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~ Dr. Dieter Porth - Hannover
Störung im Atomkraftwerk Unterweser festgestellt
22.07.2007 Bei der jährlichen Revision wurde eine fehlerhafte Einstellung im Notkühlsystem festgestellt. Im Falle eines Störfalls hätte ein Viertel der Notkühlung nur unzureichend funktioniert. Da im letzten Jahr auch das Notkühlsystem während der Laufzeit überarbeitet wurde, hätte die Notkühlung nur gerade noch so ausgereicht. Angesichts dieser Bewertung wird die Fehleinstellung als Störung bezeichnet. [Kommentar: Wie sicher sind Atomkraftwerke?]
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Werbemitteilung Kontaktlink zu niedersäschsisches Ujmweltministerium [ Homepage ] (Pressestelle)
[Hannover - 22.07.07]
[Internet-Zitat: Website]
Informationen aus dem Umweltministerium in Hannover - Kernkraftwerk Unterweser - Fehlerhafte Einstellung einer Armatur führte zur Eil-Meldung an die Atomaufsicht
Pressemitteilung Nr. 89/2007
HANNOVER/KLEINENSIEL. Gestern (Samstag) wurde im Kernkraftwerk Unterweser festgestellt, dass eine Armatur in einem der vier Stränge des Not- und Nachkühlsystems nicht korrekt eingestellt war, so dass dieser Strang im Falle eines Störfalls die geforderte Kühlleistung nicht hätte erbringen können, informierte die Sprecherin des Niedersächsischen Umweltministeriums.
Die Störung wurde bei routinemäßigen Prüfungen festgestellt, die im Zuge des Abfahrens des Kernkraftwerkes Unterweser zur jährlichen Revision vorgenommen wurden. Ursächlich hierfür war eine fehlerhafte Justierung der elektronischen Stellungsanzeige an dieser Armatur, die in der Revision 2006 vorgenommen wurde und bis gestern unerkannt blieb.
Das Not- und Nachkühlsystem ist zur Kühlung des Reaktorkerns bei anlageninternen Störfällen vorgesehen. Nach dem in Deutschland geltenden Sicherheitskonzept reichen zwei der vier Stränge zur Störfallbeherrschung aus. Da im vergangenen Zyklus auch vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen an den Strängen durchgeführt wurden,standen dabei über mehrere Tage nur zwei Stränge in vollem Umfang bereit. Dies hätte zwar zur Beherrschung von Störfällen ausgereicht, entspricht aber nicht den genehmigten Betriebsvorschriften.
Der Betreiber e.on hat der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde den Befund als meldepflichtiges Ereignis fristgerecht mitgeteilt und in die hierfür vorgesehenen Meldekategorie E (eilt) eingestuft. Nach der Internationalen siebenstufigen Bewertungsskala INES hat der Betreiber das Ereignis in die Stufe 1 (Störung) eingestuft.
Der Fehler wurde umgehend behoben. Auch hat der Betreiber der Atomaufsicht mitgeteilt, dass er das Ereignis vertieft analysieren wird. Das Niedersächsische Umweltministerium hat eigene Analysen unter Beteiligung von Sachverständigen des TÜV Nord eingeleitet.
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Anmerkung
Kommentar: Das Beispiel zeigt, dass menschliche Fehler immer wieder auftreten. Im Zweifel führt eine Verkettung mehrerer Fehler dann zu einem größeren Unfall im Kernkraftwerk. Für mich ist ein Atomkraftwerk genauso unfallsicher, wie ein weitverbreitetes Computerbetriebssystem als absturzsicher anzusehen ist.
Das Beispiel zeigt auch, dass trotz intensiver Kontrollen Fehleinstellungen von den Gutachtern des TÜV-Nord übersehen werden. Angesichts solcher Tatsachen ist es wahrscheinlich, dass noch weitere Fehleinstellungen im Notkühlsystem vorliegen. Denn das Notkühlsystem wird kaum benutzt, so dass Fehler erst im Notfall festgestellt werden. Auch hier bietet sich der Vergleich mit Computerprogrammen an. Denn bei den Computerprogrammen sind die Bestandteile, die häufig benutzt werden immer sicher, aber die seltener genutzten Module eines Programms weisen oft erhebliche Mängel auf, weil einfach keine Möglichkeit bestand, diese Fehler zu bemerken.
Wenn Politiker längere Laufzeiten für alte Atomkraftwerke fordern, dann sollten sie damit rechnen, dass diese wahrscheinlich fehlerhaften Notkühlsysteme im Notfall wahrscheinlich wegen unaufgedeckter Fehler nur einen begrenzten Schutz bieten.. Dr. Dieter Porth.
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