geändert am 14.06.2006 - Version Nr.: 1. 92

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kritisch --- innovativ --- neoliberal

Stadt Göttingen

Die CDU hat die Rede des Stadtkämmerers Peter Suermann zum Göttinger Haushalt 2006 auf Ihrer Website veröffentlicht. Diese bietet einen mittelbaren Eindruck zum Göttinger Haushalt, da auf der Website der Stadt keine direkten Informationen öffentlich zu finden sind.

Bereich: Finanzen ~ meinen ~

Dr. Dieter Porth - GöttingenIn dem vorliegenden Text findet sich nur ein Kommentar. Weiter soll versucht werden, aus den Reden eine Darstellung des Haushaltes abzuleiten. Eine erste Übersicht ist, wenn es einigermaßen klappt, für der Radiosendung am Samstag geplant.

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Pressemitteilung CDU-Stadtverband [ Homepage ]

[Göttingen - 30.09.05] [Quelle: Website]

Haushaltseinbringung - Die Haushaltsrede des Stadtkämmeres Peter Suermann anlässlich der Einbringung der städtischen Haushalts 2006
Haushaltsrede - anlässlich der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2 0 0 6


Frau Vorsitzende,
meine sehr geehrten Damen und Herren!

A. Vorbemerkung

Ich gebe zu: dieses Mal ist es mir besonders schwer gefallen, ein Leitmotiv für den wieder einmal verregneten städtischen Haushalt zu finden. Bei der fiskalischen Großwetterlage hätte es heute eigentlich besser ins Bild gepasst, wenn wir draußen auch richtiges Sauwetter gehabt hätten, bei dem man weder Harry Potter oder unsere Olympiakämpfer noch Hamster oder Sparschweine vor die Tür schicken mag. Stürmische Zeiten liegen hinter uns, dunkle Gewitterwolken vor uns. Mit dem Herbst wird manches Sturmtief uns erwischen, begleitet von Hagel, Blitz und Donner. So ähnlich dürften auch die Beratungen zum Haushalt 2006 verlaufen, die nicht in einem Wolkenkuckucksheim, jener bei Aristophanes als Phantasiegebilde entstandenen Traumstadt, sondern jetzt ganz konkret im Tal der Tränen in der Stadt Göttingen beginnen, sobald Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren des Rates, nachher in den Fraktionen ihr Haushaltsentwurf ausgehändigt wird.

B. Zur Situation der niedersächsischen Kommunen
1. Allgemeines
Die Finanzlage der öffentlichen Haushalte ist weiterhin dramatisch. Deutschland verletzt im Jahr 2005 zum vierten Mal in Folge die vereinbarten Obergrenzen des Stabilitäts- und Wachstumpaktes. Die Nettokreditaufnahmen von Bund und zahlreichen Ländern halten wiederholt auch die im nationalen Haushaltsrecht verankerten Regelgrenzen nicht ein, Grundgesetz und Landesverfassungen werden nicht mehr beachtet (Quelle: Orientierungsdatenerlass der Nieders. Landesregierung vom 15.09.2005). Die Staatsverschuldung hat Ende 2004 1,4 Billionen EUR (= 1.400 Milliarden oder 1.400.000 Millionen) überschritten, gut 60% entfallen auf den Bund, knapp 40% auf Länder und Gemeinden. Die auf diese Schulden noch oben drauf zu rechnenden Pensionslasten hat noch keiner ernsthaft mitkalkuliert. So weit ist es schon gekommen!
Viele Warnungen, auch die des Kämmerers der Stadt Göttingen, der heute in diesem hohen Hause zum 15. Mal einen Haushaltsentwurf erläutern darf, wurden gern überhört und noch lieber in den Wind geschlagen. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 14.11.1962 zur Feststellung des Staatsbankrotts des Deutschen Reiches noch rechtzeitig konstatiert: "Gesunde staatliche Finanzen sind die erste Voraussetzung für eine geordnete Entwicklung des ganzen sozialen und politischen Lebens" (BVerfGE 15, 127, 141). Wer hat sich daran gehalten? Wen hat es wirklich interessiert?
Die Finanzlage der Kommunen bundesweit hat sich trotz eines "Gewerbesteuer-Hochs" weiter verfinstert. Die Kassenkredite betragen zum Stand Ende 2004 20,2 Mrd. EUR, mithin 13 Mrd. EUR mehr als noch zum Jahreswechsel 2001. Für 2005 wird ein neuerliches Finanzierungsdefizit von 5,8 Mrd. EUR erwartet (vgl. Gemeindefinanzbericht des Deutschen Städtetages 2005).
Die niedersächsischen Kommunen sind von den bundesweiten Hiobsbotschaften überproportional betroffen. Die Kassenkredite haben hier nach 2.025 Mio. EUR Ende 2002 zum Juli 2005 die 4 Mrd.-Grenze überschritten (4.004 Mio. EUR) - und davon gehören im negativen Sinne fast 1/20 uns in Göttingen  Kommentarpiktogramm  ! Auch wenn der landesweite Finanzierungssaldo von 1.185 Mio. EUR in 2003 auf 546 Mio. EUR in 2004 zurückgegangen ist, sind immer noch dramatische Zuwächse bei den Kassenkrediten zu beklagen. Die Zahl der niedersächsischen Kommunen mit unausgeglichenem Haushalt beträgt 244 (nach 278 zum 31.12.2003), das ist mehr als die Hälfte aller Städte, Gemeinden und Landkreise (52,2 %).

2. Bundesebene
Die den Kommunen für die auslaufende Legislaturperiode des Deutschen Bundestages versprochene Gemeindefinanzreform mit einer Modernisierung der Gewerbesteuer oder der Schaffung einer neuen Gemeindewirtschaftsteuer ist nicht realisiert worden, die genährte Erwartung einer grundlegenden quantitativen und qualitativen Verbesserung der städtischen Finanzen um wenigstens 2,5 Mrd. EUR jäh enttäuscht worden. Die zweite Säule der Gemeindefinanzreform durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sollte den Kommunen finanzielle Erleichterungen in Höhe von ebenfalls mindestens 2,5 Mrd. EUR bringen. Die schließlich hierzu im Vermittlungsausschuss getroffenen Verabredungen sind nach aktueller Darstellung des Deutschen Städtetages nicht eingehalten worden, und zwar weder vom Bund mit seinen von vornherein bewusst falsch gewählten Datengrundlagen (Zahl der Leistungsempfänger) noch von den Ländern, deren Finanzministern zu Recht immer wieder "klebrige Finger" nachgesagt werden (Weiterleitung von Wohngeldeinsparungen). Abzuwarten bleibt, ob die demnächst anstehende Revision Klarheit und im Gefolge hoffentlich auch Gerechtigkeit bewirken wird.
Die Zukunft des Gemeindesteuersystems wird sicherlich sehr bald in der beginnenden Legislaturperiode erneut zur Verhandlung stehen. Dabei gilt es aus den bereits in hinreichender Zahl präsentierten Modellen die Komponenten herauszufiltern und zu gewichten, die für die Gesamtheit der Kommunen akzeptable Ansätze beinhalten. Schwer vorstellbar dürfte allerdings die Einführung eines Hebesatzrechtes auf die Lohn- und Einkommensteuer sein, da dies tendenziell zu einer Flucht sog. Besserverdiener aus der Stadt in den "Speckgürtel" führen würde und die Ballungszentren mit den auch für das Umland vorgehaltenen Infrastruktureinrichtungen wie auch mit den in die Großstädte drängenden sozialen Problemgruppen allein gelassen würden. Dennoch sollten alsbald alle aktuell vorliegenden Modelle eingehend geprüft, berechnet und diskutiert werden, und zwar zügig, denn den Städten geht langsam die Luft aus.
Dies sind die zentralen kommunalpolitischen Handlungsfelder, so dass ich auf Rezepte für die Belebung der konjunkturellen Entwicklung , für die Schaffung neuer und Erhaltung bestehender Arbeitsplätze, die Erneuerung der sozialen Sicherungssysteme oder auch Vor- und Nachteile von "Öffentlich Privaten Partnerschaften" nach dem jüngst beschlossenen ÖPP-Beschleunigungsgesetz an dieser Stelle nicht näher eingehen möchte.

