geändert am 30.08.2007 - Version Nr.: 1. 838

Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de

Meldung gesetzt von ~ Dr. Dieter Porth --- ---

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Indoor-Altstadtfest
Warum gibt es das Göttinger Altstadtfest nicht mehr?

22.08.2007 In der Vorbereitung auf die Radiosendung erstellte Klaus Wissmann, Betreiber ein umfangreiches Skript. Danach führte hauptsächlich die Verschlechterung der Finanzierung zum Niedergang das Göttinger Altstadtfestes. Dabei führte zum Einen die "Geiz ist geil"-Mentalität zu wachsenden Einnahmeausfällen und zum Anderen führte die stetig wachsende Regelungsdichte zu immensen Kostensteigerungen, die durch den Bierverkauf und durch Sponsoren nicht mehr aufgefangen werden konnten.
[Anmerkung: Frau Tubbesing, die in dem Jahr der Einstellung des Altstadtfestes ihr Lärmschutzurteil erreichte, hat wohl auch deshalb ihr Urteil leicht durchsetzen könne, weil vielleicht der damalige CDU-Oberbürgermeister Danielowski einen Sündenbock für die Einstellung des Altstadtfestes brauchte. Laut Frau Tubbesing hat es nie ernsthafte Bestrebungen seitens der Stadt gegeben, um einen Vergleich mit ihr zu erwirken. Dr. Dieter Porth.]

 
Liste mehrer Zitate: Kontaktlink zu Cafe Kreuzberg [ Homepage ] (- Klaus Wissmann)
 

Talkvorbereitung vom Inhaber des Cafe Kreuzbergs, Klaus Wissmann, zu der Frage, warum das Altstadtfest eingestellt wurde. - Das 30. Göttinger Altstadtfest findet indoor statt!


Abstract - 2 Nachrichten: Die gute zuerst!
Die gute Nachricht: Es wird ein 30. Göttinger Altstadtfest geben - und zwar regensicher indoor!
Die schlechte Nachricht: Die Tradition der 29 vorangegangenen outdoor Feste bleibt vorerst unterbrochen. Wie es dazu kam, soll auf der Basis einiger Hintergrundinformationen hier grob skizziert werden. Es werden Kernprobleme erläutert und aus eigener Erfahrung ein paar Anregungen gegeben, wie es vielleicht doch wieder klappen kann mit dem großen Göttinger Stadtfest...

Skript und Hintergrundinformationen zum Interview im Stadtradio am 18.8.2007

von Klaus Wißmann (18.8.2007),

selbständiger Bühnenbetreiber als Kooperationspartner der Altstadtfestveranstalter
der Jahre 1997-2004, Betreiber des Café Kreuzberg und Mitinitiator des Indoor Altstadtfestes 2007

Inhalt
1. Outdoor out - Indoor in - Wie entstand die Idee zum Indoor Altstadtfest?
2. Programm des Indoor Altstadtfestes
2.1 Rahmenangebot
2.2 Live-Musik Programm
2.3 Zusätzliche Angebote
3. Wie hat sich das Göttinger Altstadtfest im Laufe der Jahre entwickelt?
3.1 Privatisierung des Festes - Betreiber AOG
3.2 Ausschreibung des Festes für 2003 - Betreiber Göfest GmbH
3.3 2004 - Betreiber BK Gastro Catering Betriebs- und Beteiligungsgesellschaft
4. Wo liegen die Gründe für den Niedergang des Altstadtfestes?
4.1 Gerichtsurteil zur Unterlassungsklage bzgl. des Altstadtfestbühnenbetriebes am Marktplatz (Klage der Anwohnerin Frau Tubbesing)
4.1.1 Ein paar Erläuterungen zur Beurteilung von Lärm in db (A) zum Verständnis
4.1.2 Schallbedarf für Rockdarbietungen - allgemein und speziell
4.2 Reaktion der Stadtverwaltung Göttingen auf das Urteil
4.3 Tatsächlich ist das Problem weit komplexer
4.3.1 Bundesweite Verteuerungen
4.3.2 Verschlechterungen im Raum Göttingen
4.4 Statement des vorerst letzten Veranstalters des Göttinger Altstadtfestes
5. Wie sieht der Bedarf seitens der Göttinger aus?
6. Anregungen zu einem neuen Göttinger Altstadtfest
6.1 Beteiligung der Bürger ist wichtig!
6.2 Ein wesentlicher Haftpflicht- und Sicherheitsaspekt
7. Wie könnte man gegen das Schmarotzertum vorgehen?
8. Bestrebungen für eine Wiederbelebung des Altstadtfestes
9. Das 30. Göttinger Altstadtfest findet nun indoor statt: Danksagung, Bitten und etwas Rauch
10. 2008: Indoor out - Outdoor in?
1. Outdoor out - Indoor in - Wie entstand die Idee zum Indoor Altstadtfest?
Das große open air Altstadtfest ist offenbar von der Göttinger Bevölkerung noch nicht vergessen worden und es wird allgemein bedauert, dass es dieses Stadtfest z.Zt. nicht mehr gibt.
So sprechen natürlich auch diejenigen, die jahrelang dort mitgearbeitet und in welcher Konstellation auch immer mitveranstaltet haben, gelegentlich noch davon. So geschehen auch Anfang Juli bei einem Round Table Gespräch der Veranstalter des Café Kreuzberg, Exil und Nörgelbuff im Café Kreuzberg. In solchen Gesprächen geht es dann meistens recht spritzig zur Sache, oft auch im Sinne eines brainstormings und ein Wortwitz davon war eben "Indoor Altstadtfest" gleich im allgemeinen Gelächter ergänzt um "drinnen Lärm, weil draußen verboten und draußen rauchen, weil drinnen verboten".
Also zunächst eigentlich eher schwarzer Humor über den noch erlaubten Restspaß im Dreieck des neuen Reglementierungs- und Verbotswahns.
Nun wären wir aber nicht Veranstalter, wenn wir aus so einer Idee nichts machen würden. So kamen dann recht schnell schon wieder ernsthafte Gedanken dazu: Nämlich, dass eine solche Aktivität vielleicht geeignet sei, wieder etwas anzuschieben in Richtung eines echten großen Stadtfestes, das wir ja alle gerne wieder hätten!

2. Programm des Indoor Altstadtfestes

2.1 Rahmenangebot Den Rahmen stellen parallel stattfindende Live-Konzerte in den Göttinger Live-Clubs dar. Für die Konzerte im Kreuzberg, Exil und Nörgelbuff wird es ein gemeinsames Altstadtfestarmbändchen geben, das in den beteiligten Läden auch vorab schon für 5 € gekauft werden kann. Dieses Bändchen berechtigt in den genannten Läden zum Eintritt und darüber hinaus im Irish Pub, der Tangente und dem Déjà Vu zu vergünstigtem Getränkekauf.

2.2 Live-Musik Programm
Im Café Kreuzberg: Nancy & I mit neuem Material von P-Punk (übrigens: Ist Nancy & I zwar eine Gema-Band, sie spielt aber ausnahmslos Gema-freies Material), zudem die erstklassige Rockkapelle A.Vacate aus UK (natürlich auch Gema-frei) und danach noch open stage mit Irish Folk Musikern, die wir auch von unserer offenen Bühne her kennen, angereichert mit vermutlich einigem, was wir heute noch nicht wissen.

Im Exil: Ursprünglich geplant war Boogie 'n Blues Allstars. Anstattdessen gibt es nun Feltman und Merry Go Round, danach evtl. noch etwas Boogie-Session, falls die Professorenparty nicht zu lange geht, auf der zunächst "geboogiet" wird.

