geändert am 14.09.2005 - Version Nr.: 1. 18

Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de
kritisch --- innovativ --- neoliberal

Gemeinde

Verlinkung

Links zu thematisch ähnlichen Seiten

Frühere Meldung
Spätere Meldung

Grüne Ratsfraktion will LKW-Fahrten durch Weende verbieten lassen.

Meldung aus dem Bereich: Verkehr

Dr. Dieter Porth Auf der Ortsratssitzung in Weende wollen die Grünen einen Antrag beschließen lassen, wonach die Stadtverwaltung ein Verbot für den Schwerlastverkehr durch das Altdorf Weende verhängen soll. Nach Aussagen von Bewohnen hat seit der Einführung der Autobahn-Maut der Schwerlastverkehr zugenommen. Unter den Lasterfahrern (oder bei den Routenplanerprogrammen) hat sich wahrscheinlich noch nicht herum gesprochen, dass die neue B3 viel besser befahren werden kann.

Was macht die Meldung wichtig?

Welche Variante ist eigentlich die offiziell-zulässige Variante? Variante a). oder Variante b)? (Beide Varianten sind in der Mitte der Datei mit Hilfe der Suchfunktion des Browsers zu finden.)
Insgesamt ist die Initiative verkehrpolitisch vernünftig und folgerichtig.

Göttingen - x!-- Datum --x14.09.2005 - Pressemitteilung
Die Grünen - Stadtratsfraktion [ [Homepage] ] (Frank Vaupel, Heike Nückel)

------------------------------

[Göttingen - 13.09.05 - Pressemitteilung] [Quelle: Email]

Grüne im Ortsrat Weende fordern LKW-Durchfahrtsverbot für B 3 Alt
In einer Initiative für den Ortsrat Weende am 15.09.2005 beantragen die GRÜNEN ein LKW-Durchfahrtsverbot für die Hannoversche Straße im Altdorf Weende. LKW-Anliegerverkehr soll jedoch weiterhin möglich sein.
Die GRÜNEN begründen ihren Antrag mit einem verstärkten LKW-Aufkommen seit Einführung der LKW-Maut. Trotz der parallel verlaufenden B 3 (neu) und der A 7 seien die Anwohner spürbar mehr belastet. "Die Umgehungsstraße wurde gebaut, um Weende vom Schwerlastverkehr zu entlasten. Es muss alles getan werden, dass sich nicht wieder durch die Hintertür LKW-Durchgangsverkehr einschleicht . Sonst hätten wir uns die Millionen für die Umgehungsstraße auch sparen können", so der Sprecher der Grünen im Ortsrat Frank Vaupel.
Die Kommune könne im Falle der B 3 Alt selbst die Entscheidung für ein Durchfahrtsverbot treffen, da sie eine rein kommunale Straße sei und mit der A 7 und der B 3 Neu ausreichend Alternativen für den Durchgangsverkehr gegeben seien. Anders sehe dies im Falle der weiteren vom LKW-Durchgangsverkehr betroffenen Straßen aus . Hier sei die Landesregierung in der Pflicht, endlich auch in Göttingen Verkehrszählungen an Schwerpunktstellen vorzunehmen und gegebenenfalls Durchfahrtsverbote zu erlassen. Vaupel, der zugleich Mitglied des Stadtrates ist, kündigt eine entsprechende Initiative der GRÜNEN-Ratsfraktion für den nächsten Bauausschuss an.

Antrag für die Ortsratssitzung:
Antrag: LKW-Durchfahrtsverbot auf der Hannoverschen Straße im Altdorf Weende
Porth©Zukünftig Laster-Durchfahrverbot in Alt-Weende?
Zukünftig Laster-Durchfahrverbot in Alt-Weende?

Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellt zur 33. öffentlichen Sitzung des Ortsrates Weende/Deppoldshausen am 15.09.2005 den folgenden Antrag:
Der Ortsrat möge beschließen:
Der Fachdienst 32.1 Straßenverkehr wird aufgefordert zu prüfen, ein LKW-Durchfahrtsverbot für die Hannoversche Straße im Altdorf Weende gemäß §45 (1) StVO(1) zu verhängen. Die Hannoversche Straße sollte ab der Kreuzung Hennebergstraße / Große Breite nach Norden bis zur Straße Roter Berg (siehe Anlage 1) durch das Verkehrszeichen StVO Nummer 253(2), unter Verwendung des Zusatzverkehrszeichen StVO Nummer 1020-30(3) für den LKW-Durchgangsverkehr gesperrt werden.
Auf das Durchfahrtsverbot durch das Altdorf Weende sollte im Bereich des Autobahnzubringers (ehem. A 388) und der Weender Landstraße bzw. südliche Hannoversche Straße frühzeitig hingewiesen werden.
Begründung:
Trotz der parallel verlaufenden B 3 (neu) und der A 7 wird die Hannoversche Straße im oben genannten Bereich des Altdorfs Weende von einer sehr hohen Anzahl von LKW, besonders Schwerlastverkehr, befahren. Ein großer Teil des Schwerlastverkehrs mit überwiegend überregionalen Kfz-Kennzeichen, verlässt den Autobahnzubringer (ehem. A 388) und durchquert das Altdorf Weende in Richtung Bovenden. Diese Schwerlastverkehre haben nach Aussage von Anwohnern der Hannoverschen Straße seit Einführung der LKW-Maut auf Bundesautobahnen erheblich zugenommen.
Dies stellt für die Anwohner der Hannoverschen Straße eine unzumutbar hohe Belastung durch Lärm und Abgase in der engen Häuserflucht der Hannoverschen Straße dar. Auch mit Hinblick auf die Feinstaubbelastung (PM10), für die leider keine quantifizierbaren Messungen vorliegen, ist eine deutliche Reduzierung auf diesem Abschnitt der Hannoverschen Straße dringend geboten, wie es §45 (1) der StVO vorsieht.
Auch für Fahrradfahrer auf diesem Abschnitt der Hannoverschen Straße stellt der Durchgangs LKW-Verkehr immer wieder ein erhebliches Gefährdungspotential dar, da hier weder Fahrradwege vorhanden sind, noch die (nicht erlaubte) Möglichkeit besteht, auf die schmalen Fußgängerwege auszuweichen.
Die "normale" Frequentierung dieses Abschnittes der Hannoverschen Straße durch den Linienbus-Verkehr, die kommunalen LKW der SRG und SEG , den LKW-Anlieferungsverkehr für das verarbeitende Gewerbe und den Einzelhandel und temporär auftretende LKW-Verkehre aus Baumaßnahmen belasten die Hannoversche Straße, bzw. ihre Anwohner und Nutzer, schon in hohem Maße, so dass LKW-Durchgangsverkehre auf die vorhandenen Strecken der B 3 und A 7 gelenkt werden sollten.

(1)Betreff:
§45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie
1. zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum,
2. zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße ,
3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,
4. zum Schutz der Gewässer und Heilquellen,
5. hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie
6. zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.
(2)
Verkehrszeichen StVO Nummer 253 - Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

(3)
Verkehrszeichen StVO Nummer 1020-30 - "Anlieger frei"

------------------------------

Hinweis: Im Zitat ist nur der einfache Text ohne Formatierungen übernommen worden. Die fett gedruckte oder kursiv gedruckte Textpassagen stellen redaktionell Setzungen dar, die das Wichtige vom weniger Wichtigem abgrenzen sollen.
Das Symbol ♥ zeigt sarkastische, humoristische, launige, intellektuelle oder sonstige Kommentare an. Ein wenig Spaß möchte ich auch haben - an meiner Arbeit.

Werbung: Werbeflächen auf der Übersichtsseite

Linkhinweise zu den verschiedenen Übersichten der Teilbereiche

 

 

 

 

 

Home - Produkte - Impressum - @ - Kontakt - A-A-A Schriftgröße - über - Disclaimer ---