3. Landesebene
Der Kurs der jetzt im dritten Jahr amtierenden Landesregierung, die Schulden von über 47 Mrd. EUR nicht mehr - wie zuvor noch beabsichtigt - durch eine Netto-Kreditaufnahme von 2,95 Mrd. EUR anwachsen zu lassen, sondern Jahr für Jahr die neuen Kredite jeweils um weitere 350 Mio. EUR auf nunmehr 1,8 Mrd. EUR in 2006 zu reduzieren, ist richtig und ohne Alternative! Richtig ist auch, dass dies nicht ohne landesweiten Aufschrei aller von Sparmaßnahmen Betroffenen abgehen kann. Alle sachlich vertretbaren Veränderungen - und die muss man sich von Fall zu Fall genau ansehen - des nicht mehr finanzierbaren Leistungsspektrums des Staates dienen dem Zweck, das sonst vom Zusammenbruch bedrohte Gemeinwesen vor dem schleichenden Untergang zu bewahren. Das habe ich hier im letzten Jahr gesagt und daran hat sich bis heute nichts geändert.
Und auch die Tatsache, dass das Land seine Grausamkeiten nicht im fremden kommunalen Revier begehen darf, bleibt nicht nur die eindeutige Position der kommunalen Spitzenverbände, sondern auch meine ganz persönliche Auffassung. Die Kürzung der Finanzausgleichsmasse um 150 Mio. EUR war nicht in Ordnung. Ich bin froh darüber, dass wir den auf Landesebene verantwortlich Handelnden dies auch in aller Deutlichkeit klar gemacht haben, so dass damit ein neuerlicher, noch tieferer Griff in unsere Kassen im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt 2006 nicht zu befürchten ist, weil es nämlich "etwas auf die Finger gibt"!
(Beifall von links)
Wenigstens als teilweise Kompensation erwarte ich vom Land, dass die Kommunen von Aufgaben entlastet werden und unnötige Vorgaben für Standards entfallen. Insoweit sollte kommunale Handlungsfreiheit, also Selbstverwaltung im besten Sinne hergestellt werden. Wie man Kindergärten baut und betreibt und im übrigen auch bezahlt, wissen wir vor Ort am besten, da müssen uns nicht ortsfremde Menschen - Beglücker eines Landesamtes reinreden - dies hat gerade auch der Präsident des Nieders. Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge aus Lüneburg bekräftigt. Und wie in Landkreis und Stadt Göttingen die Schülerbeförderung sachgerecht organisiert und auch finanziert wird, dass muss uns auch niemand vorschreiben, dafür gibt es die kommunale Selbstverwaltung!
(Beifall von allen) (?)
Ehrlich gesagt, bin ich mir der Zustimmung des ganzen hohen Hauses auch nicht sicher, weil es doch immer einige Vertreter gibt, die gern von oben, von zentraler Stelle gesagt bekommen möchten, was richtig ist. Und eben das sehe ich zumindest ganz anders! Solche eher zentralistisch orientierten Zeitgenossen sind keine wirklichen Verbündeten im Sinne einer bürgerschaftlichen Selbstverwaltung des Reichsfreiherrn Karl von und zum Stein. Ich begrüße daher auch das Projekt der Landesregierung, in fünf Kommunen modellartig das einmal ausprobieren zu lassen, was ich eben gesagt habe. Und ich hoffe, dass die guten Erfahrungen aus dem Projekt mit vielen nützlichen Beispielen nicht erst im Jahr 2008/2009 für die anderen Kommunen nutzbar sein werden.
Des weiteren erwarte ich vom Land - übrigens ebenso vom Bund - alsbald eine von der Sache und finanziell für beide Seiten angemessene und vertretbare Regelung der Konnexität in der Verfassung. Und ich erwarte, dass das Land endlich den vom Nieders. Staatsgerichtshof am 16.05.2001 festgestellten kommunalindividuellen Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung beachtet und nicht versucht, diesen Rechtsanspruch mit dem Hinweis auf eine vermeintlich eingehaltene vertikale Verteilungssymmetie auszuhebeln. Diese verfassungsrechtlich eindeutige kommunale Position hat gerade jüngst auch der Thüringische Staatsgerichtshof mit Urteil vom 21.06.2005 noch einmal unterstrichen. Die finanzielle Mindestausstattung ist danach als absolut geschützte Untergrenze nicht verhandelbar. Städte mit gravierenden Haushaltsdefiziten - wie Göttingen - schlicht darauf zu verweisen, sie bekämen ja noch Kredit bei einem Bankinstitut, ist daher verfassungsrechtlich unzulässig. So viel auch noch einmal zur Bewertung des abschlägigen Bedarfszuweisungs-Urteils des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29.04.2004.

C. Haushaltsplanentwurf 2006 der Stadt Göttingen
Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren des Rates! Ich komme zum Haushaltsentwurf 2006.
I. Zum Gesamthaushalt
1. Der diesmal in provokant-himmelblau eingebrachte Gesamthaushalt der Stadt wird im Jahr 2006 auf der Ausgabenseite ein Volumen von 628,3 Mio. EUR brutto oder 579,1 Mio. EUR netto umfassen (Bereinigungsfaktoren: Rückfluss der Kreisumlage, kalkulatorische Kosten, innere Verrechnungen, Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Umschuldungen). Auf den Verwaltungshaushalt entfallen hiervon netto 521,8 Mio. EUR, auf den Vermögenshaushalt netto 57,2 Mio. EUR (incl. 28,5 Mio. EUR Finanzierungsvorgänge UA 02-9100). Zusätzlich sind noch Aufwendungen in den seit 1996/1997 ausgegliederten Betrieben (Stadthalle, Stadtentwässerung, Stadtreinigung) in Höhe von 44,0 Mio. EUR vorgesehen, so dass sich das Gesamtvolumen des Haushalts und der Wirtschaftspläne auf 672,3 Mio. EUR beläuft (nicht berücksichtigt ist an dieser Stelle die Summe der Aufwendungen der stadteigenen oder mehrheitlich im Eigentum der Stadt stehenden Gesellschaften). Diese Daten des städtischen Haushaltsvolumens fallen insbesondere deswegen im Vergleich mit anderen Städten so eindrucksvoll gewaltig aus, weil rund 192 Mio. EUR Defizitabdeckung für Vorjahre darin enthalten sind.
2. Mit dem Haushalt 2006 wird Ihnen bereits zum 12. Male ein budgetierter Verwaltungshaushalt vorgelegt mit 21 Teilbudgets (Fachbereichsbudgets, Fachdienstbudgets, Referatsbudgets). Darüber hinaus gibt es 21 Personalkostenbudgets, 17 Sonderbudgets und 12 besondere Budgets für Mittel der Bauunterhaltung. Einschließlich der bereits zum zehnten Male vorgenommenen Bildung von inzwischen 19 Budgets im Vermögenshaushalt bestehen damit insgesamt 90 Budgets und damit aufgrund der erfolgreichen Organisations-Strukturreform 48 weniger als in 2005 (138 Budgets).
3. Mit dem System der Budgetierung wurde bereits 1994 der Startschuss zu einer Verwaltungsreform gegeben, deren umfassende Realisierung sich auch in den anderen Reformstädten als wesentlich zeitaufwendiger denn ursprünglich geplant erweist. Die im Herbst 1998 eingesetzte Projektgruppe zur Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells (UNS) hat bewirken können, dass die flächendeckend entwickelten inzwischen 184 Produktbeschreibungen in allen Fachbereichen/Fachdiensten mit aussagefähigen Kosten- und Leistungsrechnungen unterlegt sind.
4. Die langjährig erfolgreichen Anstrengungen haben die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2006 zum zweiten Mal in die Lage versetzt, nach Einführung des neuen Finanzinformationssystems der Firma Infoma einen Produktorientierten Haushalt vorzulegen. Dies bedeutet im wesentlichen folgendes:
• Der Haushaltsplan ist nicht mehr nach kameralistischen Grundsätzen in Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte aufgeteilt.
• Der Haushaltsplan ist geordnet nach Organisationsziffern - in aufsteigender Reihenfolge - der jeweiligen Fachbereiche und Fachdienste.
• Nach dem jeweiligen Deckblatt sind die einzelnen Produktblätter mit der Kurzbeschreibung des Produktinhaltes, den Zielbeschreibungen, der Kosten- und Erlösrechnung sowie dem Leistungsumfang und noch fortzuentwickelnden Kennzahlen dargestellt.
• Im Anschluss an die Produktblätter sind die jeweiligen Sachkostenbudgets, Sonderbudgets und der Vermögenshaushalt der betreffenden Organisationseinheit aufgelistet.
• Damit ist die Beratung des Haushalts in den Fachausschüssen erleichtert, da alle Haushaltsstellen zusammenhängend im Budget dargestellt sind.
Der nächste Schritt wird dann in 2007/2008 die Einführung des "Neuen kommunalen Rechnungswesens (NKR)" auf doppischer Grundlage sein, zu deren Vorbereitung die Verwaltung mit einer konkreten Projektverfügung vor kurzem den Startschuss gegeben hat.

