geändert am 25.01.2006 - Version Nr.: 1. 91

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kritisch --- innovativ --- neoliberal

Gemeinde

Dianah Stollwerck ist neue Bürgermeisterin in Adelebsen. Ansonsten gibt es nur die üblichen Themen.

Meldung aus dem Bereich: Kommunales

Dr. Dieter Porth In Adelebsne wurde gewählt. Dianah Stollwerck ist neue Bürgermeisterin in dem eher friedlichen Dorf. Die letzte Meldung der Gemeinde bezog sich auch das Thema Hundekot. Schade, dass die Seiten auf der Website kein offensichtliches Datum der Einstellung enthalten. So kann die Aktualität des Textes nicht bewertet werden.

Adelebsen - x!-- Datum --x25.01.05 (set: 25.01.2006) - Pressemitteilung
Gemeinde Adelebsen [ [Homepage] ]

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[Adelebsen - 25.01.05 - Pressemitteilung] [Quelle: Email]

Neues aus Adelebsen


Link:  Kommentarpiktogramm   http://www.adelebsen.de/Politik/Kommunal/kandidat.htm

Bürgermeisterwahl im Flecken Adelebsen - endgültiges Wahlergebnis:

Frau Dinah Stollwerck wurde mit 58 % der Stimmen zur hauptamtlichen Bürgermeisterin des Flecken Adelebsen gewählt.
... die ersten Bilder   Kommentarpiktogramm  vom Wahlabend



Originallinks: http://www.adelebsen.de/Rathaus/Berichte/Bekannt/brenn.htm

Verschmutzung öffentlicher Verkehrsflächen und Anlagen durch Hundekot
Die Beschwerden   Kommentarpiktogramm  aus der Bevölkerung über Verschmutzungen der öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen durch Hundekot   Kommentarpiktogramm  haben zugenommen. Aus diesem Grund wird nochmals auf die entsprechenden Bestimmungen in § 4 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde hingewiesen. Danach haben die verantwortlichen Personen dafür zu sorgen, dass ihr Hund öffentliche Verkehrsflächen oder Anlagen nicht mit Kot verunreinigt. Sollte es dennoch zu einer Verunreinigung kommen, ist diese unverzüglich zu beseitigen.  Kommentarpiktogramm  
Zu den öffentlichen Verkehrsflächen gehören neben den Fahrbahnen, Wegen, Gehwegen, Gossen u. a. auch die unbefestigten und begrünten Seitenstreifen, soweit sie zum Straßengrundstück gehören. Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Vorschrift sind u. a. Park- und Grünanlagen (z. B. die Grünzone im Baugebiet Lechtmer Berg und der Bürgerpark in Adelebsen), Grillplätze, Gewässer und Uferanlagen.
Hundehalter und Hundehalterinnen oder mit der Führung oder Beaufsichtigung von Hunden beauftragte Personen werden um Beachtung der Vorschriften gebeten.
Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € geahndet werden können.
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