geändert am 08.05.2007 - Version Nr.: 1. 90
12.02.07 (set: 21.02.2007) ~ <<< 21.02.07 (set: 21.02.2007) ~ >>> ~ Dr. Dieter Porth - Göttingen,Hannover
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Grüne fordern großzügige Neuregelung des Bleiberechtes
Die Ratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN übt scharfe Kritik an dem seit 100 Tagen gültigen Erlass der Landesregierung zum Bleiberecht sowie an zahlreichen harten Ermessensentscheidungen der Göttinger Ausländerbehörde bei der Bearbeitung der Anträge. "Der Begriff "Bleiberecht" ist inhumaner Etikettenschwindel", erklärt der integrationspolitische Sprecher der Fraktion, Mehmet Tugcu. "Das angebliche "Bleiberecht" gibt den Betroffenen nicht das Recht zu bleiben, sondern sichert den Ausländerbehörden in fast allen Fällen das Recht abzuschieben." Sollte sich daran nichts ändern droht nach Ablauf der gesetzlichen Fristen die massenhafte Abschiebung langjährig geduldeter Menschen, befürchtet Tugcu.
Der Erlass geht auf einen Beschluss der Innenministerkonferenz vom 17.11.2006 zurück. In diesem heißt es "ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen, die faktisch wirtschaftlich und sozial im Bundesgebiet integriert sind, soll... ein Bleiberecht gewährt werden können." Inhumanen "Kettenduldungen" sollte damit ein Ende bereitet werden. Bis Mitte Februar wurden jedoch auf dieser Grundlage beim Landkreis Göttingen nur eine einzige und in der Stadt Göttingen sieben dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen erteilt. "Geht man davon aus, dass fast 1300 Menschen in Stadt und Landkreis ohne sicheren Aufenthaltsstatus leben, bedeuten acht positive Bescheide eine Quote von weniger als einem Prozent," so Tugcu. "Das als humanitären Erfolg zu verkaufen ist Zynismus." Angesichts dieser katastrophalen Bilanz nach 100 Tagen fordert Tugcu den niedersächsischen Innenminister auf, sich einer gesetzlichen Neuregelung nicht in den Weg zu stellen. Schünemann hatte ein Veto im Bundesrat angekündigt, sollte sich die große Koalition in Berlin auf ein großzügigeres Bleiberecht verständigen.
"Der gültige Erlass ist absolut praxisuntauglich", so Tugcu. Wichtig ist als erster Schritt eine Verlängerung der Fristen. Darüber hinaus müssen zahlreiche Antragshürden abgebaut werden. Von den geduldeten Personen wird beispielsweise als Integrationsnachweis ein Mindesteinkommen gefordert, das selbst von deutschen Arbeitnehmern kaum zu erzielen ist, obwohl für diese bislang kein Arbeitsverbot galt und sie meist über eine bessere Ausbildung und Sprachkenntnisse verfügen. Auch die Passpflicht sei für viele Flüchtlinge kaum zu erfüllen. Schon Verstöße gegen die inhumane Residenzpflicht werden oft als Straftaten gewertet, die einer Genehmigung des Bleiberechtsantrages grundsätzlich entgegen stehen. Auch lässt der gültige Bleiberechtserlass eine Härtefallregelung für kranke und traumatisierte Menschen vollständig vermissen, so Tugcu. Die Angst vor der Abschiebung sei bei den meisten Betroffenen durch das "Bleiberecht" nicht geringer geworden sondern gewachsen.
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