geändert am 02.11.2005 - Version Nr.: 1. 23
Dr. Dieter Porth Die SPD grenzt sich und ihren Protest eindeutig gegen die gewalttätigen Aktionen anlässlich der NPD-Demonstration ab. Die Vorsitzende des Stadtverbands, Frau Dr. Gabriele Andretta, kritisierte das Fehlen des Oberbürgermeisters auf der Gegendemonstration. Weiterhin sprach sie sich für ein Verbot der NPD aus.
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[Göttingen - 31.10.05 - Pressemitteilung] [Quelle: Email]
erreicht von Stefan Christmann am 31.10 - 13:39
SPD Göttingen: Gegen Rechts hilft kein Straßenkampf!
Die SPD Göttingen wertet es als Erfolg, dass es eine beeindruckend große Beteiligung der Göttinger Bevölkerung gegen den Aufmarsch der Nazis gegeben hat. Auch wenn die Krawalle im Vordergrund der Berichterstattung standen, so demonstrierte die überwältigende Mehrheit friedlich. Die Vorsitzende der Göttinger SPD, Gabriele Andretta, bedauert die gewaltsamen Auseinandersetzungen: "Die Geschichte zeigt, gegen Rechts hilft kein Straßenkampf, sondern nur eine breite Ablehnungsfront über alle Teile der Bevölkerung. Wenn sich eine Mehrheit gegen rechte Ideen einig ist, dann haben Rechtsextremisten in einer Demokratie keine Chance. In diesem Zusammenhang kritisiert Andretta auch das OVG-Urteil:" Auch für die Organe der Demokratie muss gelten, keine Freiheit für die Feinde der Freiheit."
Ein Verbot der NPD ♥ wäre daher die richtige politische Antwort auf solche Aufmärsche, wie Göttingen sie am Samstag erlebt habe.
Umso enttäuschender und ärgerlicher ist es, dass weder die CDU noch deren Oberbürgermeister sich an dem breiten gesellschaftlichen Bündnis und der friedlichen Demonstration beteiligt haben. Andretta: "Es hat sich erneut gezeigt, dass die demokratische und weltoffene Stadt Göttingen von ihrem Oberhaupt nicht angemessen repräsentiert wird."
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Wie geht die SPD mit den aufgetretenen Gewalttätigkeiten um?
Ich möchte als Ergänzung des Kommentars "Verfahren aus Mangel an Beweisen kläglich gescheitert" auf das Spiegel-Interview vom 29.01.2005 mit dem beteiligten Verfassungsrichter Winfried Hassemer verweisen, der sich dieser häufig verbreiteten These angenommen hat. Hassemer sagt, diese Interpretation widerspreche dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht, den Antrag der Bundesregierung, des Bundesrates und des Bundestags abzulehnen. Allein die Lieferung der Beweise durch bezahlte V-Leute innerhalb der NPD sei der Grund, woran der Verbotsantrag gescheitert sei: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,339138,00.html
Hassemer wird noch deutlicher: Es waren ausschließlich (!) formale Gründe, die zur Abweisung des Verbotsantrags geführt haben. Daraus schließe ich: Beweise für ein erfolgreichen NPD-Verbotsverfahren sind vermutlich in ausreichender Zahl vorhanden. In Juristenkreisen ist dies als indirekte Aufforderung gewertet worden, einen erneuten - um V-Mitarbeiter-Informationen bereinigten - Antrag einzubringen.
In einem eigentlich sachfremden Urteil fordert überdies das Bundesverfassungsgericht selbst dazu auf, einen erneuten Verbotsantrag zu stellen - ein einmaliger und rechtlich umstrittener Vorgang in der Geschichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Fundstelle habe ich leider im Moment nicht parat. Somit hat das Bundesverfassungsgericht zweimal indirekt, jedes Mal jedoch deutlich, mit der verbreiteten Meinung aufgeräumt, das NPD-Verbotsverfahren sei in den nächsten Jahren chancenlos oder gar aus Mangel an Beweisen gescheitert.
am 4.11.2005 von Martin Koch [Schriftführer und Geschäftsführer des Stadtverbandes SPD]
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