geändert am 27.06.2007 - Version Nr.: 1. 18

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~ Dr. Dieter Porth - Göttinger Land

Gemäß der Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg darf im Außenbereich von Diemarden ein Maststall für Sauen gebaut werden. Damit wird die Begenehmigung des Landkreise vom 8. Mai 2006 nach über einem Jahr Wartezeit bestätigt. Der Landwirt kann jetzt mit dem Bau beginnen.

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Pressemitteilung Kontaktlink zu Landkreis Göttingen [ Homepage ] (---)

[Göttinger Land - 21.06.07] [Internet-Zitat: Website]

Pressemeldungen vom Landkreis Göttingen - Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung des Landkreises Göttingen zur Zulassung eines Schweinemaststalls in Diemarden

Auf folgender Internetseite des Landkreises Göttingen erhalten Sie einen Überblick über alle derzeit aktuellen Meldungen:

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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung des Landkreises Göttingen zur Zulassung eines Schweinemaststalls in Diemarden
Mit Beschluss vom 12.06.2007 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG) die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 15.12.2006 zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte damals im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die
Baugenehmigung des Landkreises Göttingen vom 08.05.2006, mit der die Errichtung eines Schweinemaststalles im Außenbereich von Diemarden zugelassen wurde, bestätigt. Das Nds. OVG weist in seiner Begründung u. a. daraufhin, dass es den Beschwerdeführern im Eilverfahren nicht gelungen ist, substantiiert die behauptete unzumutbare Geruchsbeeinträchtigung durch den zugelassenen Schweinestall vorzutragen. Der Baubeginn ist somit für die Bauherren möglich.
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