geändert am 01.02.2006 - Version Nr.: 1. 42

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Ist es staatliche Zensur oder Persönlichkeitsschutz, wenn ein deutsches Gericht www.wikipedia.de die Weiterleitung der Surfer auf http://de.wikipedia.org untersagt, weil dort ein wahrer Nachname genannt wird?

Meldung aus dem Bereich: Jura

Dr. Dieter Porth Der folgende Text wurde auf der Website www.wikipedia.de entdeckt. Wikipedia ist eine allgemein zugängliche Enzyklopädie, an der viele unterschiedliche Menschen mitschreiben und ihr Wissen zur Verfügung stellen.
Erstaunlich ist hierbei, dass allein schon die korrekte und wahrheitsgemäße Publikation eines Namens das Gerichtsurteil begründet. Selbst wenn es sich um einen Künstlernamen wie zum Beispiel Janosch handeln würde, rechtfertigt der Schutz der Persönlichkeit nicht die Unterdrückung von Wahrheiten.

Internet - x!-- Datum --x20.01.06 (set: 31.01.2006) - Pressemitteilung
Wikimedia Deutschland e.V. [ [Homepage] ] (Kurt Jansson)

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[Internet - 20.01.06 - Pressemitteilung] [Quelle: Email]

Die deutschsprachige Wikipedia erreichen Sie unter de.wikipedia.org

Bitte beachten Sie, dass die originäre Internetadresse der freien Enzyklopädie Wikipedia wikipedia.org ist. Die deutschsprachige Ausgabe erreichen Sie unter de.wikipedia.org. Sofern Sie in der Vergangenheit Links auf wikipedia.de gesetzt haben, sollten Sie diese auf die korrekte Adresse ändern, gleiches gilt auch für Lesezeichen in Ihrem Browser.

Einstweilige Verfügung außer Kraft gesetzt: wikipedia.de darf wieder auf die deutschsprachige Wikipedia weiterleiten

Aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17. Januar 2006 wurde es dem Wikimedia Deutschland e.V. untersagt, "die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange unter der Internetadresse de.wikipedia.org ein Beitrag vorgehalten wird, der den bürgerlichen Nachnamen des Sohnes der Antragsteller nennt."

Da der Verein Wikimedia Deutschland e.V. nicht Betreiber der freien Enzyklopädie Wikipedia ist und auch unabhängig von diesem Umstand keine Möglichkeit sah, die Nennung des besagten Nachnamens auf der von der Wikimedia Foundation betriebenen Plattform Wikipedia wirksam zu unterbinden, hat der Verein der Verfügung durch Abschaltung der Weiterleitung Folge geleistet.

Folge geleistet.

Unsere Rechtsanwälte haben daraufhin mit einem Eilantrag bei Gericht die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus diesem gerichtlichen Beschluss gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 500,00 erwirkt. Dies bedeutet, dass die einstweilige Verfügung formaljuristisch zwar noch Bestand hat; bis endgültig über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses entschieden ist, entfaltet dieser aber keine Wirkung mehr für uns. Daher dürfen wir seit dem 20. Januar 2006 wieder auf die deutschsprachige Wikipedia weiterleiten.

Wir rechnen damit, dass das Gericht in Kürze über unseren Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung entscheidet, und hoffen, dass dann die einstweilige Verfügung endgültig aufgehoben wird.

Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V.
Berlin, 20. Januar 2006 (Update am 24. Januar 2006)

Wir danken der Kanzlei JBB Rechtsanwälte und ganz besonders Herrn Rechtsanwalt Thorsten Feldmann für die schnelle und kompetente Hilfe.

Einstweilige Verfügung (als PNG): Seite 1, Seite 2

Wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen möchten, können Sie diese auf unser Konto 3287300 bei der Bank für Sozialwirtschaft, Berlin (BLZ 10020500) überweisen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.wikimedia.de/spenden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


WIKIMEDIA DEUTSCHLAND
Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V.
Postfach 62 05 65 | D-10795 Berlin
http://www.wikimedia.de
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Was macht die Meldung wichtig?

Wo liegen die Grenzen zwischen Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit? Ist das Vorgehen des Gerichtes im weiteren Sinne als Zensur zu werten, da nicht nur der besagte Artikel, sondern auch der Zugang zu allen anderen Informationen erschwert wird?

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