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Schwimmen
Kultusministerin sucht Sponsoren

06.08.2008 Die Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann hat das Ziel ausgegeben, dass jedes Kind in der Schule Schwimmen lernen soll. Dafür brauchen manche Kinder über den Sportunterricht hinaus Schwimmunterricht. Wenn Schulen externe Kooperationspartner vorweisen können, können Zuschüsse für den zusätzlichen Schwimmunterricht beantragt werden.

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu niedersächsisches Kultusministerium [ Homepage ] (- Stefan Muhle)
 

Informationen aus dem Kultusministerium in Hannover - Elisabeth Heister-Neumann: "Jedes Grundschulkind soll schwimmen lernen" - Zuschüsse für ergänzende Schwimmlehrgänge an Grundschulen

Hannover. Ein neues Konzept für ergänzende Schwimmlernangebote an Grundschulen hat das Niedersächsische Kultusministerium entwickelt. Die Schulen können diese Kurse ab sofort gemeinsam mit externen Kooperationspartnern zusätzlich zum schulischen Schwimm-Pflichtunterricht anbieten. "Wir wollen, dass möglichst jedes Kind bis zum Ende seiner Grundschulzeit schwimmen gelernt hat. Das ist erklärtes Ziel des schulischen Schwimmunterrichts im Fach Sport. Doch wir wissen auch, dass einige Kinder über den Pflichtunterricht in der Schule hinaus eine ergänzende Förderung benötigen. Sie bekommen mit dem neuen Angebot eine zusätzliche Chance zum Schwimmenlernen. Die Kinder überwinden Ängste und gewinnen Sicherheit. Außerdem wird schlimmen Badeunfällen vorgebeugt", sagt die Niedersächsische Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann. "Ich würde es sehr begrüßen, wenn künftig möglichst viele der eigenverantwortlichen Schulen die Kurse anbieten würden."
Die Lehrgänge zum Schwimmenlernen im Grundschulalter sind ein neuer Teil des Aktionsplans "Lernen braucht Bewegung - Niedersachsen setzt Akzente" 2007-2010, den das Kultusministerium gemeinsam mit dem LandesSportBund Niedersachsen (LSB) umsetzt. Insgesamt stehen für den Aktionsplan jährlich 500.000 Euro für Bewegungs- und Gesundheitserziehung im Schulwesen bereit. Die Schwimmlernangebote mit entsprechend qualifizierten Kursleiterinnen und Kursleitern werden mit jeweils maximal 200 Euro bezuschusst. Sie sollen für 10 bis 15 Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 2 bis 4 angeboten werden und umfassen 12 Übungseinheiten mit jeweils 45 Minuten Wasserzeit.
Bereits im Januar 2008 hatte das Kultusministerium den Grundschulen empfohlen, in den Zeugnissen der Schülerinnen und Schüler erworbene Schwimmabzeichen zu vermerken. Zusätzlich werden die Schulen im Rahmen der Niedersächsischen Schulinspektion künftig zu Angaben bezüglich der Schwimmfähigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Auf diesen Wegen wird mehr Aufmerksamkeit auf diese wichtige Kompetenz der Kinder gerichtet.
Grundschulen können Zuschüsse für die Schwimmlernkurse bei der Landesschulbehörde beantragen. Dabei müssen sie einen Vertrag mit dem jeweiligen externen Kooperationspartner vorlegen. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.schulsport-niedersachsen.de (http://www.schulsport-niedersachsen.de) im Internetangebot des Niedersächsischen Kultusministeriums.

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