geändert am 04.01.2006 - Version Nr.: 1. 82
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Dr. Dieter Porth Im Jahr 2005 trauten sich fast 560 Paare zu heiraten. Mit zwei Prozent bzw. elf Lebenspartnerschaften nutzten auch die Homosexuellen die neue Gesetzgebung zur Lebenspartnerschaft. Weiterhin erblicken knapp über 2000 Kinder das Licht der Welt Demgegenüber waren letztes Jahr leider über 1900 Sterbefälle und 10 Totgeburten zu beklagen..
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[Göttingen - 03.01.06 - Pressemitteilung] [Quelle: Website]
2005 weniger Geburten, Hochzeiten und Sterbefälle
Weniger Geburten und Hochzeiten, aber auch weniger Sterbefälle als im Vorjahr - so lautet die Bilanz des Göttinger Standesamtes für das Jahr 2005. In 2.002 Fällen (2004: 2.363) beurkundete der städtische Fachdienst die Geburt neuer Erdenbürger. 989 Mütter hatten ihren Wohnsitz in Göttingen. Zu beklagen waren zehn Totgeburten.
Bei der Auswahl von Vornamen sind 2005 bei den Mädchen wie in den beiden Vorjahren Sophie und Marie am beliebtesten geblieben. Den dritten Platz in der Namenshitliste nimmt Leonie ein, 2004 noch auf Platz 15. Die Namensfavoriten bei den Jungen hießen 2005 Maximilian, Alexander und Felix. 1.452 Kinder sollen nach dem Willen der Eltern mit einem Vornamen auskommen. 633 tragen zwei, 93 sogar drei Vornamen.
559 Brautpaare (2004:604) haben sich vor Göttinger Standesbeamten das Ja - Wort. Die Zahl der Anmeldungen zur Eheschließung ist von 753 in 2004 auf 711 gesunken. Von den 2005 getrauten Eheleuten haben sich 131 für eine getrennte Namensführung entschieden. 428 wollten einem gemeinsamen Nachnamen, in 401 Fällen den des Mannes. Außerdem wurden 2005 elf Lebenspartnerschaften registriert, davon sechs unter Frauen.
Das Sterbebuch des Göttinger Standesamtes verzeichnet für das vergangene Jahr 1.901 (2004: 1.969) Beurkundungen. 986 Verstorbene hatten ihren letzten Wohnsitz in Göttingen.
Die Zahl der Kirchenaustritte ist mit 522 (2004: 519) fast konstant geblieben.
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Die Zählung und Erfassung der Bevölkerung ist ein sehr wichtiger Teil der Verwaltung. Davon hängt zum Beispiel ab, wie viele Kindergartenplätze oder Schulplätze die Stadt vorhalten muss.