Im Nörgelbuff: Die Jan Sperhake Band und Telesushi.

Im Irish Pub: MacFrayman (Eintritt frei, aber Getränke verbilligt mit Altstadtfestbändchen)

Gerade neu dazu gekommen ist die Johannis Kirche mit Klezmer Jazz, Folk und Klassik in der Kirche
2.3 Zusätzliche Angebote
Um und im Café Kreuzberg, Exil, Irish Pub und Johannis Kirche Wurst- etc. grillen,

Um und im Café Kreuzberg zudem asiatische Spezialitäten von Frau und Herrn Ha, Spiele mit den Copy Team Mitarbeitern Sabrina und Wieland und der Café Kreuzberg Bookerin Laila A., CD- usw. Verkaufsstand von Bernd Grohmann (ex CrossOver) sowie Trödelmarkt u.a. mit Iki Püschel und Ela Stolle, letzteres sogar mit "Versteigerung von Bild bis Bett"!

Um die Johannis Kirche herum zudem Trödelmarkt. Auch Turmbegehungen werden angeboten!

Irish Pub, Tangente und Déjà Vu bieten gegen Vorzeigen des Altstadtfest-Bändchens Vergünstigungen z.B. bei Getränkepreisen.

Zudem ist ein stark vergünstigter Shuttle-Service von Puk Minicar zwischen Kreuzberg und Irish Pub/Tangente/Déjà Vu geplant (Exil, Nörgelbuff und Jacobikirche dürfen von Puk leider nicht direkt angefahren werden, wegen des Verbots der Einfahrt in den Busring - aber "nah bei geht").

Sicher ist, dass die Ratsfraktionen der Links-Partei, der CDU sowie der ProCity GmbH und auch ganz offiziell die Stadt Göttingen das "Indoor Altstadtfest" unterstützten - wie auch immer das aussehen mag und sicher ist, dass schon eine Anfrage der Polizei Göttingen bei uns erfolgte, die sich auf das Altstadtfest vorbereiten möchte, was immer das nun wieder heissen mag...

3. Wie hat sich das Göttinger Altstadtfest im Laufe der Jahre entwickelt?
Die Recherchen hierzu haben einige wenige eher quantitative Restunsicherheiten hinterlassen. So bin ich z.B. nicht ganz sicher über genaue Umstände und Forderungshöhe, die zur Abgabe des Festes in private Hände führten. Der Rest dürfte jedoch weitestgehend so stimmen:
Von 1975 bis 1996 wurde das Fest veranstaltet vom Kulturamt der Stadt Göttingen. Goldene Zeiten: Die Standgebühren waren recht niedrig und gestaffelt nach Spielständen, nonfood Verkaufsständen, Essensständen und Getränkeständen. Zunächst gab es noch kein Pfandsystem, also Einwegbecher, in denen man dann knietief watete. Für die Bühnenbetriebe gab es Zuschüsse und mit den Endzeiten der Bühnenprogramme wurde es nicht so genau genau genommen. Ich erinnere mich z.B. an eine Bühne, die bis zum Morgengrauen mit voller Lautstärke lief. Auch an den Ständen war lange Musik und nicht selten bis zum Morgen Betrieb. Das waren richtig tolle Stadtparties mit - laut Polizeiberichten - bis zu 160.000 Besuchern an beiden Tagen.
In 1996 schrieb der Erzählung nach das Stadtreinigungsamt dem Stadtkulturamt eine Rechnung über - ich glaube - 70.000 DM  Kommentarpiktogramm  , woraufhin das Kulturamt vermeldete, das Stadtfest nicht mehr veranstalten zu können.
Die Stadt war damals schon ziemlich pleite. Es hatten sich auch einige Rahmenbedingungen verschlechtert, so z.B. musste mittlerweile der Müll getrennt werden.

3.1 Privatisierung des Festes - Betreiber AOG
Die Stadt scheute nun das finanzielle Risiko und so wurde das Fest privatisiert. Ausrichter von 1997 bis 2002 war die Altstadtfestorganisationsgesellschaft Frank Michel und Erhard Buuck GbR, kurz AOG. Seit 1997 war ich bzw. das Café Kreuzberg Coveranstalter mit den Bühnenplätzen Prinzenstr. und Stumpfebiehl, zwar selbständig, aber in den Rahmenbedingungen gebunden an die AOG.
Es änderte sich in der Folge einiges in den Bedingungen: Die Bühnenzuschüsse wurden zunächst verringert und später ganz gestrichen. Es gab ein Pfandsystem für die Mehrwegbecher. Die Becher mussten bei der AOG gemietet werden. Die Standpreise erhöhten sich, ebenso die Kosten für Strom- und Wasseranschlüsse sowie für den Verbrauch. Nun bestand die Stadt auf strikter Einhaltung der Bühnenendzeiten. Z.B. in 1997 wurde ich seitens der AOG mit einem Strafgeld von 3.000 DM belegt, da ich das Programmende um ca. 10 Min. überzogen hatte, weil einfach die legendäre Band SoulChill bei ihrem allerletzten Auftritt unter diesem Namen zu gut war, um sie abzuwürgen. Die Band ist mittlerweile mit etwas veränderter Besetzung unter dem Namen DelPhaze international berühmt geworden.
Es wurde aber nicht alles nur schlechter: Es blieb bei der Staffelung der Standgebühren nach Spielständen, nonfood Verkaufsständen, Essensständen und Getränkeständen. In der Fläche verbesserte sich die Qualität der Bühnenbauten und der Ton- und Lichtanlagen deutlich, was allerdings aber auch die Produktionskosten stark nach oben trieb. Es wurde wohl auch etwas lauter an den Bühnen.
Insgesamt ging durch gestiegene Kosten zunächst die Zahl der Ständebetreiber und dabei insbesondere die Zahl der teilnehmenden Anwohner, die zuvor häufig einfach nur einen Tapeziertisch mit irgendetwas rausgestellt hatten, stark zurück und parallel dazu auch die Besucherzahlen. Dies verringerte die Einnahmen aus Standvergaben und, schlimmer noch, den wichtigsten Faktor, die Getränkeverkaufseinnahmen sowie in der Folge auch die erzielbaren Sponsorengelder, so dass die AOG gezwungen war immer weiter zu reduzieren. Es wurden Bühnenplätze nicht mehr betrieben und in Ermangelung von Ständebetreibern gab es auf einigen Straßen und über die Jahre zunehmend zwischen den Bühnenplätzen Lücken, so dass zwangsläufig das "Inselkonzept" um die Bühnen herum geboren war. Es wurde wirtschaftlich von Jahr zu Jahr schwieriger, für Ständebetreiber, für Bühnenbetriebe und für die AOG.
Damals gab es noch Dosenbier ohne Pfand und wir kehrten von Jahr zu Jahr größere Berge an Dosen nach Programmschluss zusammen, wodurch uns nicht nur bitter benötigte Einnahmen zur Finanzierung der Bühnenbetriebe entzogen wurden, nein, wir mussten für deren Entsorgung auch noch immer mehr zahlen. Diese Berge waren bis zu 2 m hoch und zeigten uns, dass unsere Programme ja eigentlich gut angenommen wurden, leider aber von einer zunehmenden Zahl an Schmarotzern.
Es kam z.B. vor, dass ganze Gruppen ihre Campingbox mit Essen und Trinken mitbrachten und dann nicht nur unser Programm umsonst genossen und es sich auf den von uns gegen Entgelt geliehenen und von unseren bezahlten Helfern mühsam aufgestellten Sitzgarnituren bequem machten, nein, sie kamen dann gern auch noch an die Bierwagen und fragten völlig unverschämt, ob sie z.B. ein paar Becher leihen könnten. Dieses Schmarotzertum ging durch alle Schichten, wobei auch der Herr Professor mit den Seinen sich gerne eine gute Flasche mitbrachte, um das Programm der Bühnen dann aber umsonst zu geniessen - ohne jegliche wirtschaftliche Not und ohne jegliches Verantwortungsbewusstsein!
So ging das Fest allmählich darnieder. Wiederholt und besonders Ende 2002 erklärte die AOG ihre Probleme gegenüber der Stadt. Bei der Beratung im Verwaltungsausschuss "bekundeten Sprecher aller Fraktionen ihr Interesse an einer ununterbrochenen Fortsetzung der Altstadtfest - Tradition in Göttingen" (Nachzulesen z.B. in Göttingen online: www.goettingen.de/news vom 18.12.2002)