II. Zum Verwaltungshaushalt
1. Konnte bis 1993 - wie das Gemeindehaushaltsrecht es vorschreibt - nahezu in jedem Jahr ein mehr oder weniger hoher Betrag im Verwaltungshaushalt als Zuführung an den Vermögenshaushalt zur Durchführung investiver Maßnahmen erwirtschaftet werden ("freie Spitze"), stellten sich ab 1994 kräftig wachsende Defizite ein. Zunächst 9,6 Mio. EUR (1994) und 12,6 Mio. EUR (1995), dann 20,1 Mio. EUR (1996) und 28,3 Mio. EUR (1997). Damit hatte sich bereits ein Gesamt-Fehlbetrag von 70,6 Mio. EUR ergeben. Bis zum Jahr 2001 kamen 15,8 Mio. EUR (1998), 24,3 Mio. EUR (1999), 23,3 Mio. EUR (2000) und 21,9 Mio. EUR (2001) hinzu, so dass der Gesamt-Fehlbetrag auf 155,9 Mio. EUR anwuchs. Gemessen daran verliefen die Jahre 2002 (+ 4,6 Mio. EUR aufgrund von Sonderumständen), 2003 (14,8 Mio. EUR) und 2004 (10,5 Mio. EUR) vergleichsweise glimpflich. Der Haushalt 2005 weist einen Gesamt-Fehlbetrag von 191,7 Mio. EUR aus, der um den geringer als veranschlagt ausgefallenen Fehlbetrag 2004 bereinigt worden ist. Das in 2005 ausgewiesene Defizit (15,5 Mio. EUR) hofft die Verwaltung im Rechnungsergebnis auf ca. 10 Mio. EUR absenken zu können (hierin enthalten ist auch die Korrektur des fehlerhaften Sollfehlbedarfs i.S. Hilfe zur Arbeit von 2 Mio. EUR - vgl. Mitteilung der Verwaltung im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundstücke am 20.9.2005).
2. Wie nun kommt der aktuelle Fehlbedarf im Haushalt 2006 von 203,3 Mio. EUR und damit erstmals über der Schallgrenze von 200 Mio. EUR zustande? Nun, zunächst einmal ist es im wesentlichen die Abdeckung des aus dem Haushalt 2005 zu übernehmenden Gesamt-Fehlbetrages aus 2005 (191,7 Mio. EUR), im übrigen ein originäres, dem Jahr 2006 zuzuordnendes Haushaltsloch in Höhe von 11,7 Mio. EUR
Für die aufgrund der langjährig aufgelaufenen Defizite verheerende Lage gibt es eine Reihe von Gründen, die nicht nur für das strukturelle Defizit im Haushalt 2006, sondern vor allem auch für die Entstehung der aus der Vergangenheit aufgelaufenen Fehlbeträge verantwortlich sind:

2.1 Personalausgaben
a) Die Stadt Göttingen beschäftigt derzeit in der gesamten Verwaltung einschließlich der Eigenbetriebe 444 Beamte, 1.046 Angestellte und 680 Arbeiter (= 2.170 Personen auf 1.863,75 Stellen in 2005). Der Stellenplan 2006 sieht für die allgemeine Verwaltung 8,5 neue Planstellen vor, die für die Stadt überwiegend kostenneutral sind, nur bei 2,25 Stellen in Kindertagesstätten und in der Verkehrsplanung ergibt sich effektiv eine Mehrbelastung. Demgegenüber fallen quer durch die Verwaltung 38,5 Stellen weg, insbesondere aufgrund organisatorischer Veränderungen sowie Aufgabenreduzierung und -verdichtung. Die sich für die Stadt ergebenden laufenden Zahlungsverpflichtungen für Personal stellen nach dem - jedoch weitgehend erstatteten - Aufwand für soziale Leistungen den größten Ausgabeblock im Haushalt dar und verdienen daher besondere Aufmerksamkeit. Die Personalkosten im Jahr 2006 sind für die Kernverwaltung mit 73,2 Mio. EUR brutto kalkuliert. Zu diesem Betrag hinzu kommen 11,4 Mio. EUR für die Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Stadtreinigung. Dieser Brutto-Gesamtsumme von nur 84,6 Mio. EUR im Jahr 2006 stehen bereinigt 86,1 Mio. EUR im Haushalt 2005 gegenüber (74,7 Mio. EUR zuzüglich 11,4 Mio. EUR).
b) Der Ansatz der Brutto-Personalkosten 2006 für die Kernverwaltung liegt um 1,5 Mio. EUR unter dem Haushaltsansatz für das laufende Jahr. Diese Verminderung resultiert aus dem
Verkauf des städtischen Kinderheims, der Aufgaben-Wahrnehmung nach dem SGB II sowie der Konsolidierungsvorgabe in Höhe von 1,0 Mio. EUR. Zusätzlich zu erwirtschaften sind auch die unabwendbaren strukturellen Personalkostensteigerungen (z.B. Dienstalter, Beförderungsansprüche). Mit ausgelöst durch die vom Rat im Konsolidierungskonzept vorgegebene zusätzliche Absenkung der Personalkosten um eine weitere Mio. EUR wird für das Jahr 2006 noch die in den dargestellten Zahlen enthaltene pauschale Einsparvorgabe (UA 9120) auf alle Personalkostenbudgets zu verteilen sein.

c) Bei einem Blick auf die entscheidende Bezugsgröße der Netto-Personalausgaben (62,2 Mio. EUR) fällt auf, dass diese für die Kernverwaltung deutlich niedriger liegen als im Haushalt 2005 (66,1 Mio. EUR), im Haushalt 2004 (65,4 Mio. EUR) und im Haushalt 2003 (68,3 Mio. EUR). Beigetragen haben hierzu ab dem Jahr 2004 die Überführung eines Teils des Fachdienstes Sport auf die Göttinger Sport und Freizeit GmbH und Co KG (0,6 Mio. €), die Ausgliederung des Fachbereiches Beschäftigungsförderung (1,6 Mio. EUR) und der Verkauf des städtischen Kinderheims (1,4 Mio. €).

d) Die Realisierung der nochmals verschärften Personalkosten-Vorgabe wie auch notwendiger Einschränkungen im Personalbestand künftiger Jahre, meine sehr geehrten Damen und Herren des Rates, wird nur möglich sein,

wenn weiterhin jede Chance zur Einsparung von Personalkosten auch tatsächlich von allen Beteiligten (Rat, Verwaltung, Personalvertretungen) genutzt und die von den Fachverwaltungen und deren Fachausschüssen durchaus ehrenhaft verfolgten Interessen an den vom Rat beschlossenen Konsolidierungszielen gemessen werden.

e) Unnötigen Aufwand bei Personal- und Sachkosten zu vermeiden und Vorschläge für eine Optimierung von Aufgabenerfüllungen zu entwickeln, ist bei Wirtschaftsunternehmen der Job eines "Business Development Managers". Unser Innovationsmanagement funktioniert über unsere Ideenfabrik mit Namen "Sonderdezernentenkonferenz Aufgabenkritik", in deren Rahmen die Kompetenz unserer wertvollsten Ressource - und das sind unsere Mitarbeiter - nutzbar gemacht wird.

Inzwischen 237 zentrale Prüfpunkte wurden aufgegriffen und teilweise zu einem erfolgreichen, den Haushalt Stück für Stück entlastenden Abschluss gebracht.

