geändert am 04.10.2006 - Version Nr.: 1. 89

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kritisch --- innovativ --- neoliberal

Stadt Göttingen

~ Dr. Dieter Porth - Göttingen

Die Stadt legt Beschwerde gegen das Urteil des Landgerichts zur Kundgebung des NPD-Demonstration ein. Die Kundgebung soll nach Meinung der Stadt untersagt werden, weil der politische Gegner durch die Kundgebung provoziert wird.

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Pressemitteilung Kontaktlink zu Stadt Göttingen [ Homepage ] (Öffentlichkeitsarbeit: D. Johanson)

[Göttingen - 02.10.06] [Internet-Zitat: Website]

Beschwerde wegen NPD - Aufmarsch
Die Stadt Göttingen hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 14.09.2006 AZ.: 1 B 322/06 Beschwerde eingelegt. Die Beschwerde bezieht sich darauf die stationäre Kundgebung nicht zuzulassen. Gleichzeitig wird beantragt, die inzwischen beim Oberverwaltungsgericht eingegangene Beschwerde des Antragstellers (Damann) auf Zulassung eines Aufzuges zurückzuweisen. Zur Begründung wird auf die Ursprungsverfügung verwiesen und darauf, dass der Antragsteller mit dem Versammlungsmotto und der angemeldeten Aufzugsstrecke nur den politischen Gegner   Kommentarpiktogramm  und die Göttinger Bevölkerung provozieren wolle.
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