geändert am 19.04.2007 - Version Nr.: 1. 89

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~ Dr. Dieter Porth - Göttingen

Die Anmeldung von Schüler zur Grundschule erfolgt schon am 7. und 8. Mai.

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Pressemitteilung Kontaktlink zu Stadt Göttingen [ Homepage ] (- Herr D. Johannson)

[Göttingen - 11.04.07] [Internet-Zitat: Website]

Pressemeldungen der Stadt Göttingen - Schuljahr 2008: Anmeldung für die ABC - Schützen

Auf folgender Internetseite der Stadt Göttingen erhalten Sie einen Überblick über alle derzeit aktuellen Meldungen bzw. archivierten Meldungen:

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Auf die neuen Termine für die Anmeldung der ABC - Schützen zum Schuljahr 2008 / 09 hat die Göttinger Stadtverwaltung aufmerksam gemacht. Anmeldungen in den städtischen Grundschulen finden für Kinder, die zum Schuljahr 2008 / 2009 schulpflichtig werden, bereits am Montag, 7., und am Dienstag, 8. Mai 2007, in den städtischen Grundschulen statt. Die Eltern werden von den zuständigen Grundschulen noch gesondert informiert.
Anlass für diese frühen Termine sind besondere schulische Sprachfördermaßnahmen für Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können. Diese Maßnahmen beginnen, so bestimmt es das Niedersächsische Schulgesetz, ein ganzes Jahr vor dem Einschulungstermin. Diese Regelung macht frühzeitige Anmeldetermine erforderlich.
Die Anmeldetermine im Mai 2007 gelten für Kinder, die bis zum 30. Juni 2008 das sechste Lebensjahr vollendet haben und damit schulpflichtig werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Kinder, die für das Schuljahr 2007 / 2008 zurückgestellt worden sind, müssen erneut angemeldet werden.
Bei der Anmeldung werden die Vorlage der Geburtsurkunde und die Vorstellung der Schulneulinge erwartet. Der Termin der Einschulung nach den Sommerferien 2008 wird noch bekannt gegeben. Wenn Kinder an einer Sprachfördermaßnahme ab 1. August 2007 teilnehmen müssen, werden die Erziehungsberechtigten ebenfalls von der zuständigen Schule benachrichtigt.
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