2.2 Sozial- und Jugendhilfe / Kultur
a) Die Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe zusammen werden im Jahr 2006 voraussichtlich 154,5 Mio. EUR zuzüglich 19,7 Mio. EUR an Personalaufwand und sonstigen Ausgaben, insgesamt also 174,2 Mio. EUR kosten. Auch wenn von den Gesamtaufwendungen der Sozial- und Jugendhilfe ein großer Teil insbesondere von Bund, Land und Landkreis

zu erstatten ist (128,4 Mio. EUR), verbleibt eine erhebliche Finanzlast bei der Stadt von netto 61,8 Mio. EUR (2006) nach 61,4 Mio. EUR (2005). Die Entwicklung der Kosten für Soziales und Jugend ist aber sehr unterschiedlich verlaufen.

b) Bei den sozialen Leistungen waren bis zum Haushaltsjahr 1995 (netto 42,6 Mio. EUR) explosionsartige Zuwachsraten zu beobachten. Diese hatten ihre Ursache im wesentlichen in Lastenverschiebungen von der Bundes- und Landesebene auf die Kommunen, festzumachen an der nach unten weggedrückten Verantwortung für bestimmte Gruppe von Arbeitslosen sowie Flüchtlinge und Asylbewerber. Seit dem Jahr 1998 (netto 38,5 Mio. €) bis 2006 (32,6 Mio. EUR) ist insoweit eine deutliche Beruhigung bei den kommunalen Nettolasten zu beobachten .

c) Die Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) hingegen haben seit dem Jahr 1994 einen rasanten Aufschwung genommen. Allein von 1996 bis 2006 ist die kommunale Last von 17,8 Mio. EUR auf 29,2 Mio. EUR (also um 60,9 %) angewachsen. Für das Jahr 2004 sind dabei einmalige Umstellungskosten bei der Förderung kirchlicher und freier Träger in Höhe von 1,8 Mio. EUR angefallen. In der Kostenentwicklung spiegelt sich insbesondere wider die Erfüllung des bundesrechtlich geschaffenen Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz


für Kinder ab 3 Jahren, ferner die in Göttingen deutlich oberhalb des Rechtsanspruchs gepflegten Angebote und zuletzt das Sozialgesetzbuch - SGB II i.V.m. dem Tagesbetreuungsausbaugesetz. Neben der Kostendynamik bei Kindertagesstätten, zuletzt insbesondere Krippen, sind die massiv gewachsenen Jugendhilfeleistungen hervorzuheben für inzwischen 259 (Vorjahr 287) stationäre Unterbringungen, davon 148 (Vorjahr 172) Fälle in Heimeinrichtungen mit jährlichen Kosten von brutto rund 45.400 EUR (Vorjahr: 42.000 EUR) - netto 38.300 EUR (Vorjahr 37.800 EUR) pro Fall. Die Fallzahlen für stationäre Betreuung konnte glücklicherweise zuletzt spürbar zurückgeführt werden. Dafür gibt es einen leichten Zuwachs bei den teilstationären (50 Fälle nach Vorjahr 58) und ambulanten Hilfemaßnahmen (106 Fälle nach Vorjahr 90).

d) Zu den im Grundsatz freiwilligen Leistungen im Kulturbereich (Einzelplan 3: netto 11,1 Mio. EUR) sei angemerkt, dass deren Bedeutung für die Infrastruktur und zukünftige Entwicklung dieser Stadt hoch einzuschätzen ist, dennoch auch in diesem Aufgabenfeld nach Möglichkeiten zu suchen ist, wie der städtische Haushalt entlastet werden kann.

2.3 Schulden- und Zinsdienst
a) Die investiv bedingten, langfristigen Verbindlichkeiten (Schulden) der Stadt Göttingen (einschl. Eigenbetriebe) betragen derzeit 131,8 Mio. EUR (Stand 20.9.2005). Hiervon

entfallen 41,0 Mio. EUR auf den Kernhaushalt und 90,9 Mio. EUR auf die Eigenbetriebe. Den Schulden im Kernhaushalt stehen 43,8 Mio. EUR in der Veräußerungsrücklage gegenüber (Stand: 31.12.2005). Diese Rücklage ist anlässlich der eingegangenen Verkauferlöse für die Anteilsverkäufe bei der Stadtwerke AG (79,2 Mio. EUR) und der EAM (42,2 Mio. EUR) gebildet worden. Entnommen wurden dieser Rücklage bisher u.a. Beträge für Tilgungen, den Ausgleich der Vermögenshaushalte 2002/2003, die Abrechnung der Erschließungskosten für die Grundstücke südlich der Kiesseestraße, einige Grunderwerbsmaßnahmen im Bereich der Zietenterrassen und übergangsweise bis 2003 für Verlustabdeckungen der Göttinger Verkehrsbetriebe (GöVB). Nicht der Veräußerungsrücklage zugeflossen ist eine weitere Rate aus dem Verkauf der EAMAktien (ca. 15 Mio. EUR), die zuletzt der Göttinger Sport- und Freizeit GmbH zugeordnet waren. Dieses Geld ist vielmehr aus steuerrechtlichen Gründen bei der letztgenannten Gesellschaft verblieben und ersetzt auf einige Jahre die Ausgleichszahlung der Stadt für diverse Sportanlagen, insbesondere die Bäder, von denen das "Freizeitbad" an der Eiswiese weiterhin zwar hervorragende, aber dennoch natürlich nicht kostendeckende Ergebnisse erzielt. Die drei großen Freibäder hingegen werden auch nach dem kostenaufwendigen Ausbau des künftigen Naturerlebnisbades Grone weiter kräftige Defizite einfahren.


Die verfügbaren Mittel der Veräußerungsrücklage sind in Abstimmung mit dem Finanzausschuss in Wertpapieren angelegt worden (43,8 Mio. EUR/31.12.2005) deren Zinserträge als allgemeine Deckungsmittel dem Haushalt zugute kommen.

b) Die langfristigen Schulden der Stadt in Gestalt von Darlehen, die noch zum Teil bis zum Jahr 2010 laufen und deren vorzeitige Ablösung mit Mitteln der Veräußerungsrücklage wegen zu hoher Vorfälligkeitsentschädigungen nicht opportun wäre, sind daher nicht das Problem. In den letzten 10 Jahren konnten bereits durch gezielte Grundstücksverkäufe von über 70 Mio. EUR (bei gleichzeitigen Ankäufen von ca. 25 Mio. EUR) bereits ca. 45 Mio. EUR an Schulden getilgt werden, so dass die Höchstmarke der Schulden aus dem Jahr 1992 bereits von 216 Mio. EUR auf 154 Mio. EUR und davon nur 63 Mio. EUR im Kernhaushalt (91 Mio. EUR für Eigenbetriebe) bis Ende 2004 gedrückt werden konnte. Zum 1.1.2004 kam der Erlös von 20,3 Mio. EUR hinzu aus dem Verkauf von 95 städtischen Gebäuden an die Städt. Wohnungsbaugesellschaft, der hierfür übergangsweise zum beiderseitigen Nutzen eine Finanzierungshilfe in Höhe von 10 Mio. EUR gewährt wurde. Mit dem Verkauf der Anteile an der Stadtwerke AG (eine zusätzliche Ablösungszahlung für den vorgeschlagenen Verzicht auf den Stromvertrieb in Höhe von 10,2 Mio. EUR ist bereits im Haushalt 2005 veranschlagt) und der EAM sowie den Grundstücksverkäufen hat sich die

Stadt daher nach kameralistischen Grundsätzen durch eine Veränderung ihres Anlagevermögens auf dem Kapitalmarkt formal praktisch schuldenfrei gemacht.

Es ist aber weiterhin dringend davor zu warnen, die gute Lage des Vermögenshaushaltes für nicht zwingend erforderliche Investitionen zu missbrauchen. Angesichts der absehbaren demographischen Entwicklung muss jede öffentliche Baumaßnahme genauestens auf ihre Zukunftstauglichkeit und vermeidbare Folgekosten untersucht werden.

