparkerlaubnis wegen Gehbehinderung eine Fahrerlaubnisprüfung fordern würde. Dies ist nachweislich falsch!
Leider ist es so, dass die verantwortlichen Redakteure des Politmagazins mangelhaft oder nicht recherchiert haben.![]()
Die Stadt Göttingen hat die zu Recht angeprangerte Verfahrensweise nie betrieben und wird sie auch in Zukunft nicht betreiben. Beim Fachdienst Straßenverkehr der Stadt Göttingen hat es nie eine Vermischung von Parkerlaubnis und Fahrtauglichkeitsprüfung gegeben.
Diese Verfahren wurde in der Vergangenheit vom Landkreis Göttingen betrieben, der eine eigenständige und rechtlich selbständige Gebietskörperschaft ist. Der Landkreis hat die Vorgehensweise schon seit einiger Zeit abgestellt.![]()
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Zitat aus dem Manuskript zur Sendung:Frontal 21
Der Fall scheint authentisch zu sein, da auch Namen genannt werden.
"....
Doch die Göttinger Obrigkeitbleibt stur: Höchstens die Hälfte der Kosten will man erstatten, ausnahmsweise. Jutta Schwietzer muss vor dem Landgericht klagen. Bei der Verhandlung behauptet der Landkreis frech: Jutta Schwietzer hätte wissen müssen, dass die Anordnung der Göttinger Beamten rechtswidrig ist. Und: Sie hätte dagegen vorgehen müssen.
O-Ton Reinhard Bodenburg, Rechtsanwalt:
Der Landkreisist der Meinung, weil sie sich nicht gewehrt hat, hat
..."
Leider ist nicht klar, wie lange das Dokument auf dem Server des ZDF's verbleiben wird.
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