geändert am 18.06.2007 - Version Nr.: 1. 16
17.01.07 (set: 17.01.2007) ~ <<< 15.02.07 (set: 21.02.2007) ~ >>> ~ Dr. Dieter Porth - Hannover,Göttingen
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Pressemitteilung Kultusministerium (- G. Weßling)[Hannover,Göttingen - 19.02.07] [Quelle: Email]
Beitragsfreies Kita-Jahr soll Eltern entlasten und Bildungsqualität erhöhen - Busemann: "Land kann nicht jede Zusatzleistung bezahlen"
"Mit dem für Eltern beitragsfreien letzten Kita-Jahr vor der Einschulung verbindet die Landesregierung zwei wesentliche Ziele: Die Entlastung der Eltern und damit eine höhere Beteiligungsquote pro Jahrgang. Zugleich soll ein qualitativer Schub im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Kindertagesstätten erreicht werden.". Darauf hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann am 16.02.2007 in Hannover hingewiesen.
Das erste Gespräch mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände habe ergeben, dass nun in Richtung einer Pauschale mit einheitlichem Satz, die an die Kommunen gezahlt werden könnte, weitergedacht werden solle. Es sei nun an den Kommunalverbänden, ihre Zahlen zu ermitteln und zu weiteren Gesprächen auf der Arbeitsebene vorzulegen.
"Wir gehen davon aus, dass mit dem in Rede stehenden Satz von rund 130 Euro pro Kind und Monat ein solides, grundständiges Angebot oberhalb des derzeitigen Rechtsanspruchs, das unseren Zielen entspricht, machbar ist", sagte Busemann. Das Land wolle immerhin insgesamt 120 Millionen Euro jährlich bereitstellen. Davon entfielen 80 Millionen auf die Beiträge der Eltern und 40 Millionen auf die bisher von den Kommunen über die Jugendhilfe selbst zu tragenden Beiträge für Kinder, deren Eltern wegen ihres geringen Einkommens schon jetzt beitragsfrei gestellt sind. Klar müsse aber auch sein, dass nicht jede Zusatzleistung und jedes besondere Angebot vom Land bezahlt werden könne. Andererseits könne es auch nicht sein, dass sich die Kommunen und Träger lediglich auf ein Angebot nach dem Rechtsanspruch beschränkten und dann an den Leistungen des Landes verdienten.
"Ich gehe davon aus, dass wir in den weiteren Verhandlungen eine gute und unbürokratische Regelung im Sinne aller Beteiligten erzielen werden. Im Zweifelsfall bleibt immer noch die Möglichkeit einer Pro-Kopf-Abrechnung, um den Eltern ihre Kosten zu erstatten", so Busemann abschließend.
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