Und schließlich darf im Sinne einer Konzernbilanz auch die Verschuldung der städtischen Mehrheits-Gesellschaften nicht verdrängt werden. Deren Schulden betragen 196,2 Mio. EUR (insbes. Städtische Wohnungsbaugesellschaft 94,9 Mio. ER; Stadtwerke AG 41,7 Mio. EUR; Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung 29,8 Mio. EUR; Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG 10,8 Mio. EUR), wobei diesen Belastungen auch entsprechende Vermögenswerte gegenüberstehen. Näheres dazu finden Sie im Beteiligungsbericht 2005.

c) Die konsumtiven Ausgaben des Verwaltungshaushalts 2005 sowie die finanziellen Altlasten der Vorjahre führen dazu, dass am Jahresende 2005 voraussichtlich 205,6 Mio. EUR an Überziehungskrediten in Anspruch genommen werden müssen (170,1 Mio. EUR


Kassenkredite im engeren Sinne; 35,5 Mio. EUR verzinste Ausleihung aus der allgemeinen Rücklage). Am Ende des Haushaltsjahres 2006 dürfte die Stadt voraussichtlich mit 217,3 Mio. EUR in der Kreide stehen.

d) Der Gesamt-Zinsaufwand der Stadt (einschl. Eigenbetriebe) mit 10,1 Mio. EUR nach 12,3 Mio. EUR (2005), 14,4 Mio. EUR in 2003 (2001: 18,5 Mio. EUR) lässt erkennen, dass trotz der in den Vorjahren kräftig gewachsenen Kassenkredite jetzt - nicht überraschend - eine Entlastung aufgrund der Mittelzuflüsse aus den dargestellten Veräußerungen sowie den Nachzahlungen im Finanzausgleich und bei der Konzessionsabgabe (EAM/Stadtwerke AG) eingetreten ist. Natürlich hat auch das außerordentlich günstige Zinsniveau eine erhebliche Rolle gespielt.

e) Betrachtet man den investiv bedingten Zinsaufwand, der nur auf die Kernverwaltung entfällt, so ist dieser von 15,6 Mio. EUR (1993) über 8,3 Mio. EUR (2002) auf 1,9 Mio. EUR (2006) erkennbar und nachdrücklich gesunken. Im Jahr 2006 dürften erneut zur Kompensation der Zinszahlungen Zinseinnahmen in ähnlicher Größenordnung im Rahmen der Veräußerungsrücklage erwachsen.

f) Besorgniserregend bleibt die aufgrund der wachsenden Kassenkredite folgende Belastung der Stadt mit Zinsausgaben für bereits in der Vergangenheit getätigte konsumtive

Ausgaben. Diese Kennzahl betrug 1993 Null und liegt 2006 wie 2005 trotz der vorstehend dargestellten Entlastungen bei 5,0 Mio. EUR. Allein in den Jahren 2000 - 2004 mussten 25,3 Mio. EUR nur für Kassenkreditzinsen der Kernverwaltung aufgewendet werden - was hätte man mit dem schönen Geld Gutes tun können!

Wir können nur hoffen, dass sich die kommunale Position bei den EU-Kapitalvorschriften ("Basel II") mit der Folge durchsetzen wird, dass die Kredite der Stadt Göttingen auch in Zukunft nicht im Rahmen von "Rating-Verfahren" als risikobehaftet gelten und damit drastisch verteuert werden.

Von dem strukturellen Defizit des Jahres 2003 von 14,8 Mio. EUR entfiel mit 4,9 Mio. EUR rund ein Drittel (33,6%) auf konsumtiv ausgelöste Zinsen, im Rechnungsergebnis 2004 liegt dieser Prozentsatz (10,5 Mio. EUR Defizit und 2,9 Mio. EUR Kassenkredite) bei 27,6 %. Dies zeigt, dass - anders als in zahlreichen anderen Städten - vieles auf einen guten Weg der Konsolidierung gebracht worden ist, auf dem man aber nicht stehen bleiben darf.

2.4 Steuern, Zuweisungen
a) Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer verlaufen bereits seit vielen Jahren sehr enttäuschend. Waren noch im Zeitraum 1993/1995 Einnahmen von rund 37 Mio. EUR zu verzeichnen, dümpelt diese Steuer von 1997 bis 2002 nur

noch um die 30 Mio.-Marke herum, und fällt insbesondere angesichts ausbleibenden Wirtschaftswachstums in den Jahren 2004 bis 2006 auf nur noch 26 Mio. EUR. Geänderte Steuergesetze sowie systemfremde Finanzierungen von Kindergeld und Kosten der deutschen Einheit haben diese ehemals zentrale gemeindliche Steuerquelle kräftig entwertet.

b) Die Gewerbesteuer nahm in den vergangenen zehn Jahren einen wechselhaften Verlauf. Schwachen Jahren 1994/1995 (Durchschnitt 30,1 Mio. EUR) und 2000/2002 (Durchschnitt 32,2 Mio. EUR) standen gute Jahre 1996 - 1999 (Durchschnitt 39,6 Mio. EUR) gegenüber. Seit dem Jahr 2003 kommt endlich wieder Freude auf. Einschließlich des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer, der seit 1998 die Gewerbekapitalsteuer ersetzt, hat das Jahr 2003 41,7 Mio. EUR und 2004 sogar 47,9 Mio. EUR erbracht. Für 2006 sind 45,4 Mio. EUR veranschlagt, ein Betrag, der auch in 2005 erreicht werden könnte, und mit dem Göttingen im interkommunalen Vergleich wenigstens ins untere Mittelfeld aufrückt. Aber auch die anderen Städte haben von den gesetzgeberischen Maßnahmen vom Dezember 2003 profitiert, mit denen großzügige Steuergeschenke an teilweise weltweit agierende Kapitalgesellschaften (Begrenzung des Verlustvortrages, gewerbesteuerliche Organschaften) zumindest teilweise zurückgenommen worden sind.


Auch bei der von uns zu zahlenden Gewerbesteuerumlage hat es aufgrund des hartnäckigen Kurses des Bundesrates schließlich ein "happy end" für die Kommunen gegeben. Da diese Umlage gerechterweise ab 2004 wieder auf 20,5 Prozent abgesenkt worden ist, haben wir nach schmerzlichen 10,9 Mio. EUR in 2003 in 2004 nur 8,0 Mio. EUR zahlen müssen. In den Haushalt 2006 haben wir entsprechend der Einnahmeerwartung und einem weiter abgesenkten Umlagesatz 7,1 Mio. eingestellt (Vervielfältiger 2001: 91 v.H.; 2002: 102 v.H.; 2003: 114 v.H.; 2004: 82 statt 117 v.H.; 2005: 81 statt 119 v.H.: 2006 bis 2008: 75 v.H.).

Trotz allem bleibt es eine Freude auf bescheidenem Niveau: Die Gewerbesteuerkraft der Stadt Göttingen ist aufgrund der in weiten Teilen nicht gewerbesteuerpflichtigen Dienstleistungsorientierung unserer Stadt im Vergleich mit anderen Kommunen weiterhin unterdurchschnittlich. Nur langfristig wird es möglich sein, mit einem Kurs der gezielten Förderung der schon ortsansässigen Wirtschaft, einem Kurs der Ansiedlung und Gründung neuer Unternehmen und insbesondere einem Kurs der Nutzung unserer wissenschaftsorientierten Standortqualitäten aus dem strukturell unbefriedigenden Tal herauszukommen. Das bedeutet aber auch aktiv als Stadt und mit Hilfe der GWG (Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung), hoffentlich auch der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Region Göttingen

(WRG) sowie der Südniedersachsenstiftung, Rahmenbedingungen zu schaffen, bei denen sich Unternehmen und deren Verantwortliche wohl fühlen.

c) Für die Grundsteuer (A und B) werden 23,2 Mio. EUR an Einnahmen erwartet nach voraussichtlich knapp 23 Mio. EUR in 2005 (Haushaltsansatz 23,2 Mio. EUR) und 22,1 Mio. EUR im Jahr 2004. Dieses relativ hohe Steueraufkommen beruht im wesentlichen auf dem zusammen mit der Landeshauptstadt Hannover gehaltenen niedersächsischen Spitzenplatz beim Hebesatz der Grundsteuer B (Hebesatz 1990: 312,5 v.H.; 1991: 370 v.H.; 1992: 430 v.H.; 1995: 490 v.H.; ab 2000: 530 v.H.). Seit 1990 ist bis zum Jahr 2005 durch hinzugekommene Grundsteuermessbeträge (bedingt durch Neuveranlagungen) eine Verbesserung um mehr als 4 Mio. EUR p.a. erzielt worden, die Anhebung des Hebesatzes wirkt sich mit inzwischen über 9 Mio. EUR p.a. aus. Gemessen am Niveau des Jahres 1990 (Einnahme Grundsteuer B: 8,9 Mio. EUR) konnten mit Hilfe der sukzessiv erhöhten Grundsteuer-Hebesätze (bis einschl. 2005) rund 100 Mio. EUR (bei nur teilweiser Anrechnung im Finanzausgleich) an zusätzlichen Einnahmen erzielt werden, eine beachtliche und nicht immer hinreichend gewürdigte Konsolidierungsmaßnahme, wenngleich - die Qualität des Standortes belastend - nur auf der Einnahmeseite.


d) Im kommunalen Finanzausgleich hat die Verwaltung für 2006 rund 33,1 Mio. EUR (einschließlich der im Vermögenshaushalt verbuchten Zuweisungen für kommunale Investitionen) an Landesmitteln etatisiert. Dies entspricht etwa der Einnahme in 2005 (Haushaltsansatz 32,5 Mio. EUR), liegt aber deutlich unter den 36,3 Mio. EUR (2004) und 38 bis 39 Mio. in 2001 bis 2003. Der Rückgang beruht auf mehreren Umständen, nämlich

