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500 Bespitzelungen jährlich bislang ohne parlamentarische Kontrolle
26.11.2011 Die niedersächsische Landtagsfraktion der SPD will besser über die Bespitzelungen der niedersächsischen Bürger informiert werden. Weil die niedersächsische SPD-Fraktion wollte, dass das Parlament umfassender über polizeiliche Überwachungsmaßnahmen informiert wird, kam heraus, dass jährlich rund fünfhundert Überwachungen von Wohnung, Telefon und Computer nicht dem entsprechenden Landesausschuss berichtet werden. Diese Überwachungen zur Abwehr sogenannter Schwerstkriminalität wurden bislang über den §100c der StOP nur von einem Richter genehmigt.
[Eine Überwachung kann zum Beispiel angeordnet werden, wenn auf Grund von tatsächlichen Anhaltspunkten "… wer einen Ausländer verleitet oder dabei unterstützt [haben könnte], im Asylverfahren vor dem Bundesamt oder im gerichtlichen Verfahren unrichtige oder unvollständige Angaben zu machen, …" und wer dabei "gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, handelt". ( § 84 Absatz 3 Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung .- AsylVfG). Dr. Dieter Porth.]
Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...
Dr. Dieter Porth
Emailnachricht: Kontaktlink zu Niedersächsische Landtagsfraktion der SPD [ Homepage ]
Die niedersächsische Landtagsfraktion der SPD meldet - Rund 500 vom Parlament nicht kontrollierte Überwachungen pro Jahr
(Email vom 25.11.11) - In Niedersachsen gibt es pro Jahr rund 500 Fälle von Telekommunikationsüberwachung nach Paragraf 100c Strafprozessordnung, ♠1die nicht dem zuständigen Landtagsausschuss vorgelegt und damit vom Parlament kontrolliert werden. Darunter sind auch Einsätze der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Das wurde bei der jüngsten Sitzung des Parlamentsausschusses zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen von der Landesregierung bekannt gegeben. Hintergrund war die Forderung der SPD-Fraktion, dass das Parlament umfassender über polizeiliche Überwachungsmaßnahmen informiert werden muss.
"Bislang werden wir nur auf der Basis des Paragrafen 37a des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung über Maßnahmen der Telefonüberwachung, den verdeckten Einsatz technischer Mittel und den Einsatz verdeckter Ermittler informiert. Über Maßnahmen gemäß Paragraf 100c StPO, unter die auch der Einsatz sogenannter Staatstrojaner fällt, gab es hingegen keinerlei Informationen. Das wird jetzt geändert", erklärte die stellvertretende innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sigrid Leuschner, am Freitag in Hannover.
"Die rund 500 Überwachungsfälle sind nach Auskunft der Landesregierung alle zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität auf richterliche Anordnung hin durchgeführt worden. Gleichwohl hat das Parlament einen Informationsanspruch. Ansonsten können wir unsere Kontrollfunktion nur unzureichend wahrnehmen", sagte Leuschner.
Ein Antrag auf eine entsprechende Gesetzesänderung, die zukünftig eine umfassende Information des zuständigen Parlamentsausschusses gewährleistet, wird nach Aussage des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Hans-Dieter Haase, von der SPD-Fraktion vorbereitet.Liste der redaktionellen Inline-Kommentare
♠1) Gefunden unter http://dejure.org/gesetze/StPO/100c.html
§ 100c
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf das in einer Wohnung nichtöffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln abgehört und aufgezeichnet werden, wenn
1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete besonders schwere Straftat begangen oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat,
2. die Tat auch im Einzelfall besonders schwer wiegt,
3. auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass durch die Überwachung Äußerungen des Beschuldigten erfasst werden, die für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Mitbeschuldigten von Bedeutung sind, und
4. die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Mitbeschuldigten auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre.
