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⇐ 3. Verhandlungstag am 30. Juli 25.07.2008 Während der Musikparade in der Lokhalle Anfang Februar gab es kleine Proteste von einigen Demonstranten gegen die Militärmusik. Der Protest hat ein gerichtliches Nachspiel. Der nächste Verhandlungstag ist am 30. Juli. Die Pressemitteilung enthält einen Aufruf, zur Versammlung zu kommen. Zu dem Sachverhalt haben sich unter anderem die beiden Aufsichtsratsmitglieder der GWG Ben Schröter (FDP) und Thorsten Wucherpfennig (Linke) geäußeret. [Nachtrag: 26.07.2008Korrektur der Zusammenfassung]
Emailnachricht: Initiative Bundeswehr wegtreten - Göttingen (???)
Diverse Meldungen aus der Politik - Dritter Verhandlungstag im Lokhallen-Prozess (Proteste gegen Militärmusik-Show) - Aufsichtsratsmitglieder der GWG äußern schwere Bedenken am politischen Handeln der Lokhallen-Leitung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Auseinandersetzungen um Proteste gegen eine Militärmusik-Show gehen nunmehr in den dritten Verhandlungstag. Die Leiterin des Veranstaltungsmanagements der Lokhalle, Frau Klammer, hatte Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gegen einen Antimilitaristen gestellt.
Mittlerweile haben sich mit Benjamin Schroeter und Torsten Wucherpfennig zwei Aufsichtsratsmitglieder der GWG zu Wort gemeldet. Die Lokhalle ist als Teil einer GmbH in die GWG eingebunden (zit. www.goest.de). Beide Aufsichtsratsmitglieder finden die Strategie von Frau Klammer, notwendigem politischem Protest mit juristischer Strafverfolgung zu begegnen, äußerst problematisch. Torsten Wucherpfennig von der Gö.Linke Ratsfraktion bittet sogar, die Anzeige zurück zu ziehen.
Benjamin Schroeter (FDP): "Insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine effektive Wahrnehmung des Rechtes auf Meinungsfreiheit voraussetzt, dass ich meine Meinung öffentlich dort kundtun kann, wo ich auf die Adressaten meiner Botschaft treffe, finde ich die Situation an der Lokhalle äußerst bedenklich. Dies gilt umso mehr, da in der Vergangenheit auch politische Veranstaltungen (Grünen-Parteitag, etc.) dort stattgefunden haben. Eine angemessene Möglichkeit des Protestes muss daher möglich sein" (www.goest.de/bundeswehr).
Torsten Wucherpfennig (Gö.Linke): " 'Wegen dieser Bagatelle gleich eine Anzeige zu stellen, leuchtet mir beim besten Willen nicht ein. Das Demonstrationsrecht wird durch Fälle wie diesen zunehmend eingeschränkt. Dabei ist nicht einmal geklärt, ob das Gelände auf dem sich der Beschuldigte aufhielt, zur Lokhalle gehört. Ob Veranstaltungen, in denen Marsch- und Kriegsmusik dargeboten werden, zeitgemäß und eines friedliebenden Staates zuträglich sind, daran müssen Zweifel erlaubt und Protest dagegen möglich sein.' Die GöLinke-Fraktion bittet die Leiterin des Veranstaltungsmanagements der Lokhalle, die ganze Angelegenheit nochmals zu überdenken und die Anzeige zurückzuziehen" (Presseerklärung Gö.Linke, 25.07.08).
Noch liegt von Frau Klammer keine Stellungnahme vor. Sie ist aber am dritten Verhanldungstag als Zeugin geladen und wird sich der Presse sicherlich erklären, wie das Veranstaltungsmanagement der Lokhalle zu pro-militaristischen Veranstaltungen in der Lokhalle steht bzw. welches Interesse sie hat, gewaltfreie antimilitaristische Proteste zu kriminalisieren.
Die öffentliche Verhandlung findet statt:
Mittwoch, 30.07.08, 13:30 Uhr
Amtsgericht Göttingen, Raum B16
[... redaktionelle Hinweise ....]
Keine Kriminalisierung antimilitaristischer Proteste.
Die Militarisierung der Gesellschaft stoppen.
Initiative Bundeswehr wegtreten! Göttingen
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Rückblick in der Pressemeldung
Von antimilitaristischen Protesten begleitet, fand am 15.02.08 in der Göttinger Lokhalle eine große Militärmusik-Veranstaltung statt. Gegen einen der AktivistInnen wurde von der Polizei wegen "Durchführung einer nicht genehmigten Demonstration" ermittelt, der Vorwurf stellte sich allerdings als nicht haltbar heraus. Ein anderer Aktivist wurde von der Polizei wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und von den BetreiberInnen der Lokhalle wegen Hausfriedensbruchs angezeigt. Der Vorwurf des Widerstands erwies sich bereits im Vorfeld als Konstrukt der Polizei.
Wegen Hausfriedensbruchs erging aber ein Strafbefehl. Nachdem der beschuldigte Antimilitarist Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat, läuft nun vor dem Amtsgericht Göttingen die öffentliche Hauptverhandlung.
Am ersten Verhandlungstag, 30.06.08, verlas der Angeklagte vor zahlreichen ZuschauerInnen eine Prozesserklärung. Ein Polizeibeamter wurde als Zeuge vernommen.
Am zweiten Verhandlungstag, 22.07.08, konnten die ZuschauerInnen erleben, wie ZeugInnen der Polizei und des Sicherheitsdienstes im Verlauf ihrer Vernehmung immer diffuser in den Schilderungen zu den relevanten Vorfälle wurden.
Für den dritten Verhandlungstag hat der Richter nun (erneut) angekündigt, endlich Frau Klammer als Zeugin zu laden und sich mit Lageplänen einen Überblick über das Lokhallengelände zu verschaffen. Geprüft werden soll u.a., inwiefern überhaupt die Voraussetzungen für einen Straftatbestand "Hausfriedensbruch" vorgelegen haben.
Zusammenfassung, Übersicht, Zusatzinformation, ..Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen:
Die Redaktion war nicht vor Ort. Die Zitate erscheinen der Redaktion plausibel, weshalb die Meldung auch Ohne Kenntnis eines Vi.S.d.P. veröffentlicht werden. Dr. Dieter Porth.
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