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Kommentar
Verweigerte der scheidende Göttinger Rat sich seiner demokratischen Rolle?

10.09.2011 Es gibt im Staat drei Säulen. Die Verwaltung aus ausführende Gewalt, die Gerichte als entscheidende Gewalt und das Parlament als kontrollierende und leitende Gewalt. Korruption könnte zum Beispiel bei einer Verabredung von Gerichts- und Verwaltungsvertretern zum Schaden eines Bürgers vorliegen. Einen solchen Korruptionsverdacht muss in einer funktionierenden Demokratie das Parlament auf den Plan zwingen. Aber der Göttinger Stadtrat verweigert sich nach meinem Eindruck im Fall von Herrn K dieser Rollenaufgabe, einen solchen denkbaren Korruptionsverdacht zu prüfen. Schade, dass die Demokratie auch in Göttingen immer zahnloser wird.
Dr. Dieter Porth.

 
Reporterbericht: Kontaktlink zu Redaktion buergerstimmen.de [ Homepage ] (Dr. Dieter Porth)
 





Zusammenfassung der Ratssitzung vom 9.9.11

Als Tagesordnungspunkt 11 der Göttinger Ratssitzung am 9.9.11 stand die Dienstaufsichtsbeschwerde von Herr Dr. K gegen den Oberbürgermeister Wolfgang Meyer (SPD) im Raum. Während der Debatte zu diesem Punkt verließ der Oberbürgermeister den Raum Es äußerten sich zu dem Fall drei Redner. Herr Holefleisch (Grüne) stellte seine Position heraus, dass er sich nicht in der Lage sieht, in dem Fall noch zwischen richtig und falsch zu entscheiden. Weiter sagte er, dass sich die Fraktion der Grünen enthalten werde. Zum zweiten äußerte sich Herr Güntzler von der CDU. Dieser verwies insbesondere auf den allgemeinen Rechtsweg, wonach die Gerichte mit der Findung von Wahrheit befasst sind. Als letzter Redner sprach Herr Arndt (SPD). Er folgte der Argumentation Güntzlers und stellte heraus, dass die SPD wegen der Erklärungen des Oberbürgermeisters in nichtöffentlichen Ausschusssitzungen keinen Zweifel an der Seriosität des Oberbürgers hätte.
Bevor es zur Abstimmung kam, gab es auf Antrag der Grünen eine kleine Unterbrechung der Sitzung für drei Minuten. Nach der Beratung kam es zur Abstimmung Mit vier Enthaltungen (zwei von den Grünen und zwei von der FPD) und einer Gegenstimme (FDP) wurde die Dienstaussichtsbeschwerde abgelehnt.


