geändert am 28.12.2005 - Version Nr.: 1. 15
16.12.05 (set: 21.12.2005) / - <<< 21.12.05 (set: 28.12.2005) / - >>>
Dr. Dieter Porth Die Diskussion um das sogenannte Gammelfleisch hat alle Veterinärämter aufgeschreckt. Nach verschärften Kontrollen in der letzten Zeit kann Landrat Reinhard Schermann feststellen, dass im Landkreis Göttingen kein Gammelfleisch verkauft wurde. Der Landrat begrüßt weiter das 10-Punkte-Sofortprogramm des Verbraucherschutzministeriums. Das Sofortprogramm will durch verschärfte und stärkere Kontrollen verhindern, dass zukünftig kein Gammelfleisch als essbares Fleisch an die Menschen verkauft werden kann.
------------------------------
[Göttingen - 08.12.05 - Pressemitteilung] [Quelle: Email]
Landrat plädiert für regionale Fleischprodukte vom Direktvermarkter, Einkauf beim Metzger und Widerbelebung des Hausschlachtens als Gegenpol zu nicht verkehrsfähigem Discountfleisch
Schermann wirbt für Mentalitätswechsel bei Verbrauchern
Landrat: kein "Gammelfleisch" im Landkreis Göttingen nach derzeitigem Erkenntnisstand auf dem Markt
Schermann begrüßt 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Bekämpfung des Fleischskandals
Für den Bezug regionaler Fleischprodukte beim Direktvermarkter, den Einkauf beim Metzger oder die Wiederbelebung des Hausschlachtens zum Eigenverzehr als Gegengewicht zu Discountfleischwaren hat Landrat Reinhard Schermann jetzt auf einer Pressekonferenz zur aktuellen Situation auf dem Fleischmarkt in der Stadt und im Landkreis Göttingen plädiert. " Wer Fleisch zu Hundefutterpreisen einkauft, bekommt entsprechende Qualität oder z. B. Schweinemett aus sieben Nationen auf die Stulle", erklärte Schermann. Gleichzeitig appellierte der Landrat an die Verbraucher, den bundesweiten Fleischskandal zum Anlass für einen Mentalitätswechsel beim Genuss von Fleischwaren zu nehmen. "Denn es geht nicht darum, in der konkreten Situation ein feines Näschen zu beweisen, sondern langfristig ein besseres Gedächtnis zu entwickeln", betonte Schermann.
In Anbetracht des bundesweiten Fleischskandals mit der Sicherstellung von "nicht verkehrsfähigem Fleisch" stellte Landrat Schermann mit Erleichterung fest, dass sich nach derzeitigem Erkenntnisstand kein "Gammelfleisch " auf dem Göttinger Markt befindet. Die Fleischwaren einer noch auszuwertenden Probe seien versiegelt und sichergestellt worden. Das Ergebnis werde in den nächsten Tagen erwartet .
Der Landrat unterstrich, dass die Mitarbeiter des Veterinäramtes für Stadt und Landkreis Göttingen unter der Leitung von Dr. Jürgen Gremmel sämtliche, nahezu lückenlosen gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen konsequent, kompetent und unbestechlich durchführen. Er begrüßte zugleich das 10-Punkte-Sofortprogramm der Bundesregierung. Insbesondere die Ausweitung der Meldepflicht von unsicheren Lebensmitteln bei Nichtannahme durch die Unternehmer, die Rückverfolgbarkeit von Kategorie 3-Material (lebensmitteltauglich, aber nicht für den menschlichen Verzehr geeignet) durch Verbesserung der Dokumentation bei Transporten oder die eingeforderte Ausschöpfung des Strafmaßes seien geeignete Konsequenzen.
Schermann bezeichnete vorliegende Urteile in Höhe von 100,-- € bis- 200,-- € als völlig unangemessen und schlechten Witz. Das Veterinäramt werde das Gespräch mit den hiesigen Justizbehörden aufnehmen, um diese für die Thematik zusätzlich zu sensibilisieren. Des Weiteren zeigte sich der Landrat erfreut, dass die Bundesregierung die Benennung von "schwarzen Schafen" auf dem Fleischmarkt erleichtern will.
Dennoch merkte der Hauptverwaltungsbeamte an, dass trotz aller Kontrollen und Sanktionen bei kriminellen Machenschaften oder mafiosen Strukturen auch in Zukunft Fleischskandale nicht auszuschließen seien. Nach seiner Einschätzung sei die regionale Fleischerzeugung und -vermarktung das wirksamste Gegenmittel.
Abschließend bekannte sich der Landrat ausdrücklich zur Wiederbelebung des Hausschlachtens , sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Er könne dazu nur ausdrücklich ermutigen. Denn Hausschlachter, Fleischbetriebe und Direktvermarkter hätten ein originäres Interesse an Hygiene und Qualitätsfleisch. Und Erkrankungen durch Fleischgenuss ließen sich auf diesem Weg am besten vermeiden.
------------------------------
Was würde eigentlich passieren, wenn man den Verkauf von verdorbenem Fleisch als schwere Körperverletzung unter Strafe stellt? Hätte das nicht den gleichen Effekt wie die jetzt angeschobene Ausdehnung des Beamtenapparates? Geht nicht die Stärkung der Bürger- und Verbraucherrechte oft mit dem Abbau überflüssiger Bürokratie einher?