geändert am 07.11.2005 - Version Nr.: 1. 36
Dr. Dieter Porth Die Stadtverwaltung schützt das hohe grundgesetzliche Gut der Versammlungsfreiheit und genehmigt und Auflagen die NPD-Demonstration. Eine akute Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist wegen der Demonstration nicht zu befürchten. Gleichzeitig appelliert der
Wie reagieren die Personen aus dem politischen und öffentlichen Leben? Welche inhaltlichen Positionen werden im Laufe der zukünftigen Diskussion kritisiert werden?
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[Göttingen - 29.09.05 - Pressemitteilung] [Quelle: Email]
NPD - Versammlung am 29. Oktober 2005
Die Stadt Göttingen sieht keine Möglichkeit, ein Verbot der für den 29. Oktober dieses Jahres angekündigten Demonstration des Landesverbandes Niedersachsen der NPD rechtlich durchzusetzen. Die geplante Veranstaltung soll aber nach dem Willen der Stadt nur mit einer deutlich veränderten Route, innerhalb eines stark reduzierten Zeitrahmens und unter scharfen Auflagen ♥ stattfinden können. Das hat der zuständige Rechtsdezernent, Stadtrat Wolfgang Meyer, am Montag, 26. September 2005, bestätigt. Nach Informationen der Stadtverwaltung hat die NPD inzwischen beim Verwaltungsgericht Göttingen Beschwerde gegen die Auflagen der Stadt eingereicht.
"Unser politisches Ziel ♥ muss nach wie vor lauten: Nazis raus aus der Stadt", erklärte Meyer. Er rufe deshalb wie die DGB Region Südniedersachsen / Harz zu einer friedlichen, aber machtvollen Gegendemonstration auf, in die er sich neben hoffentlich vielen anderen Persönlichkeiten des politischen und öffentlichen Lebens am 29. Oktober einreihen werde. Die Chancen für ein Verbot des NPD - Aufmarsches ♥ müsse man gleichwohl realistisch einschätzen.
Weder die Stadt noch die Polizei oder die Organe des Verfassungsschutzes verfügten über aktuelle Erkenntnisse, aus denen sich eine unmittelbare, konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ableiten ließe, wie es Paragraph 15 des Versammlungsgesetzes zur Voraussetzung für ein Verbot macht. Meyer wörtlich: "Die NPD hat eindeutig dazugelernt." Das erkläre auch, warum zuletzt weder in Göttingen noch in anderen deutschen Städten Verbotsverfügungen vor den Verwaltungsgerichten Bestand gehabt hätten.
Den von der NPD vorgesehenen Demonstrationsweg habe man in Abstimmung mit der Polizei deutlich gekürzt, das Ende der Veranstaltung auf 17.00 Uhr festgelegt ♥ . Die NPD wollte bis gegen 19.00 Uhr in der Stadt präsent sein. Mit der Wahl der neuen Route (Hildebrandstraße - Maschmühlenweg - Weender Tor - Nikolausberger Weg - Humboldtallee - Kreuzbergring - Ewaldstraße - Herzberger Landstraße - Theaterplatz - Bühlstraße - Nikolausberger Weg - Weender Tor - Maschmühlenweg - Hildebrandstraße) habe man verhindern wollen, dass die NPD in die Nähe des Mahnmals der Synagoge ♥ gelangt oder durch Wohngebiete mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil ausländischer Mitbürger zieht. Der Bescheid über zusätzliche Auflagen umfasst nach Angaben der Stadtverwaltung 17 weitere Punkte ♥ .
Die von der DGB - Region beabsichtigte Versammlung kann nach den Maßgaben der Stadt im wesentlichen so verlaufen, wie die Veranstalter sie angemeldet haben. Über Veränderungen der DGB - Route könne man reden, sobald die Gerichte über den Verlauf des NPD-Demonstrationsweges endgültig entschieden hätten, sagte Meyer.
Der Stadtrat zeigte teilweise Verständnis für laut gewordene Proteste gegen das Vorgehen der Stadt. "Aber die Gerichte nur aus Gründen der Symbolik mit aussichtslosen Verfahren zu beschäftigen, das muss nicht sein," meinte er. Wichtig sei jetzt eine gewaltfreie, eindrucksvolle Gegendemonstration, mit der deutlich werde, dass Nazis in Göttingen keinen Platz hätten ♥ . In diesem Sinne werde er sich auch auf dem kommenden Vorbereitungstreffen des DGB in der nächsten Woche erklären, wenn er die Beweggründe der Stadt noch einmal erläuterte.
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