(2) Besonders schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
1. aus dem Strafgesetzbuch:
a) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80, 81, 82, 89a, nach den §§ 94, 95 Abs. 3 und § 96 Abs. 1, jeweils auch in Verbindung mit § 97b, sowie nach den §§ 97a, 98 Abs. 1 Satz 2, § 99 Abs. 2 und den §§ 100, 100a Abs. 4,
b) Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 Halbsatz 2 und Bildung terroristischer Vereinigungen nach § 129a Abs. 1, 2, 4, 5 Satz 1 Alternative 1, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1,
c) Geld- und Wertzeichenfälschung nach den §§ 146 und 151, jeweils auch in Verbindung mit § 152, sowie nach § 152a Abs. 3 und § 152b Abs. 1 bis 4,
d) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen des § 176a Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3, § 177 Abs. 2 Nr. 2 oder § 179 Abs. 5 Nr. 2,
e) Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften in den Fällen des § 184b Abs. 3,
f) Mord und Totschlag nach den §§ 211, 212,
g) Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen der §§ 234, 234a Abs. 1, 2, §§ 239a, 239b und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 232 Abs. 3, Abs. 4 oder Abs. 5, § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt,
h) Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 und schwerer Bandendiebstahl nach § 244a,
i) schwerer Raub und Raub mit Todesfolge nach § 250 Abs. 1 oder Abs. 2, § 251,
j) räuberische Erpressung nach § 255 und besonders schwerer Fall einer Erpressung nach § 253 unter den in § 253 Abs. 4 Satz 2 genannten Voraussetzungen,
k) gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach den §§ 260, 260a,
l) besonders schwerer Fall der Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 unter den in § 261 Abs. 4 Satz 2 genannten Voraussetzungen,
m) besonders schwerer Fall der Bestechlichkeit und Bestechung nach § 335 Abs. 1 unter den in § 335 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen,
2. aus dem Asylverfahrensgesetz:
a) Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84 Abs. 3,
b) gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84a Abs. 1,
3. aus dem Aufenthaltsgesetz:
a) Einschleusen von Ausländern nach § 96 Abs. 2,
b) Einschleusen mit Todesfolge oder gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen nach § 97,
4. aus dem Betäubungsmittelgesetz:
a) besonders schwerer Fall einer Straftat nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 oder 13, Abs. 3 unter der in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 genannten Voraussetzung,
b) eine Straftat nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4, § 30a,
5. aus dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen:
a) eine Straftat nach § 19 Abs. 2 oder § 20 Abs. 1, jeweils auch in Verbindung mit § 21,
b) besonders schwerer Fall einer Straftat nach § 22a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2,
6. aus dem Völkerstrafgesetzbuch:
a) Völkermord nach § 6,
b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7,
c) Kriegsverbrechen nach den §§ 8 bis 12,
7. aus dem Waffengesetz:
a) besonders schwerer Fall einer Straftat nach § 51 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2,
b) besonders schwerer Fall einer Straftat nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 5.
(3) Die Maßnahme darf sich nur gegen den Beschuldigten richten und nur in Wohnungen des Beschuldigten durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
1. der in der Anordnung nach § 100d Abs. 2 bezeichnete Beschuldigte sich dort aufhält und
2. die Maßnahme in Wohnungen des Beschuldigten allein nicht zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Mitbeschuldigten führen wird.
Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.
(4) Die Maßnahme darf nur angeordnet werden, soweit auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte, insbesondere zu der Art der zu überwachenden Räumlichkeiten und dem Verhältnis der zu überwachenden Personen zueinander, anzunehmen ist, dass durch die Überwachung Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, nicht erfasst werden. Gespräche in Betriebs- oder Geschäftsräumen sind in der Regel nicht dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen. Das Gleiche gilt für Gespräche über begangene Straftaten und Äußerungen, mittels derer Straftaten begangen werden.
