geändert am 14.12.2005 - Version Nr.: 1. 13
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Dr. Dieter Porth In der Weimarer Republik führt 1929 das Einfordern der kurzfristigen Krediten mit zum Zusammenbruch der Demokratie und der Wirtschaft. Auch beim Land Niedersachsen und in einigen Kommunen wächst die Höhe der Kassenkredite.
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[Hannover/Göttingen - 07.12.05 - Pressemitteilung] [Quelle: Email]
Wie will Niedersachsen die Kredite zurückzahlen?
Im Jahre 1993 wurde vom niedersächsischen Landtag unter dem damaligen Ministerpräsidenten Gerhard Schröder die neue niedersächsische Verfassung beschlossen. Der Artikel 71 unterscheidet sich durch ein Wort eindeutig vom Artikel 115 des Grundgesetzes, wie die folgende Gegenüberstellung zeigt
Art. 71 Kreditaufnahme, Gewährleistungen (niedersächsische Verfassung)
Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Gesetz. Kredite dürfen die für eigenfinanzierte Investitionen, Investitionsfördermaßnahmen und zur Umschuldung veranschlagten Ausgaben nicht überschreiten . Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer nachhaltigen Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zur Abwehr einer akuten Bedrohung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Art. 115 Grundgesetz (gilt als Rahmen für alle Landesverfassungen)
Durch Gesetz vom 12. Mai 1969 erhielt der Artikel 115 folgenden Fassung:
Art. 115. (1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz. Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten ; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2) Für Sondervermögen des Bundes können durch Bundesgesetz Ausnahmen von Absatz 1 zugelassen werden.
Die niedersächsische Verfassung lässt eine ruinöse Überschuldung des Staates zu. Seit bestehen der Verfassung hat auch keine der Landesregierungen ernsthafte Sparmaßnahmen zur Begrenzung des Schuldenstandes unternommen. Vielmehr nimmt die Verschuldung ungehemmt zu. Angesichts der Pensionierungswelle bei den Beamten des Landes werden die Ausgaben des Landes für Pensionen und Gesundheitsleistungen in den nächsten Jahren noch steigen. Seit 2001 steigt die Verschuldung des Landes unter Ministerpräsident Wulf jährlich um 8% (Siehe Statistikbericht S.: 8).
Der Haushaltsplan 2005 war offensichtlich trotz des freizügigen Artikels 72 verfassungswidrig. Es ergibt sich für den Artikel 72 folgende Rechnung mit den Zahlen des Haushaltsentwurfs
8,500 G € (Kreditaufnahme - Posten 2.3.2.)
- 6,350 G€ (Schuldentilgung - Posten 5.3.3 = Umschuldungskredite)
- 1,510 G€ (Investitionsausgaben - Posten 5.6.)
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0,640 G€ (Neuverschuldung zusätzlich zu Investitionen und Umschuldung)
Der Landtag 1993 hat die Grundlage für eine ungehemmte Verschuldung des Landes gelegt. Die damaligen Vertreter haben mit der Zerstörung der soliden Staatsfinanzen auch den Niedergang der Demokratie in auf genommen. Die Überschuldung des Staatshaushaltes hatten in der Weimarer Republik den Niedergang der Demokratie und den Aufstieg Hitlers gefördert. Deshalb begrenzt der Artikel 115 im Grundgesetz die Höhe der Kredite auf die Investitionen. Angesichts der historischen Erfahrungen ist die Abstimmung der Landtagsabgeordneten 1993 unverständlich und verfassungsrechtlich bedenklich.
Hier die Liste der Namen der Abgeordneten der Landtagssitzung vom 13. Mai Jahre 1993, auf der die Möglichkeit zur Überschuldung Niedersachsens Verfassungsrang bekam.
Die Schulden des Landes Niedersachsen belaufen sich derzeit auf 47,8 G€ (Siehe Statistikbericht Seite 8). Das Bruttoinlandsprodukt Niedersachsen beträgt derzeit 184 G€ (Siehe Seite 3 des Statistikberichts). An Steuern nimmt das Land Niedersachsen derzeit 14.6 G€ ein. Selbst wenn Niedersachsen keine Pensionen, keine Gehälter und nix bezahlen würden, braucht der Abbau der Schulden mehr als drei Jahresetats. Selbst derzeit steigt die Verschuldung jedes Jahr um acht Prozent. Rein rechnerisch werden schon heute die Zinsen für die Schulden des Landes Niedersachsen mit neuen Krediten finanziert.
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Die wirtschaftliche Stabilität Deutschlands wird wegen der wachsenden Staatsverschuldung - insbesondere bei Bund und Ländern - immer instabiler. Was wird passieren, wenn eine größere Bank oder Sparkasse wegen der Zahlungsnot des Landes Konkurs anmelden muss?
Welche fiskalischen Wirkungen hätte ein Erdbeben in Tokio oder Los Angeles in der heutigen Situation?