3.2 Ausschreibung des Festes für 2003 - Betreiber Göfest GmbH
Das Fest wurde nun für 2003 öffentlich ausgeschrieben. Zunächst erhielt den Zuschlag die Hamburger Fa. Mediavent. Mediavent hatte dann aber die Vertragsunterzeichnung abgelehnt, weil auch nach mehreren Verhandlungsrunden keine einvernehmliche Regelung über die Erstattung der (wohlgemerkt) städtischen (!) Kosten für das Altstadtfest gefunden werden konnte.
Als Ausrichter wurde dann wieder eilig die Göfest GmbH gesucht und gefunden mit gleichem Personal wie zuvor die AOG. Nach dem 28. Göttinger Altstadtfest 2003 musste GöFest Insolvenz anmelden.

3.3 Betreiber BK Gastro Catering Betriebs- und Beteiligungsgesellschaft
Ausrichter des 29. und vorerst letzten Altstadtfest in 2004 war dann die BK Gastro Catering Betriebs- und Beteiligungsgesellschaft (mit i.W. gleichem Personal wie in den Jahren zuvor). Nach dem Altstadtfest 2004 musste auch diese Gesellschaft Insolvenz anmelden.

4. Wo liegen die Gründe für den Niedergang?
Die Göttinger Bevölkerung macht dazu meist etwas unkritisch zum Einen die privaten Veranstalter und zum Anderen die Marktanwohnerin Frau Tubbesing verantwortlich, die wegen der sehr stark angestiegenen Zahl an Veranstaltungen am Gänseliesel gerichtlich allerdings gegen erstaunlich geringen Widerstand der Stadt erstritt, dass am Gänsellieselplatz kein Lärm mehr gemacht werden darf, also keine Bühne mehr postiert werden kann.
Im Zusammenhang stellt sich das etwa so dar: Die Stadt Göttingen wies zunächst sehr lukrativ das Gelände für den Kaufpark "auf grüner Wiese" aus. In der Folge "blutete die Innenstadt an Geschäften aus". Dort ist seitdem eine starke Zunahme des Leerstandes an Geschäftsräumen zu verzeichnen. Einige Initiativen, besonders die ProCity GmbH versuchten dem Trend "raus aus der Innenstadt" entgegenzuwirken und griffen in Ermangelung besser geeigneter Mittel* dazu, in der Innenstadt mehr und mehr Veranstaltungen zu organisieren. Dies empfand u.a. die Marktanwohnerin, Frau Tubbesing, als unerträgliche Zumutung und klagte dagegen.

* Angemerkt sei, dass seitens der Stadt Göttingen gegenüber den verbliebenen Geschäftsansässigen oder neu zu gewinnenden in der Innenstadt keine Hilfe zu verzeichnen war. Im Gegenteil: Z.B. für die Stadt sehr lukrative und immer schärfere Verkehrskontrollen selbst während der erlaubten Anlieferzeiten im Innenstadtbereich oder das dilettantische Vorgehen des Bauamtes gegen ambulante Werbeschilder (Blick 2.8.06 sowie Ratssitzung v. 11.9.06) sind als absolut kontraproduktive Maßnahmen zu verurteilen! Auch die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten dient allenfalls großen Betrieben und stellt für die angeblich im Zentrum gewünschten kleinen Läden ein erhebliches finanzielles Problem dar.

4.1 Gerichtsurteil zur Unterlassungsklage bzgl. des Altstadtfestbühnenbetriebes am Marktplatz (Klage der Anwohnerin Frau Tubbesing)
Das Urteil zu AZ 1 A 1214/02 des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 23.02.2005 findet sich in der Rechtsprechungsdatenbank des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0580020020012141+A) und fußt auf folgenden Lätmschutzbestimmungen: BImSchG 22 I, BImSchG 3 V sowie VwVfG 36 II und soll hier in einigen wesentlichen Auszügen kurz wiedergegeben werden: Das Urteil folgt folgendem Leitsatz: "Bei nachgewiesenen Überschreitungen der höchstzulässigen Immissionsrichtwerte nach der Freizeitlärmrichtlinie hat ein Anwohner einen Anspruch darauf, dass in Sondernutzugnserlaubnissen Auflagen aufgenommen werden, die seinen Lärmschutz vor und während einer Veranstaltung gewährleisten."
Teil des Begründungstextes des Urteils ist weiterhin: "In die Sondernutzungserlaubnisse aus den Jahren 2003 und 2004 wurde unter anderem bezüglich der Immissionsrichtwerte folgende Auflage aufgenommen: "Nach der Freitzeitlärm-Richtlinie in Verbindung mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz und der TA-Lärm - alle Vorschriften in den jeweils gültigen Fassungen - sind folgende Immissionsrichtwerte einzuhalten:
- tagsüber (außerhalb der Ruhezeiten) 70 dB (A) - tagsüber (innerhalb der Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertagen) 65 dB ( A) - nachts 55 dB (A)
Die Einhaltung dieser Richtwerte ist am Veranstaltungstermin vor Beginn der Veranstaltung nachzuweisen. Lärmmessungen und "Einpegelungen" sind grundsätzlich von der Stadt E. -Fachbereich Ordnung - vorzunehmen." ...
"Die beklagte Stadt Göttingen wurde im Urteil auf folgendes hingewiesen: "Seltene Ereignisse im Sinne der Freizeitlärmrichtlinie sind auch Musikdarbietungen ohne Einsatz von Verstärkeranlagen und Lautsprechern. Darunter fallen folglich auch Orchesterdarbietungen (z.B. beim Schützenumzug, bei der Nacht der Kultur oder anlässlich des Weihnachtsmarktes). Bei dem auch auf dem Marktplatz stattfindenden Weihnachtsmarkt handelt es sich um eine klassische Freizeitanlage im Sinne der Freizeitlärmrichtlinie, anlässlich derer seltene Ereignisse stattfinden können und in der Vergangenheit auch stattgefunden haben (etwa beim Auftritt von Posaunenchören und Blaskapellen anlässlich des Weihnachtsmarktes 2004). Ob allerdings Veranstaltungen politischer Parteien oder anderer Gruppierungen wie etwa Gewerkschaften oder versammlungsrechtliche Veranstaltungen, ohne dass dabei Musikdarbietungen oder ähnliche Aktivitäten mit Festcharakter stattfinden, als seltene Ereignisse im Sinne der Freizeitlärmrichtlinie zu qualifizieren sind, wird die Beklagte jeweils abhängig von den entsprechenden Sondernutzungserlaubnisanträgen der Veranstalter und dem geplanten Ablauf der Veranstaltung zu beurteilen haben. Durch die getroffene Entscheidung wird der Marktplatz als wichtiger Veranstaltungsort entgegen den Befürchtungen der Beklagten nicht obsolet. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass die Klägerin Auflagen nur für seltene Ereignisse unter Einsatz von Musikanlagen und Verstärkern verlangt und nicht aber für seltene Ereignisse, bei denen entsprechende Anlagen nicht eingesetzt werden. Folglich können letztere auch in ihrer Existenz nicht gefährdet sein, was natürlich auch für die sonstigen Veranstaltungen gilt (so fanden nach den vorgelegten Unterlagen im Jahr 2003 neben den 14 Veranstaltungen mit zugelassenen seltenen Ereignissen noch weitere 38 Veranstaltungen auf dem Marktplatz statt). Die hier getroffene Entscheidung betrifft zudem lediglich den Veranstaltungsort Marktplatz und nur in dem dargelegten Umfang, nicht aber andere innerstädtische Veranstaltungsorte. Dies kann in der Tat bedeuten, dass etwa musikalische Darbietungen auf dem Marktplatz anlässlich eines Altstadtfestes nicht mehr möglich sein könnten. Andere innerstädtische Veranstaltungsorte sind hiervon nicht berührt, so dass etwa das Altstadtfest als Gesamtveranstaltung nicht zwingend durch die hier getroffene Entscheidung hinfällig werden muss."