(5) Das Abhören und Aufzeichnen ist unverzüglich zu unterbrechen, soweit sich während der Überwachung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, erfasst werden. Aufzeichnungen über solche Äußerungen sind unverzüglich zu löschen. Erkenntnisse über solche Äußerungen dürfen nicht verwertet werden. Die Tatsache der Erfassung der Daten und ihrer Löschung ist zu dokumentieren. Ist eine Maßnahme nach Satz 1 unterbrochen worden, so darf sie unter den in Absatz 4 genannten Voraussetzungen fortgeführt werden. Im Zweifel ist über die Unterbrechung oder Fortführung der Maßnahme unverzüglich eine Entscheidung des Gerichts herbeizuführen; § 100d Abs. 4 gilt entsprechend.
(6) In den Fällen des § 53 ist eine Maßnahme nach Absatz 1 unzulässig; ergibt sich während oder nach Durchführung der Maßnahme, dass ein Fall des § 53 vorliegt, gilt Absatz 5 Satz 2 bis 4 entsprechend. In den Fällen der §§ 52 und 53a dürfen aus einer Maßnahme nach Absatz 1 gewonnene Erkenntnisse nur verwertet werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Bedeutung des zugrunde liegenden Vertrauensverhältnisses nicht außer Verhältnis zum Interesse an der Erforschung des Sachverhalts oder der Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten steht. § 160a Abs. 4 gilt entsprechend.
(7) Soweit ein Verwertungsverbot nach Absatz 5 in Betracht kommt, hat die Staatsanwaltschaft unverzüglich eine Entscheidung des anordnenden Gerichts über die Verwertbarkeit der erlangten Erkenntnisse herbeizuführen. Soweit das Gericht eine Verwertbarkeit verneint, ist dies für das weitere Verfahren bindend.
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Gedenktag 26.11.2011 Am 25.11.11 fand zum einunddreißigsten Mal der Tag "Nein zur Gewalt an Frauen!" statt, wobei die Meldung der Ratsfraktion der Grünen vom 31. internationalen Tag spricht. In der Meldung wird der Fokus auf die Gewalt gegen Frauen mit einem Einwanderungshintergrund gelegt. Castorproteste 26.11.2011 In zwei Pressemeldungen ging die Anti-Atom-Initiative Göttingen auf ihre erfolgreichen Proteste gegen den Castor-Transport vor Neu-Eichenberg ein. Laut Meldung sollen mehr als 100 Atomkraftgegner länger als eine Stunde die Gleise blockiert haben. Bei der Räumung soll laut Meldung die Polizei mit Hunden und Schlagstöcken vorgegangen sein. Die Polizei Göttingen hatte bis zum Abend zu dem Thema keine Meldung veröffentlicht. Landesgelder 25.11.2011 Mit Hinweis auf die Ausweitung des Kulturetats des Landes Niedersachsen will die Göttinger Ratsfraktion der CDU die Ängste der Göttinger Kulturschaffenden beruhigen. Der Göttinger CDU Landtagsabgeordnete Fritz Güntzler hofft, dass damit die "Unkenrufe über Kahlschläge bei den Kulturausgaben ein Ende finden". Offen lässt die Meldung, ob die erhöhten Landesausgaben relativ zu die kommenden Kürzungen der Stadt wie Trinkgelder wirken werden oder ob sie wirklich Gewicht haben. Innovation 25.11.2011 In einer Pressemeldung vom 21.11.11 melden die Göttinger Entsorgungsbetriebe erfreut, dass sie ab 2012 auch wieder die Abfuhr der Gelben Säcke übernehmen werden. Damit ist die Müllentsorgung jetzt wieder vollständig in der Hand der Tochterfirma der Stadt Göttingen. In einer zweiten Meldung weisen die Entsorgungsbetriebe auf ihr neues Solesprühfahrzeug hin, welches jetzt bei Referenzfahrten eingefahren wird. Mit Hilfe eines GPS-gestützten Sprühsystems soll die ausgesprühte Sole autonomer auf Fahrbahnverengungen und –erweiterungen ausbringen können. Mit den Referenzfahrten will man indirekt wohl auch den Kinderkrankheiten des