? der Kürzung der FAG-Gesamtmasse (150 Mio. EUR)

• der anhaltend rückläufigen Entwicklung der Steuereinnahmen aufgrund der allgemeinen Konjunkturschwäche

• der überdurchschnittlich angewachsenen Gewerbesteuerkraft der Stadt Göttingen bis zum 3. Quartal 2005 (Stichtag: 30.9.2005), die unsere Bedürftigkeit im Finanzausgleich mindert

• der anhaltenden Einbuße von Hauptwohnungsinhabern (FAG-Stichtag 30.6.2005: 121.950; 30.06.1994: 127.900 Hauptwohnungsinhaber), der mit der Ausweisung attraktiver und bezahlbarer Baugrundstücke, Wohlfühlmaßnahmen und vielen anderen Mitteln (z.B. "studi-card") entgegengewirkt werden muss. Immerhin hat Göttingen damit in 11 Jahren sukzessive fast 6.000 der im Finanzausgleich allein relevanten Hauptwohnungsinhaber, einschließlich deren Lohnsteueranteilen in Höhe von insgesamt weit über 10 Mio. EUR eingebüßt, zusätzlich natürlich auch noch deren Konsumkraft für die örtliche Wirtschaft - ein Entwicklungstrend in leider vielen Großstädten.

Schließlich darf auch in diesem Jahr - Sie würden sonst etwas vermissen - nicht der Hinweis darauf fehlen, dass die Stadt Göttingen nunmehr schon seit 32 Jahren den eindeutig falschen Status einer kreisangehörigen Gemeinde innehat und damit Jahr für Jahr - steuerkraftabhängig - 10 bis 15 Mio. EUR zu wenig im kommunalen Finanzausgleich erhält; also mindestens 50 Mio. EUR weniger binnen einer Wahlperiode des Rates - ein Missstand, dem hasenfüßig weder Landtag noch Landesregierung ein Ende bereiten. Der Landkreis bliebe mit 141.168 Einwohnern (Stand: 31.12.2004) weiterhin bevölkerungsmäßig genau in der Mitte der 37 Landkreise des gesamten Landes und müsste seine Strukturschwächen - so wie alle anderen Landkreise im Lande auch - selbst lösen, dürfte trotzdem respektvoll auf das nicht immer geliebte Oberzentrum schauen und mit diesem zusammen in anderen Organisationsformen auch zum Wohle einer ganzen Region wirken. Vielleicht werden wir demnächst ja auch gemeinsam mit dem Landkreis eine kreisfreie Samtgemeinde (wie Lüchow-Dannenberg) und bekommen dann endlich auch Bedarfszuweisungen.

Ich verspreche Ihnen, sehr geehrte Mitglieder des Rates, dass ich auf dieses Thema

gebetsmühlenartig auch im kommenden Jahr zurückkommen werde, und zwar unabhängig davon, ob sich dieser Rat endlich dazu aufrafft, eine klare Position zur Herstellung der Kreisfreiheit zu beschließen oder nicht.

Glücklicherweise war es bereits im Sommer letzten Jahres gemeinsam mit dem Landkreis gelungen, für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 eine Lösung für die FAG-Zahlungsströme zu finden (34,4 % der für die Stadt im Landesbescheid ausgewiesenen Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben verbleiben ohne Absenkung des Rückflusses der Kreisumlage bei der Stadt - wie in den Jahren 2002/2003). Dabei ist den Besonderheiten der neuen Gesetzgebung des Sozialgesetzbuchs ("Hartz IV") Rechnung getragen worden.

2.5 Gebühren, Entgelte
Im Bereich der klassischen Gebührenhaushalte wird die Schmutzwasser-Kanalbenutzungsgebühr nicht erhöht (1,79 EUR pro Kubikmeter), jedoch erneut die Gebühr für Regenwasser von 0,46 EUR auf 0,53 EUR (pro Quadratmeter bebaute und befestigte Fläche) angepasst.

Bei den Gebühren für die Abfallentsorgung werden nach den kräftigen Erhöhungen des Vorjahres 2006 lediglich die Gebühren für die Deponie Königsbühl um 6 Prozent angehoben. Die Gebühren für die Straßenreinigung erhöhen sich um 11,6 Prozent.

Die Friedhofsgebühren werden aufkommens-neutral angepasst (Gebührensenkung im Bereich der Einäscherungen und Beisetzungen; Gebührenerhöhung wird es im Bereich der Ausbettungen geben) unter Berücksichtigung der bereits im Vorjahr vorgelegten mittelfristigen Gebührenvorschau. Bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesstätten ist zum 1.8.2006 eine Erhöhung um 3 Prozent vorgesehen, womit Göttingen im interkommunalen Vergleich noch immer sehr günstig bleiben wird. Über die im Zuständigkeitsbereich der städtischen Gesellschaften festzusetzenden Entgelte wird in Verantwortung der jeweiligen Aufsichtsräte entschieden.


III. Zum Vermögenshaushalt

Der Vermögenshaushalt der Stadt Göttingen ist weiterhin gekennzeichnet von der nicht nur in Göttingen massiven kommunalen Investitionsschwäche. Dies hinterlässt natürlich deutliche Spuren in der regionalen Bauwirtschaft, die auch durch eine zwangsläufig bescheidene Bauunterhaltung (Verwaltungshaushalt) bedingt sind. Das wiederum bedeutet weniger Beschäftigung und damit auch weniger Steuereinnahmen. Immerhin sind im Vermögenshaushalt bis an die Grenze der Haushalts-Verträglichkeit 14,9 Mio. EUR an Finanzmitteln (2001: 8,0 Mio. EUR; 2002: 9,6 Mio. EUR; 2003: 11,9 Mio. EUR; 2004: 13,5 Mio. EUR; 2005: 16,3 Mio. EUR) vorgesehen, die in weiten Teilen zusammen mit den Komplementärmitteln für Bundes- und Landesfinanzierungen (Projekt "Soziale Stadt", Ganztagsschulprogramm, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) bereitgestellt werden sollen. Ein Mehr an Investitionen

scheitert spätestens an der von der Aufsichtsbehörde verordneten Kreditzurückhaltung.

Ich wiederhole meine Bemerkung des Vorjahres zur Bauunterhaltung: Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich könnten unsere städtischen Gebäude einiges mehr an Finanzmitteln vertragen! Sollten Sie investive Akzente setzen wollen, ohne die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts gefährdet zu sehen, tun Sie dies bitte - aber schauen Sie die Verwaltung nicht immer vorwurfsvoll - sondern bitte eher mitleidig - an, wenn unsere vermögenden Gesellschaften mehr für die Bauunterhaltung ausgeben können, weil wir auf fiskalisch eigentlich gebotene höhere Ausschüttungen verzichten.

1. Mindestzuführung
Der Vermögenshaushalt weist eine Pflichtzuführung vom Verwaltungshaushalt von 1,7 Mio. EUR zur Tilgung von Krediten aus, die lediglich noch für die erwirtschafteten kalkulatorischen Abschreibungen der Eigenbetriebe erbracht wird. Für den Kernhaushalt ist die Zuführung bereits im Jahr 2003 (2002: 8,7 Mio. EUR) ausgesetzt worden, da die langfristigen Schulden aus der Veräußerungsrücklage gedeckt werden können.