4.1.1 Ein paar Erläuterungen zur Beurteilung von Lärm in db (A) zum Verständnis
Die zitierte TA Lärm [Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (nach § 48 des Bundes Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 15. März 1974) vom 26. August 1998] sagt hierzu u.a. folgendes aus:
"2.1 Schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche: Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieser Technischen Anleitung sind Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen."
...
"3.2.2 Ergänzende Prüfung im Sonderfall: Liegen im Einzelfall besondere Umstände vor, die bei der Regelfallprüfung keine Berücksichtigung finden, nach Art und Gewicht jedoch wesentlichen Einfluß auf die Beurteilung haben können, ob die Anlage zum Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen relevant beiträgt, so ist ergänzend zu prüfen, ob sich unter Berücksichtigung dieser Umstände des Einzelfalls eine vom Ergebnis der Regelfallprüfung abweichende Beurteilung ergibt. Als Umstände, die eine Sonderfallprüfung erforderlich machen können, kommen insbesondere in Betracht."
...
"d) besondere Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit und der sozialen Adäquanz der Geräuschimmission."
...
"6.3 Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse: Bei seltenen Ereignissen nach Nummer 7.2 betragen die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben b bis f - tags 70 dB(A), - nachts 55 dB(A)."
...
"6.4 Beurteilungszeiten: Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 beziehen sich auf folgende Zeiten:
1. tags 06.00 - 22.00 Uhr
2. nachts 22.00 - 06.00 Uhr "
...
"7.2 Bestimmungen für seltene Ereignisse: Ist wegen voraussehbarer Besonderheiten beim Betrieb einer Anlage zu erwarten, dass in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden, die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 und 6.2 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung nicht eingehalten werden können, kann eine Überschreitung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für genehmigungsbedürftige Anlagen zugelassen werden. Bei bestehenden genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen kann unter den genannten Voraussetzungen von einer Anordnung abgesehen werden.
Dabei ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der Dauer und der Zeiten der Überschreitungen, der Häufigkeit der Überschreitungen durch verschiedene Betreiber insgesamt sowie von Minderungsmöglichkeiten durch organisatorische und betriebliche Maßnahmen zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Nachbarschaft eine höhere als die nach den Nummern 6.1 und 6.2 zulässige Belastung zugemutet werden kann. Die in Nummer 6.3 genannten Werte dürfen nicht überschritten werden. In der Regel sind jedoch unzumutbare Geräuschbelästigungen anzunehmen, wenn auch durch seltene Ereignisse bei anderen Anlagen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 und 6.2 verursacht werden können und am selben Einwirkungsort Überschreitungen an insgesamt mehr als 14 Kalendertagen eines Jahres auftreten. Dabei ist für den Immissionsort nach der TA Lärm maßgeblich (A.1.3 Maßgeblicher Immissionsort): Die maßgeblichen Immissionsorte nach Nummer 2.3 liegen:
a) bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109, Ausgabe November 1989."...

Erklärende Anmerkung: Gemeint ist hiermit: Gemessen 0,5 m vor dem geöffneten Fenster des nächst benachbarten bewohnten Hauses bzw. (hier) des Hauses der Beschwerdeführerin.
Beim Schall handelt es sich um Luftdruckschwankungen, die in Pascal (Pa) gemessen werden. Um dies besser handhaben zu können wird eine logarithmische Skala verwendet, das Dezibel (dB).
0 dB entspricht der Hörschwelle,
50dB: Normale Unterhaltung bzw. Zimmerlautstärke bzw. Geräusch eines Geschirrspülers,
70 dB: Büro- bzw. Haushaltslärm,
80 dB: Starker Straßenlärm, Staubsauger, Schreien, Kinderlärm,
120 dB: Rockkonzert
140 dB entspricht etwa der Schmerzgrenze

Es kommen hierbei verschiedene frequenzabhängige Skalen zur Anwendung: Die A-Skala entspricht dem menschlichen Hörempfinden am besten. So gibt bei der Angabe db (A) der Zusatz "(A)" an, dass die unterschiedlichen Tonfrequenzen je nach dem menschlichen Empfinden unterschiedlich bewertet werden, d.h. die mittleren, von Menschen besonders gut gehörten Frequenzen (Bereich der Sprache) werden stärker berücksichtigt.

4.1.2 Schallbedarf für Rockdarbietungen - allgemein und speziell
Die oben erwähnten 120 db werden im Bereich der Lautsprecher bei einem Rockkonzert erreicht oder sogar überschritten, nehmen aber mit Entfernung von der Schallquelle ab. So werden am Mischpult, das sich in der Regel mittig im Publikum befindet meist etwa 80 db gemessen.
Auf den von mir betriebenen Bühnen Prinzenstr. und Stumpfebiel wurden meist je 6 Bass- und 6 Topteile verbaut, die jeweils eine Musikleistung von 1000 Watt, somit 2*6 KW bei einem 12 KW Amping erzeugen konnten. Nur in 1998 wurden höhere Werte für den Auftritt der Guano Apes auf der Prinzenstr. benötigt (erster Auftritt einer aktuellen Top Ten Band auf einem Altstadtfest).
In Verträgen mit überregionalen Bands, sind meist Mindestanforderungen für die Musikanlagen zwingend vorgegeben. Oft reisen die eigenen Mischer der Bands mit an, so dass die dann vor der Bühne erzeugte Lautstärke dem entspricht, was die Band möchte, für ihr Programm als sinnvoll erachtet und was somit im Bereich der Hörgewohnheiten des zu erwartenden Publikums dieser Band liegt.
Dies gilt auch für ältere Bands wie z.B. Birthcontrol (Prinzenstr. 1999), deren Classic Rock Publikum in den 70er Jahren im Mittel etwa 25 Jahre alt gewesen sein dürfte und somit in 1999 im Mittel über 50 Jahre alt war und heute ca. 60 Jahre alt ist. Unterstellt man, dass die meisten Menschen bis ca. 60 Jahre Alter in ihrem Leben mehrfach live mit Rockmusik in Kontakt gekommen sind, bedeutet dies, dass der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung Rocklautstärken zu seinen Hörerfahrungen zählt und sich diesen wiederholt freiwillig ausgesetzt hat.
Besonders starke Verstärkungspegel sind übrigens für Künstler erforderlich, bei denen Sprachverständlichkeit eine große Rolle spielt. Dabei entstehen teilweise sehr hohe db-Spitzen, die aber individuell als weniger stark wahrgenommen werden, wie z.B. bei Ganz Schön Feist (Stumpfebiel '97, '01, '03), Götz Widmann (Stumpfebiel '01) und den Monsters of Liedermaching (Stumpfebiel '03).