hochmodernen Systems ("Ausfall des GPS-Systems aus unerfindlichen Gründen") auf den Grund gehen. Backtipp 24.11.2011 Die Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. empfiehlt Weihnachtsgebäck höchstens bis 180°C zu backen. Bei höheren Temperaturen entsteht über die sogenannte Maillard-Reaktion vermehrt gesundheitsschädliche Acrylamid, welches sich im Tierversuch als Krebserregend herausgestellt hat. Unter Acrylamidverdacht steht besonders Weihnachtsgebäck wie Lebkuchen, Spekulatius und anderes trockenes Gebäck aus Mürbeteig, wenn geriebene Mandeln, Honig oder Fruchtzucker und Hirschhornsalz verwendet wurden. Rückblick 47/11 24.11.2011 Der Rückblick dokumentiert die Konzerte und damit die stilistische Entwicklung der Musik in der Region. Neben den Links zu den Websites und Myspace-Sites der Bands finden sich hier auch Silberlingskritiken (CDs) und Kurzinfos zu den Bänds. In dem Zeitraum waren unter anderem "Howard Carpendale", "Cliff Miller", "L'Arc Six", "Concordi Musici", "Jennes", "Sambatida" und "Wise Guys" in Göttingen oder in der Region Südniedersachsen musikalisch aktiv. | |
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Collage 28.11.2011 Im Vorfeld und im Verlauf der Castrorproteste gab es seitens der landesweiten Politik einige Pressemeldungen, die hier gegenübergestellt werden. Die CDU kritisiert die Bigotterie der Grünen, indem sie einen Vergleich zwischen gewalttätigen Fußballfans und gewalttätigen Castorgegnern zieht. Auch wird in einer Meldung auf das Schottern eingegangen. Die CDU fordert von den Grünen mehr Rechtsstaatlichkeit. Die Grünen wünschten sich dagegen, dass Ministerpräsident McAllister (CDU) sich vor Ort ein Bild von der Meinung seiner Bevölkerung machen sollte, um seinen Reden gegen die Atomkraft auch Glaubwürdigkeit zu verleihen. Auch sagt die Meldung, dass die Atomaufsicht in Niedersachsen seine Messwerte für die Einhaltung der Gesetze und damit gegen alle Rechtsstaatlichkeit "zurechtbiegt". In einer aktuellen Meldung werfen die Grünen dem Ministerpräsidenten Feigheit vor, weil er nicht ins Wendtland zu den Protestierenden kam und weil Niedersachsen die Politik zum Ausbau von Gorleben als Endlager vorantreibt. Diese letztgenannte Kritik wird auch von der niedersächsischen SPD-Fraktion in einer Meldung vorgebracht. Zusammenstellung 28.11.2011 In einer Meldung schildert die Anti-Atom-Initiative Göttingen die Chronologie der Abläufe während der Gleisblockade in Hebenshausen. Insgesamt stand der Zug über hundert Minuten in Eichenberg still. In einer zweiten Mail wurde nach den erfolgreichen Blockade-Aktionen zum "Apres Castor Treffen" am Montagabend zum Weihnachtsmarkt vorm Göttinger Bahnhof aufgerufen. Personalpolitik 28.11.2011 Der innenpolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Fraktion, Fritz Güntzler, wies auf die geplanten zusätzlichen Stellenhebungen bei der niedersächsischen Polizei hin. Insgesamt 819 Stellenhebungen sind für die Jahre 2012 und 2013 eingerichtet worden. Leerstand 26.11.2011 Die Ratsfraktion der SPD wollte am 24.11. eine Anfrage im Bauausschuss starten, um nach Nutzungskonzepten für das Gebäude der Voigtschule (Bürgerstraße 15) und die daneben stehende ehemalige Baptistenkirche zu erfragen. Sie wollen die Gelände einer Nutzung zuführen. Frauenhäuser 26.11.2011 Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25.11. fordert Patrick Humke-Focks, Landtagsabgeordneter der Linken, endlich eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen. Er sieht die niedersächsische Landesregierung in der Pflicht. |