2. Kreditaufnahme, Anlagevermögen
Der Vermögenshaushalt 2006 sieht für die Stadt Göttingen (einschl. ihrer Eigentriebe) eine Gesamtkreditaufnahme von 29,0 Mio. EUR vor (nach einer Kreditaufnahme von 12,0 Mio. EUR im Jahr 2002, 17,2 Mio. EUR in 2003, 30,2 Mio. EUR in 2004 und 28,3 Mio. EUR in 2005). Da hiervon 19,3 Mio. EUR auf die aus dem Haushalt ausgegliederten Betriebe entfallen, werden für den eigentlichen Haushalt 2006 9,7 Mio. EUR als Kreditermächtigung benötigt (Soll 2004: 5,5 Mio. EUR, Soll 2003: 6,6 Mio. EUR, Soll 2002: 3,5 Mio. EUR). Die von der Aufsichtsbehörde vorgegebene und auch vom Rat im Rahmen der letztjährigen Haushaltskonsolidierungskonzepte beschlossene Maximal-Kreditlinie sieht für 2006 ein Limit von 6,9 Mio. EUR vor, das mit dem Haushaltsentwurf 2006 nicht eingehalten wird. Die vorgenannten Zahlen machen deutlich, dass die Kreditaufnahme im wesentlichen durch die Tätigkeit der Eigenbetriebe geprägt wird. Für den Kernhaushalt müssen zwar Kreditermächtigungen ausgewiesen werden; deren tatsächliche Bedienung findet jedoch seit 2002 nur über die Inanspruchnahme der Veräußerungsrücklage statt.
Trotz der Überschreitung der aufsichtsbehördlichen Kreditlinie besteht hinsichtlich des Vermögenshaushalts durchaus die Hoffnung, dass die vorgesehene Kreditaufnahme noch so eben akzeptiert wird. Denn die Erlöse aus Vermögensveräußerungen sind bei uns - wie bereits dargestellt - im wesentlichen nicht im Vermögenshaushalt etwa zur Finanzierung neuer Investitionen verblieben, sondern der bereits erwähnten, eigens dafür gebildeten Veräußerungsrücklage zugeführt worden. Zugleich sind seit 2001 im Saldo nur noch in bescheidenem Umfang Grundstücksverkaufserlöse (UA 7911/8850: 5,1 Mio. EUR in 2004, 4,8 Mio. EUR in 2005) verzeichnet. Die Erlöse aus der Veräußerung eines Pakets von 95 Gebäuden an die Städtische Wohnungsbau GmbH zum 01.01.2004 sind ebenfalls nicht für zusätzliche neue Projekte verfügbar gemacht worden.
Eher kein Hindernis für die Genehmigung des Haushaltes 2006 dürften die 7,2 Mio. EUR für den Kernhaushalt eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen (2005: 5,7 Mio. EUR; 2004: 11,7 Mio. EUR; 2003: 6,6 Mio. EUR; 2002: 7,8 Mio. EUR) darstellen.. Auf die Wechselbeziehung zu dem noch zu erörternden, deutlich überzeichneten Investitionsprogramm für das Jahr 2006 wird hingewiesen. Die Verpflichtungsermächtigungen für die gesamte Stadt, also unter Einschluss der Eigenbetriebe, betragen derzeit 14,3 Mio. EUR, von denen 7,1 Mio. EUR auf den Eigenbetrieb Stadtentwässerung entfallen.
Die Aufsichtsbehörde betrachtet im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Haushalt im übrigen nicht nur die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen im Kernhaushalt und bei den Eigenbetrieben, sondern auch die langfristigen Verpflichtungen in den sog. Schattenhaushalten der städtischen Gesellschaften, von denen uns insbesondere die GWG über Jahre so ans Herz gewachsen ist, dass die Stadt bereits 27,9 Mio. EUR an Bürgschaften allein für die Schulden dieser Gesellschaft übernommen hat.

3. Rentierliche Investitionen
Die Stadtentwässerung und Stadtreinigung werden bekanntlich seit Januar 1997 als Eigenbetrieb geführt. Die für deren Aufgaben benötigten Kredite werden zwar weiter zentral über den Fachbereich Finanzen aufgenommen, jedoch ausgewiesen in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe. Sogenannte rentierliche Investitionen innerhalb des Kernhaushalts gibt es im wesentlichen nur noch in den Bereichen Rettungsdienst und Friedhofswesen.

4. Sonstige Investitionen
Auch im Haushaltsjahr 2006 wird sich die Stadt Göttingen nur das Nötigste an Investitionen leisten können, obwohl gerade in der gegenwärtigen Situation der Bauwirtschaft und des Handwerks investive Konjunkturimpulse dringend erforderlich wären (in Klammern zusätzliche Ansätze im Investitionsprogramm -IP- 2007 bis 2009).
Aus Zeitgründen bitte ich Sie, dies und vieles andere in der spannenden Schriftfassung meiner Rede nachzulesen.
o Technikunterstützte Informationsverarbeitung; Erwerb von Hard- und Softwareprodukten 0,5 Mio. Euro (IP: 1,5 Mio. Euro)
o Technikunterstützte Informationsverarbeitung; Beschaffung von Softwarelizenzen durch Rahmenvertrag 0,2 Mio. Euro (IP: 0,2 Mio. Euro)
o Neues Rathaus; Erneuerung der Steuerungen der Aufzüge 0,2 Mio. Euro (IP: 0,2 Mio. Euro)
o Grundschulen; Modernisierung der Heizungsanlagen 0,3 Mio. Euro (IP: 0,5 Mio. Euro)
o Gymnasien; THG; Neubau 1,9 Mio. Euro (IP: 0 Euro)
o Übrige schulische Aufgaben; Herstellen des baulichen 2. Rettungsweges 0,3 Mio. Euro (IP: 5,8 Euro)
o Übrige schulische Aufgaben; Erweiterung des Ganztagsangebotes 0,5 Mio. Euro (IP: 0 Euro)
o Grundstücksverkehr; Ankauf von Grundstücken 0,3 Mio. Euro (IP: 0,9 Mio. Euro)

o Städtische Sportanlagen; Sanierung von Sportplätzen 0,5 Mio. Euro (IP: 0 Euro)
o Sanierungsgebiet Mauerstraße; Grunderwerb, Bauvorbereitungskosten 0,2 Mio. Euro (IP: 0,4 Mio. Euro)
o Stadtbereich Grone (Sanierungsgebiet); Grunderwerb, Bauvorbereitungskosten
3,5 Mio. Euro (IP: 3,0 Mio. Euro)
o Straßen, Wege, Brücken; Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV
0,5 Mio. Euro (IP: 6,5 Mio. Euro)
o Friedländer Weg und Düstere Eichenweg; Verkehrs-gerechter Ausbau
1,0 Mio. Euro (IP: 3,0 Mio. Euro)
o Brücken; Sanierung der Leinebrücke Godehardstraße
0,3 Mio. Euro (IP: 0 Euro)
o Bau von beitragsfähigen Straßen nach dem NKAG; Auf dem Hagen; Erneuerung
0,2 Mio. Euro (IP: 0,2 Mio. Euro)
o Bau von beitragsfähigen Straßen nach dem NKAG; Theodor-Heuss-Straße; Grunderneuerung
0,2 Mio. Euro (IP: 1,7 Mio. Euro)
o Grundsanierung von Straßen nach Leitungsträgerarbeiten; Baukosten
0,7 Mio. Euro (IP: 1,6 Mio. Euro)
o Bau von nicht beitragsfähigen Straßen; Änderung der Straßenentwässerung
0,2 Mo. Euro (IP: 0,6 Mio. Euro)
o Gesundbrunnen; Bau eines Radweges
0,4 Mio. Euro (IP: 0 Euro)
o Ausbau der B27; Ausbau der Kreuzung B3/A388 bis OD-Grenze
0,3 Mio. Euro (IP: 0,2 Mio. Euro)
o Ausbau der B27; OD-Grenze bis Robert-Koch-Straße
0,7 Mio. Euro (IP: 0 Euro)
o Fachbereich Tiefbau und Baubetrieb; Erwerb von Kraftfahrzeugen und Maschinen
0,3 Mio. Euro (IP: 0,8 Mio. Euro)
Weitere Investitionen im Zeitraum 2007 bis 2009 sind an dieser Stelle nicht dargestellt, aber dem Investitionsprogramm zu entnehmen.
Die aufwendigsten Investitionen sind bekanntlich in den vergangenen Jahren abgewickelt worden über die stadteigenen Gesellschaften, zuletzt über die Sport und Freizeit GmbH (Weender Sporthalle; Erweiterungsbad Eiswiese; Naturerlebnisbad Grone), ansonsten insbesondere über die GWG (Lokhalle, Medienhaus, Volkshochschule, Zietenterrassen incl. GöTec; Institut für Bioanalytik, Science Park, Güterverkehrszentrum), ferner über mehrheitlich städt. Gesellschaften (z.B. Kompostwerk GmbH) wie auch die Eigenbetriebe (ehemaliger Eigenbetrieb Bäder: Badeparadies Eiswiese; Altenzentrum Saathoffplatz: Modernisierung; Eigenbetrieb Stadtentwässerung: Investitionen Kläranlage, Sanierung Kanalnetze; Eigenbetrieb Stadtreinigung/Abfallzweckverband: MBA Deiderode).
Kosten und Risiken aller von den städtischen Gesellschaften bereits realisierten, aber auch der noch bevorstehenden Investitionen sind letztlich von der Stadt und damit von den Steuer- und Gebührenzahlern zu tragen, weshalb jede einzelne Maßnahme sehr gut bedacht und im Angesicht der Finanzlage der Stadt auf Unverzichtbarkeit geprüft werden sollte. Eine Begleitung des Wirkens städtischer Gesellschaften wird aber nur im Rahmen der gegebenen Zuständigkeiten sowie der vorhandenen, sehr bescheidenen personellen Rathaus-Ressourcen möglich sein und wird die laufende Tätigkeit der Geschäftsführungen nicht wirklich umfassend kontrollieren können. Dafür werden auch künftig Abschlussprüfer nötig sein, ergänzt um bestimmte Prüfungstätigkeiten des städtischen Rechnungsprüfungsamtes. Nähere Einzelheiten zu den städtischen Gesellschaften entnehmen Sie bitte dem Beteiligungsbericht 2005.