4.2 Reaktion der Stadtverwaltung Göttingen auf das Urteil
Nach bekannt werden des Urteils gab die Stadt Göttingen unter dem Titel "Nach Urteil: Stadt fürchtet um Attraktivität der City" folgende Mitteilung der Stadtverwaltung Göttingen vom 23.2.2005 (www.xn--gttingen-n4a.de/cgi-bin/news ) heraus:
"Der Erfolg einer vorbeugenden Unterlassungsklage vor dem Verwaltungsgericht Göttingen lässt nach Auffassung der Göttinger Stadtverwaltung das Ende nahezu aller Veranstaltungsaktivitäten im Zentrum der Innenstadt befürchten. Die Stadt wird jetzt in jedem Fall einen Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht stellen.
Das am Mittwoch, 23. Februar 2005, verkündete Urteil lässt auf dem Marktplatz vor dem Alten Rathaus nur noch eine begrenzte Zahl von Veranstaltungen zu, die zudem noch bestimmten Lärmrichtwerten unterworfen sind. Eine Einhaltung dieser Werte mache nahezu jede Veranstaltung unmöglich, die auf den Einsatz von Mikrofonen und Verstärkeranlagen angewiesen sei, heißt es in einer Erklärung der Stadt.
"Wenn uns dieses Urteil endgültig binden sollte, können wir und der Göttinger Einzelhandel sowie andere Veranstalter alle Aktivitäten einstellen, die die Attraktivität unserer City erhöhen," erklärte Erster Stadtrat Hans - Peter Suermann in einer Stellungnahme. Veranstaltungen wie das Altstadtfest oder die Nacht der Kulturen, aber auch Wahlkampftermine der Parteien oder die Mai - Kundgebung des DGB seien damit zumindest im Zentrum der Innenstadt für alle Zeiten ausgeschlossen.
Mit einer solchen Einengung städtischer und privater Marketingprojekte könne und wolle man sich nicht abfinden. Deshalb sollen nach Zustellung des vollständigen Urteils mit seinen Entscheidungsgründen alle Möglichkeiten und Mittel ausgeschöpft werden, um ein Berufungsverfahren zu erreichen. Suermann:" Das Urteil bedeutet den Todesstoß für jede aktive Innenstadtpolitik. Allen, denen die Göttinger City am Herzen liegt, muss spätestens jetzt klar sein, was die Uhr geschlagen hat."

4.3 Tatsächlich ist das Problem weit komplexer
Das "Tubbesing-Urteil" bedeutete zwar, dass unmittelbar und ohne Weiteres eine Altstadtfestbühne am Marktplatz vorläufig nicht betrieben werden könnte, aber nicht, dass nun insgesamt kein Altstadtfest mehr hätte durchgeführt werden können!
Tatsächlich ist dies ein Punkt, aber die Gründe sind insgesamt weit komplexer und liegen nicht zuletzt im Verhalten der Bevölkerung selbst, wofür es aber auch wiederum wichtige Gründe gibt: Insgesamt haben sich seit 1997 etliche Rahmenbedingungen erheblich verschlechtert, bundesweit einerseits und in Göttingen speziell andererseits:

4.3.1 Bundesweite Verteuerungen
Am 1.4.99 trat das 630 DM Gesetz in Kraft, das zu einer Steigerung der Lohnkosten im Bereich geringfügiger Beschäftigung um zunächst unmittelbar 25 % zzgl. Umlagen der Krankenkassen etc. und darauf zu entrichtender BG-Abgaben führte. Vorher waren z.B. für Zapfer, Helfer, Securities usw. bei einem Altstadtfest weder Steuern noch Sozialabgaben zu zahlen, da diese unterhalb der Steuerfreibeträge der Lohnsteuerkarten Klasse 1 verdienten.
Nun "entfiel" zwar die vorher ohnehin nicht zu zahlende Lohnsteuer, aber die zuvor nicht zu zahlenden Sozialabgaben stiegen parallel dazu astronomisch an: Zunächst und unmittelbar um 25%, zzgl. Umlagen der Krankenkassen und zzgl. auf alles zusammen dann berechneter Abgaben an solch überkommene und veraltete Organisationen wie Berufsgenossenschaften. Rechnet man noch einen Anteil für die immens gestiegenen Verwaltungsaufwendungen, die daraus zwangsläufig entstanden hinzu, so erfolgte eine Verteuerung der Lohnkosten im Bereich geringfügiger Beschäftigung um sicherlich mehr als 30% per Gesetz! In der Folge wurde dies dann durch die Minijobgesetzgebung manifestiert und noch verschlimmert, so wurde z.B. zum 1.7.06 von 25% mal eben auf 30% erhöht, so dass bis heute um ehrlich gerechnet mindestens 36% in diesem Lohnbereich allein per Gesetz
verteuert wurde! Mehr als die Lokführer aktuell fordern...
Die Ökosteuer verbunden mit wiederholten Benzinpreissteigerungen haben zu einer erheblichen Verteuerung der Anfahrten auswärtiger Musiker geführt sowie zu einer Verteurung aller Warentransporte und Energieleistungen.
Die Entsorgungskosten für Müll stiegen in erheblichem Rahmen.
GEMA-Abgaben stiegen seit 1995 um 30 %.
Die Künstlersozialkasse (KSK)-Abgabesätze für Verwerter stiegen seit 1995 um 150%.
Durch Mobiltelefone und Internet enstanden für einen Großteil der Zielgruppe, den jüngeren Men schen, erhebliche Zusatzkosten, so dass es zu einer Verschiebung in der Ausgabenstruktur weg von bisher klassischen Ausgaben für Konsum kam.
"Ende der 90er Jahre sorgte die verstärkte Nutzung der Neuen Medien (Video, PC), wie auch schon vorher der - durch die Techno- und Rave-Welle ausgelöste - Party-Boom für einen massiven Publikumsrückgang bei Live-Konzerten." (Sinnzitat aus "Live Club für Göttingen", Rockbüro e.V. 9/2006).
Der Teuro-Effekt machte sich ab 2002 bemerkbar. Z.B. die Gebühren für erforderliche Verkaufsgenehmigungen bei einem Altstadtfest rechnete die Stadt Göttingen 1:1 um und verursachte damit eine Teuerung um 100%!
Das ohnehin schon allgemein rückläufige Konsumverhalten wurde durch den "Teuro-Effekt" 2001/2002 verstärkt, obwohl das Bier bei Altstadtfesten trotz erheblich gestiegener Kosten tatsächlich um ca. 2,2% billiger wurde: Bis 2001 waren es 4 DM je 0,33 l und ab 2002 dann nur noch 2 € je 0,33 l, also 3,91 DM (der Verkaufspreis musste aus Wechselgeldgründen eine glatte Summe bilden).
Über die Jahre wurden die Ladenöffnungszeiten von 14 Uhr über 18 und 20 Uhr nun fast auf "macht was Ihr wollt" verlängert. Wenn nun ein Altstadtfest am Samstag um 18 Uhr startete, so hoffte man ab 18 Uhr auf Getränkeverkauf als Hauptrefinanzierungsquelle. Nebenan hatten dann aber die Geschäfte noch auf und dort war natürlich alles billiger und wurde also gerne von dort gekühlt und frisch mitgebracht.
Bis heute ist dann u.a. auch noch die MwSt.-Erhöhung hinzugekommen!

