geändert am 04.10.2005 - Version Nr.: 1. 31

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Wegen schlechter Vorarbeit durch das Kraftfahrtbundesamtes ist bei der europäischen Vereinheitlichung der Autozulassung vor Ort mit Extra-Wartezeiten zu rechnen

Meldung aus dem Bereich: Verwaltung

Dr. Dieter Porth Die Kraftfahrzeugsstelle stellt neue Zulassungsdokumente aus. Der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief werden durch den Zulassungsschein I und II ersetzt.

Was macht die Meldung wichtig?

Wie verändert die demokratisch nicht legitimierte EU-Bürokratie immer größeren Einfluss auf das alltägliche Leben?

Göttingen - x!-- Datum --x02.10.2005 - Pressemitteilung
Stadt Göttingen [ [Homepage] ] (Öffentlichkeitsarbeit: D. Johanson)

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[Göttingen - 29.09.05 - Pressemitteilung] [Quelle: Email]

EU - Harmonisierung der Zulassungsdokumente
Ab 01. Oktober 2005 werden bundesweit im Zuge der Harmonisierung der Zulassungsdokumente in der europäischen Gemeinschaft neue Fahrzeugpapiere für Kraftfahrzeuge und Anhänger eingeführt.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch die neuen Dokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I, mit neuen fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmalen (sie ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II, im DIN A 4 Format (sie ersetzt den bisherigen Fahrzeugbrief)
Verwendung finden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I behält das bisherige Format und im wesentlichen die bekannten Technikdaten. Die Zulassungsbescheinigung Teil II erlaubt aus datenschutzrechtlichen Gründen nur noch zwei Haltereinträge und beschränkt sich auf einige wenige Technikdaten; ist insoweit nicht mehr inhaltsgleich mit der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Wer jedoch ab 04.10.2005 ein Fahrzeug umschreiben lassen will, erhält im Tausch gegen die alten Fahrzeugpapiere neue Zulassungsdokumente. Beide Dokumente sind stets im "Doppelpack" auszufertigen, d.h. also immer Teil I und Teil II zusammen .
Bei Fahrzeugabmeldungen entfällt künftig die Stilllegungsbescheinigung. Die Abmeldung wird auch nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Lediglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I wird das Abmeldedatum vermerkt. Der Fahrzeughalter erhält diese Bescheinigung mit dem Abmeldeeintrag zurück. Bei einer Wiederzulassung oder Umschreibung des Fahrzeuges muss diese Zulassungsbescheinigung mit vorgelegt werden und wird dann ersetzt.
Die Einführung der neuen Zulassungsdokumente ist für alle Zulassungsbehörden mit erheblichem Aufwand verbunden. Die Zulassungsbehörde der Stadt Göttingen möchte daher bereits jetzt darauf hinweisen, dass sich ab dem 04.10.2005 bei der Fahrzeugzulassung längere Wartezeiten ergeben können. So müssen z.B. alle technischen Daten im Rahmen der Zulassung überprüft und ggf. umgeschlüsselt werden, da das Kraftfahrt-Bundesamt diese in vielen Fällen noch nicht automatisiert zur Verfügung stellen kann.
Die Zulassungsbehörde bittet alle Zulassungskunden um Verständnis, dass sich zumindest vorübergehend längere Wartezeiten nicht werden vermeiden lassen. Beim Besuch der Zulassungsbehörde meiden Sie möglichst den späten Vormittag, weil dann der Andrang am größten ist.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsbehörde unter den Göttinger Telefonnummern 4 00 - 27 45 / 21 48 / 27 89 zur Verfügung.
Original im Web

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Hinweis: Im Zitat ist nur der einfache Text ohne Formatierungen übernommen worden. Die fett gedruckte oder kursiv gedruckte Textpassagen stellen redaktionell Setzungen dar, die das Wichtige vom weniger Wichtigem abgrenzen sollen.
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