Mein Kommentar zum Verhalten des Göttinger Rates

In einem früheren Artikel habe ich mich um eine Zusammenfassung des Falles von Herr K. bemüht, so wie er sich mir darstellt. Pikant wird nach meinem Eindruck der Fall dadurch, dass der Eindruck zurückbleibt, dass sich im Anfang des Baustreits ein hochrangiger Vertreter vom Gericht und ein Hochrangiger Vertreter der Stadt gemeinsam zum Schaden eines Dritten (Herrn Dr. K.) verabredet haben könnten. Da die Korruptionsabrede nicht zum Erfolg führte, bleibt jetzt noch der Verdacht zurück, dass die Beteiligten die Mittel der Stadt aufwenden, um in langwierigen und teuren Rechtsstreitigkeiten eine Aufkläruhnjg der Korruption zu vertauschen. Es liegt also der Verdacht vor, dass hier eine Korruptionsabsprache und eine Korruptionsvertuschung bei Vertretern von zwei der drei Säulen unseres Rechtsstaates gegeben haben könnte.
Herrn K.'s Bemühungen und Aktenrecherchen kann man je nach persönlicher Sichtweise einerseits als Versuch werten, die Wahrheit an den Tag zu bringen, wenn man eine Korruptionsabsprache zwischen Vertretern aus Verwaltung und Gerichtsbarkeit unterstellt. Andererseits kann man Herrn Dr. K.'s Bemühungen auch als "Querulantentum" bewerten, wenn man eine Korruptionsabsprache zwischen Vertretern aus Verwaltung und Gerichtsbarkeit als abstrus ablehnt.
Für mich ist in dieser Situation klar, dass sich das Parlament als dritte Säule in dem demokratischen Rechtsstaat mit dem Problem beschäftigen muss. Die Argumente während der Ratssitzung zeigten wieder einmal, dass der Göttinger Rat aber gerade diese Rolle nicht annehmen will. Der Göttinger Rat hätte die Pflicht, den Sachverhalt öffentlich zu prüfen, insbesondere weil viele der Vorwürfe sich aus dem Aktenstudium haben wollen. Da der Rat diese Rolle der Prüfung der Vorwürfe auch bei der aktuellen Dienstaufsichtsbeschwerde nicht annahm, spreche ich dem scheidenden Göttinger Stadtrat seine demokratische Legitimation ab.
Für mich ist in dem Fall nicht abschließend klar. wer in dem Fall mehr Recht hat – Herr K. oder die Verwaltung. Aber einen Verlierer gibt es jetzt schon: die Demokratie Der Göttinger Rat hat auf ganzer Linie versagt, weil er als dritte Säule in diesem Staat sich seiner Rolle verweigerte, den Vorwurf der Korruption gegen die beiden anderen Säulen des Staates mit seinen Mitteln aufzuarbeiten Wenn der Rat sich, wie Herr Holefleisch in seiner Rede ausführte, nicht in der Lage sieht, den aufwendigen Fall abschließend zu bewerten, dann steht er in der Pflicht, eine politische Lösung zu finden. Es reicht nicht aus, immer gebetmühlenartig auf die Gerichte zu verweisen, die einen Teil des Korruptionskomplexes gewesen sein könnten.
Dr. Dieter Porth

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08.09.2011 In der Woche vom 29.8. bis 4. 9. gehörten folgende 7.Tage-Artikel zu den Top 7: 1) 'Verhandlungen gescheitert - neue Proteste angekündigt', 2) 'Julis fordern Förderstopp fürs Göttinger Juzi', 3) 'Sozialkosten verjähren nach vier Jahren', 4) 'Wer trifft sich warum mit wem?', 5) 'Wasserschlacht am Gänse-Liesel und Warnungen', 6) 'Beschluss: Kampf gegen die Studiengebühren in Niedersachsen und Bayern' und 7) 'Wenzel – Lieber Umweltschutz statt Mauschelei'.

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Ein Märchen aus Korruptistan

28.07.2009 Jeder denkt bei Schmiergeldern sofort die Bestechung von Entscheidern, um Großaufträge zu erhalten. Aber Schmiergelder können auch anfallen, um unnötige Kosten mit Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu vermeiden. Das Märchen beschreibt einen solchen Fall in Korruptistan, bei dem Herr Dr. Y und Herr Z. den Herrn X. bedrängten. Die inhaltliche Anregung für das Märchen entlehnte der Autor einer Geschichte aus einem Radiotalk.
[Nachtrag -
31.07.200931.7. - Korrektur einiger Rechtschreibfehler im Text
03.08.2009Nachträgliche Korrektur der Zusammenfassung durch die Redaktion]

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Wemheuer: Landkreis muss Klagegemeinschaft unterstützen

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Bessere Nachmittagsbeschulung von Kindern gefordert

10.09.2011 Der Deutsche Industrie und Handelstag fordert eine bessere Nachmittagsbeschulung, damit die Eltern besser und einfacher ihrer Arbeit nachgehen können. Insbesondere im Westen sei nach Meinung des Pressemelders die staatliche Schulkinderbetreuung schlecht ausgebaut.
[Genügt es der grundgesetzlichen Erziehungspflicht der Eltern, wenn diese ihrer Kinder in staatlichen Erziehungseinrichtungen abgeben, um als Arbeiter für die Industrie (an)schaffen zu gehen? Dr. Dieter Porth]

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[[5k € = fünf kilo Euro = 5000 Euro]]

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