4.3.2 Verschlechterungen im Raum Göttingen
Vor allem der Rückgang der Studierenden an der Uni Göttingen um ca. 10.000 Studenten machte sich sehr bemerkbar. Geht man davon aus, dass ein Student im Mittel ca. 600 € je Monat in der Region ausgibt incl. Miete usw., so sind dies bei 10.000 Studenten und 12 Monaten immerhin 72 Millionen € je Jahr an Kaufkraftverlust! Dies hat in vielen Branchen erhebliche Folgeschäden bewirkt!
Bis heute ist vieles noch schlimmer geworden: Die neu eingeführten Studiengebühren und Gebühren für Langzeitstudenten ohne gleichzeitige BAFÖG-Erhöhung bewirkten einen erheblichen Rückgang der verfügbaren Mittel bei den Studenten, den klassischen Göttinger "go-out-people".
Die Zahl der Studierenden nimmt weiter ab: Mit dem Abbau der Politikwissenschaften an der Uni Göttingen wird ein Rückgang um ca. 3000 Studeten erwartet, was bei 600 Euro je Student je Monat einen Kaufkraftverlust von 21,6 Millionen Euro je Jahr für die Region bedeutet und dies bei derjenigen Bevölkerungsgruppe, welche angestammt die höchste Rate an Live-Musikbesuchen aufweist!
Es ist also die zentrale Frage ob und wie ein solches Fest überhaupt noch finanzierbar sein soll!

4.4 Statement des vorerst letzten Veranstalters des Göttinger Altstadtfestes
Zur Verdeutlichung sei hier der vorerst letzte Veranstalter eines Göttinger Altstadtfestes zum erstmaligen Ausfall des Festes in 2005 zitiert (www.politik-forum.net/goettingen vom 15. März 2005), knapp einen Monat nach Bekanntwerden des "Tubbesing-Urteils":
Dort steht unter der Überschrift "Altstadtfest Göttingen fällt aus" u.a. folgendes: "Das Göttinger Altstadtfest 2005 fällt aus. Die bisherige Betreiberin, die BK Gastro usw., hat die Veranstaltung...abgesagt. Ein anderer Gesamtveranstalter stehe wegen der mit der Durchführung des Festes verbundenen Auflagen und Kostenverpflichtungen kurzfristig nicht zur Verfügung...
Der Verwaltungsausschuss hatte ... der BK Gastro... die Verlängerung ihres Vertrages um ein Jahr angeboten. Dieses Angebot hat die Gesellschaft jetzt abgelehnt. Sie verweist dabei zur Begründung auf ein hohes finanzielles Risiko, auf bereits in den vergangenen Jahren entstandene Defizite sowie auf eine Gerichtsentscheidung aufgrund einer Anwohnerklage, die für erschwerte Durchführungsbedingungen gesorgt habe.
Die BK Gastro... hat neben erheblichen Kostensteigerungen im engeren Veranstaltungsbereich den kontinuierlichen Rückgang von Mitteln aus Sponsorengeldern, Getränkeerlösen und Stand geldeinnahmen für ihre Entscheidung angeführt. Das Verwaltungsgerichtsurteil aus dem Februar dieses Jahres bedeute in seinen Konsequenzen außerdem praktisch den Wegfall des Marktplatzes als zentralen Ort des Festgebietes. Weder könnten die mit einem Bühnenprogramm vor dem Alten Rathaus zusammenhängenden Getränkeumsätze in der erfahrungsgemäß umsatzstärksten Zeit am Samstagabend nach 22.00 Uhr noch die bisherigen Standeinnahmen erzielt werden. Infolge dieses Urteils bestehe für jeden Veranstalter eines Altstadtfestes eine große Planungsunsicherheit."

5. Wie sieht der Bedarf seitens der Göttinger aus?
Allein schon das Interesse am bevorstehenden Indoor Altstadtfest zeigt, dass ein erhebliches Bedürfnis für eine große Stadtparty besteht! Der Besuch der Stadtfeste war ja auch ziemlich gut, es wurde nur immer weniger Geld dort ausgegeben.
Wenn man mal in die nähere und weitere Umgebung schaut, so hat fast jede Stadt ihr Stadtfest, so z.B.: Hann-Münden, Seesen, dort zudem auch das Sehusafest, Goslar, nach Jahren mit Schwierigkeiten auch wieder Hannover, Kassel, Braunschweig, das Magnifest, Hildesheim, Celle, Gifhorn, Peine, Springe, Barsinghausen, Laatzen, Hameln, Rinteln, Garbsen usw.
Warum soll nun ausgerechnet Göttingen kein Stadtfest haben - als Stadt mit höherem Anteil an jungen und ausgehwilligen Bewohnern als die Genannten?

6. Anregungen zu einem neuen Göttinger Altstadtfest
Bis 1996 war die Stadt Veranstalter, d.h. im Klartext der Steuerzahler hat das Risiko getragen.
Das Risiko wurde der Stadt zu hoch und so wurde ab 1997 privatisiert. Die privaten Veranstalter sind darüber "pleite gegangen", so ohne Weiteres funktioniert es so also auch nicht.
Ich denke, es wird wohl privat veranstaltet werden müssen. Dabei muss die Stadt aber sehr helfen und sicher auch hie und da auf Gebühren und wohl auch Kontrollen verzichten, um nicht zu behindern.
Es könnte aber auch über Zuschüsse z.B. der Sparkasse als Körperschaft öffentlichen Rechts nachgedacht werden. Es muss ja nicht Gesetz sein, dass hier in der Region nur die Händelfestspiele eine so hohe Unterstützung erfahren... Nach Schätzung des ehemaligen Mitveranstalters Frank Michel wäre das Fest mit einem Zuschuss bzw. kombiniert mit entsprechenden Gebührenerlässen von ca. 80.000 € wieder betreibbar.
Ein ganz zentraler Punkt ist so oder so das Verbraucherverhalten. Zum Einen: Der Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Zum Anderen geht mit einer "Geiz ist geil Mentalität" garnichts. Will sagen, wer ein schönes Stadtfest mit guten Programmen genießen will, der muss auch bereit sein, das zu bezahlen. Wer es sich nicht leisten kann z.B. Getränke bei einem Altstadtfest zu kaufen, kann, darf und soll nicht gezwungen werden Geld auszugeben. Die meisten wären aber sehr wohl in der Lage Getränke dort zu kaufen, fanden aber das Schmarotzen zunehmend schick und brachten daher ihre Getränke selber mit - auch ohne jegliche wirtschaftliche Not.
Solange sich dieses Verbraucherverhalten nicht freiwillig oder erzwungen ändert, wird weniger konsumiert, d.h. die Einnahmen schwinden und die Sponsorenzuschüsse gehen zurück, was Qualitätsverlust unweigerlich nach sich zieht oder letztlich zum Scheitern führt - wie gehabt.