D. Investitionsprogramm
Die vorgesehenen investiven Maßnahmen im mittelfristigen Zeitraum 2007 - 2009 erfordern für den Haushalt im engeren Sinne, also ohne die Eigenbetriebe, folgende Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungen):
2007 19,4 Mio. EUR
2008 16,6 Mio. EUR
2009 19,5 Mio. EUR
Da die Maximal-Kreditlinie auch in den nächsten Jahren nur 6,9 Mio. EUR betragen wird, ergibt sich rechnerisch für das nächstgelegene Jahr 2007 eine bei 12,5 Mio. EUR liegende Überschreitung der Kredithöchstgrenze (2008: 9,7 Mio. EUR; 2009: 12,6 Mio. EUR). Auf dem Weg zu den künftigen Vermögenshaushalten werden daher eine Vielzahl von Maßnahmen auf der Strecke bleiben müssen.

E. Finanzplan
Für die nächsten Jahre ergeben sich unter Berücksichtigung des Haushaltsentwurfs 2006, des Haushalts-Konsolidierungskonzeptes 2007 - 2009, der bisherigen Finanzplanung sowie der unter Kämmerern liebevoll so bezeichneten "Des-Orientierungsdaten" des Landes folgende Fehlbedarfserwartungen:
2007 205,8 Mio. EUR
2008 207,9 Mio. EUR
2009 209,0 Mio. EUR
Rein rechnerisch entwickelt sich danach das strukturelle Defizit wie folgt:
2007 - 2,5 Mio. EUR
2008 - 2,1 Mio. EUR
2009 - 1,1 Mio. EUR
Im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Finanzplanung müssen aber noch "Überlappungseffekte" mit den errechneten Erträgen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes bereinigt werden.
Ich komme zum Schluss.

Aus den vorgenannten Daten ergibt sich folgender

F. Handlungsbedarf
Der Haushalt der Stadt Göttingen muss alsbald wieder aus dem Sumpf der tiefroten Defizite heraus. Das wird zwar keineswegs einfach, ist aber auch nicht unmöglich. Jenseits der im Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen Maßnahmen muss einiges tabufrei diskutiert werden.
Auf den Prüfstand gehören:
• die Notwendigkeit und bauliche Gestaltung von Investitionen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung
• Maßnahmen zur Verbesserung des Bauland-Angebotes und Einwohnerbindung
• Abbau unnötigen Verwaltungs- und Personalaufwandes auch im Verhältnis von Rat und Verwaltung
• Einstellung nicht erforderlicher städtischer Leistungen und Begrenzung von Standards
• Zuschussbedürftigkeit städtischer Zuwendungsempfänger dem Grunde und der Höhe nach
• Maßnahmen zur Optimierung der Bewirtschaftung von Gebäuden und Immobilien
• Änderung der Rechtsformen städtischer Leistungserbringung und Einbeziehung Dritter in die kommunale Aufgabenerfüllung zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit
• Optimierung verwaltungsinterner Organisationsstrukturen
• Personalkosten-Senkungspotentiale im Zusammenhang mit dem neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD), VBL und Nebenleistungen
• Optimierung interkommunaler und regionaler Zusammenarbeit
• Möglichkeiten zur verstärkten Entgelterhebung und Heranziehung zu den Kosten städtischer Dienstleistungen
• Finanzbeziehungen zwischen Stadt und städtischen Mehrheitsgesellschaften
Diese nicht abschließende Aufzählung von Arbeitsfeldern darf nicht zerredet, sondern muss konstruktiv abgearbeitet werden.
Was nicht geht, ist ständig nur neue kostenträchtige Aufgaben und Standards für die Stadt zu ersinnen, diese zum Gegenstand öffentlicher Nabelschau von Gutmenschen zu machen und die Verwaltung als Spielverderber zu geisseln. Dafür ist die uns allen obliegende Verantwortung zu groß. Der im Juni 2005 gewählte neue Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Christian Ude (München), hat bei der DST-Hauptversammlung treffend ausgeführt:
"Von der Kommunalpolitik heißt es oft, sie sei die Schule der Demokratie. Ich halte das für Unfug, denn die Kommunalpolitik ist dem Souverän der Demokratie, den Bürgerinnen und Bürgern, sehr viel näher und oft auch wichtiger als andere Ebenen, die sich höher wähnen, aber für lange Zeiten aus dem Gesichtsfeld des Souveräns verschwinden. Vor allem aber verleitet das Bild von der "Schule der Demokratie" zu dem Trugschluss, wir würden wie ein Schülerparlament schon mal üben, so zu werden, wie die große Politik. Zum Glück kann ich nach mehr als einem Jahrzehnt im Präsidium sagen: Das Gegenteil ist der Fall! Ich habe keine einzige parteipolitische Intrige, keinen Schaufensterantrag, keines der sattsam bekannten Spielchen erlebt, sondern nur sachorientierte Meinungsbildung und das allseitige Bemühen, die gemeinsamen Erfahrungen und Anliegen in die Form gemeinsamer Beschlüsse zu gießen, unter Respektierung unterschiedlicher Auffassungen, die man austauscht, aber nicht um jeden Preis durchboxen will. Das ließ vielleicht mal hier, mal dort einen Wunsch offen, aber es führte nicht zu einem beschämend "kleinen gemeinsamen Nenner", sondern zu einer stattlichen Plattform gemeinsamer Überzeugungen, Beschlüsse und Aktivitäten."
In einer solchen Weise sollten wir die kommunale Selbstverwaltung begreifen und für unsere Stadt gute Ergebnisse erzielen. Seit über 17 Jahren - eine kleine Ewigkeit - darf ich nun schon aus verantwortlicher Dezernentenwarte die Entwicklung dieser unserer Stadt begleiten und mitgestalten. Ich glaube, dass die Botschaft von Präsident Ude für Göttingen aktueller denn je gehört und beherzigt werden sollte.

G. Schlussbetrachtung
Bundespräsident Horst Köhler hat am 01.06.2005 dem Deutschen Städtetag zum 100. Geburtstag gratuliert und dabei an die Vertreter der Städte appelliert:
"Wer als Bürger von Bürgern gewählt wird, um für das Wohl einer Stadt zu sorgen, der hat ein Privileg, das so groß ist wie die damit verbundene Verantwortung. Kommunalpolitik eröffnet die Möglichkeit zum handfesten Gestalten und bietet weniger Raum für parteipolitisches und ideologisches Schaulaufen."
Dieser Verantwortung müssen wir in gemeinsamer Anstrengung auch gerecht werden und miteinander die besten Lösungen für eine erfolgreiche Zukunft unserer Stadt suchen und finden. Die Verwaltung hat mit der Vorlage dieses Haushaltsentwurfs einen ersten Beitrag zum Gelingen geleistet. Dafür danke ich insbesondere allen Mitstreitern in der Dezernentenkonferenz, den Leitungen von Fachbereichen, Fachdiensten und Referaten und ganz besonders dem Fachbereich Finanzen. Den Mitgliedern des Rates wünsche ich gute Erkenntnisse und Beratungen zum Wohle unseres Gemeinwesens.

Ach, einen hab' ich noch:
Gegen Blitz und Donner kann man nichts machen, aber damit es nur nicht noch mehr reinregnet, gibt's immer noch einen Weg: mit diesem Göttingen-Schirm übernehmen Sie, Frau Bürgermeisterin, bitte symbolisch die Schirmherrschaft über die diesjährigen Haushaltsberatungen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.


Weitere Informationen zum Thema:

* Haushaltsrede

von Thomas Deppe, 03.02.2006, 19:20 Uhr
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Was macht die Meldung wichtig?

Die Art der Darstellung ist noch nicht klar.

 

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