geändert am 21.02.2007 - Version Nr.: 1. 40

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~ Dr. Dieter Porth - Hannover

Kleine Meldungen von der Oberfinanzdirektion aus Hannover: --- Hannover - Wer Leistungen vom Arbeitsamt bezieht und gleichzeitig arbeitet, gilt als Schwarzarbeiter. [07.02.] --- Göttinger - verdachtlose Kontrolle von Bäckereien, Gaststätten und Einzelhändlern wegen Schwarzarbeit war erfolgreich

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Pressemitteilung Kontaktlink zu Oberfinanzdirektion Hannover [ Homepage ] (Pressestelle)

[Hannover - 14.02.07] [Zitatenliste]

Kleine Meldung von der Oberfinanzdirektion Hannover

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--- Gäöttinger - verdachtslose Kontrolle von Bäckereien, Gaststätten und Einzelhändlern wegen Schwarzarbeit war erfolgreich (Email)  Kommentarpiktogramm  
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Verdachtslose Überprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Am 07.02. und 08.02.2007 überprüften 10 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Braunschweig zahlreiche Betriebe im Großraum Göttingen.
In Zweiergruppen gingen die Beamten über Baustellen, in Einzelhandelsgeschäfte, Bäckereien und Gaststätten. Die dort arbeitend angetroffenen Personen wurden nach Art und Umfang Ihrer Beschäftigung sowie nach der Höhe Ihrer Bezahlung befragt.
In zwei Fällen konnte von den Überprüften Personen keine gültige Arbeitsgenehmigung beigebracht werden.
Die Kontrollaktion erweckte darüber hinaus viele Verdachtsmomente auf Verstöße gegen die bestehenden arbeitsrechtlichen Regelungen.
"Eine Kontrollaktion wie heute ist häufig nur der Anfangspunkt für unsere Arbeit. Die anschließenden Ermittlungen im Büro, bei der die Angaben der Befragten genauer überprüft werden können, bringen dann die Verstöße gegen die Arbeitsgesetze ans Tageslicht, " sagte Zolloberamtsrat Weidig, Einsatzleiter der Kontrollaktion.


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--- Hannover - Wer Leistungen vom Arbeitsamt bezieht und gleichzeitig arbeitet, gilt als Schwarzarbeiter. [07.02.] (Email)  Kommentarpiktogramm  
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Schwarzarbeiterin in Garbsener Spielhalle
Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hannover kontrollierten am Vormittag des 7. Februar 2007 eine Spielhalle in Garbsen. Bei der Personenüberprüfung teilte eine 46-jährige Angestellte mit, dass sie seit Dezember 2006 lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, da sie Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit bezieht.
Diese Arbeitsaufnahme hatte sie dem Leistungsträger nicht angezeigt. Im Verlauf der Vernehmung gab sie schließlich zu, dass sie als Vollzeitkraft in der Spielhalle angestellt ist.
Gegen die Leistungsbezieherin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges zu Lasten der Bundesagentur für Arbeit eingeleitet.
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