6.1 Beteiligung der Bürger ist wichtig!
Diejenigen, die Stadtfeste noch aus den "goldenen Zeiten" kennen schwärmen von unzähligen kleinen Initiativen von Anwohnern, von Vereinen, WGs von Familien usw., die einfach einen Tapeziertisch hinstellten und ihrer Phantasie freien Lauf ließen im Anbieten von Spielen oder auch selbstgemachten Verkaufsartikeln. Es wäre sehr wichtig, Ähnliches wieder zu erreichen, was Mehreres voraussetzt: Für solche Stände müssen die Kosten niedrig sein, die Standgebühr darf nur minimal, der Stromanschluss muss billig und unkompliziert sein, z.B. Selbstversorgung aus Anwohnerhäusern. Die Harz IV Behörden müssten ausnahmsweise auf Kontrollen verzichten. Zum Schutz der viel zahlenden Teilnehmer müssen aber Sortimenstsbeschränkungen möglich und durchsetzbar sein (z.B. kein Getränkeverkauf oder nur best. Gruppen). Die Bevölkerung muss wieder das Gefühl bekommen, dass es ihr eigenes Fest ist, bei dem sie mitgestalten kann!

6.2 Ein wesentlicher Haftpflicht- und Sicherheitsaspekt
Als Veranstalter eines Bühnenprogramms und Verantwortlicher für einen Bühnenplatz, obliegt einem auch einiges an Sorgfaltspflicht für die Sicherheit der Besucher und für die Künstler des Bühnenprogramms.
Hierzu kann man eine mehr oder weniger umfassende und dementsprechend mehr oder weniger teure Veranstalterhaftpflicht Versicherung abschließen. Eine solche Versicherung entbindet aber nicht davon gewisse Vorkehrungen zu treffen:
Es könnte z.B. vorkommen, dass ein Besucher eine Flasche auf die Bühne wirft und dort jemanden verletzt, so geschehen in 1998 an anderem Ort mit Gildo Horn. Gemäß Vertrages mit dem Künstler ist hier der Veranstalter haftpflichtig.
Die Haftpflichtversicherung wird aber nicht eintreten, da sie sagen wird, der Veranstalter ist seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen, er hätte wenigstens versuchen müssen, zu verhindern, dass Gegenstände wie z.B. Flaschen auf das Festgelände gelangen können! Der Veranstalter konnte und durfte ja aber bei einer so offenen Veranstaltung keinerlei Kontrollen vornehmen, er hätte sie also - wird das hohe Gericht urteilen - garnicht erst durchführen dürfen! Der Veranstalter wird auf seiner Haftpflicht sitzen bleiben, es wird keine Möglichkeit geben, sich gegen ein solches Risiko zu versichern!

7. Wie könnte man gegen das Schmarotzertum vorgehen?
Dazu gibt es 2 Seiten: Die Verkäufer einerseits und die Käufer andererseits:
Es darf während eines Stadtfestes nicht von Trittbrettfahrern die gleiche Ware, aber billiger und für jeden Festbesucher erreichbar, angeboten werden. Wer soll sonst auf dem Fest kaufen?
Ich erinnere mich mit Grauen daran, dass an Vortagen des Altstadtfestes - nicht übertrieben - mit Sattelschleppern Paletten von Getränken an einen Innenstadtkiosk, neben dem ich damals wohnte, angeliefert wurden, der, ohne sich an den Kosten des Festes zu beteiligen, ein großer Nutznießer war und prächtig verkaufte! - So etwas darf nicht passieren! Da muss die Stadt die Betreiber schützen!
Andererseits müssen die Käufer bereit sein auf dem Festgelände zu kaufen oder dies muss wie bei Festivals etc. üblich anderweitig sichergestellt werden.
Es gibt eigentlich nur eine Möglichkeit um beides zu erreichen, die ja auch schon in anderen Städten mit Erfolg praktiziert wird: Es muss das Festgelände zumindest symbolisch abgesperrt werden, natürlich durchlässig für Anwohner etc.. Der Hauptgrund für eine solche Absperrung ist zu erreichen, dass Getränke auf dem Festgelände bei denjenigen gekauft werden, die auch die Dienstleistungen stellen, wegen derer die Besucher ja gerne kommen. Ein wichtiger Zusatzaspekt ist aber auch das oben geschilderte Haftpflichtproblem.
Wenn wie in einigen anderen Städten üblich der Einlass nicht nur eine Fremdgetränkebarriere darstellt sondern dort auch noch ein kleiner freiwilliger Eintritt, z.B. 1 €, entrichtet würde, dann wäre es möglich wieder richtig gute Programme zu veranstalten, die wie in der Vergangenheit Publikum auch von weit außerhalb anziehen würden und damit wiederum einen Beitrag zu Stadt- und Regionalförderung leisten könnten. Ein u.a. für den Tourismus der Region durchaus erheblicher Aspekt!
Dieses Modell wurde aber - wie mir Frank Michel übermittelte - vom Rechtsamt der Stadt Göttingen bereits einmal geprüft und aus mir unbekannten und unverständlichen Gründen als nicht durchführbar verworfen. Ich weiß, dass es in anderen Städten durchaus geht und ich glaube, dass darin die einzige Möglichkeit liegt, der "Geiz ist geil Mentalität" zu begegnen, die ganz maßgeblich beteiligt war das Göttinger Altstadtfest zu beerdigen!

8. Bestrebungen für eine Wiederbelebung des Altstadtfestes
Mitteilung der Stadtverwaltung Göttingen vom 22.4.2005 (www.goettingen.de/cgi-bin/news sowie www.politik-forum.net/goettingen2006 )..."Bestätigt wurde, dass inzwischen eine Arbeitsgruppe einberufen wurde, die unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen nach dem Lärmschutz - Urteil für den Marktplatz Überlegungen zur Neukonzeptionierung eines Innenstadtfestes anstellen soll. Der Arbeitsgruppe gehören Mitglieder von Rat und Verwaltung sowie Repräsentanten der Pro City GmbH, der DeHoGa, des Göttingen Tourismus e.V. sowie der Göttinger Kulturschaffenden an." Anmerkung: Unter den "Göttinger Kulturschaffenden" befindet sich nach meiner Kenntnis kein einziger ehemaliger Bühnenbetreiber bei einem Altstadtfest, zumindest nicht der vergangenen 10 Jahre...


9. Das 30. Göttinger Altstadtfest findet nun Indoor statt: Danksagung, Bitten und etwas Rauch
Das vorerst letzte große und 29. outdoor Altstadtfest in 2004 endete mit der Insolvenz der Betreibergesellschaft. Seitdem wurde kein neuer Betreiber gefunden.
Das 30. Göttinger Altstadtfest findet nun also Indoor statt und zwar am 31.8.07 ab 20 Uhr, in Initialzündung ausgedacht beim Round Table im Café Kreuzberg von (alphabetisch: Bea Roth, Christoph Demandt, Jan Sperhake, Karl Schrader, Klaus Wißmann, Laila A., Michael Schluff) veranstaltet von Café Kreuzberg, Exil, Nörgelbuff, Irish Pub, Tangente, Déjà Vu, Johannis Kirche und hoffentlich noch weiteren engagierten Göttingern, mit Kenntnis und freundlicher Begleitung der Polizei Göttingen (PHK Jürgen Spuddig), offizieller Unterstützung "moralisch, ideell und mit Logo der Stadt Göttingen" (Hilmar Beck, Leiter Fachdienst Kultur), tatkräftiger Unterstützung des Rockbüro Göttingen e.V. sowie freundlicher finanzieller Unterstützung von Perlen Paula, der Warsteiner Brauerei, der Coca Cola Erfrischungsgetränke GmbH und Naturalunterstützung von Jever Green Lemon sowie freundlicher Unterstützung der regionalen Presse, insbesondere des ExtraTip (Frau Stefanie Arndt) und der hier empfangbaren Rundfunkstationen, besonders des Stadtradios (Kai Budler, Dr. Dieter Porth).
Wir hoffen scherzend auf über 160.000 Besucher, wenngleich auch der Leiter des Fachdienstes Kultur schmunzelnd daran zweifelt: "Nun werdet ihr sicher nicht die Massen des früheren Festes auch nur ansatzweise bewältigen können"...
Kämen so viele, wäre jedenfalls tatsächlich sichergestellt, dass nicht alle drinnen rauchen können!

10. 2008: Indoor out - Outdoor in?
Sollten es denn doch ein paar weniger Besucher werden, sollte nicht übersehen werden, wie viele Anfragen hierzu schon jetzt vorliegen, wie viele Hilfsangebote es gibt und wie viele Diskussionen wieder ausgelöst wurden! Nicht zuletzt wurden diese Diskussionen erneut in den Rat der Stadt Göttingen getragen, wie die offiziellen Stellungnahmen und Solidaritätsbekundungen der Ratsfraktionen (chronologisch) der Linken (Patrick Humke) und der CDU (Holger Welskop) belegen. Unser Oberbürgermeister schweigt derzeit noch dazu - aber wie lange noch?
Wir hoffen, dass möglichst viele Besucher und möglichst viel Berichterstattung vom Fest und drumherum ein Zeichen setzen mögen, für das große Interesse der Göttinger an ihrem Stadtfest ein Mal im Jahr!

Ticker und Querverweise

Ticker Querverweise
Altes Früheres

Bildungsmonitor
Niedersachsen im Vergleich am oberen Drittel

21.08.2007 Bernd Busemann sieht Niedersachsen am mit Platz 6 unter den 16 Bundesländern beim Ranking des Bildungsmonitors gut aufgestellt. Die Leitlinien des Bildungsmonitors bleiben ungenannt, während ausgewählte Sonderleistungen wie der Rückgang von geplatzten Ausbildungsverträgen betont wird..
[Anmerkung: Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. Dr. Dieter Porth.]

Sicherheit
Was tun, wenn ein Atomkraftwerk explodiert, ...

21.08.2007 Im Newsletter wird auf eine Website hingewiesen, die wohl zur Antiatomkraftbewegung zuzuordnen ist. Ein Schwerpunkt der Website liegt in der Darstellung der möglichen Gefahren. Es wird auch ein Link auf eine Website angegeben. Über die verlinkte Seite kommt man zu den Notfallplänen für Krümmel und andere Atomkraftwerke.
[Anmerkung: Was tun, wenn ein Atomkraftwerk explodiert, ...? Hoffen, dass man rechtzeitig informiert wird! Dr. Dieter Porth.]

Wandergeschenk
Porzellanskulptur weiterverschenkt

22.08.2007 Das Wirtschaftsministerium hat während der Weltmeisterschaft vom Präsidenten des polnischen Fußballverbands eine Porzellanskulptur geschenkt bekommen. Diese Porzellanfigur übergab der Finanzminister Möllring an den Präsidenten von Hannover 96 weiter, damit die Skulptur im Fußballstation von Hannover ausgestellt wird.

Legende
Schluss mit Screamo, Trance, R&B ... - Musik bildhaft beschreiben

22.08.2007 Ein redaktioneller Schwerpunkt der Internetzeitung liegt bei der Beschreibung von Konzerten und Musik. Angesichts der Amerikanisierung der Musikindustrie hat sich leider wie in den Wissenschaften auch bei der Beschreibung eine Inflation der Begriffe breit gemacht. Der Inhalt hat sich nur wenig verändert. Der Artikel beschreibt, wie hier bei zukünftigen Konzertkritiken das Musikgefühl, die Show und die Musikarrangements einfach und umfassend beschrieben werden. Da Bilder mehr als tausend Worte sagen, werden die drei Aspekte zukünftig in Stern- bzw. Netzdiagrammen dargestellt.

Armendiskriminierung
Hartz-IV glaubt bis zum Abitur kostet die Schule 254,28€

20.08.2007 Eine Hartz-IV-Empfängerin muss zum Schulanfang über 500 Euro für ihre drei schulpflichtigen Kinder aufbringen. Dies Geld hätte Sie aus dem Regelsatz ansparen sollen. Der Regelsatz beträgt 1,63€ pro Kind und Monat. Bis zum Abitur darf der Schulbesuch insgesamt nur 12*1,63*13 = 254,28€ an Verbrauchsmaterialien kosten.
[Anmerkung: In der Pressemitteilung wird auch erwähnt, dass Hartz-IV-Kind pro Tag für 2,28€ vertilgen darf. Das ist weniger als eine mittlere Portion Pommes und ein Hamburger bei einer großen Fastfood-Kette..]

Parteienfinanzierung
Sollen Arme zukünftig für Partein hungern?

19.08.2007 Der Erwerbslosenforum kritisiert die Pläne der großen Koalition, die Parteienfinanzierung um 15% anzuheben. Statt sich Steuergelder in die eigenen Parteitaschen zu stecken, sollten sich die Parteien für eine angemessene Finanzierung des Überlebens von Armen einsetzen.
[Text]

Neues Späteres

Gesundheit
24.9-19.10 - Impfaktion bei allen Göttinger Sechsklässlern

21.08.2007 Die Impfaktion orientiert sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institut (STIKO). Danach sollen Schüler zweimal gegen Masern, Mumps, Röteln, Hepatitis - B geimpft sein. Weiterhin sollte eine Impfauffrischung gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung erfolgen.
[Erinnerung: Die Impfauffrischung bei Tetanus (Wundstarrkrampf) sollte ungefähr alle zehn Jahre erfolgen. Wann wurden sie zum letzten Mal geimpft?]

Satire
Elch für Ernst

22.08.2007 Göttinger Elch geht an den in Hamburg leben Satiriker Ernst Kahl. Die Preisverleihung ist am 22. September im Alten Rathaus. Der Vorverkauf beginnt am 3. September.

Termine
Sommer - Lochflickerei und anderes

22.08.2007 Verschiedene Termine zu Alltäglichkeiten in Göttingen
- 22.08. ~~~ // Bauarbeiten auf Herberger Landstraße beendet
--- Bauarbeiten auf der Berliner Straße in Höhe Goetheallee bis Ende August
- 10.09. ~~~ // Fundbüro wegen Schulung geschlossen
[Hinweis: Beim Fundbüro kommen mehr gefunden Fahrräder abgegeben als Suchanfragen gestellt werden. Bei verschundenen Fahrrädern kann sich ein Besuch lohnen.]

Rückblick
Konzertankündigungen vom 16.8. - 22.8.

22.08.2007 Der Konzertkalender bietet einen Überblick über die aktuellen Konzerte in Göttingen und Südniedersachsen. Im Kalender finden sich Chöre, Popbands, Schlagerfestivals, Punkwettbewerbe oder auch Open-Air-Veranstaltungen. Neben den Links zu den Bands finden sich hier auch die Links zu Veranstaltern und Bühnen.

Exiltermine
Blues & Boogie Küche am 20.9.

22.08.2007 Die Sessionband Blues & Boogie Küche mit Gregor Kilian, Dauergast-Musiker Dietmar Goretzki und Bernd Knappe spielt wie immer am dritten Donnerstag im Monat. Ansonsten finden im September nur Partys im Exil statt.

Indoor-Altstadtfest
Altstadtfest wird mit Indoor-Konzept 30.

29.08.2007 31.08. ~~~ // Zusatzinformationen zum Indoor-Altstadtfest
- 31.08. ~ 20:00 // Indoor-Altstadtfest - Verschiedene Clubs in Göttingen
- 31.08. ~ 20:00 // Veranstaltungsplan - neben Musik gibt es viele weitere Aktionen

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